Berliner Senat beschleunigt Abschiebungen

Am vergangenen Freitag verkündete der Berliner Senator für Gesundheit und Soziales, Mario Czaja (CDU), die flächendeckende Einführung des sogenannten Flüchtlingsausweises in Berlin. Der Ausweis steht im Zusammenhang mit der Umsetzung des Asylpakets II und dient vor allem dazu, die Asylsuchenden nach Herkunft, Religion und Verwendbarkeit zu sortieren und schnellere Abschiebungen zu ermöglichen.

Der Berliner Senat übernimmt damit die Vorreiterrolle bei der Umsetzung eines Beschlusses der Bundesregierung vom vergangenen Dezember, der die deutschlandweite Einführung eines einheitlichen Ankunftsnachweises (des „Flüchtlingsausweises“) ab Ende Mai vorsieht. Der Bundesrat hatte das Vorhaben Ende Januar gebilligt.

Mit dem gesonderten Ausweis will die Bundesregierung die Asylverfahren beschleunigen und den „Missbrauch“ durch Mehrfachregistrierung verhindern. Zunächst sollen die Neuankommenden den Ausweis erhalten, dann jedoch auch all jene, die sich bereits längere Zeit aufgrund ihres Asylstatus, einer befristeten Duldung oder ähnlichen Gründen in Deutschland aufhalten.

Es werden Fingerabdrücke, Namen, persönliche Daten, Religionszugehörigkeit und Herkunft, Daten zu Gesundheitsuntersuchungen, Schul- und Berufsausbildung oder andere Qualifikationen sowie die Anschrift in Deutschland zentral gespeichert und für sämtliche Behörden lesbar sein, angeblich „mit Ausnahme des Verfassungsschutzes“. Ohne den Flüchtlingsausweis ist es zukünftig ausgeschlossen, einen Asylantrag zu stellen und Sozialleistungen zu beantragen. Auch die Residenzpflicht, die im Asylpaket II verschärft wurde, kann auf diese Weise kontrolliert werden.

Der Berliner Senat hat für die schnelle Einführung des Ausweises das Registrierzentrum an der Kruppstraße ausbauen lassen, eine frühere Gefangenensammelstelle. Hier soll künftig – statt im Lageso und in der Außenstelle an der Bundesallee – der Registrierungsprozess im Schnellgang durchgeführt werden. Innerhalb eines Monats wurde hier das neue Erfassungssystem „Ankuna“ installiert und erprobt.

Czaja brüstete sich, dass das Zentrum bis zu 700 Asylsuchende innerhalb von 24 Stunden registrieren könne. Ihm gehe es um Effizienz, Kontrolle und Sicherheit, erklärte er den Medienvertretern. Dafür würden ein Staatsanwalt sowie Polizei und Bundeswehrsoldaten eingesetzt. Den Flüchtlinge würde man alles erklären, damit sie nicht vor den noch vorhandenen Zellen des ehemaligen Gefängnisses „erschrecken“.

Der Senator beschrieb den geplanten Ablauf wie folgt: Nachdem ein Foto gemacht, eine Essensmarke und ein Laufzettel mit Name ausgegeben werden, erfasse man Informationen wie Herkunft, Sprache, Geburtsdatum und nehme am „Ankuna“-Gerät die Fingerabdrücke. Dann treten die Polizisten in Aktion, machen einen bundesweiten Sicherheitsabgleich und führen, falls die Flüchtlinge sich weigern, ihre mitgebrachten Passdokumente abzugeben, eine Leibesvisitation durch. Am zweiten Tag, so Czaja, bekämen sie dann an den anderen Stellen der Behörde angeblich ihre Leistungen sowie die elektronische Gesundheitskarte und den Ankunftsnachweis, sprich Flüchtlingsausweis.

Die Verzweiflung der Flüchtlinge nimmt zu

Die Eile der Berliner Regierung bei der Einführung des Flüchtlingsausweises nach nur einmonatiger Erprobung steht im scharfen Kontrast zur Tatsache, dass der Sozialsenat und seine Behörde Lageso den grundlegenden Bedürfnissen der geflüchteten Menschen, ihrem Recht auf menschenwürdige Unterbringung und ausreichende Nahrung, nach wie vor mit bürokratischer Gleichgültigkeit begegnen und nur zögernd nachkommen.

So müssen immer noch Flüchtlinge bis zu sechs Wochen warten, bevor sie einen Termin in der Leistungsstelle des Lageso erhalten, wie Christiane Beckmann, Sprecherin der Unterstützerinitiative „Moabit hilft“, der WSWS vergangene Woche berichtete. Es kämen daher weiterhin rund 200 Menschen jeden Tag zu ihnen, um nach Hygieneartikeln, Kleidung und sonstigem dringenden Bedarf anzustehen. „Wenn man 100 Euro Anzahlung auf eine Leistung bekommt, die einem in Gänze zusteht, und bei einer fünf- oder sechswöchigen Wartezeit zwei BVG-Monatsfahrkarten benötigt, wobei eine 36 Euro kostet, dann bleibt nicht mehr viel übrig. Die Menschen können sich das Nötigste nicht leisten und in den Unterkünften sind sie unterversorgt.“

Christiane

Mittlerweile breitete sich unter den Berliner Flüchtlingen Verzweiflung aus. Insbesondere die Schließung der Balkanroute und die Einschränkung bzw. Abschaffung des Familiennachzugs haben die Lage verschärft. In der Vergangenheit wagten vor allem Männer den gefährlichen Weg nach Europa über die Land- oder Meeresroute, in der Hoffnung, sie könnten Frauen und Kinder auf sicherem Weg nachholen, sobald sie eine Arbeit und eine bessere Unterkunft haben. Nun ändere sich das Bild, sagt Christiane Beckmann. Tausende Frauen und Kinder warten nicht mehr ab. Sie haben sich selbst auf Weg gemacht und sitzen nun mit ihren wenigen Habseligkeiten in Griechenland fest.

Für Familien, die es doch nach Deutschland schaffen, gebe es aber schon jetzt in Berlin „keine adäquaten Unterbringungsmöglichkeiten, und schon gar nicht für allein reisende Frauen oder allein reisende Frauen mit Kindern, und auch nicht zu vergessen die allein reisenden Väter mit Kindern“. Sie hoffe immer noch, dass man wenigstens „die Menschen aus den Turnhallen holen wird“. Problematisch seien auch die „Härtefälle, die Menschen, die krank sind“.

Seit dem Asylpaket II dürfen auch kranke, verletzte und traumatisierte Asylsuchende abgeschoben werden. Nur lebensbedrohliche Erkrankungen stellen ein „Abschiebehindernis“ dar. Für den Nachweis einer solchen Erkrankung haben die Betroffenen aber lediglich eine Woche Zeit.

Christiane Beckmann dazu: „Der größte Prozentteil, der hier ist, ist traumatisiert. Das kriegt man in der ersten Minute gar nicht mit. Das merken wir auch bei den Geflüchteten, die uns hier unterstützen: Es dauert Tage, Wochen, manchmal Monate, bis jemand erzählt, was er erlebt hat. Du kannst das, was du durchgemacht hast, gar nicht durchmachen, ohne traumatisiert zu sein. Der größte Teil, den wir an Flüchtlingen treffen, kommt aus Kriegsgebieten. Selbst wenn es kein Kriegsgebiet ist, und es kommt jemand aus Afghanistan oder aus Pakistan und dort ist eben in der Stadt eine Bombe hochgegangen, dann ist der Flächenbrand zwar nicht so groß, aber das Leid ist deswegen nicht geringer.“

Der Berliner CDU-Innensenator Henkel hatte Ende Oktober 2015 die Bedingungen für Härtefälle verschärft. Die Neuregelung sieht vor, dass Menschen nicht mehr das Recht haben, einen Härtefallantrag zu stellen, wenn ihnen bereits ein Ausreisedatum mitgeteilt wurde.

Die Konsequenz dieser Politik demonstrierte eine brutale Abschiebung Mitte Januar 2016, als die Berliner Polizei frühmorgens die erst achtjährige herzkranke Denica aus Bosnien und ihren Vater aus einem Flüchtlingsheim in Berlin-Weißensee abtransportierte. Ihre Mutter und ihr ebenfalls herzkranker Bruder, denen ein vorübergehendes Bleiberecht zuerkannt wurde, entschieden sich daraufhin, ebenfalls nach Bosnien zurückzureisen. Die Überlebenschance der Kinder, sagte Gabi Mohr der Organisation „Gegen Kinderarmut e.V.“, sei äußerst ungewiss.

Ein weiterer Fall betraf eine behinderte Bosnierin und ihre Kinder, die am 15. Februar direkt vom Lageso aus abgeschoben wurden, wo sie einen Termin zur Klärung ihrer Härtefallregelung wahrnehmen sollten. Der Vater blieb verzweifelt allein zurück.

Am selben Tag wurden am Flughafen Berlin-Schönefeld insgesamt 58 Menschen abgeschoben. Im Januar 2016 gab es laut Senatsinnenverwaltung bereits 207 Abschiebungen, mehr als dreimal so viele wie im Monatsdurchschnitt des vergangenen Jahres, als im ganzen Jahr 806 Asylsuchende zurückgeschickt wurden.

Inzwischen betrifft dies auch Syrer, nachdem das Dublin-Abkommen wieder in Kraft getreten ist. Christiane Beckmann erzählt vom Fall eines 18-Jährigen: „Er war, glaube ich, 17-jährig, als er mit seiner Familie hierher kam. Der Rest der Familie hat eine Aufenthaltsgenehmigung. Aber er wird jetzt nach Ungarn abgeschoben, weil er seinen Fingerabdruck in Ungarn im August letzten Jahres abgegeben hatte. Absolut menschenunwürdig!“

Behinderter junger Mann aus Libyen

Dieser behinderte junge Mann aus Libyen ist querschnittsgelähmt, seitdem 2011 die Nato-Alliierten das Land bombardierten und eine Bombe direkt hinter seinem Rücken explodierte. Er wartet am Lageso auf seine Mutter. Sie hat es noch geschafft, der „libyschen Hölle von Milizen und Mafiabanden“ zu entkommen, sagt ihr Sohn der WSWS.

Der Familiennachzug ist künftig kaum mehr möglich, und auch Behinderte und Kranke können abgeschoben werden, falls sie aus einem „sicheren Herkunftsland“ kommen oder dort zuerst registriert wurden.

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