Der ARD-Film „Terror“ und der Angriff auf demokratische Rechte

Der Fernsehfilm „Terror – Ihr Urteil“, den die öffentlichen Fernsehsender ARD (Deutschland), ORF (Österreich) und SRF (Schweiz) am Montag zur besten Sendezeit ausstrahlten, war eine gezielte politische Aktion, um eine Bresche für den deutschen Militarismus zu schlagen und elementare demokratische Rechte und Prinzipien auszuhebeln, die nach den Erfahrungen im Kaiserreich, der Weimarer Republik und der Nazi-Diktatur im Grundgesetz verankert worden waren.

Der Film, beruhend auf einem Theaterstück von Ferdinand von Schirach, schildert den fiktiven Gerichtsprozess gegen einen 32-jährigen Bundeswehrmajor, der eigenmächtig und befehlswidrig eine von Terroristen gekaperte Lufthansa-Maschine mit 164 Insassen abgeschossen hat, um zu verhindern, dass sie in ein mit 70.000 Menschen besetztes Fußballstadium gelenkt wird.

Über das Urteil – und damit das Ende des Films – entschied das Publikum. In Deutschland stimmten 87 Prozent der Anrufer für einen Freispruch des Piloten, 13 Prozent für einen Schuldspruch.

In der anschließenden Talksendung „hart aber fair“ konnte dann der geladene Vertreter des Militärs, ein gewisser Major a.D. Thomas Wassmann, offen dafür plädieren, das Grundgesetz den „neuen Begebenheiten“ von Krieg und Terror anzupassen, in „Extremsituationen“ gegen die Verfassung zu handeln, den Einsatz der Bundeswehr im Innern zu legitimieren und das Kriegsrecht gewissermaßen auch an der Heimatfront einzuführen.

Das ganze Spektakel, das von der ARD aufwendig beworben worden war und hohe Zuschauerquoten erreichte, richtete sich gegen ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das der staatlich angeordneten Tötung von Menschen einen Riegel vorgeschoben hatte. Am 15. Februar 2006 hatte das Gericht das von der rot-grünen Bundesregierung eingeführte „Luftsicherheitsgesetz“ für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Das Gesetz hatte den Verteidigungsminister ermächtigt, den Abschuss von zivilen Passagierflugzeugen anzuordnen, wenn „nach den Umständen davon auszugehen ist“, dass das Flugzeug „gegen das Leben von Menschen eingesetzt werden soll“.

Das Bundesverfassungsgericht stützte sein Urteil damals direkt auf Artikel 1 des Grundgesetzes, der die Würde des Menschen für unantastbar und deren Achtung und Schutz zur „Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“ erklärt. Wenn der Staat die Tötung von Menschen als Mittel zur Rettung anderer anordne, begründeten die Verfassungsrichter ihr Urteil, missachte er „die Betroffenen als Subjekte mit Würde und unveräußerlichen Rechten“. Mit der „Vorstellung vom Menschen als einem Wesen, das darauf angelegt ist, in Freiheit sich selbst zu bestimmen“, und deshalb „nicht zum reinen Objekt staatlichen Handelns“ gemacht werden dürfe, lasse sich „dies nicht vereinbaren“.

Dieses Urteil ist seither allen Befürwortern der inneren und äußeren Aufrüstung ein Dorn im Auge. Es steht nicht nur dem Abschuss gekaperter Flugzeuge im Wege, sondern jeder Form der staatlich angeordneten Tötung vermeintlicher „Terroristen“, Feinde“ und „Gegner“. Deren gezielte Ermordung durch Drohnen, wie sie in den USA im sogenannten „Krieg gegen den Terror“ zur gängigen Praxis wurde, ist demnach ebenso wie ihre Inhaftierung ohne Urteil und ihre Folter eindeutig illegal und kriminell.

Der Film „Terror – Ihr Urteil“ greift dieses Bundesverfassungsgerichts-Urteil an. Autor Ferdinand von Schirach, ein Enkel des Reichsjugendführers der NSDAP, betont zwar in Interviews, er selbst würde den Piloten verurteilen und achte den Satz „Die Würde des Menschen ist unantastbar“.

Doch der Film ist so angelegt, dass die Verteidigerin demokratischer Grundsätze (die Staatsanwältin, gespielt durch Martina Gedeck) als weltfremde Prinzipienreiterin erscheint, der angeklagte Kampfpilot (sympathisch dargestellt durch Florian David Fitz) dagegen als vernünftiger Pragmatiker. Angesichts der angeblich zwingenden Alternative, zwischen dem Tod von 164 Passagieren und 70.000 Stadionbesuchern (bei deren Ermordung die 164 Passagiere ebenfalls ums Leben kämen) zu wählen, kann man der Entscheidung des Piloten ein gewisses Verständnis kaum absprechen.

In Wirklichkeit geht es aber nicht um den Abschuss gekaperter Flugzeuge, sondern um die Abschaffung grundlegender demokratischer Rechte. Ist der Grundsatz, dass der Staat die Würde des Menschen achten muss und ihn nicht zum reinen Objekt staatlichen Handelns degradieren darf, indem er seine Tötung anordnet, erst einmal ausgehöhlt, steht die Tür für staatliche Willkür weit offen.

Allein, dass in Deutschland überhaupt über diese Frage, die Relativierung des mit einer Ewigkeitsgarantie versehenen Artikels 1 der Verfassung, diskutiert wird, ist höchst alarmierend. In keinem anderen Land der Welt haben staatliche Gewalt und Terror jemals derartige Ausmaße angenommen wie in Deutschland unter dem Nazi-Regime. Vom Staat angeordnet und organisiert wurden Millionen Juden, Sinti und Roma, Behinderte, Kriegsgefangene und politische Gegner getötet. Beteiligt daran waren nicht nur moralisch enthemmte Nazi-Schergen, sondern Hunderttausende angeblich ehrbare Juristen, Offiziere und Verwaltungsbeamte.

Um größtmögliche Verwirrung über diese Fragen zu stiften, werden in dem Film die tatsächlichen juristischen Gegebenheiten bewusst verdreht.

Heribert Prantl, Leiter des Ressorts Innenpolitik der Süddeutschen Zeitung und selbst Jurist, wirft Schirach und der ARD deshalb vor, sie verleiteten die Zuschauer dazu, „das wichtigste Rechtsprinzip, die Menschenwürde, zu verraten“. Mit der Methode Schirach & ARD könne „man auch Waterboarding zu einer notwendigen, schuld- und straflosen Terrorbekämpfungs-Handlung machen“.

Durch eine falsche Darstellung der Rechtslage, so Prantl, nötige „man ‚das Volk‘ zu dem Votum, dass man halt im Extremfall, im Kampf gegen den Terror, Rechtsprinzipien beiseiteschieben müsse, um das Recht und die Menschen zu verteidigen: Im Kampf gegen den Terror sei jedes extralegale Mittel legal.“

Ähnlich äußert sich ein Bundesrichter in Karlsruhe, Thomas Fischer, in seiner regelmäßigen Kolumne in der Zeit. Er bezeichnet den Film als „eine unverschämte, schwer erträgliche Manipulation der Öffentlichkeit“. Alles sei „dermaßen falsch und verquast und verdreht, dass einem übel wird“. Der „liebe Zuschauer“ werde „nach Strich und Faden verarscht“.

Die Manipulation beginnt damit, dass die abstimmenden Zuschauer vor „die Alternative Freispruch oder lebenslang“ gestellt werden, wie es Prantl formuliert. Dem Zuschauer werde „verschwiegen, dass das Recht einen Täter schuldig sprechen und ihn trotzdem milde oder gar nicht bestrafen kann“.

Auch Fischer weist darauf hin, dass Rechtswidrigkeit und Schuld im Strafrecht nicht dasselbe sind. Paragraf 35 des Strafgesetzbuchs legt sogar ausdrücklich fest, dass jemand „ohne Schuld“ handelt, wenn er unter bestimmten Umständen in einer „nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit eine rechtswidrige Tat begeht“.

Das Bundesverfassungsgericht habe in seinem Urteil zum Luftsicherheitsgesetz nicht über die Schuld eines Angeklagten, sondern ausschließlich „über die Rechtmäßigkeit eines Gesetzes“ entschieden, „das es erlaubt hätte, Herrn Koch [den angeklagten Piloten im Film] auch gegen seinen Willen und gegen sein Gewissen dazu zu zwingen, die Menschen zu töten“. Es sei um die Frage gegangen: „Darf ein Minister anordnen, fremde Unschuldige zu erschießen? Darf ein Polizeipräsident den Befehl erteilen, einen Gefangenen zu foltern? Sind diejenigen, denen solche Befehle erteilt werden, von Rechts wegen und dienstlich verpflichtet, sie auszuführen?“

Der Film war darauf ausgelegt, die öffentliche Meinung so zu manipulieren, dass sie diese Fragen bejaht. Wie weit der Angriff auf elementare demokratische Rechte bereits fortgeschritten ist, zeigte dann die anschließende Sendung „hart aber fair“.

Der Auftritt von Major a.D. Thomas Wassmann, einem früheren Kampfpiloten und heutigen Präsidenten des Forums militärische Luftfahrt, erinnerte an die Militärs der Weimarer Republik, die aus ihrer Verachtung für die Verfassung keinen Hehl machten. Er rief unverblümt zur Missachtung des Grundgesetzes auf. In einer „Extremsituation“, sagte er, müsse man „im Einzelfall im Nachhinein in der Lage sein, auch abweichend von der Verfassung ein Urteil zu finden, das vielleicht der normalen Rechtsprechung entgegenspricht“.

Später erklärte er, das Grundgesetz sei „doch nicht vom lieben Gott in den Berg gemeißelt worden“. Es müsse doch änderbar sein. „Als das Grundgesetz geschrieben wurde, waren die Leute alle noch unter dem Eindruck des Dritten Reiches.“ Heute seien die Lebensvoraussetzungen doch ganz andere. Deutschland sei „in zig Ländern unterwegs“ und schicke Soldaten „in Kriege, in Krisengebiete, in Kriegsgebiete, und auch da töten Soldaten Menschen und manchmal auch Unschuldige.“

Auch für den vom Grundgesetz verbotenen Einsatz der Bundeswehr im Innern trat Wassmann ein. Wenn der ehemalige SPD-Verteidigungsminister Peter Struck gesagt habe, „wir verteidigen unsere Sicherheit in Zukunft auch am Hindukusch“, sollte man inzwischen „vielleicht auch fragen, ob wir unsere Sicherheit nicht auch in der Bundesrepublik Deutschland verteidigen müssen“.

Auch der frühere Bundesverteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) plädierte dafür, die gesetzlichen Grundlagen so zu verändern, dass Soldaten notfalls auch in Deutschland „Unschuldige“ töten dürfen. Dabei halte er es im Ernstfall „für unrealistisch, das halbe Kabinett zusammenzutrommeln“, um die Entscheidung über den etwaigen Abschuss eines entführten Flugzeugs zu treffen. Dazu reiche schlicht die Zeit nicht aus. Notfalls müsste der Verteidigungsminister direkt den Befehl erteilen. Laut Verfassung sei er schließlich „der Inhaber der Befehls- und Kommandogewalt“.

Jung machte deutlich, dass er sich bereits in seiner Zeit als Verteidigungsminister (2005 bis 2009) über geltendes Recht hinweggesetzt hatte. Selbstverständlich habe er sich „mit dem Inspekteur der Luftwaffe über diese Frage unterhalten“, sagte er. Er habe geklärt, dass in den Alarmrotten der Luftwaffe nur Piloten fliegen, die „im Zweifel auch bereit sind, eine solche Entscheidung auch entsprechend umzusetzen“ – das heißt: notfalls ein Flugzeug mit möglicherweise Hunderten unschuldigen Insassen vom Himmel zu holen.

Der frühere Innenminister Gerhard Baum (FDP), ein Liberaler, der 2006 erfolgreich gegen das „Luftsicherheitsgesetz“ geklagt hatte, und die Theologin Petra Bahr hatten dem nur wenig entgegenzusetzen. Baum empörte sich zwar, dass Jung damit bewusst gegen das Grundgesetz verstoßen habe. Doch als Vertreter der herrschenden Eliten sind weder Baum noch Bahr in der Lage, auf die Ursachen für die Angriffe auf demokratische Grundrechte einzugehen – die tiefe internationale Krise des Kapitalismus, das Anwachsen nationaler und sozialer Gegensätze und die Zunahme von Militarismus und Krieg.

Wer heute demokratische Grundrechte verteidigen will, muss sich auf den sozialistischen Standpunkt der Arbeiterklasse stellen und für den Sturz des Kapitalismus kämpfen.

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