Neues Integrationsgesetz: Ein Angriff auf demokratische Grundrechte

Letzte Woche einigten sich die Spitzen der Großen Koalition in Berlin auf die Eckpunkte zu einem Integrationsgesetz für Flüchtlinge.

Das geplante Gesetz dient nicht der Eingliederung von Flüchtlingen in die Gesellschaft. Es ist ein Angriff auf elementare Grundrechte. Nachdem der „Kampf gegen den Terror“ seit Jahren als Vorwand dient, um den Sicherheitsapparat nach innen und außen aufzurüsten, wird nun die angebliche „Integration von Flüchtlingen“ zum Argument für die Beseitigung solch grundlegender Freiheiten wie der freien Wahl des Wohnorts und des Berufs und für die Ausdehnung von Zwangs- und Niedriglohnarbeit.

Unter dem Motto „Fördern und Fordern“ strömt aus jeder Zeile des 15 Punkte umfassenden Papiers der Dunst des autoritären Obrigkeitsstaats. Das „Fordern“ nimmt einen viel breiteren Raum ein als das „Fördern“. Die Flüchtlinge werden gegängelt, kontrolliert und mit Leistungskürzungen und dem Entzug der Aufenthaltserlaubnis bedroht. Die angebliche „Willkommenskultur“ zeigt hier ihr wahres Gesicht, denn mit den geplanten Maßnahmen werden Flüchtlinge systematisch ausgegrenzt.

Die sogenannten Integrationskurse werden als zentral für das Erlernen der Sprache, Geschichte und Rechtsordnung in Deutschland angesehen. Sie werden aber nur selektiv angeboten und dienen gleichzeitig als Keule, um Flüchtlinge unter Druck zu setzen und zu bestrafen.

Einen privilegierten Zugang zu Integrationskursen erhalten zunächst nur Flüchtlingen aus Syrien, Iran, Irak und Eritrea. Asylsuchende aus Afghanistan etwa bleiben außen vor, obwohl ihre Anerkennungsquote im letzten Jahr nach Angaben der Menschenrechtsorganisation ProAsyl bei 77 Prozent lag. Ihnen wird jedoch keine „gute Bleibeperspektive“ unterstellt, weil die Bundesregierung zusammen mit der EU intensiv an einem Abschiebeabkommen mit der Marionettenregierung in Kabul arbeitet.

Diese Selektion beim Zugang zu den Integrationskursen wiegt umso schwerer, als ein dauerhafter Aufenthaltstitel nur noch dann erteilt wird, wenn der Flüchtling „seinerseits Integrationsleistungen erbracht“ hat. Bisher hatten anerkannte Flüchtlinge nach drei Jahren zumeist automatisch eine unbefristete Niederlassungserlaubnis bekommen. Nun müssen anerkannte Asylbewerber nach drei Jahren Sprachkenntnisse, eine Ausbildung oder einen festen Arbeitsplatz nachweisen sowie eine Überprüfung über sich ergehen lassen, ob sie eine „Gefahr für die öffentliche Sicherheit“ darstellen.

Den Asylsuchenden werden darüber hinaus für die Dauer ihres Verfahrens Kürzungen der Sozialleistungen angedroht, wenn sie „Mitwirkungspflichten bei noch festzulegenden Integrationsmaßnahmen“ verletzen. Doch die „Integrationsmaßnahmen“ werden weder spezifiziert, da es sie noch gar nicht gibt, noch haben die Flüchtlinge bislang überhaupt Anspruch darauf.

Tatsächlich übersteigt die Nachfrage nach Integrationskursen bei weitem das von Bund und Ländern zur Verfügung gestellte Angebot. Denn während das Bundesinnenministerium jährlich nur 300.000 Plätze in Integrationskursen anbieten will, liegt der Bedarf mindestens doppelt so hoch. Schon jetzt sind die Integrationskurse nach Angeben der Bundesregierung zu 120 Prozent ausgelastet.

Doch nicht nur die Zahl, sondern auch die Qualität der Sprach- und Integrationskurse hinkt den Anforderungen weit hinterher.

Die Zahl der Stunden zur Erreichung des geforderten Sprachniveaus B1, das für eine einfache Verständigung ausreicht, ist auf 600 gedeckelt, ganz gleich ob Akademiker die Kurse besuchen, die lebenslanges Lernen gewöhnt sind, oder Analphabeten, die in ihrem Leben kaum eine Schule gesehen haben. Als Lehrkräfte werden zudem in der Regel Honorarkräfte beschäftigt, die von dem mageren Honorar auch noch sämtliche Sozialversicherungsbeiträge abführen müssen und am Ende eines Monats kaum mehr als einen Hungerlohn behalten.

Doch anstatt das Angebot zu verbreitern und zu verbessern, wird die Kursteilnehmerzahl von 20 auf 25 erhöht. Dadurch ist mit erheblichen Qualitätseinbußen zu rechnen, was das Erreichen des erforderlichen Sprachniveaus für die Flüchtlinge weiter erschwert.

Von 60 auf 100 Unterrichtseinheiten ausgebaut wird stattdessen der Orientierungskurs, in dem deutsche Geschichte und Rechtsordnung vermittelt werden. Der Orientierungskurs soll zudem „künftig schwerpunktmäßig Inhalte zur Wertevermittlung enthalten“. Was damit gemeint ist, führte Innenminister Thomas de Maizière näher aus. Er verlangte, dass alle Menschen, die in Deutschland leben wollten, „die deutsche Kultur kennen und unsere Grundwerte akzeptieren. Von jedem erwarte ich Respekt, Höflichkeit und Hilfsbereitschaft.“

Er unterstellte damit Flüchtlinge generell, sie ließen es an „Respekt“ und „Hilfsbereitschaft“ vermissen, während die Bundesregierung mit ihrer Abschottungspolitik ein Massensterben von Flüchtlingen im Mittelmeer zu verantworten hat und dafür sorgt, dass Menschen, die vor Krieg und Verfolgung fliehen, in Abschiebegefängnisse gesteckt und rigoros in ihre Herkunftsländer deportiert werden.

Die Bundesregierung will die Flüchtlinge auch ausnutzen, um den Niedriglohnsektor weiter auszudehnen. Sie plant die Schaffung von 100.000 Ein-Euro-Jobs für Asylbewerber. „Ziel ist eine niedrigschwellige Heranführung an den deutschen Arbeitsmarkt sowie das Angebot einer sinnvollen und gemeinnützigen Betätigung während des Asylverfahrens“, heißt es im Eckpunktepapier.

Das Beispiel der deutschen Ein-Euro-Jobber zeigt, dass diese Zwangsarbeitsmaßnahmen so gut wie nie einen Übergang in den regulären Arbeitsmarkt vorbereiten. Doch darum geht es der Koalition auch gar nicht.

Auf den Punkt brachte dies die bayerische Sozialministerin Emilia Müller (CSU), die den Asylbewerbern damit die „Gepflogenheiten der deutschen Arbeitswelt“ vermitteln will. Sie erklärte in rassistischem Ton, die Asylbewerber lernten so „früh wichtige Werte wie Pünktlichkeit, Verantwortlichkeit und Gewissenhaftigkeit kennen, auf die es in unserer Arbeitswelt ankommt“.

In Bayern, wo die Zwangsbeschäftigung von Flüchtlingen bereits praktiziert wird, werden Asylbewerber, die die ihnen zugewiesenen Arbeiten ablehnen, mit Leistungskürzungen bestraft. Die Menschenrechtsorganisation ProAsyl bezeichnet das Arbeitsmarktprogramm als „autoritäre Integrationspädagogik für Flüchtlinge“.

Vom vorgesehenen Zugang zur Ausbildungsförderung wird ebenfalls nur ein Teil der Flüchtlinge profitieren, und die angebliche Rechtssicherheit für den Aufenthalt während einer Ausbildung ist eine Mogelpackung. Denn tatsächlich wird gar kein echter Aufenthaltstitel erteilt, sondern lediglich eine Duldung, also nur eine Bescheinigung über die vorübergehende Aussetzung der Abschiebung. Und selbst die wird umgehend entzogen, sollte der Flüchtling die Ausbildung abbrechen, weil er sich beruflich umorientiert. Maßnahmen zur Berufsvorbereitung oder -orientierung sind hingegen nicht vorgesehen.

Am schärfsten drückt sich der Widerspruch des geplanten „Integrationsgesetzes“ und seinen tatsächlichen Effekten in der geplanten Wohnsitzauflage aus. Laut Eckpunktepapier ist „zur Sicherstellung der Integration und zur Vermeidung von sozialen Brennpunkten eine gleichmäßigere Verteilung von Schutzberechtigten erforderlich“. Ein Verstoß gegen diese Wohnsitzauflage „führt für die Betroffenen zu spürbaren Konsequenzen“.

Diese verschärfte Residenzpflicht für anerkannte Asylsuchende geht auf eine Initiative des grünen Ministerpräsidenten Baden Württembergs, Winfried Kretschmann, zurück. Sie ist nicht nur kontraproduktiv, sondern auch schlicht rechtswidrig. Sowohl der Artikel 26 der Genfer Flüchtlingskonvention als auch das europäische Asylrecht in Artikel 33 der Qualifikationsrichtlinie der EU garantieren anerkannten Flüchtlingen das Recht auf Freizügigkeit.

Die Zwangsumsiedlung von Flüchtlingen in strukturschwache Regionen, durch die Familien und Netzwerke zerrissen werden, die bei Jobsuche, Aus- und Weiterbildung sowie Behördengängen unterstützend tätig sind, treibt die anerkannten Asylsuchenden in Isolation und Ausgrenzung und verschärft letztlich ihre Abhängigkeit von Sozialleistungen, wie der Migrationsforscher Jochen Oltmer vom Institut für Migrationsforschung und interkulturelle Studien der Uni Osnabrück dem Norddeutschen Rundfunk bestätigte.

Die Regierung unterstellt Migranten dagegen, in Großstädten „Ghettos“ und „Parallelgesellschaften“ zu schaffen, wobei die französischen Banlieus immer als warnendes Beispiel herangezogen werden. Die sozialen Brennpunkte in den Städten sind jedoch keine Folge ethnischer Konzentration, sondern der Verelendung breiter Bevölkerungsschichten und der Polarisierung der Gesellschaft in arm und reich.

Die französischen Banlieus zeichnen sich gerade nicht durch ethnische Homogenität aus, sondern durch die „miserable Infrastruktur“, wie Migrationsforscher Oltmer erläutert. „Keine Verkehrsanbindung, keine Konsummöglichkeiten, keine Arbeit“, wodurch die Bewohner dieser Trabantenstädte regelrecht abgekoppelt werden.

„Es gibt keine ‚Ghettos‘ in Deutschland“, konstatiert Oltmer. Dagegen steigt die Armut in den Großstädten rasant an. In Berlin zählte der Paritätische Gesamtverband für das Jahr 2013 mehr als 727.000 Menschen unterhalb der Armutsgrenze, ein Anteil von mehr als 21 Prozent an der Gesamtbevölkerung. In Köln lebt ebenfalls fast jeder Fünfte unterhalb der Armutsgrenze. In beiden Städten ist die Armutsbevölkerung seit 2006 dramatisch angestiegen, in Berlin um 25 Prozent, in Köln sogar um mehr als 30 Prozent.

Verantwortlich dafür sind nicht Flüchtlinge oder Migranten, sondern der massive Niedriglohnsektor, der Ausbau von Leiharbeit und die drastische Absenkung der Sozialleistungen als Folge der Hartz-Gesetze. Die sozialen Brennpunkte sind eine direkte Folge der unsozialen Politik der Bundesregierung, die nun die Flüchtlinge dafür zur Verantwortung ziehen will und zu Sündenböcken macht.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) bezeichnete es dennoch als „qualitativen Fortschritt“, dass der Bund Integration als gesetzliche Aufgabe ansehe. Der SPD-Vorsitzende und Vizekanzler Sigmar Gabriel nannte das Papier sogar einen „historischen Schritt“, denn „erstmals in der Geschichte der Republik bekommt Deutschland ein Integrationsgesetz“. Mit „Integration“ hat das Gesetzesvorhaben der Großen Koalition jedoch nichts zu tun. Es dient dazu, die gesamte Arbeiterklasse anzugreifen und zu spalten.

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