Große Koalition bereitet weitere Verschärfung des Asylrechts vor

Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit bereitet die Große Koalition eine massive Verschärfung des Asylrechts vor. Asylsuchende sollen in Zukunft wie Kriminelle behandelt und in der Regel eingesperrt werden. Außerdem sollen abgelehnte Asylbewerber mit einem Einreise- und Aufenthaltsverbot belegt und die Liste sogenannter „sicherer Herkunftsstaaten“ um Serbien, Bosnien-Herzegowina und Mazedonien erweitert werden.

Das sieht ein 58-seitiger Referentenentwurf des Innenministeriums zur „Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung“ vor. Der Entwurf listet zahlreiche Gründe auf, die es den Behörden erlauben, Asylsuchende unter dem Vorwand der „Fluchtgefahr“ in Haft zu nehmen – unter anderen die Einreise „unter Umgehung einer Grenzkontrolle“, die Vernichtung von Identitätspapieren oder Ausweisen sowie „eindeutig unstimmige oder falsche Angaben“ zu Person, Herkunft oder Einreiseweg.

Heribert Prantl hat den Entwurf in der Süddeutschen Zeitung als „Perfidie in Paragrafenform“ bezeichnet. Nach immer neuen Verschärfungen des Asylrechts hat ein Flüchtling heute kaum mehr eine Möglichkeit, „legal“ nach Deutschland zu gelangen und Asyl zu beantragen. Gibt er seine Identität und seinen Fluchtweg wahrheitsgemäß an, kommt er deshalb fast automatisch in Abschiebehaft. Verschleiert er dagegen Fluchtweg und Identität, kommt er wegen „Fluchtgefahr“ in Aufnahmehaft. „Der Flüchtling kann also künftig tun, was er will, er macht es falsch“, kommentiert Prantl.

Die Flüchtlingsorganisation ProAsyl spricht von einem „gewaltigen Inhaftierungsprogramm“. Ankommende Flüchtlinge können allein schon in Aufnahmehaft genommen werden, weil aufgrund der Dublin-II-Verordnung der Europäischen Union ein anderer EU-Mitgliedsstaat für das Asylverfahren zuständig ist. Laut Gesetzentwurf besteht „erhebliche Fluchtgefahr“ bereits dann, wenn der Asylsuchende über andere EU-Staaten nach Deutschland eingereist ist.

Bei den Anhörungen von Asylbewerbern konzentrieren sich die Entscheider dementsprechend weniger auf die tatsächlichen Fluchtgründe, als auf Widersprüche in den Aussagen und auf die Frage, ob die Einreise nicht über einen sicheren Drittstaat erfolgt ist.

Innenminister Thomas de Maizière hat die drastische Verschärfung des Asylrechts im ARD-Morgenmagazin damit gerechtfertigt, dass die in Rechtsprechung und Verwaltung bereits geltende Praxis lediglich in Gesetzesform gegossen werde. Trifft dies zu, haben die deutschen Behörden bislang Asylsuchende ohne rechtliche Grundlage und daher völlig illegal eingesperrt.

Tatsächlich geht der Gesetzesentwurf aber über die bisherige Praxis hinaus. Er setzt die von der EU-Kommission und vom Europaparlament verabschiedete „Aufnahmerichtlinie“ kompromisslos um. Die EU-Staaten hatten sich im vergangenen Jahr darauf geeinigt, die niedrigsten geltenden nationalen Standards zum Gemeinschaftsrecht zu erheben.

Griechenland hatte kurz davor verfügt, dass Flüchtlinge, die an seiner Grenze aufgegriffen werden, dort bis zu zwölf Monate lang inhaftiert werden können. Derzeit sitzen mehr als 50.000 Flüchtlinge unter völlig menschenunwürdigen Bedingungen in griechischen Gefängnissen. Auch auf Malta und in Ungarn werden Flüchtlinge systematisch weggesperrt. Selbst Schweden kennt viele Gründe, Flüchtlinge ins Gefängnis zu stecken.

Laut EU-Richtlinie darf zwar niemand nur deshalb im Gefängnis landen, weil er internationalen Schutz beantragt. Die Richtlinie listet aber zahlreiche Ausnahmen auf. So dürfen Flüchtlinge inhaftiert werden, um ihre Identität und ihr Recht auf Einreise zu überprüfen oder um Beweise zu sichern. Auch wer seinen Asylantrag zu spät stellt, nach Ansicht der Behörden die „nationale Sicherheit und Ordnung“ gefährdet oder untertauchen will, kann nach geltendem EU-Recht in Haft genommen werden.

Karl Kopp, Europareferent bei Pro Asyl, hatte von einem „Dammbruch“ und einem „Kompendium der Schäbigkeiten“ gesprochen. „Was sollte denn da noch als weiterer Grund angeführt werden?“, hatte er sarkastisch gefragt. „Das reicht doch schon aus, um jeden asylsuchenden Menschen in der EU jederzeit und an jedem Ort zu inhaftieren.“

Die Bundesregierung hatte anfangs angekündigt, die in der Richtlinie der EU vorgesehenen Bestimmungen zur Inhaftierung von Asylsuchenden nicht umzusetzen. Doch das interessiert sie heute nicht mehr. Grund dafür ist nicht nur der Anstieg der Asylbewerberzahlen auf 127.000, sondern auch die Erwartung, dass wegen der Zuspitzung der Krise im Nahen Osten und dem drohenden Bürgerkrieg in der Ukraine die Zahl der Flüchtlinge rasch ansteigen wird.

Erst hatten die reichen Länder im Norden der EU mit der Dublin-Verordnung dafür gesorgt, dass Flüchtlinge in die südeuropäischen Staaten abgeschoben werden. Nachdem diese begannen, die Flüchtlinge einzusperren, haben sie dies kurzerhand zum allgemeinen europäischen Standard erhoben. Die Europäische Union bezeichnet sich selbst als „Raum des Rechts, der Sicherheit und der Freiheit“, für Flüchtlinge ist das genaue Gegenteil der Fall.

Innenminister de Maizière begründet die geplante Einstufung von Serbien, Bosnien-Herzegowina und Mazedonien als „sichere Herkunftsstaaten“ damit, man müsse bei diesen Staaten, „die alle in die EU streben, davon ausgehen, dass sie mit ihren Staatsbürgern gut umgehen“. Doch das Gegenteil ist der Fall.

„Es gibt genügend internationale Berichte, die die Menschenrechtslage in diesen Ländern als besorgniserregend beschreiben“, sagt Pro-Asyl-Geschäftsführer Günter Burkhardt. Pro Asyl hat in den drei Balkan-Ländern schwere Menschenrechtsverletzungen beobachtet. Roma werden massiv diskriminiert und systematisch von Schulen, der Gesundheitsversorgung und dem Arbeits- und Wohnungsmarkt ausgegrenzt, so dass ihre Existenz bedroht ist. „Die Einstufung dieser Länder als sicher ist überhaupt nicht gerechtfertigt“, sagt Burkhardt.

Trotzdem werden Asylanträge von Roma aus Serbien, Bosnien-Herzegowina, Montenegro, Albanien oder Mazedonien schon heute ohne sachliche Einzelfallprüfung pauschal als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt. Nun sollen diese Menschen, die vor Elend, Verfolgung und rassistischer Diskriminierung fliehen, zusätzlich mit einem dauerhaften Einreise- und Aufenthaltsverbot in Deutschland bestraft werden.

Die pauschale Ablehnung von Asylbewerbern aus Staaten, die als „sicher“ eingestuft werden, führt zudem immer wieder zu schwerwiegenden Fehlentscheidungen. Verwaltungsgerichte kassieren immer häufiger restriktive Entscheidungen gegen Asylsuchende aus Serbien und aus anderen Staaten des westlichen Balkans. Während in Deutschland die Anerkennungsquote von Flüchtlingen aus Serbien nahe Null liegt, werden in anderen EU-Staaten wie etwa Belgien mehr als 10 Prozent dieser Asylsuchenden als Verfolgte anerkannt.

Innenminister de Maizière rechtfertigt die Einstufung der westlichen Balkanstaaten als sichere Herkunftsländer mit der niedrigen Anerkennungsquote von Flüchtlingen aus diesen Ländern. „Die Asylbewerberzahlen rechtfertigen diese Lösung und verlangen danach“, erklärt er. „Allein im ersten Quartal dieses Jahres kam ein knappes Drittel aller Asylbewerber in Deutschland aus diesen Staaten, bei einer Anerkennungsquote von unter einem Prozent.“

Aber die niedrige Anerkennungsquote ist selbst das Ergebnis politischer Entscheidungen. Schon Bundesinnenminister Hanspeter Friedrich (2011-2013) hatte Schutz suchenden Roma aus diesen Ländern pauschal Sozialmissbrauch unterstellt und erklärt, dass keine Verfolgung oder Diskriminierung vorliege. Daraufhin hatte das Bundesamt Roma Schnellverfahren unterzogen und Asylanträge undifferenziert abgelehnt. Nun wird dies als Begründung angeführt, um ihre Chance auf Anerkennung als Flüchtlinge noch weiter zu reduzieren.

Im ARD-Morgenmagazin versuchte de Maiziére mit nicht zu überbietendem Zynismus, diese Verschärfung des Asylrechts als Beitrag zu einer humanitären Flüchtlingspolitik auszugeben. „Wir wollen gerne die Zustimmung der deutschen Bevölkerung für eine humanitäre Flüchtlingstradition, die wir haben, erhalten“, behauptete er.

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