Große Koalition übernimmt Flüchtlingspolitik der AfD

„Ein Kontrollverlust würde mit mir nicht mehr stattfinden, so wie es 2015 war“, erklärte der designierte Innenminister einer möglichen Großen Koalition, Horst Seehofer, Anfang Februar gegenüber dem Bayerischen Rundfunk. Er hätte die Grenze geschlossen, bekräftigte der CSU-Vorsitzende und meinte: „Das ist die einzige Lösung, dass man an der Grenze entscheidet, wer kann das Land betreten.“

Mit diesen Worten fasste Seehofer die künftige Migrationspolitik der Großen Koalition zusammen. Sie würde die rigorose Flüchtlingsabwehr ins Zentrum stellen und Maßnahmen durchsetzen, die sich so oder in ähnlicher Form auch im Wahlprogramm der rechtsextremen AfD finden. Man wolle „eine Wiederholung der Situation von 2015 vermeiden“ und „deshalb Anstrengungen zu angemessener Steuerung und Begrenzung von Migrationsbewegungen“ unternehmen, heißt es im Koalitionsvertrag.

Um ihr Ziel zu erreichen haben sich SPD und Union in den Verhandlungen auf eine strikte Obergrenze der Flüchtlingsaufnahme verständigt. Sie wollen unter anderem Flüchtlinge in zentrale Lager internieren, Abschiebungen forcieren, die Liste angeblich „sicherer Herkunftsstaaten“ deutlich ausweiten sowie den Familiennachzug drastisch einschränken.

Die sechs Seiten des Koalitionsvertrages unter der Kapitelüberschrift „Zuwanderung steuern – Integration fordern und unterstützen“ werden zwar durch ein Bekenntnis zum Grundrecht auf Asyl, zur Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention eingeleitet. Doch das sind nur leere Phrasen, denn daran schließt sich ein Katalog der Grausamkeiten an, der dem individuellen Recht auf Asyl, auf rechtsstaatliche Verfahren und menschenwürdige Behandlung den Boden unter den Füßen wegzieht.

Die „Migrationsbewegungen nach Deutschland“ sollen gesteuert und begrenzt werden, indem die Anzahl der aufzunehmenden Flüchtlinge auf eine Obergrenze von 180.000 bis 220.000 beschränkt wird. Diese Zahl umfasst nicht nicht nur die Asylbewerber, die von sich aus den Weg nach Deutschland finden, sondern auch Kriegsflüchtlinge, Personen, die über den Familiennachzug einreisen, und Flüchtlinge, die über internationale Abkommen durch so genannte Relocation und Resettlement Programme kommen. Es ist bereits absehbar, dass Flüchtlingsgruppen gegeneinander ausgespielt werden, um die Obergrenze einzuhalten, und dringend schutzbedürftige Menschen an der Grenze abgewiesen werden, notfalls auch mit Gewalt.

Die Grenzen für Flüchtlinge zu schließen ist ein Punkt, der sich genauso auch im AfD-Programm wiederfindet. Das gleiche gilt für die drastische Einschränkung des Familiennachzugs. Hier haben sich die Unionsparteien mit der SPD darauf geeinigt, den Familiennachzug für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutzstatus ab August 2018 auf 1.000 Personen pro Monat zu begrenzen. Diese Regelung betrifft vor allem Hunderttausende Kriegsflüchtlinge aus Syrien und dem Irak, die ihre engsten Familienangehörigen in den Kriegsgebieten zurück lassen mussten.

Diese verzweifelten Menschen, die von ihren Kindern, Eltern und Ehegatten getrennt sind, werden im Koalitionsvertrag noch dadurch verhöhnt, dass durch diese Regelung „Anreize“ ausgeschlossen würden, „die dadurch entstehen, dass Minderjährige von ihren Eltern unter Gefährdung des Kindeswohls zukünftig auf die gefährliche Reise vorgeschickt werden.“ Die Begrenzung des Familiennachzugs wird dabei als „wirksamer Mechanismus zur Verhinderung von Sekundärmigration“ bezeichnet. Tatsächlich führt dieser ganz im Gegenteil dazu, dass selbst kleine Kinder und Alte mit auf die Flucht genommen werden, um sie nicht unwiderruflich zurückzulassen.

In einer Großen Koalition sollen vor allem auch die europäischen Außengrenzen abgeschottet werden. SPD und Union wollen sich hier für den Ausbau der europäischen Grenzschutzagentur Frontex hin „zu einer echten europäischen Grenzschutzpolizei“ mit entsprechenden hoheitlichen Befugnissen bei der Flüchtlingsabwehr einsetzen. Dazu zählt die Durchführung von Asylverfahren an den EU-Außengrenzen sowie die Deportation von abgewiesenen Flüchtlingen in die Herkunftsländer.

Das Dublin-Verfahren, nach dem der europäische Staat für die Versorgung der Flüchtlinge und deren Asylverfahren zuständig ist, den ein Asylbewerber zuerst betreten hat, soll nach dem Willen der neuen Bundesregierung reformiert werden. Obwohl der Koalitionsvertrag hier bewusst schwammig bleibt, wird doch klar, dass ein neuer Verteilmechanismus vor allem zu Lasten der Flüchtlinge gehen wird. Die Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge soll „nur noch im zugewiesenen EU-Mitgliedstaat gewährt werden“.

Sollte es ein Flüchtling dennoch nach Deutschland schaffen, erwartet ihn hier die Internierung in „zentralen Aufnahme-, Entscheidungs- und Rückführungseinrichtungen“. In diesen als „AnKER-Zentren“ bezeichneten Lagern sollen zukünftig Asylverfahren und -entscheidung, kommunale Verteilung und Abschiebung stattfinden. Als Modell für diese Lager, in denen tausende Flüchtlinge untergebracht werden, dienen die bayerischen Aufnahme- und Abschiebelager wie in Manching bei Ingolstadt.

Flüchtlinge sind dort ständigen Repressalien ausgesetzt. Eine geschützte Privatsphäre gibt es nicht, denn unangekündigte Zimmerkontrollen sind an der Tagesordnung. Oft werden mitten in der Nacht Flüchtlinge aus ihren Betten geholt, um sie abzuschieben.

Die „AnKER-Zentren“ sollen daher auch in erster Linie der Abschreckung dienen. Im Koalitionsvertrag heißt es zwar, dass „eine unabhängige und flächendeckende Asylverfahrensberatung zu gewährleisten ist“, doch in der Realität sieht es anders aus. So haben die bayerischen Behörden ehrenamtlichen Flüchtlingshelfern, die Asylsuchende rechtlich beraten und auf das Asylverfahren vorbereitet haben, den Zutritt zu den Aufnahmezentren untersagt. Ein Bericht, der die mangelhafte Rechtsberatung von Flüchtlingen kritisiert, wird vom Bundesinnenministerium unter Verschluss gehalten, wie die Süddeutsche Zeitung erst kürzlich berichtete.

In den „AnKER-Zentren“ sollen zudem Ausländerbehörden, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sowie die Justiz Hand in Hand arbeiten. Während den Flüchtlingen jede unabhängige Rechtsberatung vorenthalten wird, sollen Asylentscheider und Justiz, also Exekutive und Judikative, aufs Engste zusammenarbeiten. Rechtsstaatliche Prinzipien werden so aufgehoben.

Flüchtlinge sollen bis zu achtzehn Monate in den Internierungslagern verbleiben, isoliert und abgeschottet von der Außenwelt. Eine Arbeitsaufnahme wird ihnen nicht gestattet. Die Kinder sollen nicht einmal die Regelschule besuchen dürfen, sondern in jahrgangsübergreifenden Klassen im Lager selbst unterrichtet werden, um der staatlichen Schulpflicht pro forma Genüge zu leisten. Eine Zukunftsperspektive wird ihnen so direkt nach ihrer Ankunft in vermeintlich „sicherer“ Umgebung verwehrt.

Die „AnKER-Zentren“ soll nur verlassen dürfen, wer einen positiven Asylbescheid oder zumindest eine „positive Bleibeprognose“ vorweisen kann. Für alle anderen werden die Lager zu einem Abschiebegewahrsam.

Die Asylverfahren sollen in den Lagern möglichst im Eilverfahren durchgepeitscht werden. Um die Entscheidungen zu beschleunigen, wollen Union und SPD weitere Staaten zu „sicheren Herkunftsstaaten“ erklären. Im Koalitionsvertrag werden hier an erster Stelle Algerien, Marokko und Tunesien genannt. Hinzu kommen sollen weitere Staaten „mit einer regelmäßigen Anerkennungsquote unter fünf Prozent“. Als Kriterium dient also nicht die tatsächliche Lage im Herkunftsland der Flüchtlinge, sondern allein ein Maß, das die Behörden durch massenhafte Ablehnungsbescheide selbst erzeugen.

Union und SPD haben neben der Ablehnung des Asylantrags noch weitere Abschiebegründe hinzugefügt. Im Koalitionsvertrag werden auch Straftaten und Sozialleistungsbetrug aufgelistet. Einige Bundesländer schieben bereits jetzt Flüchtlinge als vermeintliche Schwerkriminelle sogar nach Afghanistan ab, obwohl sie nur Bagatelldelikte begangen haben. Das soll zukünftig offensichtlich massenhaft geschehen, denn „Ziel ist es, die Zuführungsquoten zu Rückführungsmaßnahmen deutlich zu erhöhen.“ Die Große Koalition will zudem die Voraussetzungen für Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam „absenken und klarer bestimmen“, was nichts anderes bedeutet, als die Abschiebehaft drastisch auszuweiten – in zeitlicher wie in sachlicher Hinsicht.

Es ist bezeichnend, dass in den letzten Wochen, in denen die SPD ihre Mitglieder dazu aufgerufen hat, für den Koalitionsvertrag zu stimmen, die Inhalte der Vereinbarung nie offen diskutiert wurden. Bereits die letzte Koalition hat angesichts des Zuzugs von knapp einer Million Flüchtlingen die Asyl- und Aufenthaltsgesetze massiv verschärft. Die jetzt im Koalitionsvertrag beschlossenen Maßnahmen zur Flüchtlingsabwehr, zur Abschreckung, zur massenhaften Deportation und zur Internierung von Schutz suchenden Menschen werden das alles weit in den Schatten stellen.

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