Verfassungsschutz darf AfD nicht als “Prüffall” bezeichnen

Das Verwaltungsgericht Köln hat dem Bundesamt für Verfassungsschutz verboten, die Alternative für Deutschland (AfD) als „Prüffall“ zu bezeichnen. Dieser Bezeichnung komme in der Öffentlichkeit eine negative Wirkung zu, befand das Gericht. Da es keine Rechtsgrundlage dafür gebe, sei sie rechtswidrig und unverhältnismäßig.

Mit seinem Urteil gab das Gericht einem Eilantrag der AfD statt. Die rechtsextreme Partei hatte gegen den Verfassungsschutz geklagt, nachdem dessen Präsident Thomas Haldenwang am 15. Januar öffentlich verkündet hatte, dass seine Behörde die AfD als „Prüffall“ behandle.

Haldenwang verfolgte mit dieser öffentlichen Ankündigung zwei Ziele: Zum einen bemühte er sich, das lädierte Image des Verfassungsschutzes aufzupolieren, nachdem sein Vorgänger Hans-Georg Maaßen wegen seiner AfD-Nähe und seiner Parteinahme für eine rechtsextreme Demonstration in Chemnitz hatte zurücktreten müssen. Zum andern gab er mit dem Begriff „Prüffall“ zu erkennen, dass der Verfassungsschutz die AfD weiterhin nicht als rechtsextreme Partei einstuft und lediglich „prüft“, ob es dafür einen Anlass gebe.

„Aus Sicht des Bundesamtes sollte die harmlosere Einstufung der AfD als Prüffall ‚eher zu einer Entlastung der Partei‘ führen“, berichtet die Süddeutsche Zeitung unter Berufung auf ein internes Dossier des Geheimdiensts. „Die Logik dahinter: Das Bundesamt bestätigt der Partei damit, dass sie weniger schlimm sei als von Teilen der Öffentlichkeit vermutet.“

Dabei kann es keinen Zweifel am rechtsextremen Charakter der AfD geben. Ihre Funktionäre hetzen ständig gegen Flüchtlinge und Migranten und verharmlosen das Nazi-Regime. Ihr Vorsitzender Alexander Gauland bezeichnet Hitler und die Nationalsozialisten als „Vogelschiss in 1000 Jahren erfolgreicher deutscher Geschichte“.

Der Verfassungsschutz stellt sich nicht nur schützend vor die AfD, er ist auch eng mit ihr verflochten. Innerhalb des Geheimdiensts gibt es bis in die höchste Ebene Sympathien für die rechtsextreme Partei, wie der Fall Maaßen gezeigt hat, und unter den Abgeordneten und Funktionären der AfD finden sich zahlreiche Geheimdienstler sowie Polizisten und Soldaten. Der Verfassungsschutz ist außerdem eng mit der militanten rechtsextremen Szene verbunden, die er über zahlreiche V-Leute mit aufgebaut und mit Hunderttausenden Euro finanziert hat. Allein im unmittelbaren Umfeld der rechten Terrorzelle NSU haben mindestens zwei Dutzend V-Leute gearbeitet.

Im offiziellen Verfassungsschutzbericht wird die AfD mit keiner Silbe erwähnt, während Kritik am Kapitalismus ausreicht, um ein Organisation als „linksextremistisch“ zu denunzieren. Insbesondere die Sozialistische Gleichheitspartei (SGP) führt der Bericht als „linksextremistische Partei“ auf, obwohl er ihr weder Gesetzesverstöße noch gewaltsame Aktivitäten vorwirft. Er begründet das Vorgehen gegen die SGP ausschließlich damit, dass sich ihre Agitation gegen die kapitalistische Ordnung, den Imperialismus und den Militarismus richtet. Die SGP geht deshalb juristisch gegen den Verfassungsschutz vor.

Das Kölner Gericht hat sich ausdrücklich nicht mit der Frage befasst, ob es sich bei der AfD um eine rechtsextreme Partei handelt. „Gegenstand des Verfahrens war dabei allein die Frage, ob eine Rechtsgrundlage für das Vorgehen des Bundesamtes besteht; die inhaltliche Bewertung der Positionen der AfD war nicht verfahrensrelevant“, heißt es in der Pressemitteilung des Gerichts.

Das Gericht begründet sein Urteil damit, dass es keine rechtliche Grundlage für die Mitteilung gebe, eine Partei werde als „Prüffall“ bearbeitet. Da dieser Bezeichnung in der Öffentlichkeit eine negative Wirkung zukomme, stelle die öffentliche Mitteilung einen Eingriff in die Grundrechte der AfD als Partei dar.

Das Urteil verbietet dem Verfassungsschutz nicht, die AfD als „Prüffall“ zu behandeln. Es untersagt ihm lediglich, die Öffentlichkeit darüber zu unterrichten. Diese dürfe „erst dann informiert werden, wenn ein Verdachtsfall vorliegt“, heißt es in der Urteilsbegründung. Das erfordere hinreichend gewichtige, tatsächliche Anhaltspunkte sowie einen stark ausgeprägten Verdachtsgrad.

Die Einstufung zweier Untergliederungen der AfD als „Verdachtsfall“ bleibt von dem Urteil unberührt. Die Junge Alternative (JA) und der sogenannte „Flügel“ werden vom Verfassungsschutz als „Verdachtsfälle“ behandelt. Das darf er auch weiterhin tun und darüber informieren.

Die AfD hat das Kölner Urteil trotzdem als vollen Erfolg gefeiert und als politischen Persilschein interpretiert. Im Jahr der Europawahl und dreier Landtagswahlen in ihren ostdeutschen Hochburgen nutzt sie es, um ihr Bild in der Öffentlichkeit aufzubessern und den Weg zu einer zukünftigen Regierungsbeteiligung zu bahnen.

„Das Gericht ist unserer Argumentation vollständig gefolgt“, sagte der Parteivorsitzende Alexander Gauland. „Es gibt noch Richter im Land, und das ist ein guter Tag für den Rechtsstaat.“ Der Co-Vorsitzende Jörg Meuthen jubelte, damit sei „die politisch motivierte Instrumentalisierung des Verfassungsschutzes gegen die AfD vorerst gescheitert“.

Auch die konservative und rechte Presse begrüßte das Urteil.

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung, die sonst nicht müde wird, die Überwachung und Unterdrückung linker Organisationen zu fordern, bezeichnete die Entscheidung des Gerichts als „Erfolg für den Rechtsstaat“. Der Staat müsse „die Chancengleichheit der Parteien beachten“ und brauche, „gerade weil die Parteien eine so wichtige Rolle in ihm spielen, eine besondere Ermächtigung, um gegen einzelne von ihnen vorzugehen“.

Der FAZ-Kommentar schließt mit dem Aufruf, die AfD in Ruhe zu lassen und sich stattdessen auf die wirklichen Gegner zu konzentrieren, die für die FAZ immer links stehen: „Mehr denn je ist es wichtig, sich auf die wirklich verfassungsfeindlichen Bestrebungen zu konzentrieren – da gibt es genug zu prüfen – und ansonsten die freie Auseinandersetzung hochzuhalten.“

Das Magazin Cicero veröffentlichte einen Gastbeitrag des ehemaligen Flottenadmirals und Chefs des militärischen Geheimdiensts MAD, Elmar Schmähling, der sich über „die anlasslose Massenauswertung der Meinungsäußerungen von tausenden AfD-Mitgliedern und –Mitarbeitern“ durch den Verfassungsschutz empört. Der Verfassungsschutz sei nicht die Stasi und habe nicht „das natürliche Recht, alles zu sammeln, zu beschnüffeln auszuwerten und zu archivieren, was offen ausgesprochen, irgendwo aufgeschrieben oder gedruckt wird“, wettert er.

Auch Schmähling kennt solche Skrupel nur, wenn die Betroffenen rechts stehen. Er wirft dem Verfassungsschutz vor, er mache sich mit seiner „einseitigen Parteinahme“ gegen die AfD „zum Büttel der ‚demokratischen‘ Parteien“ und trage so dazu bei, „das historische Duckmäusertum in Deutschland wieder zu etablieren“. Dieser „Schaden für unser Land“ sei „viel größer als der Wahlerfolg der AfD“.

Die SGP lehnt die Instrumentalisierung des Urteils durch die extreme Rechte ab. Gleichzeitig ist klar, dass der Verfassungsschutz selbst Bestandteil der rechten Verschwörung ist. Wir hatten bereits in einem früheren Kommentar geschrieben, die AfD mit dem Verfassungsschutz zu bekämpfen bedeute, den Teufel mit dem Beelzebub auszutreiben und ausgerechnet jene Behörde zu stärken, die eine Schlüsselrolle beim Aufbau der extremen Rechten spielt.

Alle historischen Erfahrungen zeigen, dass die Stärkung des Staatsapparats unter dem Vorwand des Kampfs gegen rechts stets dazu dient, ihn schließlich gegen sozialistische Gegner des Kapitalismus einzusetzen. Der Verfassungsschutz gehört abgeschafft und muss aufgelöst werden. Die einzige Mittel, das Anwachsen der extremen Rechten zu stoppen, ist die Mobilisierung der Arbeiterklasse für ein internationales sozialistisches Programm.

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