Perspektive

Britische Demokratie am Ende

Die offiziellen Aufzeichnungen der britischen Parlamentsdebatten, der Hansard, sind als Lektüre für klassenbewusste Arbeiter und Jugendliche eigentlich nicht zu empfehlen. Eine Ausnahme bildet die Mitschrift der Debatte vom letzten Montag, die unter dem Titel „Syrien: Flüchtlinge und Terrorbekämpfung“ erschien.

An diesem Tag setzte Premierminister David Cameron das Parlament davon in Kenntnis, dass er einige Monate zuvor die außergerichtliche Hinrichtung von drei britischen Staatsbürgern in Syrien genehmigt hatte.

Am 21. August 2015 wurden Reyaad Khan, 21, Ruhul Amin, 26, und ein drittes, namentlich nicht bekanntes Opfer durch einen Drohnenangriff der Royal Air Force in Raqqa getötet. Drei Tage später, so Cameron, kam ein weiterer britischer Staatsbürger, der 21-jährige Junaid Hussain, bei einem Drohnenangriff der USA ums Leben.

Diese Ausführungen des Premierministers sind historisch ohne Beispiel. Zum ersten Mal in der neueren Geschichte hat ein britischer Regierungschef zugegeben, dass er den Mord an Bürgern des eigenen Staates autorisiert hat. Er brüstete sich sogar damit.

Und doch rief diese rechtlich und politisch äußerst bedenkliche Enthüllung bei den versammelten Parlamentariern keinerlei Reaktion, geschweige denn Protest hervor.

Harriet Harman, die kommissarische Vorsitzende der Labour Party, dankte dem Premierminister dafür, dass er sie bereits vorab am Vormittag unterrichtet hatte, und bat ihn lediglich, zu bestätigen, „dass so etwas in unserer Zeit zum ersten Mal geschehen ist“ und dass die juristische Stellungnahme, mit der die Generalstaatsanwaltschaft den Angriff gutgeheißen hatte, noch veröffentlicht wird.

Cameron bestätigte der „hochgeschätzten und gelehrten Lady“, dass staatlich sanktionierter Mord in der Tat „ein Novum“ sei, das „wir aber zu wiederholen gedenken“.

Nicht einmal von dieser unverschleierten Drohung ließen sich die Abgeordneten auf den Oppositionsbänken zu einer Reaktion hinreißen. Angus Robertson (Scottish National Party) beschwerte sich lediglich, dass ihm die Erklärung nicht „vorab zur Kenntnis gebracht“ worden sei, und Caroline Lucas (Grüne) tat so, als sei das alles nichts Besonderes.

Auch der angeblich „linke“ Jeremy Corbyn, der die Führung der Labour Party anstrebt, vermied es sorgfältig, sich zu dem skandalösen Eingeständnis des Regierungschefs zu äußern. Mit diesem Schweigen, das politisch tausendmal aufschlussreicher ist als sein ganzes demagogisches Geschwätz, erwies sich Corbyn als ebenso „staatstragend“ wie all diejenigen, gegen die er angeblich zu Felde zieht.

Eine besonders groteske Note gewann das Schauspiel dadurch, dass es auf den 800. Jahrestag der Magna Carta fiel, der eben erst eine große Gedenkausstellung der Nationalbibliothek gewidmet worden war.

Im „Großen Freibrief“ aus dem Jahr 1215 waren die repressiven Befugnisse des Staates begrenzt und die grundlegenden Bürgerrechte etabliert worden: „Kein freier Mann soll verhaftet, gefangen gesetzt, seiner Güter beraubt, geächtet, verbannt oder sonst angegriffen werden; noch werden wir ihm anders etwas zufügen, oder ihn ins Gefängnis werfen lassen, als durch das gesetzliche Urteil von Seinesgleichen, oder durch das Landesgesetz.“

Der universale Inhalt der Carta fand im englischen Bürgerkrieg (1642-1651), in der Aufklärung und im 18. Jahrhundert in der Französischen und in der Amerikanischen Revolution politischen, geistigen und konstitutionellen Ausdruck. Auf der Grundlage enormer gesellschaftlicher und politischer Umwälzungen wurde die Wahrung der unveräußerlichen „Menschenrechte“ gegen obrigkeitliche Willkür zum wesentlichen Unterscheidungsmerkmal zwischen Demokratien und Polizei- oder Militärdiktaturen erhoben.

Natürlich hat die britische Bourgeoisie oft gegen diesen Grundsatz verstoßen. Sie hat in ihrer langen Geschichte viel Blutvergießen verschuldet, nicht zuletzt in Irland. Doch sie hat diese mörderische Politik stets im Verborgenen verübt und nach außen hin offiziell geleugnet.

Das war einmal. Politisch gesprochen brach Cameron mit seinem Auftritt am Montag gewaltsam in die British Library ein und übergoss die Magna Carta unter den wohlwollenden Blicken seiner schweigenden Zuschauer mit Benzin.

Die Wortwahl des Premierministers – er sprach von einer „exakten“ Planung und dem „optimalen Zeitpunkt“ der Drohnenangriffe – macht deutlich, dass es ihm nicht darum ging, die britische Bevölkerung vor einem unmittelbar drohenden Terrorangriff zu schützen.

Und selbst wenn die Anschuldigungen gegen Khan und Amin wahr wären, bliebe ein kaltblütiger außergerichtlicher Mord eine schwere Straftat.

Die Todesstrafe wurde im Vereinigten Königreich 1965 abgeschafft. Wenn jeder, der sich mit einer Waffe in der Hand ablichten lässt oder gegen die britische Politik polemisiert, nach freiem Ermessen einer Handvoll Minister und ihrer Handlanger ohne Anklage und Gerichtsurteil auf eine „Tötungsliste“ gesetzt werden kann, wo bleiben dann Recht und Gesetz? Wer ist als Nächstes an der Reihe, und wo? Es besteht kein Grund zu glauben, dass das Regieren per Mord nur außerhalb der britischen Staatsgrenzen praktiziert werden soll.

Es handelt sich durchaus nicht um ein nationales Phänomen. Die Politik der gezielten Ermordung, die erstmals in Israel angewandt wurde, hat weltweit Schule gemacht. Viele Staaten brüsten sich mit der Häufigkeit und Effizienz ihrer „Schläge“. Von den USA über Frankreich bis hin zu nun auch Großbritannien maßt sich die Exekutive mittlerweile das Recht an, staatliche Morde zu sanktionieren.

Mit der Doktrin des „Präventivkriegs“ werden unter dem Deckmantel der „Terrorbekämpfung“ auch präventive Folter und präventiver Mord gerechtfertigt.

Das Verhalten der herrschenden Klasse im Ausland ist nicht durch eine Mauer von ihrem Vorgehen im Inneren getrennt. Im Vereinigten Königreich geht der Angriff auf bürgerliche Freiheiten, wie die allgegenwärtige staatliche Überwachung, mit gezielten Todesschüssen einher. So wurde im Juli 2005 der unschuldige brasilianische Arbeiter Jean Charles de Menezes in einer Londoner U-Bahn-Station von der Polizei erschossen.

Wenn man im 20. Jahrhundert nach einer historischen Parallele für solche Zustände sucht, dann fällt einem nur Hitlers „Nacht der langen Messer“ am 30. Juni/1. Juli 1934 ein. Erschreckend daran war nicht nur, dass das Nazi-Regime zum offenen Mord an seinen politischen Gegnern griff, sondern auch, dass das Establishment in Deutschland diese staatlichen Verbrechen ohne Weiteres hinnahm. Carl Schmitt, der „Kronjurist“ des Dritten Reichs, konstruierte vor dem Hintergrund dieser Bluttaten die pseudojuristische Theorie des „Ausnahmezustands“, unter dem die Exekutive ungehindert von rechtlichen Schranken Gewalt, Folter und Mord zur Norm erheben kann.

Auch heute steckt der Kapitalismus wieder in einer tiefen Wirtschaftskrise, und die soziale Ungleichheit hat verhängnisvolle Ausmaße angenommen. Auf die politische Gefahr, die ihr vonseiten einer aufgebrachten und unruhigen Arbeiterklasse droht, reagiert die Bourgeoisie wie in den 1930er Jahren mit der Hinwendung zur Diktatur.

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