Die CDU-Debatte über die Homoehe

Die CDU/CSU hat monatelang über die Gleichstellung homosexueller Ehen gestritten. Erst ein Machtwort der Parteivorsitzenden Angela Merkel hat der öffentlichen Auseinandersetzung ein vorläufiges Ende gesetzt. Was ist der Grund für diese Debatte?

Gleichgeschlechtliche Paare können in Deutschland seit 2001 eine „Eingetragene Partnerschaft“ eingehen, sind aber heterosexuellen Paaren in rechtlichen Fragen und steuerlicher Hinsicht nicht gleichgestellt. Während es falsch ist, Menschen wegen ihrer Sexualität zu diskriminieren, und gleichgeschlechtlichen Paaren rechtlich gleichgestellt werden sollten, hat die Auseinandersetzung innerhalb der CDU/CSU wenig mit demokratischen Grundsätzen zu tun.

Vielmehr geht es darum, in Vorbereitung auf die Bundestagswahl neue Wählerschichten aus der Mittelklasse für die Unterstützung einer Regierung zu gewinnen, die in Deutschland und ganz Europa an der Spitze brutaler Angriffe auf die arbeitende Bevölkerung steht. Gibt die Union ihre konservativen Vorurteile gegen Homosexualität auf, so die Hoffnung eines Flügels der Partei, könnte eine Koalition mit den Grünen Angela Merkel eine dritte Amtsperiode als Bundeskanzlerin ermöglichen.

Die Befürworter der Gleichstellung in der Union beschreiten einen Weg, den ihnen das Bundesverfassungsgericht weitgehend freigeräumt hat. Die im Gesetz von 2001 noch enthaltenen Benachteiligungen für gleichgeschlechtliche Paare sind nämlich durch Gerichtsurteile nach und nach aufgehoben worden. So entschied das Bundesverfassungsgericht im August 2012, dass gleichgeschlechtliche Ehepartner, die einander Grundstücke verkaufen, keine Grunderwerbssteuer entrichten müssen. Diese Regelung galt bis dahin nur für heterosexuelle Ehepaare.

Wenige Tage nach dieser Entscheidung forderten dreizehn Bundestagsabgeordnete der CDU die vollständige steuerrechtliche Gleichstellung der „Eingetragenen Partnerschaft“ mit der Ehe. Sowohl die Oppositionsparteien SPD und Grüne als auch der Koalitionspartner FDP erklärten darauf, sie würden eine entsprechende Gesetzesänderung begrüßen.

Kurz danach entschied das Bundesverfassungsgericht, dass Beamte, Richter und Soldaten, die in einer „eingetragenen Partnerschaft“ leben, im Besoldungs- und Versorgungsrecht Ehepaaren gleichgestellt werden müssen und Anspruch auf den Familienzuschlag haben. Nun stellten sich weitere CDU-Abgeordnete, einschließlich Familienministerin Kristina Schröder, hinter die Gleichstellungsinitiative.

Auf dem CDU-Parteitag im Dezember 2012 in Hannover setzten sich zwar die Gegner der Gleichstellung vorerst durch. Bundeskanzlerin Angela Merkel, die sich anfangs nicht festgelegt hatte, stellte sich auf ihre Seite. Diese Entscheidung entsprang der Angst, dass konservative Mitglieder und sogenannte „Stammwähler“ der Partei den Rücken kehren.

Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung meldete, sind kürzlich einige Konservative aus der CDU ausgetreten, weil sie „das Naturrecht der Kinder auf Vater und Mutter“ von der Partei nicht mehr geschützt sehen. Dabei handelt es sich aber um eine Minderheit. Laut einer ARD-Erhebung aus dem März sprechen sich zwei Drittel der Deutschen für die Gleichstellung aus, darunter auch eine knappe Mehrheit unter CDU-Wählern.

Im Februar 2013 fällte das Bundesverfassungsgericht ein weiteres Urteil, das das Adoptionsrecht homosexueller Partnerschaften stärkt. Ein in die Partnerschaft eingebrachtes Kind kann künftig vom anderen Partner adoptiert werden. Zuvor war dies nur in heterosexuellen Ehen möglich gewesen. Dieses bislang letzte Urteil hat weitere CDU-Mitglieder zu einem Meinungswechsel bewogen.

Im Sommer, und damit noch vor der Bundestagswahl, wird eine weitere Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über das Ehegattensplitting erwartet, das voraussichtlich ebenfalls zugunsten homosexueller Paare ausgehen wird. Mehrere Finanzgerichte haben bereits entschieden, ihnen diesen Steuervorteil zu gewähren.

Misst man die aktuelle Debatte an der Entwicklung, welche die diskriminierende Gesetzgebung gegen Homosexuelle in Deutschland seit dem Kaiserreich genommen hat, dreht sie sich um realtiv geringfügige Fragen.

Der 1872 in das Reichsstrafgesetzbuch aufgenommene § 175 verbot den Beischlaf zwischen Männern und bestrafte ihn mit Gefängnis. Dieser Paragraph blieb auch in der Weimarer Republik in Kraft und wurde während der Hitlerdiktatur erheblich verschärft; das Strafmaß wurde erhöht und er kam bereits zur Anwendung, wenn „objektiv das allgemeine Schamgefühl verletzt“ wurde.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde der § 175 in beiden deutschen Staaten übernommen. Die DDR kehrte 1950 zur alten Weimarer Fassung zurück und ahndete Homosexualität unter Erwachsenen ab Ende der 1950er Jahre nicht mehr. Ab 1968 waren nur noch homosexuelle Handlungen mit Jugendlichen strafbar und 1988 wurde der Paragraph ersatzlos gestrichen.

In der Bundesrepublik blieb der von den Nazis verschärfte Paragraph dagegen bis 1969 gültig. Von da an waren lediglich homosexuelle Handlungen Erwachsener mit unter 21-Jährigen, Prostitution und das Ausnutzen von Unterordnungsverhältnissen verboten. Ganz abgeschafft wurde der § 175 erst 1994 nach der Wiedervereinigung.

Die Unions-Politiker, die sich nun für die Gleichstellung homosexueller Paare engagieren, rennen also weitgehend offene Türen ein. Der Lärm, den sie um diese Frage veranstalten, muss vor dem Hintergrund der wachsenden Opposition gegen die Austeritätspolitik gesehen werden, für die Bundeskanzlerin Merkel und ihr Finanzminister Wolfgang Schäuble wie niemand sonst stehen.

In Griechenland haben die von Berlin und Brüssel diktierten Sparmaßnahmen eine soziale Katastrophe ausgelöst, wie man sie nur aus den 1920er und 1930er Jahren kennt. Dasselbe gilt für Portugal und Spanien. In Italien ist die von Merkel und Schäuble gestützte Regierung Monti mit Schimpf und Schande abgewählt worden.

Die Angriffe in Griechenland sind der Vorgeschmack auf tiefgehende Einschnitte in den Lebensstandard der Arbeiter in Deutschland. Schon jetzt haben Armut und prekäre Arbeitsverhältnisse Rekordwerte erreicht und immer mehr Großkonzerne kündigen Massenentlassungen an. Unter diesen Umständen braucht die Regierung neue Stützen, die sie bei den Grünen und ihren Anhängern in der wohlhabenden Mittelschicht zu finden hofft.

Der bisherige Koalitionspartner FDP, der offen wie keine andere Partei die Interessen des Finanzkapitals vertritt, befindet sich seit langem in einem Umfragetief. Es ist völlig unklar, ob die „Partei der Besserverdienenden“ den Einzug in den Bundestag noch einmal schafft. Auch die SPD, deren Politik sich nicht von der Merkels unterscheidet, kommt aus dem Umfragetief nicht heraus, in das sie durch die Agenda 2010 geraten ist. Die SPD fürchtet zudem, dass eine Neuauflage der Großen Koalition mit der Union sie endgültig zur Bedeutungslosigkeit verdammen könnte.

Unter diesen Umständen wird eine Koalition von Union und Grünen zu einer realen Option. Führende Grüne, wie der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann oder der Stuttgarter Oberbürgermeister Fritz Kuhn, liebäugeln seit langem mit dieser Möglichkeit. In Hamburg wurde sie auf Landesebene bereits erprobt.

Die Grünen vertreten ein arbeiterfeindliches Programm. In ihrer Regierungskoalition mit der SPD, in der sie die Agenda 2010 geschlossen unterstützten, haben sie dies sieben Jahre lang unter Beweis gestellt. Seither haben sie als Opposition im Bundestag für Merkels Europapolitik und ihre Spardiktate gestimmt. Diese Partei, mit feinstem Gespür für die Interessen der Bourgeoisie ausgestattet, bietet dem Finanzkapital ihre Dienste für die nächste Runde im Kampf gegen die Arbeiterklasse an.

Die Annäherung bestimmter Kreise der konservativen CDU an Forderungen wie die vollständige rechtliche Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Ehen muss vor diesem Hintergrund betrachtet werden. Die Befürwortung der Homo-Ehe ist ein Appell an bessergestellte, auf Lebensstilfragen konzentrierte Mittelschichten, während die Merkel-Regierung die schärfsten Angriffe auf die Arbeiterklasse in Deutschland und ganz Europa durchführt. Sie richtet sich sowohl an mögliche CDU-Wähler in den Städten wie an die Grünen, die sich von der CDU nur noch in Fragen des Lebensstils unterscheiden.

Die Mobilisierung von Mittelschichten mit Hilfe solcher Fragen ist ein internationales Phänomen. Sowohl in Frankreich als auch in Großbritannien haben die Parlamente im Februar einer Einführung der „Homo-Ehe“ zugestimmt. In den Vereinigten Staaten ist die gleichgeschlechtliche Ehe in einzelnen Bundesstaaten bereits eingeführt. Präsident Obama setzt sich für die Anerkennung auf nationaler Ebene ein und wird von einzelnen Republikanern dabei unterstützt.

Die Gleichstellung der „Homo-Ehe“ ist eine berechtigte demokratische Forderung. Sie darf aber nicht zum Preis brutaler Angriffe auf die sozialen Errungenschaften der Arbeiterklasse erkauft werden, die untrennbar mit dem Abbau demokratischer Rechte und der Entwicklung autoritärer Herrschaftsformen verbunden sind. Unter solchen Umständen bleibt sie ein Privileg für wenige Wohlhabende.

Das hat auch Finanzminister Wolfgang Schäuble deutlich gemacht. Er rechnete vor, was die Einführung des Ehegattensplittings für die 23.000 bislang ausgenommenen Paare kostet, und drohte in einer „Gegenrechnung“ mit der Streichung des Kindergeldes für hunderttausende Arbeiterfamilien.

Loading