Britische Richterin lehnt Aufhebung des Haftbefehls gegen Julian Assange ab

Die oberste Bezirksrichterin am Londoner Westminster Magistrates Court, Emma Arbuthnot, weigerte sich gestern, einem Antrag zur Aufhebung des Haftbefehls gegen den WikiLeaks-Gründer Julian Assange stattzugeben.

Arbuthnot entschied darüber, ob der bestehende britische Haftbefehl und eine mögliche zukünftige Anklage wegen Kautionsflucht Flucht angemessen seien und ob es im öffentlichen Interesse sei, den Status Quo aufrechtzuerhalten.

Assange droht damit weiterhin die Verhaftung, weil er 2012 seine Bewährungsauflagen verletzt hatte, als er um politisches Asyl in der ecuadorianischen Botschaft in London bat.

Er hat dort Zuflucht gesucht, um einer Verschwörung der Regierungen der Vereinigten Staaten, Großbritanniens und Schwedens zu entgehen, die ihn auf der Grundlage erfundener Vorwürfe wegen sexueller Nötigung nach Schweden ausliefern lassen wollten. Das Ziel dieser Beschuldigungen war es, Assange in eine juristische Falle zu locken und damit die Grundlage für seine Auslieferung in die USA zu schaffen. In den USA droht ihm eine Anklage wegen Spionage und Hochverrat, an deren Ende sogar die Todesstrafe stehen könnte. Weder die Regierung der USA noch die Großbritanniens haben öffentlich dementiert, dass es einen geheimen Antrag für seine Auslieferung an die USA gibt.

Assanges Rechtsanwälte argumentieren, dass der Haftbefehl aufgehoben werden müsse, weil Schweden das Auslieferungsverfahren letztes Jahr eingestellt hat. Ihn zu verhaften sei nicht mehr „verhältnismäßig“ oder „im öffentlichen Interesse“.

Die Tatsache, dass die schwedischen Staatsanwälte das Verfahren eingestellt haben, ist letztlich der Beweis, dass es nie rechtmäßige Anklagepunkte gegen Assange gegeben hat. Er und WikiLeaks waren vielmehr das Ziel einer schmutzigen politischen Operation.

Die Rechtsanwälte von Assange erklärten, die fünfeinhalb Jahre, die ihr Mandant bereits in der Botschaft festsitze, seien eine „ausreichende, wenn nicht sogar eine harte“ Strafe für seine Taten. Die maximale Strafe für den Verstoß gegen Bewährungsauflagen ist sechs Monate Haft. Sie verwiesen auf den Bericht der UN-Arbeitsgruppe gegen willkürlichen Freiheitsentzug vom Dezember 2015, der Assanges Inhaftierung als „willkürlich, unbegründet, unnötig und unverhältnismäßig“ verurteilt hatte. Die UNO hatte die schwedische und die britische Regierung aufgefordert, die „Freiheitsberaubung“ zu beenden und ihm eine Entschädigung zu zahlen.

Assanges Rechtsberater-Team erklärte, ihr Mandant habe wiederholt angeboten, mit den schwedischen Ermittlern zusammenzuarbeiten, die Staatsanwälte hätten sich aber bis 2016 geweigert, mit Assange zu reden. Mittlerweile ist bekannt, dass die britische Staatsanwaltschaft (Crown Prosecution Service, CPS) Druck auf ihre schwedischen Amtskollegen ausgeübt hatte, damit diese Assange nicht in Großbritannien befragen. Außerdem haben sie die schwedischen Staatsanwälte dazu ermuntert, die Auslieferung weiter zu betreiben und nicht fallen zu lassen, was sie bereits im Jahr 2013 zum ersten Mal vorhatten.

Assanges Antrag auf Asyl in der Botschaft Ecuadors sei berechtigt gewesen, argumentieren seine Anwälte. Er habe befürchten müssen, an die USA ausgeliefert zu werden. Jennifer Robinson, eine Anwältin Assanges, erklärte, dass die US-Regierung ihre Absicht, WikiLeaks strafrechtlich zu verfolgen, klar geäußert habe. Seit Mai 2010 gibt es Ermittlungen einer Grand Jury mit dem Ziel, aufgrund der WikiLeaks-Enthüllungen Klage gegen Assange zu erheben.

Robinson sagte: „Das UK FCO [das Auswärtige Amt Großbritanniens] weigert sich zu bestätigen oder zu dementieren, ob ein Auslieferungsverlangen für Mr. Assange vorliegt. In unserer jüngsten FoI-[Informationsfreiheits]-Anfechtungsklage gegen die CPS [britische Staatsanwaltschaft] ... hat sich diese geweigert, bestimmtes Material offenzulegen, weil es Mr. Assange vor einem möglichen Auslieferungsverlangen der USA ,gewarnt‘ hätte. Es ist an der Zeit anzuerkennen, worum es wirklich geht und worum es immer gegangen ist: das Risiko einer Auslieferung an die USA.“

Arbuthnots Gerichtsentscheidung, die von Klassenhass und Heuchelei getrieben ist, dient den Interessen des britischen Staats.

Richterin Arbuthnot, auch bekannt unter dem Namen Baroness Arbuthnot of Edrom, ist mit dem Tory-Politiker Lord Arbuthnot verheiratet. Er war von Juli 2005 bis Mai 2014 Vorsitzender des Verteidigungsausschusses des Unterhauses. Dieser Ausschuss kontrolliert das Verteidigungsministerium und hat genau die Kriegsverbrechen gerechtfertigt, die Assange aufgedeckt hat.

Arbuthnot hat Assange und seine Rechtsanwälte in der althergebrachten Tradition des britischen Imperialismus mit Verachtung, Rücksichtslosigkeit und Rachsucht behandelt. Laut der erfahrenen Lord-Oberrichterin von England und Wales ist der Mann, der Verbrechen gegen die Menschlichkeit aufgedeckt hat, selbst ein gewöhnlicher Verbrecher. Von ihm wird erwartet, dass er vor Respektspersonen seine Mütze zieht, Reue zeigt und seine Strafe ergeben hinnimmt.

Sie kritisierte Assange, weil er nicht vor Gericht erschienen war: „Angeklagte auf Kaution und gesuchte Personen, die mit Auslieferung zu rechnen haben, haben überall im Land vor Gericht zu erscheinen, um die selbst verschuldeten Konsequenzen zu tragen. Er sollte den Mut haben, dasselbe zu tun.“

Arbuthnots Entscheidung ist ein Affront gegen die Demokratie. Sie machte sich über die Untersuchungsergebnisse der UNO lustig, in denen Assanges Botschaftsaufenthalt als „Freiheitsberaubung“ bewertet wird. Die Richterin behauptete, dies könnte nicht auf ihn angewandt werden, weil sein Freiheitsentzug angeblich ein selbst auferlegtes Luxusleben sei!

„Erstens kann er die Botschaft verlassen, wann immer er das wünscht; zweitens, kann er scheinbar eine unbegrenzte Anzahl von Besuchern empfangen und diese Besuche werden nicht überwacht; drittens kann er entscheiden, was er essen, wann er schlafen und wann er Sport machen will.“

Weiter erklärte sie: „Ich glaube nicht, dass es kein Sonnenlicht gibt. Er kann auf dem Balkon sitzen (zugegeben unter Beobachtung der Polizei und seiner Anhänger), um frische Luft zu bekommen. Er ist nachts nicht eingesperrt. Ich vermute, wenn ein Untersuchungshäftling in Wandsworth gefragt würde, ob die Bedingungen in der ecuadorianischen Botschaft mit denen im Gefängnis Wandsworth vergleichbar seien, dann würde er die Behauptungen der UN-Untersuchungsgruppe bestreiten.“

Was weiß die Baroness Arbuthnot wohl über die Verhältnisse in Wandsworth? Ihre Darstellung, der Zwangsaufenthalt von Assange sei vergleichbar mit einem Hotel an der französischen Riviera mit offenem Balkon, ist erbärmlich.

Arbuthnot nannte Assanges Überzeugung, er wäre von Schweden in die USA ausgeliefert worden, „abwegig“.

Nur einen Tag zuvor hatte das amerikanische Justizministerium gegenüber Reuters bestätigt, dass sein Verfahren gegen Assange weiterläuft. CIA-Direktor Mike Pompeo hat WikiLeaks als „feindlichen Geheimdienst“ gekennzeichnet und erklärt, Assange könne sich nicht auf die Rechte des First Amendments, des ersten Zusatzartikel der amerikanischen Verfassung, stützen. Er betonte, dass die CIA daran arbeite, WikiLeaks „abzuschalten“. Justizminister Jeff Sessions hatte letztes Jahr erklärt, die Verhaftung von Assange habe Vorrang für das Justizministerium.

Arbuthnot wies die Argumente von Assanges Rechtsanwälten zurück, es sei nicht im öffentlichen Interesse, ihn wegen Verstoßes gegen die Meldeauflagen zu verfolgen. Sie erklärte: „Ich denke, Haft ist eine angemessene Strafe, auch wenn Mr. Assange seine eigene Freiheit für einige Jahre selbst beschränkt hat.“

Arbuthnot stellte die Wirklichkeit auf den Kopf, als sie Assange, der staatliche Kriegsverbrechen aufgedeckt hat, als „einen Mann“ beschrieb, „der dem Lauf der Gerechtigkeit seine eigenen Bedingungen diktieren will, ob hier oder in Schweden ... Er scheint sich über die normalen gesetzlichen Regeln stellen zu wollen und das Recht nur zu akzeptieren, wenn es zu seinem Gunsten entscheidet.“

Wenn Assange gesiegt hätte, wären die britischen Behörden gezwungen gewesen, jegliche Auslieferungsgesuche aus den USA offenzulegen.

Assanges Rechtsanwältin Robinson erklärte: „Wir müssen uns mit dem wirklichen Problem in diesem Fall beschäftigen, nämlich ... [dass] er riskiert, in die USA ausgeliefert und strafrechtlich verfolgt zu werden, weil er mit WikiLeaks Informationen von öffentlichem Interesse publiziert hat.

Mr. Assange ist weiterhin bereit, sich der britischen Justiz zu stellen ... aber nicht mit dem Risiko, dass er dem amerikanischen Unrecht ausgeliefert wird.“

Gareth Peirce, eine prominente Menschenrechtsanwältin, die zu Assanges Anwaltsteam gehört, erklärte, es sei möglich, gegen die Entscheidung in Berufung zu gehen. Vor dem Gerichtsgebäude erklärte sie: „Die Geschichte dieses Falls ist von Anfang bis Ende außergewöhnlich. Jeder einzelne Aspekt erscheint bei näherer Untersuchung verwirrend und beunruhigend.“

Als Reaktion auf die Entscheidung hat Assange signalisiert, dass er Einspruch einlegen werde: „Wir sind überrascht. Die Richterin hat sich außerhalb von dem bewegt, was die Parteien vor Gericht vorgebracht haben. Das scheint zu entscheidenden sachlichen Fehlern geführt zu haben. Das Justizministerium der USA hat gestern gegenüber Reuters erneut bestätigt, dass dessen Verfahren weiterläuft. Wir haben drei Monate Zeit, um die britische Entscheidung anzufechten.“

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