NSU-Prozess: Die Rolle der Geheimdienste bleibt im Dunkeln

Nach über vier Jahren NSU-Prozess hat die Bundesanwaltschaft am Dienstag ihre Plädoyers beendet und für Beate Zschäpe lebenslange Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung gefordert. Auch für die anderen Angeklagten forderte Bundesanwalt Herbert Diemer vor dem Oberlandesgericht in München langjährige Haftstrafen.

Doch während in den ausführlichen Plädoyers, die sieben Prozesstage dauerten, die Schuld der Angeklagten bis ins kleinste Detail dargelegt wurde, fehlten maßgebliche Mitverantwortliche von Beginn an auf der Anklagebank: die staatlichen Behörden, insbesondere die Ämter für Verfassungsschutz.

Zschäpe wurde von Diemer als Mitglied des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) der Mittäterschaft für zehn Morde und über 30 versuchte Morde, drei Bombenanschläge und 15 Raubüberfälle beschuldigt. Er stellte bei ihr eine besondere Schwere der Schuld fest, auch wenn sie wahrscheinlich kein einziges Mal selbst geschossen hatte. Folgt das Gericht der Anklage und ordnet Sicherungsverwahrung für Zschäpe an, könnte sie Zeit ihres Lebens im Gefängnis verbringen.

Auch für die vier weiteren Angeklagten verlangte Diemer lange Haftstrafen. Für den ehemaligen NPD-Funktionär Ralf Wohlleben forderte er zwölf Jahre Haft wegen Beihilfe zum Mord in neun Fällen. Wohlleben habe u. a. die „Ceska“-Pistole beschafft, mit der der NSU später neun Morde an Migranten verübte.

André Eminger soll ebenfalls zu zwölf Jahren Haft verurteilt werden. Er habe sich der Beihilfe zum versuchten Mord schuldig gemacht. Er hatte das Wohnmobil angemietet, mit dem Böhnhardt und Mundlos im Juni 2004 nach Köln fuhren, um den Bombenanschlag in der Keupstraße zu verüben. Das Gericht folgte dem Antrag der Bundesanwaltschaft, Eminger sofort in Untersuchungshaft zu nehmen. Bisher war er auf freiem Fuß gewesen.

Holger Gerlach half Zschäpe und ihren Gefährten Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt, unentdeckt im Untergrund zu leben, z. B. indem er ihnen Ausweispapiere überließ. Damit habe er sich der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung schuldig gemacht. Die Ankläger forderten für ihn fünf Jahre Freiheitsstrafe.

Für Carsten S., der die Waffe im Auftrag Wohllebens beschafft haben soll, forderte der Ankläger eine Jugendstrafe von drei Jahren. Strafmildernd wertete die Bundesanwaltschaft, dass S. ein Schuldeingeständnis abgelegt und umfassend ausgesagt hatte.

Die Rolle der Verfassungsschutzbehörden blieb außen vor. Diemer hatte den Inlandsgeheimdiensten bereits zu Anfang des Plädoyers einen Persilschein ausgestellt. Die V-Leute hätten entscheidend zur Aufklärung beigetragen, hatte Diemer behauptet. Es gebe auch keine Hintermänner, die nicht erkannt worden seien. Anderslautende Aussagen nannte er „Fliegengesumme“ und „Irrlichter“.

Wie die WSWS bereits zu Prozessbeginn schrieb, diente der gesamte NSU-Prozess vor allem dazu, die Verstrickung des Staates in die Verbrechen des NSU zu verschleiern. Schon früh legte sich die Bundesanwaltschaft darauf fest, dass der NSU aus drei Personen bestand, die toten Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe. Nachforschungen zu weiteren NSU-Mitgliedern wurden damit von Anfang an abgeblockt.

Mehrere parlamentarische Untersuchungsausschüsse sind zum Ergebnis gekommen, dass der NSU aus mehr als drei Mitgliedern bestanden haben muss. So unterstützen Mitglieder der inzwischen verbotenen Neonazi-Organisation „Blood and Honour“ das Trio bei seinem Abtauchen, sammelten auf Neonazi-Konzerten Geld und grüßten es in ihren Publikationen.

Auch Nebenklage-Anwälte, die Angehörige der Opfer vertreten, haben wiederholt darauf hingewiesen, dass der NSU aus mehr Neonazis bestanden haben muss.

Der Anwalt Stephan Kuhn, der ein Opfer des Bombenanschlags in der Kölner Keupstraße vertritt, berichtete Anfang der Woche in einem Interview mit Spiegel Online, in der letzten Wohnung von Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe seien Sprengstoff und 20 Schusswaffen gefunden worden. Bei 17 sei die Herkunft ungeklärt. „Das ist ein deutlicher Hinweis auf weitere Unterstützer, die der Generalbundesanwalt noch nicht ermittelt hat.“ Zudem gebe es weitere Hinweise auf Personen im Umfeld, die nicht identifiziert werden konnten.

Die Nebenkläger haben dies sowie die Verstrickung staatlicher Behörden in die Morde im Prozess vielfach zur Sprache gebracht. Doch Geheimdienstbeamte und V-Leute, die auf Antrag der Nebenkläger als Zeugen geladen wurden, verweigerten Aussagen, konnten sich nicht erinnern oder logen.

Inzwischen weiß man, dass sich rund 40 V-Leute und Geheimdienst-Informanten im Umfeld der drei NSU-Terroristen bewegten. Der neonazistische Thüringer Heimatschutz, in dem sich die drei radikalisierten, war maßgeblich vom V-Mann Tino Brandt mit Geldern des Verfassungsschutzes aufgebaut worden. Als die drei 1998 „abtauchten“, wurden sie von den Geheimdiensten genauso gedeckt wie in den folgenden 13 Jahren.

Wie nah Verfassungsschutzämter und NSU zusammenarbeiteten, ist unklar. Belegt ist, dass der hessische Verfassungsschutzbeamte Andreas Temme 2006 beim Mord an Halit Yozgat in Kassel am Tatort war. Doch auch er wurde und wird wie viele andere gedeckt.

Der Thüringische Untersuchungsausschuss stellt in seinem Abschlussbericht fest, Fahnder seien bei der Suche nach den NSU-Terroristen so dilettantisch vorgegangen, dass der „Verdacht gezielter Sabotage“ naheliege.

Anwalt Kuhn berichtet im Interview mit Spiegel Online, dass auch die Bundesanwaltschaft Erkenntnisse unterdrückt habe, die eine Verstrickung der Verfassungsschutzbehörden mit dem NSU hätten belegen können. So habe die Bundesanwaltschaft „die Ermittlungen so strukturiert, dass sie entscheiden konnte, welche Ermittlungsergebnisse dem Gericht vorgelegt werden müssen – und welche nicht“. Es gebe neun weitere Ermittlungsverfahren gegen potenzielle Unterstützer, die gesondert verfolgt würden, und ein Strukturverfahren gegen unbekannte Unterstützer, insbesondere gegen die Waffenlieferanten. In diesen Verfahren hätten die Nebenklagevertreter kein Recht auf Akteneinsicht.

„Wenn der Generalbundesanwalt nicht wollte, dass die Verfahrensbeteiligten Kenntnis einer Vernehmung erlangen, dann hat er den Zeugen im Strukturverfahren vernommen. So hatte er den rechtlichen Spielraum, die Vernehmung nicht dem Gericht vorzulegen“, so Kuhn.

Die Bundesanwaltschaft habe außerdem mehrmals beantragt, dass das Gericht einen Antrag der Nebenklage auf Zeugenvernehmung ablehnt. „Damit hat die Bundesanwaltschaft ihre Stellung in einer Weise genutzt, die den Anschein erweckt, sie befürchte geradezu, dass bestimmte Ermittlungsergebnisse an die Öffentlichkeit gelangen könnten.“

Als Beispiel nannte er den Antrag der Nebenklage, den ehemaligen Beamten des Bundesverfassungsschutzes mit dem Tarnnamen Lothar Lingen zu laden. Lingen hatte gegenüber der Bundesanwaltschaft zugegeben, Akten mit Bezug zum NSU gezielt vernichtet zu haben, damit ihr Inhalt nicht bekannt wird. „Er sagte, bei der Vielzahl von V-Leuten in Thüringen hätte sonst niemand dem Bundesverfassungsschutz geglaubt, dass er vom NSU nichts gewusst habe.“ Die Bundesanwaltschaft behauptete im Prozess wider besseren Wissens, dies seien Spekulationen und setzte durch, dass Lingen nicht als Zeugen vorgeladen wurde.

Es ist offensichtlich, dass der NSU-Prozess bei aller Detailversessenheit gegenüber den insgesamt fünf Angeklagten vor allem die Aufgabe hatte, die Rolle der Geheimdienste zu verheimlichen.

Dabei wird immer deutlicher dass in den Sicherheitsbehörden und der Bundeswehr rechtsradikale Netzwerke agieren.

Der Bundeswehroffizier Franco A., der sich als syrischer Flüchtling registrieren ließ und Attentate plante, wurde von seinen Vorgesetzten und Ausbildern gedeckt und war Teil eines größeren Netzwerks, in dem auch die rechtsextreme Identitäre Bewegung mitmischt. A. hatte zudem Verbindungen zu einer Terrorzelle in Rostock, die ebenfalls Attentate auf Politiker geplant haben soll. Zu dieser Zelle gehören ein Polizist und ein Rechtsanwalt.

Letzte Woche endete beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein langjähriges Verfahren zwischen dem Bundesnachrichtendienst und dessen ehemaligem Dienststellenleiter in Mainz, Joachim Freiherr von Sinner. Sinner hatte zwei Fotos des damaligen Bundespräsidenten Christian Wulff in seiner Dienststelle abgehängt, weil er nicht mit dessen Äußerung einverstanden war, der Islam gehöre zu Deutschland. Seine rechtsradikalen Ausfälle gegen Politiker und dem Islam schadeten ihm nicht. „Hier wurde die Schwelle zur Strafe noch nicht überschritten“, sagte Richter Ulf Domgörgen.

2012 hatte Sinner laut der Wochenzeitung Die Zeit im Verdacht gestanden, „Übungen paramilitärischer Natur“ mit Gleichgesinnten aus Polizei, Bundeswehr und BND zu planen. Das Ziel habe darin bestanden, den „Widerstand“ gegen Muslime so effektiv wie möglich zu machen. Die Ermittlungen wurden eingestellt.

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