Polen wird Roman Polanski nicht an die Vereinigten Staaten ausliefern

Am Freitag wies ein Bezirksgericht im polnischen Krakau die Bestrebungen der US-Regierung zurück, eine Auslieferung des berühmten Filmregisseurs Roman Polanski (Das Messer im Wasser, Chinatown, Der Pianist) zu erreichen, die sich auf eine Anklage aufgrund von Geschlechtsverkehrs mit einem minderjährigen Mädchen aus dem Jahr 1977 in Kalifornien bezieht. Der Auslieferungsfall zog sich über ein Jahr hin.

Als Polanski im Oktober 2014 anlässlich der Eröffnungsfeier des POLIN-Museums zur Geschichte Polnischer Juden Polen besuchte, hatten amerikanische Beamte Polanskis Auslieferung an die USA gefordert.

Der Richter am Bezirksgericht, Dariusz Mazur, sprach zwei Stunden lang zu den Fakten des Falles und zeigte eine beachtliche Sachkenntnis der Details. Der Richter führte an, dass die Staatsanwaltschaft in Los Angeles sich einer schwerwiegenden Verletzung des Rechtsverfahrens schuldig gemacht habe, als sie die Tatsache ignorierte, dass 1977 eine Absprache zwischen dem amerikanischen Gericht und Polanski getroffen worden war. Gemäß dieser Vereinbarung bekannte der Filmemacher sich des Geschlechtsverkehrs mit einer Minderjährigen schuldig und musste sich dafür im Gegenzug während 90 Tagen Haftaufenthalt einer psychologischen Beurteilung unterziehen. Alle übrigen Anklagen wurden eingestellt.

Polanski sagte aus, dass er die Vereinigten Staaten verlassen habe, weil er fürchtete, der Richter Laurence J. Rittenband, der Katz und Maus mit ihm spielte, würde sich nicht an die Vereinbarung halten. Rittenband sagte Kollegen, dass er plane, Polanski entgegen der getroffenen Vereinbarung schuldig zu sprechen.

Polanski verbrachte insgesamt 42 Tage im Staatsgefängnis von Chino (Kalifornien) sowie zwei Monate in einem Gefängnis in Zürich in der Schweiz, wo er im September 2009 verhaftet wurde. Dem folgten noch mehrere Monate Hausarrest. Im Juli 2010 lehnte die Schweiz das amerikanische Auslieferungsgesuch für Polanski ab.

Ein enthüllendes Interview mit dem Ankläger im Ursprungsfall wurde vom polnischen Gericht als Beweis anerkannt. Es ist Bestandteil des Dokumentarfilms Roman Polanski: Wanted and Desired (2008) von Marina Zenovich.

Laut Richter Mazur würde die Auslieferungsprozedur für den inzwischen 82-jährigen Polanski eine langwierige, gesetzeswidrige und für eine ältere Person unangebrachte Gefängnisstrafe bedeuten sowie eine Beraubung seiner Freiheit.

„Ich finde keine rationale Antwort auf die Frage: Was ist der eigentliche Sinn des Auslieferungsantrags der Vereinigten Staaten?“ kommentierte Mazur in seiner Stellungnahme. Er fügte hinzu, dass Polen verpflichtet sei, die Europäische Menschenrechtskonvention einzuhalten und die Gewährung der Auslieferung würde bedeuten, gegen diese Konvention zu verstoßen. Das Gericht gründete seine Entscheidung außerdem auf das vorherige Urteil des Schweizer Gerichts.

Polanski erschien „aus emotionalen Gründen“ nicht vor Gericht, als das Urteil verkündet wurde. Auf einer anschließenden Presskonferenz sagte der sichtlich erschöpfte Regisseur: „Ich bin sehr froh, dass dieser Fall abgeschlossen ist und ich mein Vertrauen in das polnische Justizsystem gesetzt habe. Dieser Fall war eine schreckliche Belastung für mich; er kostete mich viel Zeit, Mühe, Gesundheit und Ärger; und er kostete meine Familie noch mehr. Jetzt kann ich endlich aufatmen.“

Das Gerichtsverfahren verzögerte die Produktion von Polanskis neuestem Film, Ein Offizier und ein Spion, der in Warschau gefilmt wird und auf der antisemitischen Dreyfus-Affäre im Frankreich der 1890er Jahre basiert.

Polanskis Rechtsanwälte Jan Olszewski und Jerzy Stachowicz zeigten sich erfreut über das Urteil und erklärten, sie seien froh, dass ihre harte Arbeit erfolgreich gewesen sei und ihr Klient nun in der Lage sei, seine persönlichen und künstlerischen Pläne auszuführen.

Olszewski nannte das amerikanische Auslieferungsgesuch unberechtigt. „Die Entscheidung des amerikanischen Justizsystems ist überraschend und schwer zu verstehen, da das Opfer [Samantha Geimer] seit vielen Jahren bestrebt ist, den Fall einzustellen. Sie hat vergeben und sich mit ihm [Polanski] ausgesöhnt. Die Strafe, auf die man sich geeinigt hatte, ist mehr als erfüllt worden. Die Amerikaner spielen nicht fair; sie unterschlagen absichtlich unbequeme Fakten und stellen andere heraus“, sagte er.

Der Filmemacher wies Behauptungen zurück, dass er bereit gewesen sei, mit einem Privatflugzeug aus dem Land zu fliehen. Polanski sagte, er habe ein normales Flugticket nach Paris gebucht, wo er wohne, aber für einen späteren Termin. Das Gerichtsurteil bedeutet, dass der Oskarpreisträger, der die französische und polnische Staatsbürgerschaft besitzt, nun die Freiheit besitzt in Polen zu reisen. Allerdings kann die Staatsanwaltschaft immer noch Einspruch gegen die Gerichtsentscheidung einlegen.

Hätte das Krakauer Gericht einer Auslieferung Polanskis zugestimmt, würde die letzte Entscheidung in den Händen des polnischen Justizministers gelegen haben. Da dieses Amt bald ein Repräsentant der rechtsstehenden Partei für Recht und Gerechtigkeit (PiS) erhalten wird, die die jüngsten Parlamentswahlen für sich entschied, hätte das Schicksal des Regisseurs eine ganz andere Wende nehmen können.

PiS-Führer Jarosław Kaczyński machte deutlich, dass er auf Seiten der amerikanischen Position steht und für Polanskis Auslieferung ist. Zbigniew Ziobro, ehemaliger Justizminister (2005-2007) in der PiS-Regierung, der mafiaartiger Methoden beschuldigt wird und Oppositionsmitglieder kriminalisiert und bespitzelt haben soll, erklärte jüngst, dass Polanski nicht wie jemand behandelt werden solle, der über dem Recht stehe und für seine „beschämende und widerwärtige“ Tat zahlen solle. „Pädophilie ist bösartig und ihr muss nachgegangen werden“, sagte Zbioro.

Als ein Journalist fragte, ob Polanski befürchte, dass eine Berufung der Regierung in der Zukunft von einem polnischen Gericht akzeptiert werden könne, antwortete er: „Wenn die Entscheidung auf legaler Grundlage steht, dann sprechen die Elemente des Falles klar zu meinen Gunsten. Doch wenn die Entscheidung politisch motiviert wäre, dann sollte ich sie fürchten.“ Er erklärte, er sei froh, dass Polen ein Land sei, in dem das Justizsystem unabhängig von der Regierung sei.

Es gibt ernsthafte Bedenken, dass die neugewählte PiS versuchen wird, die dreigliedrige Gewaltenteilung des Landes aufzuheben und die Unabhängigkeit der Justiz zu begrenzen. Dies könnte durch eine Vereinigung der Position des Generalstaatsanwalts mit dem Amt des Justizministers sowie einer Begrenzung der Befugnisse der Staatsanwaltschaft geschehen.

Die Bezirksstaatsanwältin von Los Angeles, Jackie Lacey, gab ein dummes und rachsüchtiges Statement zum Besten und sagte der Presse, ihre Behörde werde die Verfolgung Polanskis nicht einstellen. „Der Gerechtigkeit wurde niemals Genüge getan“, behauptete sie.

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