Heftige Proteste gegen das Urteil im NSU-Prozess

Am vergangen Wochenende fanden in mehreren Städten Protestkundgebungen gegen das Urteil im NSU-Prozess statt. Demonstranten kritisierten, dass im Laufe des Prozesses, der fünf Jahre dauerte und 438 Verhandlungstage umfasste, mehr vertuscht als aufgedeckt worden sei. Redner verlangten „umfassende Aufklärung“ das Urteil dürfe kein Schlussstrich sein.

Auf einer Protestkundgebung in Hamburg sprach am Samstag auch die Auschwitz-Überlebende Esther Bejerano. Sie rief ins Mikrophon: „Ab heute bin ich Teil der Rache der Familien der NSU-Opfer und ihr seid Teil meiner Rache am Nationalsozialismus“. Im Frühjahr hatte sie der WSWS ein Interview gegeben, in dem sie über ihr Leben und ihren Kampf gegen Rassismus und Faschismus berichtet.

Am Mittwoch war vor dem Münchener Oberlandesgericht (OLG) die Urteile im Prozess um den rechtsterroristischen NSU (Nationalsozialistischen Untergrund) gefällt worden. Zwar wurde die Hauptangeklagte Beate Zschäpe als Mittäterin bei den zehn Morden und mehreren Sprengstoffanschlägen sowie wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und schwerer Brandstiftung zu lebenslanger Haft verurteilt. Doch alle anderen Angeklagten erhielten weitgehend milde Strafen.

Vor allem aber blendeten die Bundesanwaltschaft und der Vorsitzende Richter Manfred Götzl jeden weiteren Hintergrund um Unterstützer – insbesondere die Rolle staatlicher V-Leute – gezielt aus.

Der ehemalige NPD-Funktionär Ralf Wohlleben wurde zu zehn Jahren Haft verurteilt, weil er gemeinsam mit dem Angeklagten Carsten Schultze die Ceska-Tatwaffe beschafft hat, mit der neun Morde ausgeführt wurden. Gerichtsreporter beschrieben, Wohlleben habe erleichtert auf das Urteil reagiert. Da er bereits einen Großteil des Prozesses in Haft verbracht hat, kann er damit rechnen, in etwa drei Jahren entlassen zu werden.

Carsten Schultze wurde wegen desselben Vergehens nur zu drei Jahren Haft verurteilt, weil für den zur Tatzeit noch Minderjährigen das Jugendstrafrecht angewandt wurde und das Gericht sein Geständnis und seine Aufklärung über die Mithilfe von Wohlleben als positiv wertete.

Der Angeklagte Holger Gerlach wurde wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung zu drei Jahren Haft verurteilt, nachdem er zugegeben hatte, dem NSU-Trio eine Waffe übergeben und falsche Papiere besorgt zu haben.

Besondere Empörung erregte das geringe Strafmaß für den Angeklagten André Eminger, der ebenfalls wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt wurde. Anders als die Bundesanwaltschaft gefordert hatte, wurde er nicht wegen Beihilfe zum versuchten Mord schuldig gesprochen. Ihm war vorgeworfen worden, an dem Bombenanschlag in der Kölner Probsteigasse beteiligt gewesen zu sein. Richter Götzl erklärte anschließend sogar die bis dahin bestehende Untersuchungshaft für Eminger für nicht mehr verhältnismäßig. Unter dem johlenden Applaus von etwa einem Dutzend anwesender Neonazis im Publikum verließ Eminger den Gerichtssaal als freier Mann.

Schon während dem Prozess am Mittwoch hatten sich vor dem Gerichtsgebäude in München mehrere Hundert Demonstranten versammelt, um gegen die Urteile und die Vertuschung der Hintergründe des Neonazi-Netzwerks zu protestieren. Als Vertreter der Nebenklage erklärte der Rechtsanwalt Alexander Hoffmann, das OLG habe mit seinem Urteil ein „Fanal“ für die militante und bewaffnete Neonazi-Szene in Deutschland gesetzt. Die Botschaft sei, „dass Nazis losgehen können und Menschen ermorden können und dass sie für die Unterstützung nur zwei Jahre bekommen. Das ist eine Aufforderung!“ Hoffmann verglich das Urteil auch mit dem scharfen Vorgehen gegen linke Demonstranten beim G20-Gipfel im vergangenen Sommer in Hamburg: „Für einen Steinwurf beim G20 gibt es mehr […] Das Urteil mag legal sein, legitim ist es nicht.“

Auch Vertreter des Blogs NSU-Watch, die den Prozess und zahlreiche Untersuchungsausschüsse kritisch verfolgen, kommentierten das Urteil scharf: „Dieses Urteil ist ein Schlag ins Gesicht für die Angehörigen der vom NSU Ermordeten und die Überlebenden des NSU-Terrors.“ Das Urteil und seine Begründung seien „eine Einladung an die terroristische Neonaziszene: sie können nahezu straffrei dort weitermachen, wo der NSU 2011 aufgehört hat“, erklärte die Sprecherin des Blogs, Caro Keller. Insbesondere durch die milden Urteile gegen Wohlleben und Eminger zeige sich, „dass die Unterstützungshandlungen zweier überzeugter Nationalsozialisten, die diese Überzeugung auch im Gericht offensiv zur Schau getragen haben, als quasi Freundschaftsdienste bagatellisiert und entpolitisiert werden.“

Tatsächlich hatten sich sowohl die Bundesanwaltschaft als auch das Gericht von Beginn des Prozesses an größte Mühe gegeben, jegliche politischen Zusammenhänge und insbesondere die Rolle der Verfassungsschutzämter außer Acht zu lassen und sie damit aus der Schusslinie zu nehmen. In der Anklageschrift hatte die Bundesanwaltschaft erklärt, dass der NSU „zu keinem Zeitpunkt ein Netzwerk“ gewesen sei, sondern „eine singuläre Vereinigung aus drei Personen“.

Dabei war schon kurz nach dem Auffliegen der Rechtsterroristen im November 2011 ein erstes Ausmaß der Neonazi-Strukturen hinter den drei Haupttätern und eine massive staatliche Verstrickung durch V-Leute zu erkennen gewesen. Inzwischen ist bekannt, dass in dem etwa 140 Menschen umfassenden Umfeld ca. 40 Personen aktiv waren, die für insgesamt sieben verschiedene Sicherheitsbehörden arbeiteten und dabei teils massive Straftaten begangen.

Der bekannteste unter ihnen ist Tino Brandt, der von 1994 bis 2001 sieben Jahre lang für das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz arbeitete und dabei etwa 200.000 D-Mark kassierte – Geld, das er nach eigenen Angaben vollständig in den Aufbau der rechtsextremen Szene investierte. Brandt war u.a. Mitgründer des „Thüringer Heimatschutz“ (THS), in dem auch Beate Zschäpe und die beiden anderen Täter des „Trios“, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt, aktiv waren.

Bereits unmittelbar nach dem Bekanntwerden des NSU begann die systematische Vertuschung des staatlichen Umfelds der Terroristen. Schon in den ersten Tagen wurden beim Bundesamt für Verfassungsschutz hunderte Akten geschreddert, die in Zusammenhang mit der rechtsextremen Szene in Thüringen standen. Der Bundesanwaltschaft gelang es mit juristischen Kniffen, den zuständigen Mitarbeiter (Deckname „Lothar Lingen“) vor einer öffentlichen Aussage beim Prozess in München zu bewahren. Angeklagt wurde wegen der Vernichtung von Beweismitteln, wie sie auch beim ausgebrannten Wohnmobil des Trios in Eisenach stattgefunden hat, bisher ohnehin niemand.

Stattdessen wird weiter an der Vertuschung der staatlichen Verstrickung gearbeitet. Zwei Wochen vor der Münchener Urteilsverkündung wurde im Untersuchungsausschuss des hessischen Landtags ein interner Bericht des hessischen Verfassungsschutzes thematisiert, der Hinweise und „Fehler“ der Behörde im Umgang mit dem NSU zum Thema hatte. Im nordhessischen Kassel war während des NSU-Mordes an Halit Yozgat in dessen Internetcafé ein Mitarbeiter des hessischen Verfassungsschutzes anwesend, dem anschließend Falschaussagen nachgewiesen werden konnten. Der genannte Bericht des Landesamtes wurde jetzt mit einer Sperrfrist von sage und schreibe 120 Jahren versehen.

Unterdessen ist allein seit dem vergangenen Jahr bekannt geworden, dass es weitere rechtsextreme Netzwerke im Staatsapparat geben muss. So plante der Bundeswehroffizier Franco A. Anschläge, die er anschließend syrischen Flüchtlingen unterschieben wollte. Dazu hatte sich A. nicht nur Waffen und Munition sowie eine Tarnidentität als Flüchtling beschafft, sondern arbeitete auch mit Komplizen zusammen, die teils ebenfalls bei der Bundeswehr angestellt sind. Einer der mutmaßlichen Unterstützer arbeitet inzwischen für den AfD-Bundestagsabgeordneten Jan Nolte. In einem skandalösen Beschluss hatte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main Anfang Juni bekannt gegeben, dass Franco A. nicht wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat angeklagt wird.

Der Prozess vor dem OLG München und das am Mittwoch ergangene Urteil zeigen, wie eng der Rechtsradikalismus mit Teilen des Staatsapparats verbunden ist. Nachdem eine rechtsextreme Terrorgruppe über Jahre hinweg ungehindert Migranten ermorden konnte und nach ihrem Auffliegen jede staatliche Verstrickung vertuscht wurde, erhalten alle an der Terrorserie Beteiligten jetzt die Botschaft, nahezu ungestraft weitermachen zu können. Von den nachweislich weit über hundert rechtsextremen und teils staatlich bezahlten Unterstützern sind – von einzelnen Ausnahmen abgesehen – alle auf freiem Fuß.

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