Seehofer greift Grundrechte von Flüchtlingen an

Innenminister Horst Seehofer (CSU) plant eine weitere Verschärfung der Flüchtlingspolitik. Das Grundrecht von Bürgerkriegsflüchtlingen auf Familiennachzug soll an das Einkommen, die politische Gesinnung und das Maß der Integration geknüpft werden. Das geht aus einem Gesetzentwurf hervor, der derzeit zur Abstimmung in den Ministerien zirkuliert und der am Dienstag verschiedenen Zeitungen zugespielt wurde.

Demnach soll der Familiennachzug in ein Instrument der Erpressung und Disziplinierung in Deutschland lebender Flüchtlinge verwandelt werden. Wer seine minderjährigen Kinder, Ehepartner oder Eltern aus Bürgerkriegsgebieten in Sicherheit bringen will, soll zunächst bestimmte „Integrationsleistungen“ vorweisen.

Bei den Entscheidungen solle „insbesondere die eigenständige Sicherung von Lebensunterhalt und Wohnraum auch für die nachziehenden Familienangehörigen“ berücksichtigt werden, heißt es in dem Gesetzentwurf. „Ebenso besondere Fortschritte beim Erlernen der deutschen Sprache.“ Diese Aspekte zeigten, „dass der Ausländer an einer Integration in die Bundesrepublik Deutschland und einem positiven Beitrag zur hiesigen Gesellschaft tatsächlich interessiert“ sei.

Diese Bestimmung ist besonders perfide. Studien weisen nach, dass die Aufnahme von Arbeit und das Erlernen der Sprache schwieriger sind, wenn Betroffene Kinder oder Ehepartner im Herkunftsland zurückgelassen haben und sich deshalb vor allem um diese bemühen.

Vom Familiennachzug ausgeschlossen werden sollen auch „Hassprediger und Leiter verbotener Vereine“. Ein verfolgter syrischer Kurde, der der YPG angehört, könnte angesichts des PKK-Verbots rasch zu einem „Leiter eines verbotenen Vereins“ erklärt werden. Der Terminus „Hassprediger“ ist noch schwammiger und kann leicht auf alle möglichen Oppositionellen angewandt werden.

Zudem wird der Nachzug von Geschwistern vollständig ausgeschlossen. Es sollen nur noch Eltern minderjähriger Kinder, minderjährige Kinder selbst und Ehepartner nachzugsberechtigt sein. „Sonstige Familienangehörige, einschließlich Geschwister, fallen nicht unter den Anwendungsbereich der Neuregelung“, heißt es in dem Gesetzentwurf. Das würde zum Beispiel dazu führen, dass eine Mutter, die von ihrem 17-jährigen Sohn nach Deutschland geholt wird, ein kleines Geschwisterkind nicht mitnehmen darf und es allein im Bürgerkrieg zurücklassen muss.

Die Maßnahmen betreffen Flüchtlinge, deren Asylantrag abgelehnt wurde, die aber aufgrund von Krieg oder Bürgerkrieg im Herkunftsland einen subsidiären Schutz genießen. Das gilt vor allem für Flüchtlinge aus dem Irak und Syrien. Ab Anfang 2016 wurden massenhaft Bürgerkriegsflüchtlinge mit subsidiärem Schutz abgespeist, die eigentlich Anspruch auf Asyl nach der Genfer Flüchtlingskonvention gehabt hätten,

Wurden 2015 von 103.000 eingereisten Syrern noch 95 Prozent nach der Flüchtlingskonvention anerkannt, sank die Zahl 2016 auf 56 und 2017 auf 34 Prozent. Entsprechend stieg die Zahl der bloß subsidiär Geschützten im Jahr 2017 auf 56 Prozent oder 55.697 Menschen.

Dass es sich dabei um völlig willkürliche Entscheidungen gegen Flüchtlinge handelt, zeigt die hohe Zahl von Entscheidungen, die von Gerichten kassiert werden. 2017 hatten 40.172 Syrer dagegen geklagt, dass sie nur subsidiären Status erhielten. Fast die Hälfte, 18.571, erhielten vor Gericht Recht und bekamen daraufhin einen Status nach der Genfer Konvention.

Zur selben Zeit entschied die Bundesregierung, den Familiennachzug für diese Gruppe auszusetzen. De facto wurde also massenhaft Flüchtlingen das elementare Grundrecht aberkannt, ihre Familie aus ihrer Notlage zu retten, die nach der Genfer Konvention eigentlich dazu berechtigt gewesen wären.

Im Koalitionsvertrag legten SPD und CDU/CSU dann fest, ab dem 1. August dieses Jahres pro Monat wieder 1000 Personen im Rahmen des Familiennachzugs einreisen zu lassen. Forscher gehen davon aus, dass etwa 50.000 bis 60.000 Menschen Anspruch auf Nachzug hätten.

Die Beschränkung auf 1000 Menschen pro Monat dient also nicht dazu, riesige Einwanderungsströme zu lenken, sondern erpresst die hier lebenden Menschen mit der Lebensgefahr ihrer engsten Angehörigen. Das Recht, minderjährige Kinder vor Bomben und Tod in Sicherheit zu bringen, wird an ein bestimmtes Verhalten und die Fähigkeit zu arbeiten gebunden.

Der für Innenpolitik zuständige Fraktionsvize der CDU, Stephan Harbarth, gab dies offen zu. Für beide Unionsparteien sei klar: „Leistung und Integrationsbereitschaft müssen sich lohnen. Wir wollen den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten vor allem als Integrationsanreiz ausgestalten: Wer sich anstrengt und fleißig ist, wer Deutsch lernt und seinen Lebensunterhalt durch Arbeit sichert, muss beim Nachzug seiner Familien deutlich bessergestellt werden als der, der das nicht tut.“

Dieser kaltschnäuzige Angriff auf ein Grundrecht zielt nicht einfach auf die Gruppe der subsidiär Geschützten, sondern auf die gesamte Arbeiterklasse. Wenn das Leben von Kindern von Hartz-IV-Empfängern weniger wert ist als das Leben von Kindern von Arbeitenden, dann ist es nur eine Frage der Zeit, bis das gleiche Prinzip auf die gesamte Arbeiterklasse ausgeweitet wird. Eine teure Krebsbehandlung für das eigene Kind wird dann auch als „Anreiz“ gesehen, „sich anzustrengen und fleißig zu sein“!

Der barbarische Umgang mit den Schwächsten der Gesellschaft zeigt den monströsen Charakter der neuen Bundesregierung besonders deutlich. Die gleichen Politiker, die für die Kriege im Nahen Osten verantwortlich sind und jetzt noch viel größere Kriege vorbereiten, nutzen das entstandene Elend und die zahllosen Tragödien, um elementare Grundrechte anzugreifen.

Zudem dienen die Angriffe auf Flüchtlinge dazu, den rechten Bodensatz der Gesellschaft zu mobilisieren, um das reaktionäre Programm der Großen Koalition zu verwirklichen. Der Widerstand gegen Aufrüstung, Krieg und soziale Angriffe soll unterdrückt und gespalten und der Politik der AfD der Boden bereitet werden.

Das wird im Wesentlichen von allen im Bundestag vertretenen Parteien unterstützt, auch wenn vereinzelte Vertreter der SPD Seehofers Gesetzesentwurf scheinheilig kritisieren. „Der Gesetzesentwurf trieft von dem Gedankengut, das die rechten Hetzer in die Öffentlichkeit getragen haben“, erklärte etwa der Vorsitzende der SPD-Arbeitsgemeinschaft Migration und Vielfalt, Aziz Bozkurt.

Tatsächlich hat die SPD der Beschränkung des Nachzugs auf 1000 Personen im Koalitionsvertrag zugestimmt. Die Kopplung der Vergabe an vorhandenes Arbeitseinkommen findet sich schon in der derzeitigen Fassung des Aufenthaltsgesetzes. Sie wurde von den Sozialdemokraten mitgetragen. Gerade prüft das Außenministerium von Heiko Maas (SPD) für das Innenministerium, ob der subsidiäre Schutz für Syrer in bestimmten Regionen nicht ganz aufgehoben werden kann.

Auch die Grünen hatten sich in den Jamaika-Sondierungen mit Union und FDP über ein Ende des Familiennachzugs verständigt. Die Fraktionschefin der Linken im Bundestag, Sahra Wagenknecht, beteiligt sich an der flüchtlingsfeindlichen Hetze.

Gegen die rechte Politik der Große Koalition, die von allen Parteien unterstützt wird, braucht es den gemeinsamen Kampf aller hier lebender Arbeiter, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus. Ein solcher Kampf muss Teil einer internationalen, sozialistischen Bewegung gegen Krieg und soziale Angriffe sein.

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