BKA sammelt rechtswidrig Millionen Daten

Das Bundeskriminalamt (BKA) speichert illegal Millionen Datensätze über angebliche Straftaten. Wie die ARD berichtete, werden dabei mehr als hunderttausend Personen, denen „politisch motivierte Straftaten“ vorgeworfen werden, in einer als „Innere Sicherheit“ bezeichneten Datei geführt. Dies obwohl es in den allermeisten Fällen nie zu einer Anklage, geschweige denn zu einer Verurteilung gekommen ist. Der ARD-Bericht legt nahe, dass beim BKA eine „schwarze Liste“ über Journalisten und politische Aktivisten geführt wird, die als „linksextrem“ eingestuft werden.

Sowohl das Ausmaß der Überwachung als auch die willkürliche und verfassungswidrige Speicherung von Daten sind typische Kennzeichen eines autoritären Polizeistaats. Das Bundeskriminalamts führt Datensätze des Verfassungsschutzes und sämtlicher Polizeibehörden zusammen. Seine Sammelwut steht nicht hinter den berüchtigten Aktenbergen der Staatssicherheit der ehemaligen DDR zurück.

Das skandalöse Vorgehen ist dabei eher zufällig ans Licht gekommen. Im Zuge des G20-Gipfels in Hamburg wurde insgesamt 32 Journalisten die zuvor erteilte Akkreditierung für das Pressezentrum wieder entzogen. Als Grund wurden „Sicherheitsbedenken“ angegeben. Mehrere Journalisten stellten daraufhin ein Auskunftsersuchen beim Bundeskriminalamt. Dabei zeigte sich, dass die Bedenken in den allermeisten Fällen völlig unbegründet waren.

So soll der Fotojournalist Frank Bründel laut Eintrag beim BKA einer „gewaltbereiten Bewegung angehört oder diese nachdrücklich unterstützt“ haben. Tatsächlich hatte die Hamburger Polizei lediglich bei einem Demonstrationszug zum 1. Mai die Identität des Fotoreporters überprüft, der dort war, um seinen Beruf auszuüben. Doch das reichte schon, um beim BKA auf die schwarze Liste „linksextremer und gewaltbereiter“ Personen zu gelangen.

Noch drastischer ist die Akte des Journalisten Björn Kietzmann. Der Fotograf hat zwar ein blütenweißes polizeiliches Führungszeugnis, aber in der BKA-Datei befinden sich gleich 18 völlig haltlose Vorwürfe gegen ihn, darunter das „Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion“ in der Kategorie „politisch motivierte Gewalt“.

Tatsächlich hatte Kietzmann nur eine Demonstration gefilmt, als in seiner Nähe ein Feuerwerkskörper explodierte. Kietzmann wurde zwar zunächst festgenommen, das Verfahren aber später wegen erwiesener Unschuld eingestellt. Die Einträge in Kietzmanns BKA-Akte reichen bis ins Jahr 2002 zurück und sind auch nach 15 Jahren noch nicht gelöscht, obwohl er nur in einem einzigen Fall zu einer geringfügigen Geldstrafe verurteilt wurde.

Anderen Journalisten wurde vorgeworfen, auf Protestzügen Polizisten fotografiert oder gegen das Versammlungsgesetz verstoßen zu haben. Sie fanden sich oftmals als „Aktivisten einer linksextremistischen Szene“ in den Akten. Und obwohl die betroffenen Journalisten in praktisch allen Fällen von der Justiz freigesprochen wurden, sah das BKA keinerlei Veranlassung, sie aus seinen Datenbeständen über „gewaltbereite Linke“ zu streichen.

Doch die Journalisten sind nur die Spitze des Eisbergs. Laut Bundesinnenministerium sind alleine in der Datei „Innere Sicherheit“ aktuell 109.625 Personen und 1.153.351 Datensätze zu Delikten gespeichert, 27 Mal mehr als die 41.549 politisch motivierten Straftaten, die die amtliche Kriminalstatistik für das Jahr 2016 ausweist.

Die völlig willkürliche und verfassungswidrige Speicherung von Daten wurde offenbar durch eine bewusste rechtliche Unschärfe im BKA-Gesetz ermöglicht, die die Datenerfassung auch dann erlaubt, wenn die betroffenen Personen vor Gericht nicht verurteilt worden sind. Allerdings muss das Bundeskriminalamt in jedem einzelnen Fall begründen, warum von den erfassten Personen auch zukünftig politisch motivierte Straftaten zu erwarten sind.

Doch das geschieht in den meisten Fällen nicht, was die Unschuldsvermutung ad absurdum führt. Schon im Datenschutzbericht 2017 wurde die Sammelpraxis des BKA gerügt. Die jahrelange Speicherung von Daten „kehrt die Unschuldsvermutung gegen die sonst geltenden Prinzipien um und widerspricht der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Bundesverfassungsgerichts“, heißt es dort.

Bereits 2012 hatte der damalige Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar die auffällig vielen Rechtsverstöße in der BKA-Datei „Politisch motivierte Kriminalität-links“ beanstandet. Das BKA hatte dann zwar 90 Prozent der dort aufgeführten 3.819 Personen aus der Datei gelöscht, aber dafür die Sammelpraxis in anderen Dateien offensichtlich umso exzessiver fortgeführt.

Das Bundesinnenministerium spielt das Ausmaß der Überwachung herunter. In vier Fällen habe es „Fehler“ gegeben, räumte Tobias Plate, der Sprecher von Innenminister Thomas de Maizière, ein. Es gebe aber kein „einheitliches Fehlermuster“, verantwortlich sei in erster Linie die mangelnde Datenqualität sowie die Justiz, die Freisprüche nicht an das BKA übermittle, so Plate.

Auch Stephan Mayer (CSU), innenpolitischer Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, verteidigte die Überwachungspraxis des BKA. Mayer erklärte, niemand solle sich „in irgendwelchen Spekulationen ergehen, dass es hunderttausendfachen oder millionenfachen Missbrauch gibt von Daten durch das BKA oder durch andere Sicherheitsbehörden“ – obwohl genau das der Fall ist.

Der Fraktionsvorsitzende der SPD, Thomas Oppermann, sprach hingegen von einem „Speicherskandal beim BKA“ und erklärte: „Offenbar speichert das BKA wahllos Informationen über unschuldige Bürger.“ Doch das ist ebenso geheuchelt wie die Verlautbarungen von Spitzenpolitikern der Grünen und der Linkspartei.

Alle im Bundestag vertretenen Parteien tragen im Wahlkampf einen Überbietungswettbewerb aus, wer für die weitestgehende Staatsaufrüstung eintritt. Alle sind sich darin einig, dass das Personal der Polizei um mindestens 15.000 aufgestockt werden soll.

Die SPD fordert darüber hinaus den Einsatz von Videoüberwachungstechnik, den Ausbau des Bundeskriminalamts zu einer Koordinierungsstelle für alle Polizeibehörden und die Ausrüstung der Ermittlungsbehörden mit moderner IT-Technologie. Unter dem Vorwand der „Terrorabwehr“ tritt sie für weitere Gesetzesverschärfungen, eine Zentralisierung der Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern sowie eine engere „Zusammenarbeit von Polizei und Verfassungsschutz“ ein. Sie fordert damit genau den Polizei- und Überwachungsstaat, den Oppermann jetzt kritisiert.

Der sozialdemokratische Justizminister Heiko Maas hat zudem das Verbot des Medienportals „linksunten.indymedia.org“ als „wichtigen Schlag gegen gewaltbereite Extremisten“ begrüßt. Maas forderte nach den völlig aufgebauschten Ereignissen rund um den G20-Gipfel in Hamburg sogar ausdrücklich den Aufbau einer europäischen „Extremistendatei für Linksradikale“. Also genau das, was das BKA schon seit Jahren betreibt.

Bundesregierung und Oppositionsparteien rechtfertigen die zunehmend lückenlose Überwachung der Bevölkerung mit dem Vorwand des Kampfs gegen den Terrorismus. Dabei fanden nahezu alle Anschläge unter den Augen der Sicherheitsbehörden statt. Die Anschläge am Berliner Breitscheidplatz, in Paris, Brüssel oder Barcelona waren gerade nicht das Ergebnis mangelnder Überwachung. Ganz im Gegenteil waren die Attentäter den Sicherheitsbehörden bestens bekannt, einige so gut, dass sich sogar der Verdacht staatlicher Komplizenschaft aufdrängt.

Die millionenfache Speicherpraxis des BKA verdeutlicht hingegen den eigentlichen Zweck der Überwachungsmaßnahmen. Es geht darum, gegen linke und progressive Organisationen vorzugehen. Angesichts wachsender Opposition gegen soziale Ungleichheit und Militarismus sollen kritische Stimmen juristisch verfolgt und mundtot gemacht werden.

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