Nordrhein-Westfalen: Kölner Schulamt statuiert Exempel an Familie, um Präsenz in Schule zu erzwingen

Weltweit wächst der Widerstand gegen die Durchseuchungspolitik der herrschenden Klasse. Neben den sich ausweitenden Streiks von Arbeitern gegen die Ansteckungsgefahr in ihren Betrieben und die Zerschlagung sozialer Errungenschaften im Namen der Pandemie formieren sich Tausende von Lehrern, Erziehern und Eltern gegen die extreme Ansteckungsgefahr für die Kinder in den Schulen.

Der Lehrerstreik in Chicago, der Schülerstreik in New York, die Schulstreikinitiative von Lisa Diaz in Großbritannien – all diese Kämpfe gegen Präsenzunterricht und Durchseuchung finden überwältigende Unterstützung und entwickeln zugleich eine Signalwirkung, sich gegen die Politik der Masseninfektion zur Wehr zu setzen.

So fand allein vergangenen Donnerstag in Frankreich ein landesweiter Streik der Grundschullehrer statt, woran sich 75 Prozent dieser Lehrer beteiligten. Italienische Schüler bereiteten vergangenen Freitag einen landesweiten Schulstreik vor. In Griechenland besetzten Tausende von Schülern mehr als 250 Schulen. Auch in Deutschland wächst der Widerstand, wo Eltern Mahnwachen und Proteste organisieren und der Fall der 13-jährigen Yasmin aus Nordrhein-Westfalen eine Welle der Solidarität auslöst.

Um die Pandemie unter Kontrolle zu bringen, ist eine konzertierte Kampagne zur Eliminierung des Virus erforderlich, die Schutzmaßnahmen und die Schließung der Schulen und nicht lebensnotwendigen Betriebe umfasst. Betroffene Arbeiter und Eltern müssten vollständig entschädigt, bildungsferne Schichten besonders gefördert werden.

Doch weit davon entfernt, ein solches Programm aufzulegen, gehen die Regierungen gegen diejenigen vor, die angesichts der brutalen Durchseuchungspolitik versuchen, ihre Familien zu schützen. Wo nicht die Präsenzpflicht wie in Hessen oder Thüringen vorübergehend ausgesetzt ist oder keine stillschweigende Unterstützung durch das Lehrpersonal und die Schulleitung stattfindet, werden diejenigen Familien regelrecht kriminalisiert, die sich weigern ihre Kinder in unsichere Schulen zu schicken.

So ergeht es auch der fünfköpfigen Familie Jahnz aus Köln (Nordrhein-Westfalen). Nach der Einschulung ihres ältesten Sohnes Mitte August 2021 und zwei Schultagen in Präsenz weigern sich die Mutter Alexandra und ihr Mann, ihren Erstklässler in die völlig unsichere Grundschule zu schicken.

In einem auf Youtube veröffentlichten Interview erklärt Alexandra die Gründe für ihre Verweigerung der Präsenzpflicht. Schon vor der Einschulung hätten sie versucht, bei der Schulleitung „vorzufühlen“, wie die Einstellung zu den Pandemiemaßnahmen und die Bereitschaft zu Distanzunterricht sei. Sie seien jedoch auf klare Ablehnung gestoßen. „Es herrscht Präsenzpflicht“ und es gab „kein Eingehen auf unsere Bedenken“.

Bei der Einschulungsfeier, so Alexandra, haben sie feststellen müssen, dass von der Schulleitung die Maßnahmen zur Reduzierung der Infektionsgefahr „eher kritisiert wurden“ und die Einstellung herrsche, dass die „Pandemie ja jetzt vorbei“ sei. Außerdem trage „das Lehrpersonal die Masken nicht in den Klassen“, was sie als „unverantwortlich“ einschätzt.

Nach zwei Schultagen behielten sie ihr Kind zu Hause. Einigungsversuche mit der Schule wurden von der Leitung strikt ausgeschlagen. Die Möglichkeit von Onlineunterricht – durch Zurverfügungstellung des Microsoft-Teams-Zugangs, den alle dortigen Schüler haben – wurde unterbunden, die Zurverfügungstellung von Unterrichtsmaterialien sowie die Zustimmung zur Beurlaubung des Sechsjährigen lehnt die Schulleitung ab.

Bereits Anfang September 2021 ordnete die von der Leitung informierte Schulbehörde eine Zwangsgeldandrohung von 2500 Euro pro Elternteil bzw. ersatzweise Zwangshaft an, sofern sie sich der Präsenzpflicht nicht beugten.

Ein erstes Verfahren vor dem Verwaltungsgericht und schließlich das zweitinstanzliche Verfahren, Anfang Dezember, vor dem Oberverwaltungsgericht verlor die Familie. Dafür verfügte das Schulamt umgehend zusätzlich zu der bisherigen Zwangsgeldandrohung eine weitere von je 5000 Euro pro Elternteil.

An dieser fünfköpfigen Familie statuiert das Kölner Schulamt ein Exempel, um andere Eltern abzuschrecken, sich der offiziellen Durchseuchungspolitik zu widersetzen.

Dies bestätigt auch der Anwalt der Familie, wie Alexandra erzählt. „Wenn man einen Polizisten schlägt, kostet das 1700 Euro [Strafe]. Wenn man sein Kind wissentlich mit Corona-Infektion in die Schule schickt und damit andere gefährdet, kriegt man ein Bußgeld von 300 Euro. Und wir wollen unser Kind zu Hause unterrichten [um es zu schützen] und werden so hart bestraft.“

Alexandra selbst zeigt sich erschüttert von der politischen Ignoranz gegenüber den besorgten Eltern und dem massiven Druck, den die Schulbehörde aufbaut und der ihre Familie in finanzielle Not zu stürzen droht und sie gar mit Beugehaft bedroht. Diese „unglaubliche Unverhältnismäßigkeit macht viel mit einem“, sagt sie. „Auch das Vertrauen ins Rechtssystem, in die Politik auch, dass da einfach weggeguckt wird, es war die letzten Monate wirklich erschütternd.“

Wie die Familie auf ihrer Website berichtet, „bleibt nur noch der Weg eines Eilantrages beim Bundesverfassungsgericht, um die Rechtmäßigkeit der Präsenzpflicht in der Pandemie zu prüfen.“ Denn Schule in Präsenz sei für sie nur unter den Voraussetzungen verantwortbar, führt Alexandra im Youtube-Video aus, dass es einen an das Omikron-Virus angepassten Impfstoff gäbe, die Dreifach-Impfung für Kinder möglich sei sowie insgesamt die Inzidenz niedrig.

„Es darf nicht sein, dass Impfen der einzige Schutz ist“, so Alexandra auf Youtube. Die Zweifach-Impfung bietet „noch nicht einmal den vollständigen Schutz, für Kinder gibt es bisher aber nur die Zweifach-Impfung. Und wir sehen ja bei Omikron, dass selbst eine Dreifach-Impfung nur vor den allerschlimmsten Folgen [nämlich invasiv und tödlich] schützt“.

Besonders besorgt ist die Familie über die Gefahr von Long Covid und Post Covid, deren Folgen zum heutigen Zeitpunkt „nicht abschätzbar“ sind.

„Rein medizinisch betrachtet, kann nur eine Impfung vor Long Covid schützen, die verhindert, dass das Virus überhaupt in die Zellen gelangt.“ Schwere Akutverläufe seien nur ein Problem der Corona-Infektion. Die möglichen Langzeit- und Spätfolgen sind für Alexandra, die im 10. Semester Medizin studiert, „das eigentliche Problem“. Es liegen bereits Studien vor, dass auch bei symptomfreiem oder mildem Verlauf „Schädigungen unterschiedlicher Organe und im Gehirn“ die Folge einer Infektion sein können.

Die Problematik der Langzeit- und Spätfolgen blenden die Gerichte ebenso wie die Regierenden bei ihren Entscheidungen jedoch vollständig aus. Das Gericht argumentiere damit, dass es sozusagen „zu wenig“ schwere Akutverläufe bei Kindern mit Einlieferung auf die Intensivstationen gebe. „Das ist Quatsch“, verurteilt Alexandra zu Recht diese hanebüchene und zynische Beurteilung.

Im Interview betont Alexandra, dass sie diesen Weg nicht nur für sich selbst beschreiten. Sollten sie vor dem Bundesverfassungsgericht gewinnen, so würde „das für alle Familien bundesweit gelten“.

In ihrem Kampf gegen den Präsenzzwang und die Strafgelder erfahren sie überwältigende Unterstützung auf Twitter und ihrer Spendenwebsite, die sie eingerichtet haben, weil sie für ihren gerichtlichen Weg auch auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind.

Viele sprechen ihre „volle Unterstützung“ aus, und erklären, dass sie Geld gespendet haben. Ihnen allen ist bewusst, dass der Kampf dieser Familie stellvertretend für sie alle ist.

So heißt es beispielsweise, dass ein Sieg vor dem Bundesverfassungsgericht „für uns alle ein Sieg“ sei (O. N.), „Toll, dass einige Eltern sich endlich gegen diesen Wahnsinn zur Wehr setzen.“ (W.), „Ihr kämpft für viele andere Familien!“ (M. S.) oder „Danke, dass ihr das für die Gesundheit der Kinder in Schulen startet. Vielleicht führt das sogar zu übertragbaren Ergebnissen für sichere Kitas“, so M.

T., die selbst ihre vier Kinder seit Anfang Dezember nicht mehr in die Schule gehen lässt, sendet ebenfalls ihre „volle Unterstützung!“, obwohl sie in Thüringen ihre Kinder von der Präsenzpflicht regulär befreien lassen konnte.

Wie viele andere empört sich Ch.: „Es ist nicht zu begreifen, was hier passiert …“ I. konstatiert: „Es kann nicht sein, dass an Eltern, die ihrer Fürsorgepflicht nachkommen, ein Exempel statuiert wird.“ Und S. D. hofft „von ganzem Herzen“, dass vor dem Bundesverfassungsgericht „endlich das #RechtAufKoerperlicheUnversehrtheit + #PraesenzpflichtAussetzen bestätigt wird.“

Während Alexandras Familie und viele andere gegen die Durchseuchung an den Schulen kämpfen, halten die Regierungen an ihrem mörderischen Kurs fest. Erst am vergangenen Freitag erklärte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach bei einem gemeinsamen Presseauftritt mit dem Chef des Robert-Koch-Instituts Lothar Wieler und dem Charité-Virologen Christian Drosten: „Schulschließungen – dafür sehe ich zum jetzigen Zeitpunkt keinen Anlass.“

Um die Durchseuchungspolitik zu rechtfertigen, ist Lauterbach keine Aussage zu dreist. Während er zu Beginn der Omikron-Ausbreitung noch „eine gewisse Plausibilität“ für die Annahme schwererer Erkrankungen der Kinder sah, erklärte er nun: „Ich lese mittlerweile die Daten anders.“ Möglicherweise würden „die Kinder in den Schulen sich nicht so stark infizieren. Das ist aber noch unklar. Was wir auf jeden Fall sehen: dass Omikron sehr gut reagiert auf Schutzmaßnahmen wie zum Beispiel Masken.“

Tatsächlich ist Omikron eine hochansteckende Virus-Variante, die gerade auch die Infektionszahlen und damit einhergehend die Hospitalisierungen unter Kindern nach oben treibt. Allein am 14. Januar wurden bundesweit für die Altersgruppe 0 bis 17 Jahre 25.231 Infektionen an das RKI gemeldet. In den USA, wo Omikron schon länger die dominante Variante ist, infizierten sich in der ersten Januar-Woche mehr als 580.000 Kinder. Im gleichen Zeitraum kam es zu 1.636 Krankenhauseinweisungen und 14 weiteren Todesfällen.

Es ist absolut entscheidend, den Kampf gegen die Durchseuchungspolitik mit dem Kampf gegen die herrschende Klasse zu verbinden, die rücksichtslos eine Profit-vor-Leben-Politik durchsetzt. Für diesen Kampf hat das Netzwerk der Aktionskomitees für Sichere Bildung und der Aktionskomitees für Sichere Arbeitsplätze ein Dringlichkeitstreffen am 18. Januar um 19 Uhr einberufen.

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