Angeblicher Korruptionsskandal in Bremen dient der Einschränkung des Asylrechts

Berichte über Korruption bei Asylentscheidungen in Bremen dienten in den letzten Tagen dazu, eine Kampagne gegen angeblich rechtswidrig erteilte Asylbescheide loszutreten und das völlig zerrupfte Asylrecht weiter einzuschränken. Bei näherem Hinsehen erweisen sich die Vorwürfe als haltlos.

Den Stein ins Rollen brachte ein Bericht, den die Süddeutsche Zeitung, der Norddeutsche Rundfunk und Radio Bremen am frühen Freitagmorgen lancierten. Unter dem reißerischen Titel „Verdacht auf weitreichenden Korruptionsskandal im Bamf“ berichtete die bislang als liberal geltende Süddeutsche in ihrer Online-Ausgabe, dass die Leiterin der Außenstelle Bremen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) zwischen 2013 und 2017 „in etwa 2.000 Fällen Asyl gewährt haben soll, obwohl die rechtlichen Voraussetzungen dafür nicht gegeben waren“.

Was hier zum „Riesenkorruptionsskandal“ aufgeplustert wird, wie das Boulevard-Blatt Bild titelte, ist nicht einmal ein Sturm im Wasserglas. Denn tatsächlich geht es bei dem Fall weder um Korruption, da die Bamf-Mitarbeiterin weder für sich noch für Dritte irgendwelche Geld- oder Sachleistungen erhalten hat, noch um „rechtswidrig“ erteilte positive Asylbescheide.

In der überwiegenden Mehrzahl der in Frage stehenden Asylentscheidungen geht es um Angehörige der Religionsgemeinschaft der Jesiden, die aus Syrien und dem Irak geflohen sind und die nach dem deutschen Asylrecht ohnehin Anspruch auf einen Schutzstatus haben.

Die in Nordsyrien und Nordirak lebenden Jesiden waren beim Vormarsch des sogenannten Islamischen Staates, der in seinen Anfangsjahren von den imperialistischen Mächten und insbesondere den USA gefördert worden war, brutal verfolgt worden. Sie wurden systematisch versklavt, vergewaltigt, misshandelt und ermordet. In weit mehr als 90 Prozent der Fälle wurde Jesiden in Deutschland die Flüchtlingseigenschaft nach der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention zuerkannt.

Vorgeworfen wird der Beamtin daher lediglich, dass sie die Fälle an sich gerissen habe, obwohl die Bremer Außenstelle nicht zuständig gewesen sei, und dass sie nicht systematisch geprüft habe, ob die Betroffenen zuvor bereits in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union einen Asylantrag gestellt hatten.

Trotzdem ermittelt die Bremer Staatsanwaltschaft gegen die Bamf-Mitarbeiterin sowie drei Rechtsanwälte und einen Dolmetscher wegen Bestechlichkeit und „bandenmäßiger Verleitung zu missbräuchlicher Asylantragstellung“. Privatwohnungen und Anwaltskanzleien wurden durchsucht und die Süddeutsche beeilte sich zu berichten, dass dabei eine Schusswaffe samt Munition sichergestellt worden sei, als ginge es um eine mafiöse Gangsterbande.

In Wirklichkeit handelte die Bremer Beamtin aus humanitären Erwägungen. Sie beschäftigte sich intensiv mit dem Schicksal der Jesiden und zitierte auf Twitter wohlwollend Berichte der Flüchtlingshilfsorganisation ProAsyl.

Diese menschliche Reaktion auf das Schicksal von Flüchtenden wird ihr nun zum Verhängnis. Es soll an ihr ein Exempel statuiert werden, um eine solche humanitäre Haltung gegenüber Schutzsuchenden rigoros zu unterbinden. Es ist bezeichnend, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf den Fall aufmerksam wurde, weil die Bremer Außenstelle die Abschiebung einer kurdischen Familie in den Irak in letzter Sekunde verhindern konnte.

Der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius (SPD) schrieb im September 2016 dem damaligen Präsidenten des Bundesamtes Frank-Jürgen Weise einen geharnischten Brief, in dem er sich bitter darüber beklagte, dass die Abschiebung nicht durchgeführt werden konnte, weil die kurdische Familie aus Bremen plötzlich einen positiven Asylbescheid erhielt. „Die Verfahrensweise der Außenstelle Bremen sei nicht im Ansatz nachvollziehbar“, schimpfte der Innenminister laut Süddeutscher Zeitung.

Dabei ist der Skandal nicht die Anerkennung von Menschen, die vor Verfolgung, Krieg und Elend fliehen. Der Skandal besteht darin, dass deutsche Behörden, Landes- und Bundesregierungen diesen verzweifelten Menschen den Schutzstatus verwehren und sie gnadenlos deportieren.

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) zeigte sich nach Angaben der Frankfurter Allgemeinen Zeitung angesichts des Falles „schwer bedrückt“. Er kündigte eine Untersuchungskommission an, die herausfinden soll, ob „systematische Mängel“ bei Asylentscheidungen vorliegen. Es geht mit anderen Worten darum, noch mehr Druck auf Asylentscheider aufzubauen, damit sie möglichst wenig positive Bescheide erstellen.

Flankiert wurde der aufgebauschte angebliche Korruptionsskandal von einer Meldung der Bild-Zeitung, laut der das Bamf die Zusammenarbeit mit 2100 Dolmetschern beendet habe, weil es in „vielen Fällen zu kumulierten Verstößen“ gekommen sei. Andere seien wegen fachlicher Mängel nicht weiter beschäftigt worden.

Der Bericht sollte nahelegen, die Dolmetscher hätten durch falsche Übersetzungen dafür gesorgt, dass das Bundesamt ungerechtfertigte Asylbescheide ausstellte. Doch auch dieser Vorwurf ist völlig aus der Luft gegriffen und sachlich schlicht falsch.

In Wirklichkeit wurden nur 30 Dolmetscher nicht weiter für Asylanhörungen berücksichtigt, weil sie gegen den „Verhaltenskodex“ des Bundesamtes verstoßen hatten, wobei völlig offen bleibt, was ihnen tatsächlich zur Last gelegt wird. In allen anderen Fällen handelt es sich um einen Teil des Personalabbaus, der momentan die gesamte Behörde betrifft.

Die Dolmetscher sind nicht fest beim Bundesamt angestellt, sondern werden aus einem Pool auf Honorarbasis stunden -oder tageweise beschäftigt. Als das Bundesamt 2016 und 2017 Hunderttausende Asylverfahren bearbeitete, wurden dieser Dolmetscherpool ausgebaut und die notwendigen fachlichen Qualifikationen gesenkt. Mittlerweile müssen die Dolmetscher aber wieder einen Nachweis über hohe Kenntnisse der deutschen Sprache erbringen. Alleine dadurch hat sich die Zahl der eingesetzten Dolmetscher um rund ein Drittel auf nunmehr 5200 verringert.

Die reißerischen Artikel, die positive Asylbescheide in Zweifel ziehen, Lügen verbreiten und auch von ehemals als liberal geltenden Medien bereitwillig übernommen werden, erfüllen eine politischen Zweck. Damit wird systematisch Hetze gegen Flüchtlinge und Migranten betrieben. Während die 1200 Fälle aus Bremen die Titelseiten der Tageszeitungen füllen und Kommentare fordern, „hart durchzugreifen“ (Süddeutsche Zeitung), oder dass sich die „nachlässige Mentalität“ gegenüber Asylbewerbern „grundlegend ändern müsse“ (Westfalen-Blatt), wird über die hohe Zahl fälschlicherweise abgelehnter Asylanträge allenfalls am Rande berichtet.

So wurde vor einem Monat bekannt, dass die Verwaltungsgerichte im Jahr 2017 in 32.000 Fällen Klagen von Flüchtlingen gegen ihren Asylbescheid zugunsten der Asylbewerber entschieden haben. Den Klagen von syrischen und afghanischen Flüchtlingen wurde in rund 60 Prozent der Fälle stattgegeben.

Der Bremer Fall dient als Anlass für das Einsetzen einer Kommission, die positive Asylbescheide überprüft. Die viel größere Anzahl von negativen Asylentscheidungen, die von Verwaltungsgerichten einkassiert wurden, kommentierte die Bundesregierung dagegen lakonisch damit, sie sei „kein Indiz für die Richtigkeit oder Unrichtigkeit“ der Asylentscheidungen des Bundesamtes. Dabei lässt der hohe Anteil der vor Gericht erfolgreichen Klagen nur den Schluss zu, dass beim Bamf gezielt negative Bescheide produziert werden.

Dazu passt auch, dass Bundesinnenminister Seehofer bei einem Besuch des Bundesamtes Anfang April eindringlich für die geplanten Ankunfts-, Entscheidungs-, Verteilungs- und Rückführungszentren („Anker-Zentren“) warb. Deren Konzept fasste er mit den Worten „Ankunft, Entscheidung, Rückführung“ zusammen. Ein „Bleiben“ der Flüchtlinge ist in dem Konzept offensichtlich nicht vorgesehen.

In den Anker-Zentren sollen Bamf-Mitarbeiter und Bundespolizei als Exekutive eng mit Verwaltungsgerichten, der Judikative, zusammenarbeiten, was verfassungswidrig ist. Den Flüchtlingen, die bis zu 18 Monate in den Lagern verbleiben sollen, werden während des Aufenthalts grundlegende Rechte vorenthalten. Sie können weder uneingeschränkt Rechtsbeistand für ihre Asylverfahren bekommen, noch erhalten sie eine Arbeitserlaubnis oder dürfen Kinder die Regelschule besuchen. Stattdessen werden sie permanent von Sicherheitskräften überwacht, unangekündigten Kontrollen unterzogen und somit ständig schikaniert und drangsaliert.

CDU, CSU und SPD haben im Koalitionsvertrag in Fragen der Migrations- und Asylpolitik weitgehend die Positionen der rechtsextremen AfD übernommen und machen sich nun an deren Umsetzung. Der Angriff auf das Asylrecht und die permanente Hetze gegen Flüchtlinge, Migranten und Muslime ist Teil einer umfassenden Staatsaufrüstung, die sich gegen die gesamte Arbeiterklasse richtet.

Die herrschende Klasse in Deutschland kehrt immer offener zu den reaktionären Methoden ihrer braunen Vergangenheit zurück. Sie rüstet militärisch auf und verfolgt eine aggressive Großmachtpolitik. Der Aufbau eines Polizeistaats und der Abbau demokratischer Rechte, der zunächst die wehrlosesten Teile der Gesellschaft trifft, flankiert diese aggressive Wendung der Außenpolitik.

Loading