Sonderprämien zum Führergeburtstag

In den vergangenen Wochen sind zahlreiche neue Erkenntnisse darüber ans Licht gekommen, wie in den 1990er Jahren die rechtsextreme Szene in Thüringen von den deutschen Geheimdiensten systematisch aufgebaut wurde. Aus dieser Szene ging der Nationalsozialistische Untergrund (NSU) hervor, dem insgesamt neun Morde an Migranten sowie der Mord an einer deutschen Polizistin zur Last gelegt werden.

Besonders bedeutend waren die Aussagen zweier ehemaliger Geheimdienstmitarbeiter aus Thüringen im Münchener NSU-Prozess. Beide hatten zwischen 1994 und 2001 für das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) als V-Mann-Führer von Tino Brandt gearbeitet. Dieser soll im Laufe des Prozesses auch noch selbst vernommen werden.

Brandt war eine der Führungsfiguren der regionalen Neonazi-Szene, stieg bis zum stellvertretenden NPD-Vorsitzenden in Thüringen auf und war Mitbegründer des Thüringer Heimatschutzes (THS), den er auch anführte. Über sieben Jahre stand er dabei im Sold des Verfassungsschutzes, bezog nach eigenen Angaben in dieser Zeit etwa 200.000 D-Mark und gab das Geld größtenteils für den Aufbau rechtsextremer Strukturen aus.

Die Ausführungen der beiden Ex-Geheimdienstler belegen nun konkret, wie der Verfassungsschutz beim Aufbau Tino Brandts vorging.

Zwischen dem Geheimdienst und Brandt habe es wöchentliche Treffen an wechselnden Orten gegeben; Hotels, Raststätten oder Parkplätze seien dafür in Frage gekommen. Bei jedem dieser Treffen habe Brandt zwischen 200 und 400 D-Mark erhalten. Monatlich sei er so auf etwa 1.200 bis 1.300 DM gekommen. Dazu habe das LfV für ihn Auslagen und Fahrtkosten übernommen.

Besondere Zuwendungen gab es darüber hinaus an Tagen, die in der rechtsextremen Szene größere Bedeutung haben. Anlässlich des Geburtstags Adolf Hitlers am 20. April etwa habe man Sonderprämien ausgezahlt, ähnlich auch zu Rudolf-Heß-Gedenkmärschen oder Sonnenwendfeiern. Brandt habe dann von den geplanten Aktivitäten der Szene berichtet.

Nach Aussage eines der beiden früheren V-Mann-Führer war Brandt die „bestbezahlte Quelle damals“. Das habe sich durchaus als problematisch erwiesen: „Da wir ihn finanziell gut ausgestattet haben, gab er in der Szene den Ton an.“ Offener hätte man die Bedeutung der staatlichen Finanzierung für die Neonazi-Szene kaum aussprechen können.

Selbst die offizielle Abschaltung Brandts im Jahr 2001 hat sich für diesen finanziell noch ausgezahlt. Man habe eine „Abschaltprämie“ von 6.000 D-Mark vereinbart, womit die Schulden Brandts beim LfV beglichen worden seien, hieß es im Prozess. Man kann daraus kaum etwas anderes schlussfolgern, als dass der Verfassungsschutz seinem Spitzel auch noch Darlehen gewährt hatte. Zu welchem Zweck?

Ob die Aussagen Brandts überhaupt verwertbar gewesen seien, darüber habe es durchaus Zweifel gegeben. Zwar sei Brandt einer internen Einstufung zufolge mit der zweitbesten Note hinsichtlich seiner Glaubwürdigkeit bewertet worden. Zugleich aber berichtet einer der beiden früheren Agenten, er habe bei Brandt nie gewusst, „ob er uns bewusst Informationen verschwieg oder ob sie ihm nur nicht erinnerlich waren“.

Auch der Verbleib von 2.500 D-Mark, die Brandt an das NSU-Trio weiterleiten sollte, ist bis heute ungeklärt. Das LfV behauptet, es sei davon ausgegangen, dass Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe sich mit diesem Geld falsche Pässe zulegen würden, und man habe über diesen Weg die Tarnidentitäten der drei herausfinden wollen. Im vergangenen November hatte der Jenaer Rechtsextremist André K. im Prozess ausgesagt, die noch unausgefüllten Dokumente seien über einen Kontakt von Brandt vermittelt worden, dann aber aus dessen Auto verschwunden.

Diese Ungereimtheiten fanden bei Richter Manfred Goetzl keine Beachtung. Zur Glaubwürdigkeit Tino Brandts gab es keine weitergehenden Nachfragen an die früheren V-Mann-Führer.

Es wird immer deutlicher, dass weder der NSU-Prozess in München noch die verschiedenen parlamentarischen Untersuchungsausschüsse ein Interesse daran haben, die Verwicklung der Sicherheitsbehörden in die Mordserie der Rechtsterroristen zu untersuchen. Obwohl inzwischen bekannt ist, dass die Geheimdienste zwischen 1998 und dem Auffliegen des NSU 2011 mit teils über 20 V-Leuten in direkter Umgebung des Trios aktiv waren, wird seither alles getan, um diese Verstrickungen unter den Teppich zu kehren.

Besonders deutlich wird dies am Fall Michael von Dolsperg. Dolsperg, auch unter dem Namen „Michael See“ bekannt, war von 1994 bis 2002 V-Mann des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) innerhalb der rechtsextremen Szene. Unter dem Decknamen „Tarif“ bezog der wegen schwerer Körperverletzung Vorbestrafte in dieser Zeit insgesamt 66.000 D-Mark. Dabei gab er auch das Blättchen „Sonnenbanner“ heraus, das sich teils wie eine Anleitung zum Aufbau rechtsextremer Zellen liest. Seit 2002 lebt er unter seiner neuen Identität in Schweden. Im vergangenen Herbst wurde er als früherer V-Mann geoutet.

„Tarif“ gehörte zu den sieben V-Leuten des BfV, deren Akten beim Geheimdienst sofort nach dem Auffliegen des NSU im November 2011 vernichtet wurden. Das BfV hatte damals behauptet, die betroffenen V-Leute seien nur von untergeordneter Bedeutung für den NSU-Komplex gewesen – eine glatte Lüge, wie sich inzwischen herausgestellt hat.

Nach Darstellung Dolspergs hatte das BfV gute Gründe, seine Akte zu vernichten. Kurz nach dem Untertauchen des Trios Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe Anfang 1998 sei André K. bei ihm vorstellig geworden und habe gefragt, ob Dolsperg die Drei unterbringen könne. Er habe daraufhin mit seinem V-Mann-Führer „Alex“ beim BfV gesprochen, der wiederum seine Vorgesetzten konsultiert habe. Schließlich habe man beschlossen, das Trio nicht unterzubringen, denn wenn „es danach zu einer Festnahme gekommen wäre, wäre ich womöglich als V-Mann enttarnt worden und der Verfassungsschutz hätte eine Quelle in der Szene verloren“, sagt Dolsperg.

Das BfV ließ demnach aus Sorge um seine eigenen Quellen drei flüchtige Rechtsextremisten laufen, die bereits damals als Bombenbauer gesucht wurden und später mutmaßlich zehn Morde begingen. So unglaublich diese Vorgänge klingen, sind sie durchaus plausibel. Sie würden auch erklären, weshalb Fahnder beim Thüringer Landeskriminalamt den Eindruck hatten, ihre Suche nach dem Trio werde sabotiert.

Das BfV bestreitet die Darstellung Dolspergs. Außerdem findet sich nach Angaben von Mitgliedern des Bundestags-Untersuchungsausschusses kein Hinweis auf diese Schilderungen. Das sagt freilich gar nichts aus, da die V-Mann-Akte „Tarif“ bekanntlich geschreddert und nur teilweise rekonstruiert wurde.

Auch „Tarifs“ Anwerbung durch den Geheimdienst wirft ein Schlaglicht auf die Bedeutung des Verfassungsschutzes beim Aufbau der rechtsextremen Szene.

Im Gespräch mit dem Spiegel bekundete Dolsperg, er habe 1994 eigentlich aus der Szene aussteigen wollen, beim Bundesinnenministerium Hilfe erbeten und dabei auch angeboten, seine Informationen über die Szene zur Verfügung zu stellen. Daraufhin sei er von zwei Verfassungsschützern abgefangen worden, die ihn zum Essen einluden.

Ob er sich vorstellen könne, für das BfV zu arbeiten, hätten sie ihn gefragt: „Sie wollten nicht dass ich aussteige, sondern dass ich weitermache, zuerst konnte ich es gar nicht glauben“, sagt Dolsperg. Für den Fall, dass er auffliege, werde man ihm eine neue Identität und einen neuen Namen besorgen.

Dass Dolsperg seinerzeit das „Sonnenbanner“ herausgab, sah sein V-Mann als Vorteil. Er solle das Heft weiterführen, das sei gut für die Tarnung, habe man ihm gesagt. Insgesamt 19 Ausgaben entstanden, die meisten davon in Dolspergs Zeit als V-Mann.

Offenbar duldete der Verfassungsschutz die Publikation nicht nur, sondern übernahm sogar die Endredaktion. „Das BfV bekam alle Ausgaben von mir vorab.“ Nur ein einziges Mal habe man dort Bedenken wegen eines Covers geäußert, ansonsten habe es nie Änderungswünsche gegeben. Die Veröffentlichung zahlte Dolsperg nach eigenen Angaben teils aus seinen Honoraren.

Angesichts solcher Vorgänge wird die Bedeutung des NSU-Prozesses in München einmal mehr erschreckend deutlich. Indem man den Fokus auf eine Handvoll Rechtsextremisten legt, werden die staatlichen Akteure, die die rechtsextreme Szene aufgebaut, Beweismittel vernichtet, Kriminelle bezahlt und NS-Propaganda finanziert haben, aus der Schusslinie genommen und kommen ungestraft davon.

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