Daimler: Konzern und Betriebsrat stellen Beschäftigte unter Terrorverdacht

Der Spiegel berichtet in seiner aktuellen Ausgabe, dass der Daimler-Konzern die Namen, Anschriften und Geburtsdaten aller weltweit 280.000 Beschäftigten „zur Terrorismusbekämpfung“ mit den Daten auf Terrorlisten der Europäischen Union (EU) und der USA abgleicht. Der Betriebsrat unterstützt dies ausdrücklich.

Gemäß einer Betriebsvereinbarung mit dem Konzernbetriebsrat vom 12. November 2014 hat Daimler mit dem Datenabgleich bereits am 1. Dezember begonnen. In Zukunft soll diese Durchleuchtung der Belegschaft alle drei Monate stattfinden. Die Listen sollen sechs Jahre lang aufbewahrt werden. Für leitende Angestellte gelte eine separate, aber ähnliche Regelung, so der Daimler-Konzern.

Beschäftigte, die auf einer der Terrorlisten auftauchen, sollen „freigestellt“, also entlassen werden. „Das Entgelt wird nicht ausbezahlt, und alle weiteren Leistungen sind zurückzuhalten“, zitiert der Spiegel die Betriebsvereinbarung. Wahrscheinlich werden die Betroffenen nicht nur einfach entlassen, sondern vom Arbeitsplatz weg verhaftet. Denn „soweit erforderlich“, sollen die „zuständigen Behörden“ informiert werden.

Auch wer sich bei Daimler um einen Arbeitsplatz bewirbt, wird generell unter Terrorverdacht gestellt. Der Datenabgleich mit den Terror-Listen gilt auch für sie.

Die Betriebsvereinbarung zur systematischen Durchleuchtung der Beschäftigten eines der weltweit größten Konzerne nach dem Vorbild der NSA findet in enger Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat und der IG Metall statt. Selten zuvor wurde die Verwandlung der Gewerkschaften in eine Betriebspolizei gegen die Beschäftigten derart deutlich sichtbar.

Der Konzern behauptet, er setze mit der umfassenden Durchleuchtung von Bewerbern und Beschäftigten nur gesetzliche Vorgaben um. „Die EU sowie die USA haben zwingende Gesetze zur Terrorismusbekämpfung sowie entsprechende Sanktionslisten erlassen“, erklärte ein Konzernsprecher. „Die Daimler AG trägt in angemessener Weise dafür Sorge, dass die sanktionsrechtlichen Vorgaben des Gesetzgebers berücksichtigt werden. Nach diesen Vorgaben sind wir, wie andere Unternehmen auch, verpflichtet, gelistete Personen zu melden.“ Daimler setze diese internationalen Gesetze mit der Konzernbetriebsvereinbarung nun frühzeitig um.

Es ist absolut unklar, auf welche zu erwartenden neuen internationalen Gesetze sich Daimler beruft. Die „Anti-Terror-Gesetze“ nach den Anschlägen in den USA vom 11. September 2001 haben in den USA sowie den Ländern der EU einschließlich Deutschlands schon vor dreizehn Jahren grundlegende demokratische Rechte ausgehebelt und einen gewaltigen Überwachungsapparat aufgebaut. Die Konzerne übernehmen seitdem staatliche – geheimdienstliche – Aufgaben, indem sie ihre Beschäftigten überprüfen.

So müssen in Deutschland Konzerne, die global tätig sind und ein 2004 eingeführtes Zertifikat für bestimmte Erleichterungen beim Zoll erhalten wollen, nachweisen, wie sie ihre Beschäftigten und auch ihre Geschäftspartner anhand der Terrorverdachtslisten der EU und der USA überprüfen. Die Zollbehörde verleiht dann Unternehmen auf Antrag den Status des „Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten” (engl. Authorised Economic Operator – AEO). Inwieweit Daimler auch seine „Geschäftspartner“ durchleuchtet, und wenn ja, in welchem Umfang, ist bisher nicht mitgeteilt worden.

Von 2004 bis 2010 sah die entsprechende Dienstvorschrift keine Differenzierung der Beschäftigten bei der Überprüfung vor. Seit 2010 müssen die zu überprüfenden Beschäftigten allerdings in einem sicherheitsrelevanten Bereich tätig sein. Ein Abgleich der gesamten Belegschaft mit den Terrorismuslisten ist daher nicht nötig. Zudem sei eine Prüfung einmal jährlich grundsätzlich ausreichend.

Eine Umfrage des Südwest-Rundfunks (SWR) in Baden-Württemberg ergab, dass nur der Stuttgarter Bosch-Konzern zugab, auch seine Mitarbeiter zu überprüfen. Allerdings sollen dort einmal im Jahr Stichproben durchgeführt und nicht alle Mitarbeiter überprüft werden.

Der Vorsitzende des Betriebsrates im Bremer Mercedes-Werk, Michael Peters, sagte gegenüber Radio Bremen, die Überprüfung der Belegschaften sei seit vielen Jahren Routine, nicht nur bei Daimler, sondern auch bei anderen deutschen Unternehmen. Anders als bei Daimler würden dabei allerdings die Betriebsräte nicht einbezogen. Es ist zu bezweifeln, dass Daimler seit vielen Jahren viermal im Jahr alle weltweit Beschäftigten mit den Terrorlisten abgeglichen hat – und diese Listen sechs Jahre aufbewahrte. Dies ist wohl eher die Folge davon, dass nun der Betriebsrat nach dem Rechten schaut.

Auf jeden Fall haben die Betriebsräte der Bespitzelung der Belegschaft offensichtlich seit Jahren zugeschaut ohne einen Mucks zu sagen. Nun sind sie begeistert, weil sie „befragt“ werden. Peters begrüßte die Betriebsvereinbarung ausdrücklich. Damit werde geregelt, wie die Daten der Beschäftigten mit den internationalen Anti-Terror-Dateien abgeglichen werden. Der Betriebsratsvorsitzende der Daimler-Zentrale in Stuttgart, Jörg Spies, pries die Betriebsvereinbarung gar mit den Worten, er sähe darin einen „Leuchtturm zum Schutz der Beschäftigten“.

Er betonte auch die eigentliche Aufgabe des Betriebsrates: Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dieser Spionageaktion müssten ausgeräumt werden. Es dürfe keinen Zweifel daran geben, so Spies, dass alle Gesetze und Vorschriften bei der Umsetzung des Programms eingehalten werden. Damit spielte er wohl auf eine Entscheidung des Bundesfinanzhofes von Mitte 2012 an, die eine Überprüfung der Mitarbeiter für zulässig erklärte, wenn die Daten entsprechend geschützt werden.

Das für Rechtsfragen zuständige Daimler-Vorstandsmitglied Christine Hohmann-Dennhardt, von 1999 bis 2011 Richterin des ersten Senats am Bundesverfassungsgericht, unterstrich diesen Punkt. Man sei sich der „Verantwortung bewusst“ und werde mit den Daten sorgfältig umgehen. Hohmann-Dennhardt erklärte nun dem Spiegel, beim Abgleich von Beschäftigten- und Bewerberdaten würden „die Persönlichkeitsrechte gewahrt“.

Nichts ist weiter von der Wahrheit entfernt. Denn wessen Name auf einer der Terrorlisten auftaucht, ist völlig intransparent. Sie werden von den Geheimdiensten erstellt. Sie bestimmen, wer „terrorverdächtig“ ist, einmal davon abgesehen, dass so mancher schon wegen einer Ähnlichkeit des Namens auf solchen Listen landete. Laut Glenn Greenwalds Website The Intercept listet die so genannte „Terrorist Screening Database“ (TSDB) der US-Behörden insgesamt 680.000 Menschen. Bei 280.000 Menschen weiß niemand, weshalb sie auf der Liste geführt werden.

Was kommt als nächstes? Werden demnächst Beschäftigte auch mit anderen Datenbanken der Polizei und Geheimdienste abgeglichen, in denen Millionen stehen? Die Gewerkschaften kennen solche Gesinnungsschnüffelei nur zu gut. Sie nennen das Unvereinbarkeitsbeschlüsse.

Hintergrund dieser Entwicklung der allgegenwärtigen Überwachung und Kontrolle ist die zunehmende Klassenspaltung der Gesellschaft. Die Regierungen wissen sehr wohl, dass sie ihre unsoziale Innen- und kriegerische Außenpolitik nur gegen wachsenden Widerstand in der Bevölkerung durchsetzen können und verfolgen ihre Ziele durch den Aufbau autoritärer staatlicher Strukturen. Es ist daher zu erwarten, dass das Vorgehen des Daimler-Konzerns kein Einzelfall bleibt. Die Gewerkschaften stehen auf jeden Fall stramm an der Seite von Staat und Konzernen.

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