Generalbundesanwalt stellt Spionage-Ermittlungen gegen NSA ein

Die massenhafte Bespitzelung deutscher Staatsbürger und Millionen Unverdächtiger durch amerikanische und britische Geheimdienste und den deutschen Bundesnachrichtendienst (BND) wird keine juristischen Folgen haben. Der zuständige Generalbundesanwalt hat die Ermittlungen letzte Woche eingestellt.

Die Überwachungspraxis der Geheimdienste war vor vier Jahren vom ehemaligen CIA-Mitarbeiter Edward Snowden aufgedeckt worden und hatte monatelang für Schlagzeilen gesorgt. Nun hat der Generalbundesanwalt die Einstellung der Ermittlungen in nur zwei Absätze begründet.

In seiner Erklärung heißt es, die eigenen Ermittlungen und auch die des NSA-Untersuchungsausschusses hätten „keine belastbaren Hinweise für eine gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichtete geheimdienstliche Agententätigkeit (§ 99 StGB) oder andere Straftaten erbracht“. Es gebe keine Belege dafür, „dass US-amerikanische oder britische Nachrichtendienste das deutsche Telekommunikations- und Internetaufkommen rechtswidrig systematisch und massenhaft überwachen“.

Das ist offensichtlich unwahr. Die umfangreichen Datensätze des ehemaligen CIA-Mitarbeiters Edward Snowden, eigene Nachforschungen von Journalisten und der NSA-Untersuchungsausschuss, den der Bundestag im März 2014 einsetzte, haben Unmengen von Material zutage gefördert, das eine rechtwidrige und massenhafte Überwachung belegt. Und dies obwohl der Untersuchungsausschuss durch vorenthaltene, geschwärzte und gefälschte Akten, fehlende Aussagegenehmigungen und zahlreiche andere Schikanen an der Arbeit gehindert und selbst bespitzelt wurde.

So ist belegt, dass die US-amerikanische NSA im Rahmen der Operation Eikonal über Jahre hinweg täglich um die 10 Millionen Internetdatensätze und 20 Millionen – an Spitzentagen sogar 60 Millionen – Telefonverbindungen aus Deutschland speicherte. Ausgespäht wurden nicht nur völlig unbescholtene Bundesbürger, die Daten dienten auch der Wirtschaftsspionage und der Überwachung hochrangier europäischer Politiker.

Die NSA musste allerdings nicht heimlich oder gewaltsam in deutsche Telekommunikationsnetze eindringen, um an die riesigen Datenmengen zu gelangen. Sie wurde ihr frei Haus vom deutschen Auslandsgeheimdienst BND geliefert, der die Leitungen anzapfte, die Daten ins NSA-Abhörzentrum in Bad Aibling weiterleitete und auch bei ihrer Auswertung eng mit den US-Geheimdiensten zusammenarbeitete.

Selbst die rund 800.000 Selektoren (IP-Adressen, E-Mail-Adressen, Telefonnummern, usw.), nach denen der BND die Daten zehn Jahre lang durchkämmte und die mehrmals täglich aktualisiert wurden, stammten von der NSA. Obwohl sich darunter hochrangige Beamte der französischen Regierung und der EU-Kommission sowie Konzerne wie EADS (Airbus) befanden, reichte der BND die Erkenntnisse an seine amerikanischen Partner weiter.

Laut einem Bericht, der im Mai 2015 auf Zeit Online erschien, fing der BND monatlich 6,6 Milliarden Metadaten ab, von denen er bis zu 1,3 Milliarden an die NSA weiterleitete. Eine Hand wusch dabei die andere. Während der BND mit Hilfe der NSA das grundgesetzlich geschützte Fernmeldegeheimnis umging, gelangten die US-Dienste an wertvolles Datenmaterial. Das Bundesverfassungsgericht deckte im Oktober letzten Jahres diese Praxis ab, indem es entschied, dass die Bundesregierung die Selektorenlisten nicht an den Untersuchungsausschuss des Bundestags übergeben muss.

Die Bundesregierung wusste nicht nur über die verfassungswidrige Spionage von NSA und BND Bescheid, sie unterstützte diese auch. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtete im April 2015 unter Berufung auf Unterlagen, die dem NSA-Untersuchungsausschuss vorlagen, das Kanzleramt habe gewusst, dass die NSA Deutsche und Europäer ausspähen wollte und es geschehen lassen. Die Bild-Zeitung zitiert einen Beteiligten mit der Aussage: „Man hat damals gesagt: ‚Wir brauchen die Informationen der Amerikaner, so läuft es nun mal, wir wollen die Zusammenarbeit nicht gefährden.‘“

Vor diesem Hintergrund muss die Einstellung des Verfahrens durch den Generalbundesanwalt gewertet werden. Eine Gewaltenteilung existiert auf der höchsten Ebene der deutschen Justiz nicht. Der Generalbundesanwalt selbst erklärt auf seiner offiziellen Website: „Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof ist nicht Teil der rechtsprechenden (‚Dritten‘) Gewalt. Er gehört organisatorisch zur Exekutive.“ Er ist ein „politischer Beamter“, der seine Aufgaben in Übereinstimmung mit den Ansichten und Zielsetzungen der Bundesregierung erfüllen muss und von dieser jederzeit ohne nähere Begründung in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden kann.

Die Bundesregierung, der neben dem Generalbundesanwalt auch die Geheimdienste unterstehen, ermittelt in diesem Fall also gegen sich selbst. Eine demokratische Kontrolle gibt es nicht. Die Geheimdienste, die organisatorisch und personell direkt auf die entsprechenden Nazi-Organisationen zurückgehen, bilden einen Staat im Staat. Selbst parlamentarische Untersuchungsausschüsse bekommen nur das zu sehen und zu hören, was die Exekutive zulässt.

Der Generalbundesanwalt sieht seine Aufgabe nicht darin, Gesetzes- und Verfassungsverstöße der Geheimdienste zu verfolgen, sondern diese abzudecken. Das hat sich bereits im Münchener Prozess gegen die rechtsextreme Terrorzelle Nationalsozialischer Untergrund (NSU) gezeigt, in dem der Generalbundesanwalt die Anklage führt.

In dem mittlerweile viereinhalb Jahre dauernden Prozess wurde zwar jedes Butterbrotpapier umgedreht, das die Hauptangeklagte Beate Zschäpe jemals benutzt hat. Aber alle Versuche von Nebenklägern, die Rolle von Agenten und Informanten der Geheimdienste und der Polizei im Umfeld des NSU zu beleuchten, wurden vom Generalsbundesanwalt abgeschmettert. Obwohl mittlerweile belegt ist, dass sich über zwei Dutzend V-Leute der Sicherheitsbehörden im engsten Umkreis des NSU bewegten, bezeichnete der Generalbundesanwaltschaft in seinem Schlussplädoyer Vermutungen, sie hätten eine aktive Rolle beim Aufbau und der Tarnung des NSU gespielt, als „haltlose Spekulationen selbsternannter Experten“, die „wie Irrlichter, wie Fliegengesurre“ seien.

Die Bundesregierung und der Bundestag haben längst Konsequenzen aus dem NSA-BND-Skandal gezogen. Sie haben eine legale Grundlage für die bisher illegalen Abhöraktionen geschaffen. Im Juni und im Oktober 2016 erweiterten sie die Befugnisse des BND. Dieser darf künftig Daten aus Telekommunikationsnetzen mit Auslandsverkehr auch im Inland komplett ausspähen.

Die Website Netzpolitik.org kommentierte: „Die wichtigste Konsequenz ist, dass alle illegalen Praktiken des BND, die durch die Arbeit des Untersuchungsausschusses ans Licht gekommen sind, im Nachhinein legalisiert wurden. Der BND hat massiv mehr Möglichkeiten und Geld bekommen, um seine Massenüberwachung auszubauen.“

Die Geheimdienste, die bisher das Licht der Öffentlichkeit eher scheuten, fühlen sich ermutigt, ihre Ansprüche ganz offen zu vertreten. Letzte Woche erschienen die Spitzen von BND, Bundesverfassungsschutz und MAD (Militärischer Abschirmdienst) erstmals gemeinsam zu einer öffentlichen Sitzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums. Nachdem sie einige vorher abgesprochene Fragen beantwortet hatten, forderten sie weitere Befugnisse.

Ihr Forderungskatalog umfasst einen einfacheren Zugriff auf Messengerdienste wie WhatsApp oder Telegram, die Möglichkeit eines „Hacking back“ (Cyber-Angriffe auf feindliche Ziele), usw.. Bundesverfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen verlangte Zugriff auf IP-Adressen von Leuten, die sich bestimmte, auf ausländischen Servern liegende Videos ansehen. BND-Präsident Bruno Kahl und sein MAD-Kollege Christof Gramm berichteten von einem Stellenwachstum von jeweils zehn Prozent in ihren Behörden.

Wie Maaßen vermisste auch Kahl eine gesetzliche Erlaubnis für spezielle, eigene IT-Operationen, die „technisch möglich“ seien: „Wenn die Aufklärung so weit abgeschlossen ist, dass feindliche Strukturen erkenn- und Ursachen identifizierbar waren, wäre es sinnvoll, die Angriffsquelle auch auszuschalten.“ Zudem brauche der BND noch eine rechtliche Befugnis für den Einsatz von Staatstrojanern zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung und Online-Durchsuchung, wie sie jüngst die Polizei bekommen habe.

Die massive Aufrüstung der Geheimdienste hat den Rahmen demokratischer Normen und Gesetze längst gesprengt und nimmt immer offener die Form eines autoritären Polizeistaats an. Das ist ein internationales Phänomen, das in allen hochentwickelten kapitalistischen Staaten zu beobachten ist – in den USA ebenso wie in Frankreich oder jüngst in Spanien. Es kann nur auf dem Hintergrund der tiefen Krise der kapitalistischen Gesellschaf verstanden werden. Die herrschende Klasse bereitet sich darauf vor, jede soziale und politische Opposition gewaltsam zu unterdrücken.

Loading