IYSSE fordern Verurteilung rechtsextremen Überfalls an der TU Dresden

Im Juli 2018 wurde eine Veranstaltung der International Youth and Students for Social Equality (IYSSE) an der Technischen Universität Dresden von der rechtsextremen Identitären Bewegung angegriffen. Bislang hat sich die Universitätsleitung geweigert, den Angriff zu verurteilen. Stattdessen hat sie den IYSSE unterstellt, auf der Veranstaltung zu Gewalt aufgerufen zu haben. Die IYSSE weisen die Anschuldigungen in einem Offenen Brief, den wir im Folgenden dokumentieren, zurück und fordern den Kanzler der TU Dresden, Dr. Andreas Handschuh, erneut auf, den rechtsradikalen Angriff zu verurteilen.

Sehr geehrter Herr Dr. Handschuh,

in Ihrem Schreiben vom 8. Oktober fordern Sie uns auf, Ihnen Tonaufnahmen oder Redemanuskripte der Veranstaltung „200 Jahre Karl Marx – Die Aktualität des Marxismus“ zur Verfügung zu stellen, die die IYSSE Dresden am 12. Juli im Hörsaalzentrum (HSZ) der TU Dresden durchgeführt haben. Sie begründen das mit Beschwerden, im Rahmen der Veranstaltung sei zur Gewalt aufgerufen worden, die Sie im Nachgang erreicht hätten.

Wir sehen keinen Grund, dieser Aufforderung nachzukommen. Sie verletzt die politische Neutralitätspflicht der Universität und ist ein politischer Angriff auf unsere Organisation.

Die von Ihnen erwähnten „Beschwerden“ entbehren jeder Grundlage. Die IYSSE verfolgen das Ziel, Jugendliche und Studierende für ein sozialistisches Programm zu gewinnen. Wir lehnen Aufrufe zur Gewalt sowohl aus grundsätzlichen politischen Erwägungen ab, als auch, weil sie unseren Zielen entgegen stehen. Es versteht sich deshalb von selbst, dass auf der Veranstaltung im HSZ kein Sprecher oder Vertreter der IYSSE zur Gewalt aufgerufen hat. Diese Unterstellung ist absurd. Dasselbe gilt auch für die anwesenden Gäste.

Wir sind nicht verpflichtet, uns gegen eine anonyme Denunziation zu rechtfertigen, die Sie anscheinend erst drei Monate nach der Veranstaltung erreicht hat und über deren Inhalt und Urheber Sie keine genaueren Angaben machen. Dies von uns zu verlangen, stellt ein rechtstaatliches Grundprinzip auf den Kopf: dass nämlich der Kläger die Schuld des Angeklagten und nicht der Beschuldigte seine Unschuld zu beweisen hat.

Die Vermutung liegt nahe, dass die Denunziation der IYSSE aus denselben rechtsextremen Kreisen stammt, die am 12. Juli unsere Veranstaltung gewalttätig angegriffen haben. Wir hatten Sie bereits am 20. Juli in einem ausführlichen Brief über diese Vorkommnisse informiert. Ein Trupp der rechtsextremistischen Identitären Bewegung hatte sich vor der Veranstaltung widerrechtlich Zutritt zum Veranstaltungsraum verschafft und technische Geräte installiert, um die Veranstaltung durch das Abspielen lauter Parolen zum Abbruch zu zwingen. Fünf Mitglieder der Identitären Bewegung stürmten mit einem Transparent in den Raum. Sie wollten die Veranstaltungsteilnehmer einschüchtern und bedrohen.

Der Angriff misslang nur deshalb, weil die Veranstaltung aufgrund der hohen Teilnehmerzahl kurzfristig in einen anderen Raum verlegt worden war. Trotzdem erinnerte das Vorgehen an die 1930er Jahre. Wie damals sollen kritische Studierende und linke Gruppen auf dem Campus durch rechtsradikale Stoßtruppen eingeschüchtert werden.

Wir hatten Sie deshalb in unserem Brief vom 20. Juli aufgefordert, das offensichtlich rechtswidrige Verhalten der Neonazis zu verurteilen und strafrechtlich gegen die Täter vorzugehen, deren Namen wir recherchieren und ihnen übermitteln konnten. Sie hatten uns zwar mehrfach mitgeteilt, dass sich das Rektorat und das Justitiariat eingehend mit dem Fall beschäftigen würden, weigerten sich aber, Stellung zu beziehen. Stattdessen haben Sie uns nun ein Schreiben geschickt, das uns anklagt und die Beschuldigungen der Rechtsextremen aufgreift!

Damit stellen Sie sich auch gegen die verfasste Studierendenschaft, die entschieden gegen Rechtsextremismus und Rassismus auf dem Campus eintritt. Nach dem Angriff auf unsere Veranstaltung verabschiedete der StuRa am 18. Oktober eine Stellungnahme unter dem Titel „Kein Platz für Identitäre an der TU Dresden!“ In der einstimmig angenommenen Resolution verurteilt er deren Aktivitäten, einschließlich Angriffsversuche auf Veranstaltungen und Mitstudierende, und fordert „eine klare Abgrenzung der TU Dresden sowie aller zivilgesellschaftlichen und politischen Gruppen auf dem Campus gegenüber der Identitären Bewegung. Für extrem rechte Positionen, Rassismus und völkisch, nationalistisches Gedankengut darf an einer Universität kein Platz sein!“

Wir fordern Sie deshalb auf, Ihr Schreiben zurückzunehmen. Außerdem erneuern wir die Forderung unseres letzten Briefes: „In jedem Fall muss der Übergriff verurteilt und gegen die rechtsradikalen Angreifer Strafanzeige gestellt werden. Es darf an einer Universität nicht zugelassen werden, dass rechtsradikale Angreifer wieder linke und marxistische Veranstaltungen attackieren und kritische Studierende bedrohen.“

Mit freundlichen Grüßen

IYSSE Dresden

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