Justizminister Maas plant Internetzensur

Unter dem Vorwand, „Fake News“ und „Hate Speech“ im Internet zu bekämpfen, plant Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) einen massiven Angriff auf die Meinungsfreiheit. Er hat einen Freibrief für Zensur und Denunziation vorgelegt.

Am 14. März stellte Maas den Entwurf zu einem sogenannten Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) vor, das kommerziellen sozialen Netzwerken wie Facebook und Twitter weitgehende Lösch- und Überwachungspflichten auferlegt. Wird der Entwurf Gesetz, müssen sie auf Beschwerden sofort reagieren und „offensichtlich rechtswidrige Inhalte“ binnen 24 Stunden sperren. Andere rechtswidrige Inhalte müssen innerhalb von sieben Tagen gelöscht werden.

Was „rechtswidrig“ ist, entscheiden die Konzerne selbst, die zu diesem Zweck eine Kontaktstelle einrichten müssen, die ihren Sitz in Deutschland hat. Das Gesetz macht sie damit „zu Ermittler, Richter und Henker über die Meinungsfreiheit“, wie die Plattform Netzpolitik.org schreibt.

Kommen sie ihrer Löschungspflicht nicht nach, drohen ihnen drakonische Bußgelder bis zu 50 Millionen Euro, die nach dem Ermessen des zuständigen Bundesamtes für Justiz auch schon bei einem einmaligen – vorsätzlichen oder fahrlässigen – Verstoß verhängt werden können.

Das Gesetz soll für soziale Netzwerke mit mindestens 2 Millionen in Deutschland registrierten Nutzern gelten. Die Definition ist allerdings so weit gefasst, dass darunter neben Anbietern wie Facebook, Twitter und Youtube auch weitere Dienste wie Whatsapp und Skype und selbst größere Email-Anbieter und Filehoster fallen können.

Der Anbieter muss nicht nur die Inhalte entfernen, sondern auch alle Kopien, und von sich aus ein erneutes Hochladen verhindern. Gleichzeitig müssen die Inhalte jedoch „zu Beweiszwecken“ gespeichert werden. Eine zeitliche Begrenzung hierfür sieht der Gesetzentwurf nicht vor.

Der Nutzer muss über die Löschung lediglich informiert werden. Eine Begründung ist zwar erforderlich, dafür reicht aber eine rein formelhafte „Multiple-Choice-Begründungsform“ aus. Ist der Nutzer mit der Löschung nicht einverstanden, muss er einen oft monate- oder gar jahrelangen und nicht selten auch kostspieligen Weg über die Gerichte nehmen. In dieser Zeit bleibt die Löschung bestehen.

Der Gesetzentwurf zählt über ein Dutzend Strafrechtparagrafen auf, bei deren Verletzung gelöscht werden muss. Neben der „öffentlichen Aufforderung zu Straftaten“ und ähnlichen Vergehen befinden sich darunter auch Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung, Verunglimpfung des Bundespräsidenten und Beschimpfung von Religionsgesellschaften.

Wie der Berliner Juraprofessor Niko Härting bemerkt, geht es um „rechtswidrige“, und nicht nur um „strafbare“ Inhalte. Dies sei ein bedeutsamer Unterschied. Härtling befürchtet, dass sich damit „der Anwendungsbereich der strafrechtlichen Verbotsnormen erheblich erweitern“ wird, dass es also durch das neue Gesetz viel leichter wird, eine Äußerung zu verbieten.

Ob eine Äußerung beleidigend, verunglimpfend oder verleumderisch ist, war bislang oft Gegenstand langwieriger gerichtlicher Auseinandersetzungen. Nicht selten werden entsprechende Anzeigen und gerichtliche Klagen zu dem Versuch genutzt, persönliche oder politische Gegner und Kritiker zu kriminalisieren oder mundtot zu machen. Immer wieder hat nach mehreren Instanzen schließlich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hierüber entschieden und dabei – nicht immer auch konsequent – den hohen Stellenwert der Meinungsfreiheit und der freien Auseinandersetzung hervorgehoben.

Ein bekanntes Beispiel ist etwa eine Entscheidung des BVerfG aus dem Jahr 1995. Damals wertete es das Tucholsky-Zitat „Soldaten sind Mörder“ nicht als Beleidigung und hob ein entsprechendes Urteil auf. Die gerichtliche Auseinandersetzung über das Schmähgedicht des Satirikers Jan Böhmermann über den türkischen Präsidenten Erdogan dauert immer noch an.

Angesichts der extrem kurzen Prüfungsfristen in Verbindung mit der drastischen Höhe der drohenden Bußgelder ist abzusehen, wie Konzerne wie Facebook oder Google auf Meldungen angeblich strafbarer Inhalte reagieren werden: vorsorglich wird lieber gelöscht. Eine ernsthafte Prüfung, ob der Beitrag tatsächlich rechtswidrig oder strafbar ist, ist angesichts der kurzen Prüfungsfristen und der drakonischen Bußgelder weder möglich noch gewollt. Jeder scharfe, kritische, polemische, ironische oder satirische Beitrag in einem sozialen Netzwerk kann auf eine bloße Denunziation hin im Nu wieder „verschwinden“.

Das Internet und die sozialen Netzwerke, in denen sich Menschen unabhängig von den offiziellen politischen Institutionen, Parteien und Medien öffentlich äußern und austauschen können, sind den Herrschenden seit langem ein Dorn im Auge. Sie betrachten die Meinungsfreiheit – die auch umstrittene Ansichten umfasst – seit langem als Bedrohung.

Der Gesetzesentwurf spricht das ganz offen an. „Hasskriminalität“ – unter der das Gesetz, wie gesehen, so ziemlich alles versteht –, „die nicht effektiv bekämpft und verfolgt werden kann, birgt eine große Gefahr für das friedliche Zusammenleben einer freien, offenen und demokratischen Gesellschaft“, heißt es darin. Und dann wird ganz offen der amerikanische Wahlkampf als Beispiel angeführt: „Nach den Erfahrungen im US-Wahlkampf hat überdies auch in der Bundesrepublik Deutschland die Bekämpfung von strafbaren Falschnachrichten (‚Fake News‘) in sozialen Netzwerken hohe Priorität gewonnen.“

Dabei wird die Unterdrückung unliebsamer Meldungen und Meinungen milliardenschweren Konzernen überantwortet. Statt langwieriger Gerichtsverfahren, an deren Ende vielleicht doch einmal ein Urteil im Sinne der Meinungsfreiheit steht, wird nun kurzer Prozess gemacht: Meldung, Löschen, Begründung per multiple choice.

Dass es dem sozialdemokratischen Justizminister um die Unterdrückung von Meinungsfreiheit und Kritik geht, ist auch einigen kritischen Journalisten aufgefallen. So schreibt Harald Martenstein im Tagesspiegel unter der Überschrift „Erdoganismus in Reinkultur“: „Dort, wo die Regierung entscheidet, was ‚Wahrheit‘ ist und was ‚Fake‘, sind wir in einer Despotie. Aber genau jetzt, während wir uns noch über Erdogan aufregen, werden hier, in diesem Land, Erdogan-Methoden vorbereitet. Der Justizminister Heiko Maas hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der sich so liest, als stamme er aus dem Roman ‚1984‘.“

Von Vertretern der Regierungsparteien CDU und SPD wird das geplante Gesetz dagegen begrüßt. Und der grünen Opposition geht er nicht weit genug.

Die Grünen-Abgeordnete Renate Künast, Vorsitzende des Bundestagsausschusses für Recht und Verbraucherschutz, sagte dem Deutschlandfunk, ein Problem sei, dass sich der Gesetzentwurf „nur auf strafbare Inhalte“ beziehe! Sie will also auch Meinungsäußerungen unterdrücken, die explizit nicht strafbar sind.

Künast ließ keinen Zweifel daran, dass es ihr darum geht, oppositionelle Stimmen in der Bevölkerung zum Schweigen zu bringen: „Mit 30 Millionen Nutzern in Deutschland von Facebook wirkt sich diese ganze Pöbelei, selbst wenn sie noch nicht strafbar ist, doch auf das reale, auf das analoge Leben aus. Das beeinflusst. Selbst Bürgermeister treten von ihren Ämtern zurück, weil sie angepöbelt werden.“

Außerdem meinte sie, es müsse diskutiert werden, dass die Anbieter sozialer Medien wie Zeitungen oder Rundfunksender behandelt und damit direkt für die veröffentlichten Inhalte verantwortlich gemacht werden. Das würde in der Konsequenz eine umfassende Prüfung aller Beiträge und eine Vorabzensur bedeuten, nicht erst nach Meldung.

Der Gesetz des sozialdemokratischen Justizministers Maas und die Kritik der ehemaligen grünen Umweltministerin Künast zeigen, wie eine künftige rot-rot-grüne Bundesregierung mit demokratischen Grundrechten umgehen würde: sie verfügen noch nicht einmal ansatzweise über demokratische Prinzipien.

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