Landesarbeitsgericht entscheidet gegen Air-Berlin-Belegschaft

Das Landesarbeitsgericht Berlin hat den Beschäftigten von Air Berlin Einsicht in Geschäftsunterlagen verwehrt, die sie brauchen, um ihre Rechte wahrzunehmen. Es wies am 8. Dezember einen entsprechenden Antrag der Personalvertretung der insolventen Fluggesellschaft mit der Begründung zurück, sie habe keinen Informationsanspruch.

Am 2. November hatte bereits die erste Instanz, das Berliner Arbeitsgericht, den Antrag auf eine einstweilige Verfügung abgelehnt, mit der sich die Personalvertretung des Kabinenpersonals Einsicht in die geschäftlichen Hintergründe der Zerlegung und des Verkaufs von Air Berlin verschaffen wollte.

Die Personalvertretung hatte ihre Antrag damit begründet, dass die Dokumente die notwendige Voraussetzungen seien, um Verhandlungen über eine Entschädigung der Belegschaften, einen sogenannten „Interessenausgleich“, zu führen.

Doch das Arbeitsgericht befand, es bestehe „keine rechtliche Grundlage für die geltend gemachten Informations- und Unterlassungsanträge“. Die Rechte der Personalvertretung richteten sich nicht nach dem Betriebsverfassungsgesetz, sondern nach besonderen tarifvertraglichen Regelungen. „Danach könne die Personalvertretung u.a. eine Information und Beratung über eine Betriebsschließung, nicht jedoch – wie im vorliegenden Fall beantragt – über Umstände zur Veräußerung des Betriebs oder von Betriebsteilen verlangen.“

Air Berlin, die zweitgrößte deutsche Luftfahrtgesellschaft, hatte im August Insolvenz angemeldet und war in einem abgekarteten Spiel, an dem sich neben dem Branchenführer Lufthansa auch die Bundesregierung und die Gewerkschaft Verdi beteiligten, zerlegt und verkauft worden. Lufthansa erhielten den größten Teil, ein kleiner Teil ging an Easyjet. Die 8000 Beschäftigten gingen dagegen leer aus. Sie wurden wochenlang im Unklaren gelassen, größtenteils entlassen und müssen sich, um an ihren alten Arbeitsplatz zurückzukehren, zu weit schlechteren Bedingungen neu bewerben.

Lediglich die Flugzeuge der Air Berlin Tochter Niki wollte Lufthansa samt Personal übernehmen, allerdings zu dem niedrigen österreichischen Tarif. Doch dieser Deal ist nun geplatzt, wie gestern bekannt wurde. Weil sich die EU-Kommission weigert, die Übernahme von Niki ohne längere Prüfung durchzuwinken, hat Lufthansa ihr Kaufangebot zurückgezogen. Niki meldete Insolvenz an. Damit stehen nun auch die rund 1000 Beschäftigten der vom ehemaligen Autorennfahrer Niki Lauda gegründeten Fluggesellschaft vor dem Aus.

Der Prozess vor dem Berliner Landesarbeitsgericht hat erneut deutlich gemacht, wie skrupellos Lufthansa vorgegangen ist, um sich einen lästigen Konkurrenten vom Hals zu schaffen und gleichzeitig das Lohnniveau und die Arbeitsbedingungen des betroffenen Personals massiv zu verschlechtern.

Als Air Berlin im August das Insolvenzverfahren in Eigenregie beantragte, hatten die dort beschäftigten Piloten, Flugbegleiter, Techniker und das Bodenpersonal erwartet, von einer anderen Fluggesellschaft mitsamt den Flugzeugen übernommen zu werden.

Paragraph 613a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), der eine solche Betriebsübernahme regelt, schreibt vor, dass der neue Inhaber des Betriebs „in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen“ eintritt. Zumindest für ein Jahr laufen somit die bestehenden Arbeitsverträge weiter und sichern die Lebensgrundlage der Belegschaft.

Um die Bestimmungen des BGB zu umgehen, das Personal auszusieben und zu möglichst billigen Konditionen neu einzustellen, hatte sich Lufthansa von langer Hand auf die Übernahme vorbereitet. Ihr Ziel war die Ausschaltung ihres größten deutschen Konkurrenten durch die Zerlegung von Air Berlin, wobei sie auf die Filetstücke der Fluggesellschaft abzielte.

Im Bieterverfahren gewann sie den Zuschlag für über 80 Flugzeuge, die sie durch Übernahme bestehender Leasingverträge oder Kauf unter die Haube ihrer Billigfluglinie Eurowings transferieren wollte. Die bisher zu den Flugzeugen gehörenden Slots (Start- und Landerechte auf Flughäfen), die wegen ihrer begrenzten Verfügbarkeit von allen Fluggesellschaften heiß begehrt sind, bilden einen weiteren, wenn nicht den wertvollsten Teil des Übernahmepakets.

Um das Personal nicht zu den alten Konditionen weiter zu beschäftigen, musste das Übernahmegeschäft als „Betriebsstilllegung“ und nicht als „Betriebsübernahme“ organisiert werden. Bei einer vorzeitigen Stilllegung wären die Flugzeuge von Air Berlin am Boden geblieben und die wertvollen Slots der von Air Berlin bisher angeflogenen Flughäfen Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, München, Stuttgart und Hamburg frei geworden. Der zuständige „Flughafenkoordinator“ hätte sie allen interessierten Fluggesellschaften, und nicht nur Lufthansa, angeboten.

Um dies zu verhindern, musste Air Berlin operativ am Leben erhalten werden. Das war der wichtigste Grund für den 150-Millionen-Kredit, den die Bundesregierung der insolventen Fluglinie zur Verfügung stellte, um den Flugbetrieb bis zur Übernahme durch die Lufthansa und Easyjet aufrechtzuerhalten. Die Summe wird zu 10 Prozent verzinst und hat in der Konkursmaße Vorrang, ihre Rückzahlung geht also auch auf Kosten der Ansprüche der Belegschaft.

Dass die Vorbereitung der Übernahme durch die Lufthansa ein lange vorbereitetes Spiel war, gab selbst deren Chef, Carsten Spohr, offen zu. Spohr hatte bereits im Frühjahr zusammen mit Bundeskanzlerin Merkel in Dubai Sondierungsgespräche mit der arabischen Fluggesellschaft Etihad geführt, dem Hauptanteilseigner von Air Berlin.

Thomas Winkelmann, der 18 Jahre im Management von Lufthansa arbeitete, bevor er im Februar dieses Jahres den Chefposten bei Air Berlin übernahm, hatte sich durch eine Bankbürgschaft bereits im Arbeitsvertrag sein Gehalt für vier Jahre auch für den Fall einer Insolvenz absichern lassen. Er hatte durch die Insolvenz nichts zu verlieren, im Gegensatz zu den Beschäftigten.

Auch die Gewerkschaft Verdi war an den Machenschaften beteiligt. Christine Behle, die im Verdi-Vorstand für den Verkehrsbereich und damit auch für Air Berlin zuständig ist, sitzt im Aufsichtsrat der Lufthansa und hatte stets deren Interessen im Auge. Als Mitglied der SPD hat sie zudem enge Kontakte zur Bundesregierung, die ebenfalls für Lufthansa eintrat. „Wir brauchen einen deutschen Champion im internationalen Luftverkehr“, hatte Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) schon im August gefordert.

Außer einigen hohlen Protesten und moralischen Appellen an die Politiker, die eng mit Lufthansa zusammenarbeiten, hat Verdi nichts unternommen, um die Arbeitsplätze zu verteidigen.

Mit dem Gang vor Gericht wollte die Personalvertretung von Air Berlin Lufthansa zwingen, wenigstens die bei einer Betriebsübernahme üblichen Regeln einzuhalten und mit den Flugzeugen auch das Personal zu den bisherigen Bedingungen zu übernehmen. Per einstweilige Verfügung wollte sie verhindern, dass Air Berlin Kündigungen ausspricht und Flugzeuge aus dem Betrieb herausnimmt. Lufthansa wäre dann zu einer formellen Übernahme gezwungen gewesen. Außerdem wollte sie Air Berlin verpflichten, sämtliche Gebote im Bieterverfahren zur Einsichtnahme vorzulegen, um auf dieser Grundlage Verhandlungen über einen „Interessenausgleich“ zu führen.

Doch sie stieß bei Gericht auf eine Wand. Während die Personalvertretung vor dem Landesarbeitsgericht stichhaltig begründete, dass sie mehr Informationen über die Vergabe der Slots und Details aus den Kaufverträgen mit Lufthansa und Easyjet benötige, um festzustellen, um welche Art von Betriebsübergang oder Betriebsstilllegung es sich handle und was für einen Interessenausgleich zur Verfügung stehe, lehnte die Richterin dies strikt ab.

„Über Sachen in der Vergangenheit gibt es keinen Informationsanspruch mehr“, sagte sie. „Darüber kann nicht mehr beraten werden. Was ist, das ist und was war, das war. Also die ganzen Slots, die irgendwann mal vor dem Insolvenzantrag übergeben wurden, das interessiert nicht.

Was vorher, welche Verträge, welche Flugzeuge übergeben wurden, das interessiert in dem Verfahren zum Interessenausgleich nicht mehr. Hier prüfen wir nur noch: Was haben wir, was ist da, worüber kann man verhandeln? Und nicht über irgendwas, was früher war. Auch die Information zum Bieterverfahren – die Sache ist erledigt. Der Gläubigerausschuss hat entschieden, dass nur noch mit einem oder zwei, mit Lufthansa oder Easyjet verhandelt werden soll. Die Entscheidung ist gefallen. Die Sache ist erledigt, und da gibt's auch kein Zurück mehr, und darüber brauchen Sie auch keine Informationen, schlicht und ergreifend.“

Am selben Tag gab das Gericht sein Urteil bekannt. „Das Landesarbeitsgericht hat den Informationsanspruch der Personalvertretung als erfüllt angesehen; eine Untersagung der Betriebsstillegung komme bei dieser Sachlage nicht in Betracht“, heißt es in einer Pressemitteilung des Gerichts.

Im Gegensatz zu den entlassenen Arbeitern hat die EU-Kommission vollen Einblick in die Bücher von Air Berlin. Am 11. Dezember antwortete die EU-Kommissarin für Wettbewerb, Margrethe Vestager, in der Bild-Zeitung auf die Frage, ob der langjährige Lufthansa-Manager und jetzige Air-Berlin-Chef Winkelmann insgeheim die Übernahme durch Lufthansa vorbereitet habe: „Wir prüfen derzeit, ob die Übernahme negative Folgen für die Verbraucher haben wird. Wenn es Hinweise auf vorsätzliche Handlungen der beteiligten Personen gibt, werden wir davon erfahren. Zu diesem Zweck überprüfen wir alle internen Dokumente, einschließlich derjenigen aus Vorstandssitzungen und E-Mail-Korrespondenzen. Wenn sich herausstellen sollte, dass es einen Plan gibt, durch die Übernahme höhere Preise zu erzielen, die den Verbrauchern schaden, würden wir eingreifen.“

Der EU-Kommission geht es nicht um die Rechte der Belegschaft, sondern um den „freien Wettbewerb“, um den ungehemmten Zugang privaten Kapitals zu allen Bereichen von Wirtschaft und Gesellschaft zu Lasten der Arbeiter.

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