Deutsche Klassenjustiz: Milde Urteile im Cum-Ex-Prozess

Das Bonner Landgericht hat am 18. März das erste Urteil im Cum-Ex-Skandal gefällt. Zwei britische Aktienhändler wurden wegen Steuerhinterziehung in Höhe von 447,5 Millionen Euro zu milden Haftstrafen auf Bewährung verurteilt. Sie und die Hamburger Privatbank M.M. Warburg, für die sie gearbeitet hatten, müssen außerdem einen Teil des erschwindelten Geldes zurückzahlen. Die Warburg-Bank hat dagegen bereits Revision eingelegt.

Der Cum-Ex-Skandal und das Bonner Urteil sind symptomatisch für die kriminelle Energie, mit der Banken und Spekulanten ihren Reichtum mehren, und für die Nachsicht und Unterstützung, die sie dabei von der Regierung, den Finanzbehörden und der Justiz erhalten.

Allein zwischen 1999 und 2012 haben Aktienhändler den deutschen Fiskus um schätzungsweise 32 Milliarden Euro betrogen, indem sie sich einmal bezahlte Steuern mehrmals zurückerstatten ließen. Die Praxis geht bis in die 1970er Jahr zurück. Dabei wechselten Aktien um den Tag der Gewinnausschüttung herum in kürzester Zeit mehrmals den Besitzer und wurden über Grenzen hin- und hergeschoben, so dass die Finanzämter hinterher nicht mehr feststellen konnten, wer gewinnberechtigt war (Cum), und wer nicht (Ex). Anschließend forderten mehrere Besitzer die nur einmal abgeführte Kapitalertragssteuer von den Finanzämtern zurück. Auch der französische Fiskus wurde auf diese Weise um 17, der italienische um 4,5 und der dänische um 1,7 Milliarden Euro betrogen.

Beteiligt war die Crême de la Crême der Finanzindustrie, d.h. alle bekannten Großbanken, auch Landesbanken oder Banken, die zum Teil in Staatseigentum sind, wie die Deka Bank, auf Finanzwirtschaft spezialisierte Anwaltsbüros, Steuerberater, Pensionsfonds und Privatanleger. Hunderte wussten Bescheid und wirkten mit. Nach dem ersten Urteil des Bonner Landgerichts werden jetzt weitere Gerichtsverfahren gegen mehr als 600 private oder institutionelle Investoren angestrengt.

Auch Politik und Behörden waren eingebunden. Die Finanzminister in Bund und Ländern drückten beide Augen zu, wenn Whistleblower vor den kriminellen Machenschaften warnten. Bezahlte Lobbyisten der Finanzindustrie arbeiteten die Gesetze aus, deren Schlupflöcher den Betrug ermöglichten. „Die Lobbyisten schrieben einen Gesetzentwurf, der anschließend eins zu eins in Kraft trat“, berichtete das TV-Magazin Panorama im Oktober 2018.

Erst als 2011 ein amerikanischer Ein-Mann-Pensionsfonds vom Finanzamt Köln eine Steuerrückzahlung in Höhe von 54 Millionen Euro forderte, ließ sich der Raubzug nicht mehr vertuschen. Die Zeitungen berichteten von so vielen dubiosen Cum/Ex-Geschäften, dass die Finanzämter neues Personal zur Bearbeitung einstellen mussten.

Nun konzentrierte sich die Politik darauf, den Banken möglichst billig aus der Patsche zu helfen. So berieten Olaf Scholz (SPD) – damals Hamburger Bürgermeister und inzwischen Bundesfinanzminister – und sein Nachfolger Peter Tschentscher die Warburg-Bank. 2016 versäumten sie es, zu Unrecht erstattete 46,8 Millionen Euro von der Bank zurückzufordern, was daraufhin verjährte. Noch im vergangenen Jahr schlossen sie mit der Bank einen Vergleich ab, der sie mit der Zahlung eines Bruchteils der geraubten Summe davonkommen lassen sollte.

Auch die Deutsche Bank zahlte 2018 vorsorglich 4 Millionen Euro an das Frankfurter Finanzamt, um sich gegen Schadenersatzforderungen und Strafverfolgung abzusichern.

Ein Untersuchungsausschuss des Bundestags kam zu keiner gemeinsamen Einschätzung. Man einigte sich zwar, dass die Steuerrückforderungen illegal waren, doch die Regierungsparteien CDU, CSU und SPD bestritten ein Versagen der Finanzverwaltung, um Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) nicht in Verlegenheit zu bringen.

Dabei belegt der 830 Seiten lange Bericht, den der Ausschuss im Sommer 2017 nach einjähriger Arbeit vorlegte, anschaulich die kriminelle Energie der Banken und die Komplizenschaft der Behörden.

So schildert der Sachverständige Helmut Lotzgeselle (Vorsitzender Richter am Hessischen Finanzgericht), dass es eindeutig Absprachen zwischen den Beteiligten gegeben habe. Ein anderer Sachverständiger erklärt, dass ein solches Geschäft völlig unsinnig gewesen wäre, hätte man sich nicht die doppelt erstattete Steuerrückzahlung geteilt. Die Geschäfte wurden von den Akteuren über Jahrzehnte mit wachsendem Nachdruck ganz bewusst geplant.

Seit Ende der 1970er Jahre gab es Briefwechsel zwischen Vorständen der verschiedenen Verbände der Bankenbranche und den politisch Verantwortlichen in den Ministerien, doch niemand beendete die kriminellen Machenschaften. Im Untersuchungsbericht wird nachgewiesen, dass die Bundesfinanzminister zwischen den Jahren 1999 und 2017 – Hans Eichel (SPD), Peer Steinbrück (SPD) und Wolfgang Schäuble (CDU) – über das Problem informiert waren.

In juristischen Kreisen wurde jahrzehntelang darüber gestritten, ob es sich bei diesem Steuerbetrug überhaupt um eine Straftat oder ein „steuerlich unzulässiges Dividendenstripping“ handele. Vom Auffliegen des Cum-Ex-Skandals bis zum ersten Gerichtsurteil vergingen volle acht Jahre. Viele Straftaten drohen inzwischen zu verjähren.

Das Bonner Urteil erging nur, weil das Gericht das Verfahren gegen vier weitere Finanzinstitute in letzter Minute ausgliederte, um noch vor der Schließung des Gerichts wegen der Corona-Epidemie ein Urteil verkünden zu können. Sonst hätte der Prozess möglicherweise neu aufgerollt werden müssen.

Betrachtet man das Ausmaß des angerichteten Schadens – 450 Millionen im verhandelten Fall und 32 Milliarden Euro insgesamt –, dann ist das Urteil lächerlich. Im vergangenen Jahr saßen 913 Menschen in Berliner Gefängnissen, weil sie eine Geldstrafe nicht zahlen konnten, die meisten wegen „Erschleichens von Leistungen“, d.h. wegen mehrmaligen Schwarzfahrens. Weil sie die BVG um 2,90 Euro geprellt und die 60 Euro Strafe nicht bezahlen konnten, mussten sie hinter Gitter.

Die Aktienhändler Martin S. und Nicholas D. wurden dagegen zu einem Jahr und 10 Monaten, bzw. zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Obwohl sie die Staatskasse um 450 Millionen Euro erleichtert haben, müssen sie nicht hinter Gitter. Das Gericht begründete seine Milde damit, dass die beiden ausführlich ausgesagt und sich gewissermaßen als Kronzeugen zur Verfügung gestellt hätten. Doch das macht die Sache nicht besser. Die Warburg Bank, die ausschließlich Privatvermögen von Reichen betreut, kommt mit der Rückzahlung von 176 Millionen Euro in die Staatskasse davon. Verantwortliche Manager der Bank wurden nicht belangt.

So sieht Klassenjustiz in Deutschland aus.

Loading