Anis Amri: Berlin-Attentäter wurde von Sicherheitsbehörden intensiv überwacht

Der mutmaßliche Attentäter von Berlin, Anis Amri, der am 19. Dezember 2016 mit einem Lastwagen in einen Berliner Weihnachtsmarkt fuhr und zwölf Menschen tötete, bereitete seine Tat unter den Augen der staatlichen Sicherheitsbehörden vor.

Darüber geraten immer mehr Einzelheiten in die Öffentlichkeit. Seit Mitte März befragt der Untersuchungsausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags Zeugen zum Fall Amri, und vor kurzem legte die vom Parlamentarischen Kontrollgremium des Bundestags eingesetzte Taskforce ihren Abschlussbericht vor. Amri hatte lange Zeit in Nordrhein-Westfalen (NRW) und später in Berlin gelebt.

Die Aussagen der verantwortlichen Behörden und Politiker, weshalb sie Amri gewähren ließen, nie einen Haftantrag gegen ihn erließen und Verfahren einstellten, sind ausweichend und widersprüchlich. Offenbar soll etwas vertuscht werden. Gleichzeitig weisen sich SPD und CDU im Wahlkampfjahr 2017 gegenseitig die Schuld für die Versäumnisse zu. In NRW, wo die SPD im Bündnis mit den Grünen regiert, wird bereits im nächsten Monat ein neuer Landtag gewählt, im Herbst folgt die Bundestagswahl.

Die WSWS hat bereits in einem früheren Artikel berichtet, dass Amri seit seiner Einreise nach Deutschland im Sommer 2015 unter Beobachtung verschiedener Polizei- und Sicherheitsbehörden stand. Er war den Behörden unter 14 verschiedenen Identitäten bekannt, sein Handy wurde überwacht, er selbst observiert. Der Tunesier bewegte sich in Kreisen, in denen V-Leute der Landeskriminal- und Verfassungsschutzämter arbeiteten. Mindestens einmal wurde er von einem V-Mann persönlich mit dem Auto vom Ruhrgebiet (NRW) nach Berlin gefahren.

Hinweise auf die Gefahr, die von Amri ausging, wurden immer wieder beiseite gewischt, zuletzt vom „Gemeinsamen Terrorabwehrzentrums“ (GTAZ) am 2. November 2016, keine sechs Wochen vor dem Anschlag. Im GTAZ sitzen Vertreter von über 40 Sicherheitsbehörden, tauschen Erkenntnisse aus und koordinieren ihr Vorgehen.

Anis Amri war siebenmal Thema in diesem Gremium. Die versammelten Polizeibeamten und Geheimdienstler gelangten immer wieder zur Auffassung, dass er als „Gefährder“ oder sogar als „Terrorist“ einzustufen sei, schon im März 2016 warnte das Landeskriminalamt NRW sogar vor einem Anschlag. Dennoch soll angeblich nie eine „konkrete Gefährdung“ erkennbar gewesen sein.

Bundesinnenminister de Maizière verteidigte dies in seiner Aussage vor dem Ausschuss in Düsseldorf. „Die beteiligten Behörden des Bundes und der Länder haben die vorliegenden Informationen, soweit mir berichtet wurde, intensiv diskutiert und sorgsam abgewogen.“ Die Bewertung sei nachvollziehbar, vertretbar und wohlbegründet gewesen.

Ähnlich hatte sich der Berliner LKA-Chef Christian Steiof in einer Sitzung des Berliner Innenausschusses am 23. Januar geäußert. Amri habe sich völlig „untypisch“ für einen Terroristen verhalten, behauptete Steiof. „Es ist nicht so, dass irgendeiner, der gestern noch Kleinkrimineller war, plötzlich einen Anschlag begeht. Das ist nicht die Erfahrung, die wir haben.“

Aussagen von Experten beweisen allerdings das Gegenteil. Amris Werdegang vom Kleinkriminellen zum islamistischen Terroristen ist keine Ausnahme, sondern eher die Regel. Laut einem Bericht der Welt zeigen das „nicht nur die Beispiele von Attentätern in Frankreich, Belgien, Spanien oder Dänemark, sondern auch diverse Untersuchungen, etwa durch das Bundeskriminalamt (BKA)“.

Das BKA habe in einer fortlaufenden Studie die Biografien von 784 Dschihadisten untersucht, die in den vergangenen Jahren aus Deutschland in den Irak und nach Syrien ausgereist seien. „Das Ergebnis: Über zwei Drittel der Islamisten gibt es sogenannte polizeiliche Vorerkenntnisse.“ Dies decke sich mit Untersuchungen in anderen Staaten wie Belgien, den Niederlanden oder Norwegen. Dort seien zwischen 50 und 60 Prozent der Islamisten, die in den syrischen Bürgerkrieg ausreisten, zuvor durch Alltagskriminalität aufgefallen.

Laut einer Studie des Terrorismusforschers Peter Neumann verfügen Attentäter mit krimineller Vergangenheit über drei Eigenschaften, die sich als vorteilhaft für terroristische Aktionen erweisen: leichter Zugang zu Waffen durch Kontakte im kriminellen Milieu, Erfahrungen mit polizeilicher Überwachung und Gewalterfahrungen, die für eine niedrige Hemmschwelle bei schweren Straftaten sorgen.

All dies trifft auf Anis Amri zu. Bereits in Italien soll er im Gefängnis durch seine Aggressivität aufgefallen sein. In Berlin war er an gewalttätigen Auseinandersetzungen im Drogen-Milieu beteiligt. Die Pistole, mit der er den polnischen Lkw-Fahrer, dessen Laster er stahl, in Berlin erschoss, beschaffte sich Amri wohl bei einem Bekannten aus Somalia in der Schweiz. In Berlin versuchte er wiederholt, die Polizei abzuschütteln, indem er ständig SIM-Karten und Rufnummern wechselte.

Doch trotz zahlreichen Hinweisen reagierten die Behörden nicht. Das LKA NRW hatte Amris Handy schon ab dem 2. Dezember 2015 überwacht. Davor war er von Flüchtlingen in seiner ersten Unterkunft als IS-Sympathisant gemeldet worden. Die Polizei in Berlin, die das Handy Amris am 18. Februar 2016 beschlagnahmte, fand darauf Recherchen zum Bombenbau und ein Chat-Protokoll mit einem IS-Kämpfer.

Als das LKA beim Generalbundesanwalt Dr. Peter Frank eine Woche später anregte, ein Ermittlungsverfahren wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat einzuleiten, lehnte dieser ab. Er leitete den Vorgang an die Generalstaatsanwaltschaft Berlin weiter, die ein – ergebnisloses – Ermittlungsverfahren wegen versuchter Anstiftung zum Mord einleitete.

Am letzten Freitag verteidigte Frank im Untersuchungsausschuss in Düsseldorf dieses Verhalten. Seine Anklagebehörde sei für die Strafverfolgung von Delikten gegen die innere Sicherheit zuständig, insbesondere von terroristischen Gewalttaten. Für Ermittlungsverfahren wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat seien dagegen „grundsätzlich die Landesstaatsanwaltschaften zuständig“. Es habe daher schlicht „keine originäre Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft“ gegeben.

Den Vorwurf, Erkenntnisse bewusst zurückgehalten zu haben, wies Frank zurück. Als ihm im Untersuchungsausschuss als Beweis ein entsprechender Aktenvermerk über ein Gespräch zwischen seiner Behörde und dem LKA in NRW vorgelegt wurde, antwortete er, er kenne diesen nicht.

Frank bestätigte aber, dass die Behörden oft Informationen zurückhalten, um ihre V-Leute zu schützen, die selbst in der terroristischen Szene aktiv sind. Die wesentlichen Erkenntnisse gegen Amri stammten aus verdeckten Ermittlungen und seien oft nicht gerichtsverwertbar, sagte er: „Vor Gericht heißt es: Hose runter. Damit gewinnt auch die Verteidigung Einblick in die Akten. Es wird alles offengelegt.“

Die Vertrauensperson, die Erkenntnisse über Amri lieferte, habe eine Schlüsselrolle in mehreren wichtigen Ermittlungsverfahren gespielt, so auch gegen das mutmaßliche Terrornetzwerk um Abu Walaa. Im November, wenige Wochen vor dem Berliner Attentat, hatte Frank Abu Walaa und einige seiner engsten Mitstreiter verhaften lassen, nicht aber Anis Amri, der mit Abu Walaas Netzwerk in Verbindung stand.

Vertraut man dieser Darstellung, dann wurde nicht gegen den späteren Berlin-Attentäter vorgegangen, weil man die Quelle im Umfeld von mutmaßlichen islamistischen Terroristen nicht „verbrennen“ wollte.

Doch nicht nur Generalbundesanwalt Frank hielt seine schützende Hand über Amri. Am 11. Juli 2016 überfielen vier Männer, darunter Amri, in einer Shisha-Bar in Berlin-Neukölln einen Mann, prügelten auf ihn ein und stachen ihn nieder. Das Opfer überlebte nur dank einer Notoperation.

Da das Handy des späteren Attentäters damals bereits seit Wochen vom Berliner LKA abgehört wurde, wusste man, dass Amri selbst mit einem „Fliesengummihammer“ zweimal auf das Opfer eingeschlagen hatte. Aber angeblich war auch hier die Beweislage „dürftig“, das Verfahren wurde eingestellt.

Im Mittelpunkt der Kritik steht immer wieder der nordrhein-westfälische Innenminister Ralf Jäger (SPD). Er soll durch seine Untätigkeit verhindert haben, dass Amri inhaftiert und abgeschoben wurde. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) erhob diesen Vorwurf zuletzt als Zeuge im NRW-Untersuchungsausschuss, während er die Bundesbehörden verteidigte.

Jäger rechtfertigte sein Verhalten damit, dass es aufgrund der Gesetzeslage nicht möglich gewesen sei, Amri abzuschieben. Laut einem Abteilungsleiter des Innenministerium konnten die für die Abschiebung notwendigen Passersatzpapiere nicht rechtzeitig beschafft werden. Viele Experten sind allerdings der Ansicht, dass es die bestehende Gesetzeslage sehr wohl erlaubt hätte, Amri zu inhaftieren.

Unklar ist auch, warum das nordrhein-westfälische LKA die Observierung Amris angeblich bereits am 25. Mai 2016 und das Berliner LKA am 21. September 2016 beendete. Danach hatten sowohl marokkanische als auch tunesische Geheimdienstbehörden den Bundesnachrichtendienst BND mindestens sechsmal gewarnt, dass Amri möglicherweise einen Anschlag plane und Kontakte zum IS habe.

Der Fall des Berliner Attentäters erinnert an andere Terrorattentate. Auch die Attentäter vom 11. September 2001 in den USA und in jüngerer Zeit in Paris und Brüssel standen seit langem im Fadenkreuz der Sicherheitsbehörden. In Deutschland wurde der Anschlag auf das Münchener Oktoberfest und die NSU-Mordserie unter den Augen der Geheimdienste vorbereitet und verübt.

Warum Teile des Staatsapparates Amri gewähren ließen, ob Amri selbst womöglich V-Mann war und viele andere Fragen bleiben bislang offen.

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