93-jähriger KZ-Aufseher festgenommen

Am vergangenen Wochenende wurde in Baden-Württemberg der 93-jährige Hans Lipschis festgenommen. Der ehemalige KZ-Aufseher im Nazi-Vernichtungslager Auschwitz hatte nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs jahrzehntelang nahezu unbehelligt in Deutschland und von 1956 bis 1983 in den USA gelebt.

Sein Name stand zuletzt auf Platz 4 der Liste der zehn meistgesuchten NS-Verbrecher des Simon-Wiesenthal-Centers. Der 1919 in Litauen geborene Antanas Lipsys war von 1941 bis Anfang 1945 als Aufseher im Vernichtungslager Auschwitz tätig und soll in dieser Funktion an der Ermordung Tausender vorwiegend jüdischer Häftlinge mitgewirkt haben. Dies teilte die Staatsanwaltschaft Stuttgart zur Begründung der Festnahme mit.

Antanas Lipsys meldete sich 1941 zur SS und wurde Mitglied der 6. Kompanie des SS-Totenkopf-Sturmbanns. Im Jahr 1943 wurde er unter dem Namen Hans Lipschis als „Volksdeutscher“ eingebürgert. Hauptaufgabe der SS-Totenkopf-Verbände war die Bewachung und Verwaltung der Konzentrationslager. Sie waren damit für den reibungslosen Ablauf der Vernichtungsmaschinerie des Nazi-Regimes zuständig.

Wie zehntausende andere Schergen und Helfer des Nazi-Regimes konnte Lipschis nach Kriegsende seine SS-Verbrechen verschleiern und lebte zunächst unbehelligt in der Bundesrepublik. 1956 wanderte er mit seiner Frau und seinen beiden Kindern in die USA aus. Als dort seine frühere Tätigkeit als Wachmann im Konzentrationslager Auschwitz auffiel, wurde er 1983 aus den USA ausgewiesen. Seit dieser Zeit lebte er wieder unbehelligt von der deutschen Justiz in Aalen in Baden-Württemberg.

Hintergrund der Verhaftung Lipschis’ ist der Prozess gegen den ehemaligen Wachmann im Vernichtungslager Sobibor, John Demjanjuk. Demjanjuk war vor knapp zwei Jahren vom Landgericht München zu fünf Jahren Haft wegen Beihilfe zum Mord an mehr als 28.000 Juden im besetzten Polen verurteilt worden. (Siehe: „Demjanjuk-Prozess in München beendet“)

Die Verurteilung Demjanjuks, über dessen Berufung der Bundesgerichtshof nicht entschied, weil er vorher starb, hat nach Ansicht der Strafermittler neue Ansätze zur Strafverfolgung ehemaliger NS-Verbrecher geschaffen.

Nach einem langwierigen und schwierigen Prozess waren die Richter im Fall Demjanjuk zu der Auffassung gelangt, dass es ausreicht, die Anwesenheit eines Verdächtigen in einem Vernichtungslager nachzuweisen, um ihn wegen Beihilfe zum Mord zu verurteilen. Jeder beteiligte SS-Mann und KZ-Aufseher in einem Vernichtungslager sei Teil der „Mordmaschinerie“, da diese Lager zu keinem anderen Zweck errichtet worden seien und existiert hätten.

Nach dem Urteil gegen Demjanjuk im Jahr 2011 nahmen sich die Ermittler der Zentralen Stelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen in Ludwigsburg erneut die Karteikarten vor, um weitere ehemalige KZ-Wächter aufzuspüren. Nach ersten Meldungen könnte es sich dabei um rund 50 noch lebende Personen handeln.

Dass fast sieben Jahrzehnte nach der Befreiung der Konzentrationslager derart viele Täter unbehelligt in Deutschland leben, unterstreicht erneut, dass die deutsche Politik und Justiz eine juristische Aufarbeitung der nationalsozialistischen Verbrechen und ihrer Hintergründe systematisch verhindert haben.

Von den vielen Tausenden NS-Verbrechern wurden nur relativ wenige vor Gericht gestellt. Seit Kriegsende ermittelte die deutsche Justiz zwar in über 100.000 Fällen, aber nur 6.500 Beschuldigte wurden verurteilt. Gemessen an den monströsen Verbrechen, an denen sie beteiligt waren, erhielten sie meist recht geringe Strafen. In der Regel beriefen sich die Täter auf „Befehlsnotstand“, was die Gerichte anerkannten.

Bitter in diesem Zusammenhang ist auch, dass andere Verbrechen, wie das SS-Massaker in Sant' Anna di Stazzema vom 12. August 1944, dem in Italien 560 Frauen, Kinder und Männer zum Opfer fielen, bis heute ungesühnt bleiben.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart gab am 1. Oktober 2012 bekannt, dass sie keine Anklage gegen die noch lebenden Teilnehmer an diesem Massaker erhebt und die seit zehn Jahren laufenden Ermittlungen einstellt. Begründung: Es sei nicht möglich gewesen, den Beschuldigten eine Tat nachzuweisen, die noch nicht verjährt sei. (Siehe: „SS-Massaker in Sant' Anna di Stazzema bleibt ungesühnt“)

Inzwischen hat der Opferverband von Sant' Anna bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens eingelegt und ein Gutachten des Kölner Historikers Carlo Gentile beigefügt, der als einer der renommiertesten Kenner der Materie gilt, wie die Süddeutsche Zeitung am 15. April 2013 berichtet.

Die Staatsanwälte, schreibt Gentile, hätten wichtige Dokumente und Zeugenaussagen „überhaupt nicht“ berücksichtigt, hätten „deutliche Fehler hinsichtlich der historischen Daten“ begangen und bei ihrer Bewertung zu wenig „Rücksicht auf die Topografie und den zeitlichen Ablauf“ der Gräueltaten genommen.

Vor allem dürfe das Verbrechen von Sant' Anna nicht als „isoliertes Ereignis“ betrachtet werden. Die SS-Division „Reichsführer SS“ habe 1944 eine Blutspur durch Italien gezogen. Von daher spreche, angesichts der vielen anderen Gemetzel an Zivilisten, alles für ein planvolles, kühl organisiertes Verbrechen.

Loading