Das Pentagon-Handbuch zum Kriegsrecht, Teil 3

Eine Blaupause für totalen Krieg und Militärdiktatur

Dies ist der dritte Teil einer insgesamt vierteiligen Artikelserie über das neue Pentagon-Handbuch zum Kriegsrecht. Der erste Teil erschien am 9. Januar und der zweite Teil am 6. Februar.

Das „Handbuch zum Kriegsrecht“ des US-Verteidigungsministeriums ist die bisher deutlichste Darstellung der Absicht des US-Imperialismus, die ganze Welt mit militärischer Gewalt zu unterwerfen und zu beherrschen.

Das Pentagon ermächtigt sich mit dem Handbuch, gegen jedes beliebige Land Krieg zu führen, es zu besetzen und auch noch dem letzten Winkel des Planeten seine Interpretation von „Recht“ aufzuzwingen. Es formuliert damit den Anspruch des US-Imperialismus auf die Weltherrschaft und verdeutlicht seine logischen Konsequenzen.

„Der US-Kapitalismus steht vor den denselben Aufgaben, die Deutschland 1914 zum Krieg getrieben haben. Die Welt ist bereits aufgeteilt? Dann muss man sie eben neu aufteilen! Deutschland ging es darum, Europa zu ‘organisieren’. Den Vereinigten Staaten fällt es zu, die ganze Welt zu ‘organisieren’. Die Geschichte treibt die Menschheit einem Vulkanausbruch des amerikanischen Imperialismus entgegen.“ Das hat Leo Trotzki, der Gründer der Vierten Internationale, bereits 1934 geschrieben.

Seit Mitte der 1970er-Jahre verfolgt die herrschende Klasse der USA einen rücksichtslosen Militarisierungskurs, der darauf abzielt, mit bewaffneter Gewalt den wirtschaftlichen Niedergang des US-Imperialismus aufzuhalten.

Auch das hat Trotzki schon vorhergesehen, als er schrieb: „In Krisenzeiten wird sich das Hegemonialstreben der USA noch deutlicher, offener und brutaler zeigen als in Boom-Zeiten. Die USA werden ihre Probleme vor allem auf Kosten Europas zu lösen versuchen, unabhängig davon, ob das in Asien, Kanada, Südamerika, Australien oder in Europa selbst geschieht – und nicht nur friedlich, sondern auch durch Kriege.“

Das „Handbuch zum Kriegsrecht“ des Pentagon

Das „Handbuch zum Kriegsrecht“, das Handlungsanweisungen für Militäreinsätze der US-Streitkräfte selbst oder ihrer Hilfsarmeen in jedem Winkel unserer Erde enthält, schafft den juristisch verbrämten Rahmen dafür. Wenn die in dem Handbuch festgelegten Leitlinien umgesetzt werden, die internationale Arbeiterklasse also nicht rechtzeitig auf der Grundlage eines revolutionären Programms eingreift, dann geht die Menschheit einer Zukunft entgegen, die durch Konzentrationslager und beispiellose Gemetzel geprägt sein wird und letztendlich in einem atomaren Holocaust endet.

Das Pentagon-Handbuch ist eine umfassende Erläuterung der einzigen „Lösung“ für die weltweite Krise, welche die imperialistische Clique in Washington und der Wall Street zu bieten hat.

Totaler Krieg

In den ersten beiden Artikeln dieser Serie wurden Parallelen zwischen dem „Handbuch zum Kriegsrecht“ und der juristischen und politischen Ideologie Nazi-Deutschlands gezogen. Es wurde nachgewiesen, dass die gleichen faschistischen Konzepte, die bedeutende US-Juristen in den Nürnberger Prozessen verurteilt haben, in der Form des Pentagon-Handbuchs – juristisch bemäntelt – als offizielle Handlungsanweisungen für die Politik der US-Regierung auftauchen.

Aus späteren Kapiteln des Pentagon-Handbuchs zu Operationen des US-Militärs ist zu ersehen, dass die „Politik der verbrannten Erde“, die von den Nazis gegen die Völker Europas, der Sowjetunion und Nordafrikas betrieben wurde, jetzt auch vom Pentagon und seinem Generalstab befürwortet und verteidigt wird.

Das Handbuch setzt sich über zentrale Grundsätze des Völkerrechts hinweg, die den Einsatz militärischer Gewalt einschränken sollen. Nach dem Oxford English Dictionary ist der totale Krieg „ein Krieg, bei dem in dem angegriffenen Land und gegen dessen Bevölkerung rücksichtslos von allen vorhandenen Waffen Gebrauch gemacht und bei der Verfolgung militärischer Ziele das geltende Kriegsrecht ignoriert wird“. Ohne jedes Zögern ist festzustellen, dass die Vorschriften in dem Pentagon-Handbuch dem so definierten „totalen Krieg“ entsprechen.

Militärische Handlungen, die normalerweise mit dem totalen Krieg, einem Konzept des 19. Jahrhunderts, in Verbindung gebracht werden, führten erst im Zweiten Weltkrieg zu den von imperialistischen Regierungen faschistischer und „demokratischer“ Staaten angerichteten großflächige Zerstörungen. Trotzdem sind diese nach dem Pentagon-Handbuch ausdrücklich oder stillschweigend erlaubt.

Symbolische Einschränkungen werden in dem Handbuch sofort durch Ausnahmeregelungen entwertet, sodass die US-Militärkommandeure zur Erreichung strategischer Ziele praktisch jede Form von Gewalt anwenden dürfen. Formulierungen, die Kommandeure bei der Vorbereitung einer Offensive zur Rücksichtnahme verpflichten könnten, kommen nicht vor. Es ist auch nicht davon die Rede, dass bei übertriebener Gewaltanwendung Strafen drohen könnten.

Das Handbuch ermächtigt die US-Kommandeure dazu, mit strategischen Bombenangriffen auch die zivile und kommerzielle Infrastruktur zu zerstören, sowie Blockaden und Belagerungen durchzuführen. Es erlaubt die Errichtung großer Lager für Häftlinge und Zwangsarbeiter.

Hiroshima 1945

Der US-Imperialismus hat im Lauf seiner Geschichte schon immer in erschreckender Weise gegen das Völkerrecht verstoßen, z. B. mit der kollektiven Bestrafung und dem Abschlachten ganzer Bevölkerungen und der Zerstörung großer Städte in Deutschland, Japan, Korea, Vietnam, Kambodscha und zuletzt im Irak.

Mit dem 2003 gegen den Irak angezettelten Krieg wurde eine der fortschrittlichsten Wirtschaften des Nahen Ostens auf das Niveau der ärmsten Länder der Welt zurückgebombt. Vier bis fünf Millionen Iraker wurden während des US-Kriegs und der Besatzung getötet oder vertrieben, oder sie verschwanden einfach. Mehr als die Hälfte der irakischen Ärzte wurden entweder getötet oder waren gezwungen, aus dem Land zu fliehen. Aus 2007 vom Statistischen Amt des Iraks veröffentlichten Zahlen geht hervor, dass vier Jahre nach Kriegsbeginn 43 Prozent der Iraker in „völliger Armut“, ohne ausreichende Nahrung und Kleidung und in unzureichenden Wohnungen lebten.

Auch schon vor Veröffentlichung des Pentagon-Handbuchs in diesem Jahr hat sich das US-Oberkommando über bis zu diesem Zeitpunkt bestehende Verbote hinweggesetzt, nach denen vorsätzliche Angriffe auf die zivile Infrastruktur und die Zivilbevölkerung untersagt waren. Im aus dem Jahr 1956 stammenden „Handbuch der US-Armee zu den im Landkrieg zu beachtenden rechtlichen Vorgaben“ (US Army Field Manual on the Law of Land Warfare) heißt es, dass Militäroperationen nicht durchgeführt werden dürften, wenn abzusehen sei, dass sie eine große Anzahl ziviler Opfer fordern würden.

Im neuen Handbuch ist das Abschlachten von Zivilisten offiziell zwar genau so verboten wie in dem Handbuch von 1956, es enthält aber Schlupflöcher. Im Falle „militärischer Notwendigkeit“ und bei „hohen militärischen Erfolgsaussichten“ muss keine Rücksicht auf Zivilisten genommen werden.

Mit der Veröffentlichung des neuen Pentagon-Handbuchs verschafft sich die US-Eliten das formale „Recht“, bei der Verfolgung ihrer Ziele ganze Gesellschaften und Völker auszulöschen. Zweifellos wollte das Pentagon damit im Nachhinein auch die Verbrechen legalisieren, die der US-Imperialismus im Irak begangen hat.

Nach den Richtlinien des Handbuchs ist die Massentötung von Zivilisten dann erlaubt und legal, wenn die zuständigen US-Offiziere die Angriffe auf zivile Ziele für „militärisch notwendig und erfolgversprechend“ halten (S. 187).

US-Kampfdrohne Predator zündet Hellcat-Rakete

Militärkommandeure brauchen keinerlei Rücksicht auf Zivilisten zu nehmen, wenn nach ihrer subjektiven Einschätzung die vorgesehenen Operationen „zur Erringung des Sieges in diesem Krieg unerlässlich sind“. Das gilt auch, wenn der „militärische Erfolg“, der durch den beabsichtigten Angriff zu erzielen ist, von einem „außenstehenden Beobachter“ nach objektiven, allgemeinen Kriterien nicht zu erkennen ist.

„Der mit einem Angriff zu erzielende militärische Erfolg könnte vom Feind oder von einem außenstehenden Beobachter zum Beispiel deshalb nicht zu erkennen sein, weil ihn der Kommandeur wegen nur ihm vorliegender geheimdienstlicher Erkenntnisse befohlen hat, oder weil es seiner Strategie entspricht“, heißt es in dem Handbuch (S. 213).

„Das Abwägen zwischen dem unvermeidlichen Kollateralschaden und dem zu erwartenden militärischen Erfolg lässt sich nicht immer in einer empirischen Analyse nachvollziehen“, wird in dem Handbuch festgestellt (S. 128).

Weiterhin heißt es: „In weniger eindeutigen Fällen kann die Frage, ob der Kollateralschaden unverhältnismäßig hoch ist, auch nicht durch eine nachträgliche gerichtliche Untersuchung geklärt werden, weil deren Ergebnis auch wieder subjektiv und ungenau sein kann.“

Die Definition legitimer militärischer Ziele ist in dem Pentagon-Handbuch so allgemein gehalten, dass auch die komplette Wirtschaft und die Zivilbevölkerung von feindlichen Staaten darunter fallen. Das Handbuch ermächtigt zur Zerstörung der grundlegenden Infrastruktur eines Feindstaates, einschließlich der Wohngebiete, der Versorgungseinrichtungen für Wasser und Energie und der Versorgungskette für Nahrungsmittel. Alles, was direkt oder indirekt zur Erhaltung der „Kampfkraft“ des Feindes beitragen könnte, gilt als legitimes Ziel (S. 206).

„Der Begriff 'militärisches Ziel' schließt auch Kombattanten und sämtliche Objekte ein, die in einer militärischen Auseinandersetzung durch ihr Vorhandensein, ihre Lage, ihre Verwendbarkeit oder ihren Nutzen zur Erhaltung oder Verlängerung der Kampffähigkeit des Gegners beitragen können“, wird in dem Handbuch weiter ausgeführt.

„Es ist nicht notwendig, dass ein Zielobjekt unmittelbare taktische oder operative Bedeutung hat oder einem speziellen US-Militäreinsatz besonderen Nutzen bringt. Es reicht aus, wenn es längerfristig zur Erhaltung der Kampffähigkeit des Gegners beiträgt… Der militärische Erfolg muss sich also nicht sofort einstellen“ (S. 210).

„Das Kriegsrecht schreibt auch nicht vor, dass Angriffe auf ein militärisches Ziel nur in der Nähe laufender Kampfhandlungen, in einem Kriegsgebiet oder auf dem Schauplatz einer militärischen Auseinandersetzung stattfinden dürfen“ (S. 199).

In einem kritischen Artikel zu der in dem Pentagon-Handbuch getroffenen Zielauswahl mit dem Titel „Nur das Pentagon ist für die Zielauswahl zuständig“ (The Defense Department Stands Alone on Target Selection) schreibt Professor Adil Haque von der Rutgers School of Law (Newark), das Handbuch ermächtige US-Kommandeure zu Angriffen jeder Art, unabhängig davon, wie hoch die Anzahl der zivilen Opfer dabei sein könnte.

„Eine sehr beunruhigende Bestimmung im neuen ‘Handbuch zum Kriegsrecht‘ legt fest, dass Kommandeure nicht mehr verpflichtet sind, das Völkerrecht zu achten und die Anzahl der zivilen Opfer möglichst gering zu halten, indem sie eine entsprechende Zielauswahl treffen“, führt Haque aus. „Die USA entziehen sich damit einer völkerrechtlichen Festlegung, die vorschreibt, militärische Ziele so auszuwählen, dass mit möglichst geringen Kollateralschäden zu rechnen ist.“

Große Teile des Handbuchs sind der Belagerung, dem Aushungern und der Besetzung dicht bevölkerter städtischer Gebiete gewidmet. Es ermächtigt zur Errichtung von Ghettos und abgesperrten Bereichen, um die Bewegungsfreiheit der Bewohner einzuschränken.

„Aushungern ist ein legitimes Mittel der Kriegsführung“, heißt es auf Seite 291 des Handbuchs. „Insbesondere ist es erlaubt, feindliche Kräfte durch Aushungern zum Aufgeben zu bewegen.“

Bei Belagerungen ist es US-Militärkommandeuren unter anderem auch erlaubt, die Versorgung der Zivilbevölkerung mit Nahrungsmitteln und anderen wichtigen Versorgungsgütern zu unterbinden. „Lebensmittel können rationiert, Ernten zerstört und die Versorgung der Zivilbevölkerung mit Nahrungsmitteln kann reglementiert werden“, heißt es im Abschnitt „Das Aushungern feindlicher Streitkräfte ist nicht verboten“ (Starvation of Enemy Forces Not Prohibited) auf Seite 1037.

Damit ist es US-Offizieren gestattet, nur „bestimmten Kategorien von Zivilisten“ den Abzug aus belagerten Städten zu erlauben und zuzulassen, dass ein Teil der Zivilbevölkerung in den abgesperrten Ghettos dem Hungertod überlassen wird. Den Kommandeuren wird erlaubt, ganze städtische Areale komplett abzuriegeln und den darin Verbliebenen jede Zufuhr von wichtigen Versorgungsgütern zu verweigern.

„Der Kommandeur einer US-Belagerungstruppe ist nicht verpflichtet, den Durchlass von medizinischem oder religiösem Personal oder medizinischem und sonstigem Bedarf zu gestatten“, heißt es dazu in dem Handbuch (S. 316).

Das US-Militär hat nach den neu im Pentagon-Handbuch festgelegten Bestimmungen schon damals, im Jahr 2004, die Belagerung der irakischen Stadt Falludscha durchgeführt. Mehrere zehntausend Männer im Alter von fünfzehn bis 55 Jahren wurden daran gehindert, vor einem verheerenden Bombenangriff aus der Stadt zu fliehen. Ungefähr sechzig Prozent der Gebäude der Stadt wurden zerstört, das komplette Stadtgebiet mit toxischen Stoffen verseucht und die Bevölkerung dauerhaft um fünfzig Prozent dezimiert.

Dass im Pentagon-Handbuch der totale Krieg propagiert wird, ist auch daran zu erkennen, dass es den Einsatz geächteter Waffen wie Streumunition und Atomwaffen gegen „militärische Ziele“ autorisiert, zu denen es auch „Bergpässe, Höhenrücken, Hohlwege, Brückenköpfe, Weiler, Dörfer oder Städte“ zählt, vorausgesetzt, deren Zerstörung sei militärisch notwendig (S. 215).

„Unter bestimmten Umständen kann es vorteilhaft sein, auch Streubomben einzusetzen“, steht im Handbuch. „Die USA haben befunden, dass ihre nationalen Sicherheitsinteressen nicht gewahrt werden können, wenn sie die Bestimmungen der Streubomben-Konvention einhalten.“

Leser des Pentagon-Handbuchs stoßen immer wieder auf Formulierungen, mit denen sogar der Einsatz von Atomwaffen, sofern er „militärische Vorteile“ bringt, offen autorisiert wird.

Auf Seite 420 heißt es: „Angriffe mit Atomwaffen sind nicht gerechtfertigt, wenn die erwartete Schädigung von Zivilisten im Vergleich zum militärischen Erfolg übermäßig ist“ (S. 420).

Mit derart schwammigen Formulierungen wird in Wirklichkeit für jede Situation grünes Licht gegeben. Würde das Pentagon die Zerstörung der militärischen und wirtschaftlichen Infrastruktur Chinas als „militärisch notwendig“ erachten? Selbstverständlich, und deshalb würde es Atomangriffe dafür als gerechtfertigt betrachten.

Tatsächlich sieht der Plan des Pentagons für einen Luft- und Seekrieg gegen China auch einen vernichtenden Erstschlag mit Atomwaffen gegen das chinesische Festland vor, der flächendeckend sein muss, um einen möglichen Zweitschlag des chinesischen Militärs zu verhindern.

Massenhaftinhaftierungen und Konzentrationslager

Unter völliger Missachtung demokratischer und rechtlicher Grundsätze, die im Lauf von Jahrhunderten entwickelt wurden, ermächtigt das Pentagon-Handbuch den militärischen Sicherheitsapparat dazu, überall auf unserem Planeten auch Zivilisten ohne Angabe von Gründen jederzeit zu internieren. „Inhaftierungen sind in Kriegen oder bei anderen Militäroperationen unerlässlich“, behaupten die Pentagon-Rechtsanwälte in den einleitenden Bemerkungen des Abschnitts „Inhaftierung: Übersicht und Grundregeln“ (Detention: Overview and Baseline Rules) auf S. 515.

Gefangene im Konzentrationslager Sachsenhausen, 1938

Die Exekutive hat sich mit dem bereits 2012 vom Kongress verabschiedeten National Defense Authorization Act schon einschlägige Befugnisse verschafft. Das Pentagon, das ja nur ein dem US-Präsidenten unterstehendes Ministerium ist, maßt sich jetzt als unabhängige Regierungsbehörde eigene hoheitliche Befugnisse an, mit der es unbegrenzte Macht ausüben kann.

Das Handbuch ermächtigt das Pentagon dazu, internationale Verträge und internationale Abmachungen, die ungerechtfertigte willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen verbieten, zu ignorieren. Es beansprucht für die USA die uneingeschränkte Berechtigung, bewährte Bestimmungen des Völkerrechts einfach für null und nichtig zu erklären.

Die Pentagon-Rechtsanwälte gehen sogar so weit, wichtige Bestandteile des Völkerrechts zu zitieren, die ihren eigenen Rechtssetzungen widersprechen, um diese völkerrechtlichen Bestimmungen einfach mit der Feststellung vom Tisch zu wischen, sie seien mit dem Rechtsverständnis der US-Regierung unvereinbar.

„Wenn jemand durch Festnahme oder Inhaftierung seiner Freiheit beraubt wird, muss er das Recht haben, von einem Gericht umgehend überprüfen zu lassen, ob seine Festnahme oder Inhaftierung zu Recht erfolgt ist, oder ob er sofort wieder freigelassen werden muss, weil ihm Unrecht geschah“, lautet ein Passus des Internationalen Vertrags über bürgerliche und politische Rechte (International Covenant on Civil and Political Rights, ICCPR), der im Handbuch zitiert wird (S. 50f).

An gleicher Stelle wird dann erklärt, die US-Regierung „verstehe“ diese Bestimmung so, dass sie für die USA nicht gelte. Falls das Pentagon oder die US-Regierung von Bestimmungen des Völkerrechts betroffen seien, dann gelte nur die von den obersten Rechts- oder Verwaltungsabteilungen des Militärs vorgenommene Interpretation dieser Bestimmungen.

„So würde zum Beispiel das in Art. 9 des ICCPR zugestandene Recht, die Rechtmäßigkeit einer Festnahme von einem Gericht überprüfen zu lassen, mit dem Kriegsrecht kollidieren, das erlaubt, dass bestimmte Personen auch ohne gerichtliche Anordnung oder Anklage verhaftet werden können“, ist in dem Handbuch zu lesen.

„Die USA interpretieren den Art. 9 des ICCPR so, dass ein Staat ihn nicht einhalten muss, wenn er sich im Krieg befindet, und zwar sowohl in einem Krieg mit einem anderen Staat, als auch in bewaffneten Auseinandersetzungen mit nichtstaatlichen Gegnern. Das gilt bis zum Ende der Feindseligkeiten.“ (S. 50)

Das Handbuch ermächtigt das Pentagon sogar dazu, eigene juristische Instrumente zu schaffen, die bestehende völkerrechtliche Bestimmungen außer Kraft setzen können, und erlaubt die Anwendung spezieller „Ad-hoc-Rechtsvorschriften und juristischer Verfahren“ und „Sondergerichte“.

Entsprechend dem Kapitel „Inhaftierungsvollmachten“ können Häftlinge, nach rassischen und ethnischen Kriterien getrennt, in speziellen Lagern festgehalten werden. „Häftlinge können in Einzellagern oder in speziellen Abteilungen von Sammellagern nach Staatsbürgerschaft, Sprache und Lebensgewohnheiten getrennt werden. Die Lagerverwaltung kann aber auch andere Kriterien anwenden, um Häftlinge für administrative, sicherheitstechnische, geheimdienstliche oder medizinische Zweck oder aus Gründen der Strafverfolgung voneinander zu trennen.“ (S. 498)

US-Militärbehörden werden ermächtigt, „aus zwingenden militärischen Gründen“ ganze Bevölkerungsteile umzusiedeln. Unter der Überschrift „Umsiedlung der Zivilbevölkerung“ ist in dem Handbuch zu lesen: „Die Besatzungsmacht kann ein von ihr festzulegendes Gebiet teilweise oder ganz evakuieren – zur Sicherheit der Bevölkerung oder aus zwingenden militärischen Gründen.“ (S. 778)

Und weiter: „Die Umsiedlung der Zivilbevölkerung soll nicht aus konfliktbedingten Gründen erfolgen, es sei denn, die Sicherheit der betroffenen Zivilisten oder zwingende militärische Gründe gebieten es.“ (S. 1035)

Kriegsrecht und Besetzung

Das Handbuch enthält auch Bestimmungen für die militärische Besetzung und die Verhängung des Kriegsrechts über eroberte Gebiete. Diese Vorschriften sind so allgemein formuliert, dass sie sowohl auf besetzte ausländische Territorien als auch auf besetzte Gebiete in den USA selbst anzuwenden sind.

Die Bewohner von Gebieten unter US-Militärverwaltung müssen die Anordnungen der „Besatzungsmacht“ bedingungslos befolgen und „nur noch den Befehlen der Besatzungsmacht gehorchen“, steht im Handbuch im Abschnitt „Aufhebung und Ersetzung der Regierungsgewalt“.

US-Kommandeure erhalten innerhalb des besetzten Territoriums die „Verfügungsgewalt über alle öffentlichen und privaten Transportmittel zu Land, zu Wasser und in der Luft; sie können sie requirieren“, und das Handbuch ermächtigt sie dazu, „die Transportmittel sofort einzuziehen und darüber zu verfügen“.

Damit nicht die Illusion entsteht, die Bestimmungen für die militärische Besetzung und die Entmachtung der gewählten Regierung wurden nicht auch innerhalb der Grenzen der USA selbst gelten, wird in dem Pentagon-Handbuch festgestellt, das Kriegsrecht sei integraler Bestandteil des in den USA geltenden Rechts. „Das in Kriegszeiten geltende Recht ist auch für die Innenpolitik und sämtliche Behörden bindend und wird in das derzeit geltende Recht und alle bestehenden Gesetze, Bestimmungen, Regeln und Vorschriften eingearbeitet“, heißt es im Dokument (S. 1057).

In dem Abschnitt „Bewaffnete Auseinandersetzungen mit nichtstaatlichen Gegnern“, hat das Pentagon ein weiteres Schlupfloch gelassen, das es den USA ermöglicht, die Genfer Konventionen und andere internationale Vereinbarungen zu missachten, wenn es gewaltsam gegen Personen oder Organisationen vorgeht, die nicht formell einem international anerkannten Staat angehören.

In militärischen Konflikten mit konkurrierenden Staaten billigt das Handbuch dem Völkerrecht noch eine gewisse Relevanz zu, doch in bewaffneten Konflikten mit nichtstaatlichen Gegnern gelten nur die im Pentagon-Handbuch festgelegten uneingeschränkten Rechte des mächtigsten Staats der Welt.

Nichtstaatliche Gegner können sich nicht auf die Rechte der Regierung eines Staates berufen, sie werden als „vogelfrei“ betrachtet und sind der Gnade der US-Regierung ausgeliefert, die ihnen noch nicht einmal die geringsten Rechte von Kriegsgefangenen zubilligen muss.

„Die Gleichheit souveräner Staaten ist in einer bewaffneten Auseinandersetzung zwischen einem Staat und einer nichtstaatlichen bewaffneten Gruppe nicht anwendbar. Ein Staat kann sowohl die aus seiner Souveränität als auch die aus dem Kriegsrecht erwachsenden Befugnisse gegen bewaffnete nichtstaatliche Gruppen anwenden...“ (S. 1025).

„Das durch das Völkerrecht begrenzte Recht eines Staates in der bewaffneten Auseinandersetzung mit nichtstaatlichen Gruppen ändert nicht den Grundsatz, dass ein souveräner Staat mit seiner ganzen Macht gegen nichtstaatliche bewaffnete Gruppen vorgehen kann… In bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Staaten haben auch Kombattanten, die nicht den regulären Streitkräften des feindlichen Staates angehören, gewisse Rechte. Keinem Staat zuzurechnende bewaffnete Gruppen haben im Kampf mit einem Staat jedoch keinerlei Rechte.“ (S. 1025)

Derartige Ausführungen sollen die US-Offiziere darauf hinweisen, dass sie bei der Bekämpfung von Aufständen der amerikanischen Arbeiterklasse oder der Arbeiterklasse eines andern Landes nicht an das Kriegsrecht, bzw. das in Jahrhunderten entwickelte Völkerrecht, gebunden sind.

Wird fortgesetzt

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