Schweizer Volksabstimmung über nationale Erbschaftssteuer

Am kommenden Sonntag, dem 14. Juni, stimmen die Schweizer über die Volksinitiative zur Einführung einer Erbschaftssteuer auf Bundesebene ab. Damit sollen bei Erbschaften über zwei Millionen Franken und Schenkungen von jährlich mehr als zwanzigtausend Franken die direkten Nachkommen mit zwanzig Prozent besteuert werden.

Bisher wird die Erbschaftssteuer von den Kantonen erhoben, und in den letzten Jahren wurde diese Steuer in fast allen Kantonen für direkte Nachkommen ganz abgeschafft.

Die Abstimmungsvorlage namens „Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV“ will dies ändern, ohne den Mittelstand zu gefährden. Sie sieht für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und für Landwirtschaftsbetriebe eine Freigrenze vor, die jedoch im Initiativtext nicht explizit festgelegt wurde. Für diese Grenze, die noch vom Parlament definiert werden soll, haben die Initianten der Volksinitiative einen Freibetrag von bis zu fünfzig Millionen Schweizerfranken vorgeschlagen.

Infolge der Freibeträge wären weit über neunzig Prozent der Bevölkerung überhaupt nicht von der Erbschaftssteuer betroffen, und nur sehr hohe Vermögen würden mit einem Steuersatz von zwanzig Prozent belastet. Dennoch würde diese Steuer einen beachtlichen Gewinn erbringen. Die Einnahmen sollen zu zwei Drittel zur Finanzierung des staatlichen Rentensystems (AHV) eingesetzt werden, ein Drittel soll an die Kantone fließen.

Lanciert wurde die Volksinitiative von mehreren Mitgliedern der Sozialdemokratischen Partei (SP) im Umkreis von Hans Kissling, einem früheren Chef des Statistischen Amtes des Kantons Zürich und Autor des Buches „Reichtum ohne Leistung, die Feudalisierung der Schweiz“ (2008).

Kissling warnt seit Jahren vor den gesellschaftlichen Folgen der sozialen Polarisierung. Sein Buch enthält detaillierte Informationen zur Vermögensverteilung in der Schweiz und besonders zur extremen und ständig wachsenden Ungleichheit, die, wie der Autor erklärt, die demokratischen Strukturen der Gesellschaft untergräbt. Ein Rückfall in feudale Verhältnisse droht, weil eine winzige Schicht von Superreichen ohne demokratische Legitimation sowohl die Wirtschaft als auch die Politik in wachsendem Maße dominiert.

Ohne Zweifel trifft das Thema Erbschaftssteuer einen gesellschaftlichen Nerv, denn die Schweizer Gesellschaft ist extrem ungleich. Wie der „Verteilungsbericht 2015“ des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds (SGB) anhand von Statistiken zeigt, besitzt das oberste Prozent der Bevölkerung mehr als die untersten neunzig Prozent zusammen. Das reichste Prozent der Schweizer besitzt vierzig Prozent des Gesamtvermögens, die nächsten neun Prozent verfügen über 34 Prozent und die übrigen neunzig Prozent der Bevölkerung zusammen nur über 26 Prozent, das ist gerade mal ein Viertel aller Vermögen.

In den letzten fünfzehn Jahren hat sich die soziale Schere immer weiter geöffnet. Im Jahre 2011 besaßen die Reichsten, das oberste Zehntelsprozent, schon 21,5 Prozent des Gesamtvermögens, während dies 1990 noch 15 Prozent waren. Gleichzeitig wächst die Verschuldung am untern Ende, und acht Prozent der Bevölkerung gelten offiziell als absolut arm.

Würde die Steuerreform am kommenden Sonntag angenommen, wäre dies höchstens ein winziger Tropfen auf den heißen Stein. Die Erbschaftssteuerreform würde an der bedrohlichen gesellschaftlichen Lage nichts ändern, da sie mit einem Steuersatz von zwanzig Prozent viel zu moderat angesetzt ist.

Darüber hinaus existiert neben der Ungleichheit bei den Vermögen eine ebenso ausgeprägte Ungleichheit bei den Einkommen. Die rasante Konzentration der Vermögen ist nicht zuletzt eine Folge extrem hoher Einkommen aus Kapitaleinkünften.

Hans Kissling selbst, ein sozialdemokratischer Reformist alter Schule, ist alles andere als ein Gegner des Kapitalismus. Er verteidigt das „freie Unternehmertum“ und sagt in einem Interview mit Swissinfo.ch (vom September 2008): „Ich habe in meinem Buch immer wieder betont, dass ich für den Leistungswettbewerb bin. Ich habe kein Problem, wenn jemand sehr reich wird durch eigene wirtschaftliche Leistung.“

Damit stimmt er in die offizielle bürgerliche Propaganda der „Leistungsgesellschaft“ ein und verschweigt die Millionen Arbeiter und Angestellten, die ebenfalls extrem hart und lange arbeiten und dennoch auf keinen grünen Zweig kommen.

An den Eigentumsverhältnissen, die der Ungleichheit zugrunde liegen, würde die Annahme der Erbschaftssteuerreform nichts ändern. Die Ursache der sozialen Ungleichheit, das kapitalistische Profitsystem, tastet die Initiative nicht an. Dieser Sachverhalt ist natürlich auch den Urhebern der Volksinitiative bewusst.

Die SP präsentiert sich mit einer ganzen Reihe solcher Abstimmungen (Erbschaftssteuer, Einheitskrankenkasse, Mindestlohn, Begrenzung der Spitzengehälter) als Partei, die sich angeblich für die Interessen der 99 Prozent der Bevölkerung einsetzt. In Wirklichkeit haben diese Abstimmungen die Aufgabe, von ihrer rechten Politik abzulenken: Die Sozialdemokraten sitzen seit über einem halben Jahrhundert mit den bürgerlichen Parteien zusammen in der Regierung und organisieren Sozialabbau und Kriegsvorbereitungen.

SP-Präsident Christian Levrat plädiert zurzeit für eine engere Zusammenarbeit der Schweizer Armee mit benachbarten NATO-Staaten und für mehr Auslandseinsätze. Die SP-Bundesräte Alain Berset und Simonetta Sommaruga, die mit dem Innen- bzw. Justiz- und Polizeiressort Schlüsselministerien leiten, sind für die Kontrolle der Arbeiterklasse zuständig, was besonders in der heutigen Wirtschaftskrise wichtig wird: Jeder vierte Betrieb nimmt die jüngste Frankenaufwertung zum Anlass, Arbeitsplätze abzubauen oder Löhne zu senken.

Der Abstimmungstag am 14. Juni ist strategisch gewählt, da er in den Vorwahlkampf für die kommende Parlamentswahl im Oktober dieses Jahres fällt. Damit dient die Abstimmung der SP als Wahlwerbung und Stimmungsbarometer.

Die Gegner der Abstimmung setzen enorme Ressourcen ein, um die Annahme der Volksinitiative zu verhindern, und sie können dafür auf wesentlich höhere Mittel als die Befürworter zurückgreifen. Dies zeigt beispielhaft, wie die politische Meinung von einer kleinen Minderheit beeinflusst wird.

Sämtliche Printmedien in der Schweiz gehören wenigen Superreichen, und die verschiedenen Arbeitgeberverbände sowie zahlreiche Thinktanks mobilisieren, um das Stimmverhalten im Sinne des Großkapitals zu beeinflussen. So schreibt zum Beispiel der Schweizer Unternehmerverband economiesuisse: „Die Wirtschaft wird die Vorlage geschlossen und mit aller Kraft bekämpfen.“

Die Mehrheit der Stimmberechtigten wird voraussichtlich an der Abstimmung gar nicht teilnehmen: In den letzten Jahren lag die Wahlbeteiligung stets unter sechzig Prozent, und öfters nahm nicht einmal die Hälfte der Stimmberechtigten an einer Abstimmung teil. Ein großer Teil der Arbeiterklasse, nämlich die Ausländer, die je nach Branche bis zu vierzig Prozent der Beschäftigten ausmachen, haben in Ermangelung der Schweizer Staatsbürgerschaft überhaupt kein Stimmrecht.

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