Der Mord an Lübcke und die rechtsradikalen Terrornetzwerke im Staatsapparat

Zwei Wochen nach der Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke weist alles darauf hin, dass der CDU-Politiker von einem Neonazi umgebracht wurde, der den Sicherheitsbehörden seit 25 Jahren bekannt ist, über ein langes Vorstrafenregister verfügt und eng mit rechtsterroristischen Netzwerken verknüpft ist.

Am Samstagmorgen wurde der 45-jährige Stephan E. unter dem dringendem Verdacht festgenommen, „Lübcke in der Nacht von dem 1. auf den 2. Juni 2019 heimtückisch durch einen Kopfschuss getötet zu haben“. Zuvor hatten die Staatsanwaltschaft Kassel und die 50-köpfige Ermittlungskommission immer wieder betont, ihr Hauptverdacht richte sich auf das persönliche Umfeld des Ermordeten. Doch nachdem sich eine am Tatort gefundene DNA-Spur eindeutig Stephan E. zuordnen ließ, konnten sie diese Version nicht mehr aufrecht erhalten.

Am Montag zog dann der Generalbundesanwalt in Karlsruhe die Ermittlungen an sich. Er ist für die Verfolgung von terroristischen Gewalttaten und Delikten gegen die innere und äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschlands zuständig. Offenbar dient die Entscheidung auch dazu, die enge Verflechtung der Terrorstrukturen mit den Geheimdiensten und dem Staatsapparat zu vertuschen. Bislang gebe es „keine Anhaltspunkte dafür, dass der Beschuldigte in eine rechtsterroristische Vereinigung eingebunden gewesen sein könnte“, erklärte der Sprecher der Bundesanwaltschaft.

Bereits im fünfjährigen Prozess gegen den Nationalsozialistischen Untergrund (NSU), der für zehn Morde, zwei Bombenanschläge und zahlreiche Banküberfälle verantwortlich war, hatte die anklagende Generalbundesanwaltschaft alles getan, um das Umfeld und die Rolle der Sicherheitskräfte auszublenden, die das ungestörte Morden erst ermöglicht hatten.

Auch im Fall von Stephan E. ist bereits jetzt klar, dass es sich um eine Person mit einer langen, kriminellen Neonazi-Vergangenheit handelt, die in enger Verbindung mit rechtsradikalen Netzwerken stand und den staatlichen Behörden seit vielen Jahren bekannt ist.

E. hatte bereits 1993, im Alter von 20 Jahren, eine Asylbewerberunterkunft im hessischen Hohenstein-Steckenroth mit einer Rohrbombe angegriffen. Die Bombe war in einem brennenden Auto versteckt, das Bewohner der Unterkunft gerade noch rechtzeitig löschen konnten, bevor der Sprengsatz explodierte. E. wurde deshalb wegen versuchten Totschlags und versuchten Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion zu sechs Jahren Jugendstrafe verurteilt.

Bereits davor war er Medienberichten zufolge als Rechtsextremist bekannt und wegen Körperverletzung und einer weiteren Brandstiftung mit ausländerfeindlichem Hintergrund sowie Verstößen gegen das Waffengesetz in Erscheinung getreten. So hatte er im November 1992 in Wiesbaden einen Mann mit einem Messer angegriffen und lebensgefährlich verletzt.

2009 wurde E. erneut zu sieben Monaten Haft verurteilt, weil er zusammen mit 300 Autonomen Nationalisten die 1. Mai-Kundgebung der Gewerkschaften in Dortmund angegriffen hatte. Doch trotz seiner vorherigen Strafen wurde die Haft zur Bewährung ausgesetzt. Seither, zitiert Spiegel Online „Sicherheitskreise“, sei er „nicht mehr extremistisch aufgefallen“ – was bedeuten kann, dass er als Informant rekrutiert wurde.

Stephan E. verfügte über enge Beziehungen zu rechtsextremen und rechtsterroristischen Netzwerken. Laut Spiegel Online war E. nicht nur „im Umfeld der hessischen NPD“ und bei den Autonomen Nationalisten aktiv, sondern soll auch „Kontakt zu Neonazis aus der militanten Gruppierung ‚Combat 18‘ gehabt haben“.

„Combat 18“ war in den 1990er Jahren in Großbritannien entstanden. Die Zahl 18 steht für den ersten und achten Buchstaben des Alphabets, die Initialen Adolf Hitlers. In Deutschland galt sie Anfang des Jahrhunderts als eine der bedeutendsten rechtsextremen Gruppierungen. Sie stand in enger Verbindung zum Netzwerk „Blood & Honour“, das den „Nationalsozialistischen Untergrund“ aktiv unterstützte.

Vor 17 Jahren wurde „Combat 18“ verboten, doch in den letzten Jahren wurde die Gruppe wieder aktiv, ohne dass die Behörden einschritten. „Combat 18“ ist ein klassisches Beispiel dafür, wie rechte Terrorgruppen in Deutschland unbehelligt und mit offensichtlicher Deckung des Staates agieren können.

Als die Linkspartei am 21. Dezember 2016 eine entsprechende Anfrage stellte, antwortete die Bundesregierung, es gebe bereits seit 2013 wieder ein Netzwerk mit dem Namen „Combat 18“ – mit Mitgliedern in Hessen, Nordrhein-Westfalen, Thüringen, Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen. Trotzdem führten weder die Bundesanwaltschaft noch das Bundeskriminalamt Ermittlungsverfahren gegen Strukturen oder Aktive von „Combat 18“. Auch aus den Ländern seien keine „konkreten Ermittlungsverfahren“ bekannt. Lediglich das Bundesamt für Verfassungsschutz „beobachte“ die Gruppe – was den Verdacht nahelegt, dass V-Leute des Verfassungsschutzes darin aktiv waren und sind.

Spiegel Online veröffentlichte mehrmals detaillierte Artikel über „Combat 18“, und die ARD-Sendung „Panorama“ brachte vor einem Jahr sogar einen Filmbericht, der Mitglieder der Gruppe bei Schießübungen in Tschechien und während eines Gerichtsprozesses wegen der illegalen Mitführung von Munition zeigt. Laut „Panorama“ überwiesen zwischen 2013 und 2017 25 Personen aus ganz Deutschland Mitgliederbeiträge für „Combat 18“ auf ein Girokonto der Kasseler Sparkasse, dessen Inhaber, der Neonazi Stanley R. aus Kassel, unter anderem wegen Nötigung, gefährlicher Körperverletzung und Diebstahl vorbestraft ist.

Doch es geschah nichts. Obwohl „Combat 18“ offiziell verboten war, ließen die Behörden die rechte Terrortruppe gewähren.

Alle bisher bekannt gewordenen Fakten deuten auf einen rechtsextremistischen Terroranschlag hin, trotzdem spielt die Große Koalition die Ereignisse herunter. „Die Ermittler haben nun einen dringend Tatverdächtigen in Untersuchungshaft und wir sollten ihre Arbeit nun nicht mit Spekulationen begleiten“, forderte Regierungssprecher Steffen Seibert auf einer Pressekonferenz. „In dieser Phase“ sei „eine politische Einschätzung nicht das, was man braucht“. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) erklärte lapidar, sie hoffe, „dass man so bald wie möglich klärt, wer Herrn Lübcke erschoss und warum“.

Die Oppositionsparteien fordern eine Sondersitzung des Innenausschusses. Eine solche sei „angesichts der dramatischen und beunruhigenden Entwicklungen im Fall Lübcke unausweichlich“, erklärte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen, Konstantin von Notz. Die Bundesregierung verweigere „schon zu lange, die Strukturen und das Gewaltpotenzial der rechtsextremen Szene gegenüber dem Parlament konsequent offenzulegen“, sagte der FDP-Innenpolitiker Benjamin Strasser.

Tatsächlich ist die gesamte herrschende Klasse für den Aufstieg der Rechtsextremen und das reaktionäre politische Klima verantwortlich, in dem der Mordanschlag stattfinden konnte. In der letzten Zeit haben die etablierten Parteien nicht nur systematisch die Politik der AfD und deren Hetze gegen Flüchtlinge übernommen, sondern die rechtsextreme Partei immer offener unterstützt. Auch in der Bundeswehr konnte sich eine Neonazi-Terrorzelle um Franco A. unbehelligt entwickeln.

Bezeichnenderweise veröffentlichte der Spiegel am Tag vor der Festnahme von Stephan E. ein ausführliches Interview mit Joachim Gauck, in dem der frühere Bundespräsident „für eine erweiterte Toleranz in Richtung rechts“ plädiert. Damit meint er explizit die AfD und die rechtsextreme Pegida-Bewegung! Vertreter beider Gruppierungen hatten eine aggressive Hetzkampagne gegen Lübcke geführt, seit sich dieser auf einer Bürgerversammlung zur Erstaufnahmeunterkunft des Landes Hessen im Oktober 2015 für die Aufnahme von Flüchtlingen ausgesprochen hatte.

Unter den Hetzern war die frühere CDU-Politikerin und Präsidentin des Bundes der Vertriebenen Erika Steinbach, die inzwischen die Desiderius-Erasmus-Stiftung der AfD leitet. Steinbach postete im Frühjahr mehrere Angriffe auf Lübcke und löschte auch Kommentare lange nicht von ihrer Seite, die ihm offen mit Mord drohten.

Unter Steinbachs Facebook-„Freunden“ befindet sich auch der rechtsextreme Humboldt-Professor Jörg Baberowski, der für seine Verharmlosung des Nationalsozialismus und seine Flüchtlingshetze im Stil der AfD berüchtigt ist. Trotzdem hat sich die Bundesregierung erst Ende Mai in einem offiziellen Statement hinter den rechtsradikalen Professor gestellt, das jede Kritik an seinen rechtsextremen Positionen als Angriff auf die „freiheitlich demokratische Grundordnung“ bezeichnet.

Der gleiche rechtsextreme Geist liegt dem aktuellen Verfassungsschutzbericht der Großen Koalition zu Grunde. Während die AfD und ihr rechtsextremes Umfeld darin lediglich als „Opfer“ angeblicher „Linksextremisten“ Erwähnung finden, wird jede Opposition gegen Kapitalismus, Nationalismus, Imperialismus und Militarismus und die AfD als „linksextremistisch“ und „verfassungsfeindlich“ kriminalisiert.

Der Mord an Lübcke ist eine Warnung. Letztlich ist er das Ergebnis der systematischen Rehabilitierung faschistischer Politik durch die herrschende Klasse. Unter Bedingungen der tiefsten Krise des Kapitalismus seit den 1930er Jahren, wachsender Spannungen zwischen den Großmächten und der zunehmenden Opposition gegen soziale Ungleichheit und Militarismus, arbeiten einflussreiche Kreise in der Regierung, dem Militär, dem Sicherheitsapparat und an den Universitäten systematisch daran, die extreme Rechte zu stärken.

Die blutigen Konsequenzen werden sie davon nicht abhalten. Ähnlich wie in der Weimarer Republik wird die Aufrüstung des Staatsapparats nach Morden an Politikern wie Zentrumsführer Matthias Erzberger und dem liberalen Außenminister Walter Rathenau durch rechtsradikale Terrororganisationen vor allem dafür genutzt werden, um den Kampf gegen „Links“ zu verschärfen. So forderte der stellvertretende innenpolitische Sprecher der AfD, Martin Hess, bereits, eine mögliche Sondersitzung des Innenausschusses zum Fall Lübcke dafür zu nutzen, „Extremismus, egal welcher Form, effektiv zu bekämpfen“.

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