Menschenrechtsbericht des US-Außenministeriums

Verbündete am Golf: Ein Bericht über Unterdrückung und Folter

Das US-Außenministerium veröffentlichte im Frühjahr 2011 seinen Bericht über die internationale Menschenrechtslage für das Jahr 2010. Dieser Bericht liefert Details über die Menschenrechtslage in über 190 Ländern. Darunter befinden sich Berichte über die Mitgliedsstaaten des Golf-Kooperationsrates (Gulf Cooperation Council, GCC), der aus den US-gestützten Monarchien Saudi-Arabien, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Bahrain, Oman, Katar und Kuwait besteht.

Dieses Bündnis, das von Saudi-Arabien dominiert wird, unterstützte die Einrichtung einer Flugverbotszone über Libyen durch die USA und die europäischen Mächte. Der GCC stellte außerdem Militär- und Polizeikräfte, um die Aufstände gegen die repressiven Regimes in Bahrain und im Jemen zu unterdrücken.

Während die USA bestrebt sind, den imperialistischen Angriff auf Libyen mit humanitären Gründen zu rechtfertigen, haben ihre Verbündeten in den GCC-Staaten in ihren eigenen Ländern in großem Umfang Menschenrechtsverletzungen begangen und praktizieren Unterdrückungsmethoden und Folter. Diese Serie der WSWS untersucht die vom US-Außenministerium dokumentierten Menschenrechtsverletzungen.

Saudi-Arabien

Das Königreich Saudi-Arabien ist eine Monarchie und wird von der Familie Al-Saud regiert. Seit 2005 wird das 28,5 Millionen Volk von König Abdullah bin Abdulaziz Al Saud regiert.

Die Monarchie regiert mit diktatorischen Vollmachten auf der Grundlage ihrer Auslegung der Scharia und dem Grundgesetz von 1992, das der Herrscherfamilie absolute Macht gibt. Diese Macht setzt sie gegen die politischen Gegner der Monarchie, insbesondere gegen Nichtstaatsbürger, ein.

Laut dem Bericht des US-Außenministeriums von 2010 gibt es folgende „schwerwiegende Probleme mit den Menschenrechten“:

„Es gibt: kein Recht, die Regierung mit friedlichen Mitteln zu ändern; Folterung und körperliche Gewalt; schlechte Bedingungen in Gefängnissen und Verwahranstalten; willkürliche Verhaftungen und Isolationshaft; Verweigerung fairer und öffentlicher Prozesse und Rechtsstaatlicher Abläufe im Justizsystem; politische Gefangene; Einschränkungen bürgerlicher Freiheiten, wie dem Recht auf freie Meinungsäußerung (auch im Internet), der Versammlungs-, Vereinigungs- und Bewegungsfreiheit, und starke Einschränkungen des Rechts auf Religionsfreiheit; sowie Korruption und mangelnde Transparenz der Regierung.“

„Gewalt gegen Frauen, Fehlen von Gleichberechtigung, Verletzung der Rechte von Kindern, Menschenhandel, Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Religion, Konfession und ethnischer Zugehörigkeit waren weitverbreitet. Fehlende Arbeitnehmerrechte, vor allen Dingen das System der Arbeitsvermittlung, sind weiterhin ein großes Problem.

Hinrichtungen, Folter, Bedingungen in Gefängnissen

Anhörungen hinter verschlossenen Türen machten es unmöglich herauszufinden, ob den Beschuldigten in schweren Fällen Rechtssicherheit gewährt wurde, und es gab Berichte dass die Regierung im letzten Jahr bei Zusammenstößen Zivilisten töten ließ. Das Regime ließ 26 Menschen hinrichten, alle durch Enthauptung. Im Jahr 2009 gab es 67 Hinrichtungen, im Jahr 2008 102 Hinrichtungen.

Die Sicherheitskräfte sind zwar den zivilen Behörden Rechenschaft schuldig, operieren aber ungehemmt unter direkter Leitung der Monarchie. Laut Presseberichten haben saudische Truppen im Dezember 2009 in der Grenzstadt Al-Nadheer 54 Zivilisten getötet, hauptsächlich Jemeniten. Im Juni 2009 starb Berichten zufolge Abdullah al-Rumian, ein militanter Saudi, der aus dem Irak entführt worden war, in Polizeigewahrsam.

Es gab zahlreiche Berichte, dass Häftlinge gefoltert und körperlich misshandelt worden waren. Der Jemenit Sultan Muhammad Abdo Doais, 32 Jahre, starb Berichten zufolge im Gefängnis von Kassim, nachdem er vier Jahre in Isolationshaft gehalten worden war.

Suliman al-Reshoudi, 73, Mitglied der Nichtregierungsorganisation Saudischer Verein für Bürger- und Politische Rechte (ACPRA), wurde für sein Engagement für Menschenrechte drei Jahre in Einzelhaft gehalten. Laut dem Bericht des US-Außenministeriums „berichtet der ACPRA, er wurde schwerer körperlicher und psychologischer Folter unterzogen“, so wurden seine Füße mit zwei getrennten Ketten an ein Bettgestell gefesselt und er war gezwungen, den ganzen Tag in sitzender Stellung zu verbringen und die ganze Nacht angekettet.

Die Saudi Gazette berichtet dass ein Gericht in Katif zwei Drittklässler zu sechs Monaten Haft und 120 Peitschenhieben verurteilte, weil sie Prüfungsbögen gestohlen hatten.

Im Jahr 2010 war es keinen unabhängigen Menschenrechtsbeobachtern erlaubt, saudische Gefängnisse zu besuchen. Nicht verurteilte Gefangene werden mit Verurteilten zusammengesperrt, es gibt keine Ombudsmänner, die im Auftrag der Gefangenen handeln können. Alle zur Verhaftung berechtigten Institutionen unterstehen dem Innenministerium, das weite Vollmachten hat, Menschen unbegrenzt ohne juristische Aufsicht festzuhalten, in vielen Fällen Monate und sogar Jahre.

Im Januar und September gab es Aufstände in der Frauenbesserungsanstalt in Mekka, bei denen sich Gefangene beschwerten, dass sie keinen Zugang zu medizinischer Versorgung hätten, keine Besuche von der Familie bekamen, ungenießbares Essen erhielten und körperliche Gewalt erlebten.

Die Tageszeitung Al-Watan meldete am 25. August den Tod von fünf Äthiopiern aufgrund von Überfüllung im Abschiebezentrum in Jizan.

Gemäß der Scharia können Gerichtsverhandlungen auf Anordnung des Richters beendet werden. Den Gesetzen nach gibt es weder die Unschuldsvermutung noch ein Geschworenengericht. Das Gericht lädt die Zeugen vor und die Verteidigung hat keinen Zugang zu Beweismitteln im Besitz der Regierung.

Im Jahr 2008 richtete die Regierung einen Sonderstrafgerichtshof ein, um Fälle von vermeintlichen Terrorverdächtigen zu verhandeln. Dieser Sondergerichtshof hat bisher 330 Fälle verhandelt, fast alle unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Sieben Personen wurden für schuldig befunden, die Strafen reichten von Geldstrafen bis zur Hinrichtung.

Keine bürgerlichen Freiheiten

Die Regierung überwacht jegliche politische Aktivität streng und bestraft alle, die den Anschein erwecken, sich gegen ihre Politik zu stellen. Laut Human Rights Watch verhaftete der saudische Inlandsgeheimdienst im November 2009 Munir Jassas, einen schiitischen Regierungskritiker. Er sagte seiner Frau, dass er wegen seiner Schriften im Internet verhaftet wurde und in Einzelhaft gehalten werde. Er war Ende 2010 immer noch in Haft.

Es ist allen Angestellten des öffentlichen Dienstes verboten, sich „direkt oder indirekt an der Herstellung eines Dokumentes, einer Rede oder Petition zu beteiligen; in Dialog mit nationalen oder ausländischen Medien zu treten; oder an Veranstaltungen von Gegnern der Politik des Staates teilzunehmen.

Die Regierung kontrolliert die Medien sowie die Veröffentlichung von Büchern direkt oder durch Einflussnahme. Im Bericht des Außenministeriums steht: „Das Gesetz über Druckerzeugnisse und Veröffentlichungen kontrolliert Druckerzeugnisse, Druckerpressen, Buchläden, den Import, den Verleih und den Verkauf von Filmen, Fernsehen und Radio, die Räume ausländischer Medien und deren Korrespondenten. Alle Medienaktivitäten unterliegen der Vorzensur und Genehmigungspflicht des Innenministeriums.“

Die Kommission für Informationstechnologie und Kommunikation (CITC) überwacht E-Mail-Verkehr und Internet-Chatrooms und blockiert Seiten die es für nicht mit der Scharia und Regelungen der Regierung vereinbar hält. Laut Reporter ohne Grenzen gaben die Behörden an, 400.000 Websites blockiert zu haben.

Die Zeitung The National aus Abu Dhabi meldete am 15. Juni, dass der Menschenrechtsaktivist Mekhlet bin Daham al-Shammary ohne formelle Anklage verhaftet und eingesperrt wurde. Seiner Akte nach war das vermeintliche Verbrechen „andere zu verärgern“, weil er ungenehmigte politische Treffen abhielt, was illegal ist. Er war Ende 2010 immer noch in Haft.

Das Gesetz zur Bekämpfung von Internetkriminalität von 2007 sieht eine Haftstrafe von 10 Jahren und 4,7 Millionen Riyal (1,3 Millionen Dollar) Geldstrafe für das Anlegen oder Verbreiten einer als „terroristisch“ eingestuften Webseite oder die Kommunikation mit Führern von Terrororganisationen vor.

Das Grundgesetz von 1992 sieht keine Vereinigungsfreiheit vor und verbietet die Gründung von politischen Parteien oder Gruppierungen von denen die Regierung glaubt, dass sie dem Regime ablehnend gegenüberstehen.

Die Religionsfreiheit wird weder anerkannt noch vom Gesetz geschützt. Der Sunnitische Islam ist die Staatsreligion, andere Religionen, auch die schiitische Minderheit, Christen und Juden werden verfolgt. Öffentliches Praktizieren einer anderen Religion als des Islams ist verboten, ebenso wie Atheismus.

Es gibt keine gesicherte Bewegungsfreiheit im Land, kein Recht auf Auslandsreisen, Auswanderung oder Wiedereinbürgerung. Alle männlichen Einwohner über fünfzehn Jahren müssen einen Personalausweis besitzen. 2010 entzog die Regierung einigen Bürgern aus politischen Gründen das Recht, das Land zu verlassen, ohne sie in Kenntnis zu setzen und ohne das Recht, die Entscheidung anzufechten.

Der Personalausweis ist für Frauen nicht verpflichtend, und eine Frau kann ihn nur mit Einwilligung ihres männlichen Vormundes ausgestellt bekommen. Frauen dürfen keine Kraftfahrzeuge fahren. Die Regierungsbehörden und männliche Familienmitglieder können Frauen und Kinder auf eine Schwarze Liste setzen, wodurch sie das Land nicht verlassen dürfen, beispielsweise wegen Sorgerechtsstreitigkeiten oder ähnlichem.

Das Grundgesetz sieht vor, dass der Staat „politisches Asyl gewährt, wenn es aus Gründen des öffentliches Interesses notwendig ist“. Saudi-Arabien hat weder das Abkommen über den Status von Flüchtlingen von 1951 noch das Protokoll über den Status von Flüchtlingen von 1967 unterzeichnet. Grundlegende soziale Dienstleistungen wie medizinische Versorgung und Sozialleistungen gibt es nur für Staatsbürger.

Die Monarchie setzt eine Direktive der Arabischen Liga gegen die Einbürgerung der etwa 500.000 Palästinenser, die in Saudi-Arabien leben, mit der fadenscheinigen Begründung um, dass sie „ihre Identität als Palästinenser nicht verlieren“ und sich so „das Recht vorbehalten, nach Palästina zurückzukehren.“

Wahlen und politische Vertretung

Laut Grundgesetz ist die Staatsform die Monarchie. Der König ernennt die Gefolgskommission, bestehend aus 34 Prinzen, die einen König oder Kronprinzen wählen, sollte einer von beiden sterben oder nicht fähig sein, sein Amt auszuüben. Alle anderen Minister werden vom König ernannt.

Die Gemeindeberatungsversammlung ist das einzige gewählte Staatsorgan, und nur männliche Zivilisten ab 21 Jahren dürfen wählen. An den Wahlen von 2005, den ersten seit 1965, nahmen nur 10 bis 15 Prozent der Wahlberechtigten teil. Es gab keine unabhängigen Beobachter und der König ernannte die Hälfte der Mitglieder des Rates. Die Wahlen 2009 wurden verschoben.

Rechte von Frauen und Kindern

Frauen haben nicht dieselben Rechte wie Männer, und es gibt keine Gesetze, die Gewalt gegen Frauen unter Strafe stellen. Vergewaltigung ist gemäß der Scharia strafbar, die Strafen reichen von Auspeitschen bis zur Hinrichtung, aber durch die Auslegung des islamischen Rechts durch die Regierung bestrafen die Gerichte in der überwiegenden Mehrheit der Fälle Opfer und Täter. Vergewaltigung der Ehefrau gilt nicht als Straftat.

Die meisten Fälle von Vergewaltigung werden nicht zur Anzeige gebracht da die Opfer Angst vor Anklage, sozialer Verurteilung, verringerten Heiratschancen, der Beschuldigung des Ehebruchs oder Haftstrafe haben. Ein weibliches Vergewaltigungsopfer wird oft beschuldigt, illegalerweise die „Geschlechter zu vermischen“.

Die Nichtregierungsorganisation Migrants Rights berichtete von einer Filipina, die behauptete von einem Mitarbeiter aus Bangladesch vergewaltigt worden zu sein. Sie wurde verhaftet und wegen „einer unrechtmäßigen Affäre“ im Zentralgefängnis Hafer Al Baten untergebracht. Ihr Arbeitgeber kontaktierte die Regierung um sie in ihr Heimatland abschieben zu lassen.

Laut Human Rights Watch wurde Aisha Ali, eine geschiedene dreifache Mutter, eingesperrt, verprügelt und gegen ihren Willen zu fünf Ehen gezwungen. Sie wurde von den Behörden in eine vorübergehende Notunterkunft gebracht, aber nach drei Monaten zu ihren Brüdern zurückgeschickt.

Die Menschenrechtsorganisationen berichteten auch über den Fall von Sawsan Salim, die zu 300 Peitschenhieben und eineinhalb Jahren Gefängnis verurteilt wurde weil sie „falsche“ Klagen wegen Belästigung gegen staatliche Beamte einreichte und „Regierungsbehörden ohne männlichen Vormund besuchte.“ Einer der beiden Richter in dem Fall war einer der Beamten die sie wegen Belästigung verklagt hatte.

Frauen werden vor Gericht diskriminiert, wo ihre Zeugenaussage halb so viel wert ist wie die eines Mannes. Es ist ihnen gesetzlich verboten, Nichtmuslime zu heiraten, während Männer Christinnen und Jüdinnen heiraten dürfen. Frauen müssen gesetzlich spezifizierte Gründe für eine Scheidung vorlegen, Männer müssen dies nicht, um sich scheiden zu lassen. Was das Sorgerecht angeht: Sobald die Kinder ein bestimmtes Alter erreichen geht das Sorgerecht an den Mann und seine Familie über.

Die Scharia besagt dass Mädchen schon mit Eintritt der Pubertät heiraten können, und religiöse Behörden erlauben schon die Heirat von zehnjährigen Mädchen. Diese Ehen sind vor allem in ländlichen Gegenden manchmal ohne Einwilligung des Mädchens arrangiert, um Schulden zu begleichen.

Es gibt keine spezifischen Gesetze, die die Strafen für Kinderprostitution, Sex mit Minderjährigen oder das Alter festlegen, ab dem ein Kind legal Geschlechtsverkehr haben darf. Saudi-Arabien hat das Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung nicht unterzeichnet.

Nach kulturellen Normen müssen Frauen in der Öffentlichkeit eine Abaya, einen lose sitzenden, bis an die Füße reichenden schwarzen Mantel, tragen und ihr Haar verbergen.

Diskriminierung und Arbeitnehmerrechte

Diskriminierung aus rassistischen Gründen ist illegal, aber in der Praxis gibt es weitverbreitete Diskriminierung von nationalen, ethnischen und Stammesminderheiten. Gastarbeiter aus Afrika und Asien sind besonders betroffen. Es gibt zahlreiche Berichte über Überfälle auf Gastarbeiter.

Nach der Scharia ist sexuelle Aktivität zwischen Angehörigen desselben Geschlechts mit dem Tode oder mit Auspeitschen zu bestrafen. Okaz berichtete von einem Prozess in Dschidda gegen einen bereits im Gefängnis sitzenden Mann, der zu 500 Peitschenhieben, fünf zusätzlichen Jahren Freiheitsstrafe und 50.000 Riyal (13.000 Dollar) verurteilt wurde weil er „homosexuelle Handlungen begangen hatte“.

Das Arbeitsrecht des Landes spricht den Arbeitern nicht das Recht zu, sich unabhängigen Gewerkschaften anzuschließen, und es gibt auch keine im Land. In Betrieben mit mehr als 100 Angestellten erlaubt die Regierung nur die Bildung von Arbeiterkomitees, und auch nur von Staatsbürgern. Arbeiter dürfen die Mitglieder dieser Komitees wählen, aber sie müssen vom Arbeitsministerium bestätigt werden.

Tarifverhandlungen sind nicht gesetzlich geschützt. Es gibt keine Bestimmungen für legale Streiks und das Gesetz verbietet keine Vergeltungshandlungen der Arbeitgeber gegen streikende Arbeiter.

Das Arbeitsrecht legt zwar Grundlagen für Arbeitsbedingungen und Bezahlung fest, auch für Kinder, aber es gibt zahlreiche Berichte über Zwangsarbeit, vor allem von Kindern und Gastarbeitern.

Nicht-Staatsbürger dürfen in Saudi-Arabien nur leben und arbeiten wenn sie von einem Staatsbürger oder Unternehmen vermittelt werden. Laut Human Rights Watch gab es 2010 etwa 1,5 Millionen ausländische Hausangestellte im Land, die Mehrheit davon Frauen. Das Arbeitsrecht verbietet zwar Zwangsarbeit, wofür Geldstrafen und Einstellungsverbote für den Arbeitgeber vorgesehen sind, aber diese Gesetze gelten nicht für Hausangestellte, der größten Arbeitergruppe die von Zwangsarbeit gefährdet ist.

Im letzten Jahr suchten hunderte von ausländischen Haushaltsangestellten Zuflucht in ihren Botschaften. Sie flohen vor sexuellem Missbrauch und anderer Gewalt und vor Bedingungen die an Sklaverei grenzten. Nur selten wurden Strafanzeigen gegen die Arbeitgeber erstattet.

Kinder aus armen saudischen Familien sind gezwungen als Bettler zu arbeiten und ausländische Kinder werden speziell hierzu ins Land geschleust. Im Jahr 2010 gab es 9520 gemeldete Kinderbettler, zweifellos eine zu niedrige Schätzung. Vor allem Kinder aus dem Jemen und Äthiopien werden gegen ihren Willen in Kinderbettler-Ringe, als Straßenverkäufer und in saudische Familienbetriebe gezwungen.

Katar

Katar ist eine konstitutionelle Monarchie und wird von Emir Scheich Hamad ibn Dschasim ibn Dschabir Al-Thani regiert. Der Emir hat die absolute Macht über die ungefähr 1,7 Millionen Einwohner Katars.

Katar hat die weltweit höchste Pro-Kopf-Produktion und nachgewiesenen Erdöl- und Erdgasvorkommen, und hatte im Jahr 2010 das höchste Pro-Kopf-Bruttosozialprodukt. Die USA halten eine strategische Militärpräsenz in dem Emirat, es ist außerdem Standort des US Central Command Forward Headquarters und des Combined Air Operations Center.

Dieser Wohlstand und die strategische Unterstützung durch die USA haben allerdings für die allermeisten Katarer nicht zu Wohlstand geführt. Die Bevölkerung besteht zu mehr als 85 Prozent aus Ausländern und anderen Nicht-Staatsbürgern, die noch mehr unter Diskriminierung und dem Entzug von Grundrechten leiden als die Staatsbürger von Katar.

Laut der Einleitung des Berichts des Außenministeriums über Katar lebte die Bevölkerung des Landes im Jahr 2010 unter folgenden Bedingungen:

„Die Bürger haben nicht das Recht, die Führung ihrer Regierung durch Wahlen zu ändern. Es gab in die Länge gezogene Haft in überfüllten Anlagen, die oft mit der Abschiebung endeten. Die Regierung beschränkte die bürgerlichen Freiheiten, darunter die Meinungsfreiheit, Pressefreiheit (inklusive des Internets), Versammlungsfreiheit, Vereinigungsfreiheit und Religionsfreiheit. Ausländische Arbeiter waren außerdem Einschränkungen bei der Ausreise unterworfen.

Schleuserei, vor allem von manuellen Arbeitern und Haushaltsangestellten, war ein Problem. Rechtliche, institutionelle und kulturell bedingte Diskriminierung von Frauen beschränkte deren Teilhabe an der Gesellschaft. Der unsichere rechtliche Status von „Bidunen“ (staatenlosen mit Bindung an den Wohnsitz) bedingte die Diskriminierung dieser Nicht-Staatsbürger. Die Behörden schränkten die Arbeitnehmerrechte drastisch ein, vor allem die von ausländischen Arbeitern und Hausangestellten.

Misshandlung in der Haft und Justizpraktiken

Die Scharia, das islamische Recht, ist eine Hauptquelle der Gesetzgebung, und die Regierung erlaubt körperliche Strafen für bestimmte Vergehen. Die Dokumentation von durch Regierungsstellen praktizierte Folter und Misshandlung war beschränkt, teilweise weil vermutete Opfer nicht öffentlich über Folter oder Misshandlungen aussagen wollten.

Mindestens achtzehn Menschen, die meisten davon Ausländer, wurden nachweislich zu Auspeitschungen für „rechtswidrige sexuelle Beziehungen“ oder Alkoholkonsum verurteilt. Im März 2010 verurteilte ein Gericht in Doha einen Polizisten zu einem Jahr Gefängnis, weil er während einem Verhör im Jahr 2006 vorsätzlich einen indischen Staatsbürger mit brennenden Zigaretten verletzte. Zwei Monate später wurde das Urteil von einem höheren Gericht aufgehoben, laut dem Bericht des US-Außenministeriums, weil „er ein solches Verbrechen zum ersten Mal begangen hatte, und es als unwahrscheinlich gilt, dass er es nochmals tut“.

Die Haftbedingungen in vielen Gefängnissen und Strafanstalten entsprechen nicht internationalen Standards und es gab das ganze Jahr über keine Inspektionen von Menschenrechtsbeobachtern. Der Zugang der Gefangenen zu ihren Familien und zu einem Rechtsbeistand wurde im staatlichen Sicherheitsgefängnis eingeschränkt. Ombudsmänner können nicht im Auftrag der Insassen agieren.

Nach dem Gesetz zum Schutz der Gesellschaft und dem Kampf gegen den Terrorismus können Behörden Personen im staatlichen Sicherheitsgefängnis für unbeschränkte Zeit festhalten. Während das Strafrecht festlegt, dass Personen ein Haftbefehl vorgelegt wird, der mit ausreichender Beweislage zu begründen ist, und innerhalb von 24 Stunden angeklagt werden und ohne weitere Verzögerung dem Richter vorgeführt werden müssen, ermöglicht es dieses Antiterrorgesetz, die Verhafteten bis zu zwei Jahre in Gewahrsam zu halten, und diese Zeitspanne kann vom Premierminister unbegrenzt verlängert werden.

Obwohl Verdächtige die Möglichkeit haben, auf Kaution freizukommen, wird dies nur selten gewährt und wenn doch, dann eher Staatsbürgern als an Ausländern. Die Verfassung garantiert ein unabhängiges Geschworenengericht, aber der Emir ernennt alle Richter die in in seinem Sinne agieren. Drei Viertel der Richter waren Ausländer deren Aufenthaltserlaubnisse von den öffentlichen Behörden abhingen.

Es gibt zwar keine separaten Shariagerichte, aber die Auslegungen des islamischen Rechts durch die Zivilgerichte verweigerten Frauen den gleichberechtigten Status in Fragen wie die der Ehe, der Scheidung und dem Sorgerecht. In solchen Fällen war die Zeugenaussage einer Frau halb so viel wert wie die eines Mannes.

Hohe Gebühren schränken das Berufungsrecht ein. Wer Berufung einreicht, muss oftmals Anzahlungen von 5.000 bis zu 20.000 Riyal zahlen (1.375 bzw. 5.500 Dollar), und diese Gebühren können in voller Höhe einbehalten werden wenn das Gericht die Berufung ablehnt.

Die Polizei muss, bevor sie sich Zugang zu einer Privatwohnung oder einem Geschäft verschafft, eine richterliche Anordnung einholen, aber darauf kann verzichtet werden, wenn eine Bedrohung der nationalen Sicherheit vermutet wird. Laut dem Bericht des amerikanischen Außenministeriums überwachen „Polizei und Sicherheitsbehörden Telefon- und E Mail-Verkehr. Die Regierung verbietet sowohl Staatsbürgern als auch Nicht-Staatsbürgern jegliche politische Aktivität, sowie Mitgliedschaft in Parteien.“

Vorenthaltung bürgerlicher Freiheiten

Obwohl die Meinungs- und Pressefreiheit von der Verfassung geschützt sind, werden sie in der Praxis verweigert. Journalisten und Verleger zensieren sich routinemäßig selbst wenn sie über die Regierung berichten oder Material verbreiten das als gegen den Islam oder die Herrscherfamilie gerichtet gelten kann. Chefredakteure erlauben nicht, die Namen von Firmen zu nennen, die in arbeitsrechtliche Streitigkeiten verwickelt sind.

Das Gesetz zu Presse und Veröffentlichungen aus dem Jahr 1979 bietet die Möglichkeit zu Einschränkungen von Veröffentlichungen die als Beleidigungen oder Verleumdungen des Islam oder der Herrscherfamilie gelten. Die Strafen reichen von Geldstrafen über Gefängnis bis zur Beschlagnahmung der Veröffentlichungsmittel.

Katars sieben Tageszeitungen sind zwar offiziell in privater Hand, werden aber von Mitgliedern der Herrscherfamilie oder von Besitzern mit engen Verbindungen zum Regierungsapparat kontrolliert. Der Bericht zitiert örtliche Zeitungsverkäufer, die sagen, dass ägyptische Zeitungen wie al-Ahram auch kritisch über Katar berichten und deshalb gelegentlich zensiert oder nicht ins Land gelassen werden.

Die Qatar Radio and Television Corporation und die Zollbeamten zensieren häufig und die staatlichen Fernseh- und Radiosender passen sich den Ansichten der Regierung an. Filme werden auf politische, religiöse, sexuelle und jugendgefährdende Inhalte kontrolliert.

Der arabische Satellitenfernsehsender Al Dschasira aus Doha konzentriert sich auf internationale Nachrichten und vermeidet es, über Themen aus Katar zu berichten. Die Regierung behauptet der Sender sei unabhängig, aber übt durch die Auswahl des Managements und die Finanzierung Kontrolle über ihn aus.

Es gibt schätzungsweise 145.800 Internetverträge in Katar und etwa 40 Prozent der Bevölkerung des Landes nutzen das Internet. „Die Regierung zensiert im Internet politische, religiöse und pornografische Inhalte durch einen Proxyserver, der Webseiten, E-Mails und Chatrooms überwachte und durch den staatlichen Internetanbieter blockieren ließ,“, schreibt das Außenministerium.

Um eine öffentliche Versammlung oder eine Demonstration abzuhalten, müssen die Organisatoren eine Genehmigung vom Generaldirektor für öffentliche Sicherheit im Innenministerium beantragen. Solche öffentlichen Versammlungen sind äußerst selten.

Die Verfassung erlaubt die Gründung von Gruppen, die „Berufsgesellschaften“ genannt werden, die strengen Regeln unterworfen sind und denen es verboten ist, sich politisch zu betätigen. Das Ministerium für Sozialordnung kann deren Gründung verweigern, wenn sie für eine Bedrohung des öffentlichen Interesses gehalten werden.

Diese Gesellschaften müssen ein Kapital von 10 Millionen Riyal (2,7 Millionen Dollar) vorweisen, um eingetragen zu werden. Sie müssen außerdem exorbitante Gebühren zahlen: 50.000 Riyal (13.740 Dollar) Lizenz und 10.000 Riyal (2.750 Dollar) pro Jahr für sonstige Gebühren.

Der Islam ist Staatsreligion, andere Religionen dürfen nicht öffentlich praktiziert werden. Laut dem Strafgesetzbuch können Individuen oder Gruppen, die für eine andere Religion als den Islam missionieren mit bis zu 10 Jahren Gefängnis bestraft werden.

Im Juni 2010 wurde eine Irin zu einer Haftstrafe von sieben Jahren verurteilt, nachdem sie schuldig gesprochen wurde, im September 2009 in der Frauenmoschee am internationalen Flughafen von Doha den Koran beleidigt zu haben. Die Behörden behaupteten, sie hätte den Koran auf den Boden geworfen, sie leugnete diese Darstellung und sagte, sie habe ihn versehentlich fallengelassen.

Die Verfassung garantiert Bewegungsfreiheit innerhalb des Landes, bei Reisen ins Ausland und Rückkehr ins Land. In der Praxis werden diese Rechte routinemäßig vorenthalten. Nach dem Gesetz zum Schutz der Gesellschaft und dem Kampf gegen den Terrorismus kann die Regierung Bürgern die Ausreise verbieten. Ein Gesetz aus dem Jahr 2009 verbietet Arbeitgebern, die Reisepässe ihrer Arbeiter zu behalten, aber dies wird weiterhin praktiziert.

Katar hat weder die UN-Konvention über den Status von Flüchtlingen von 1951 noch das Protokoll aus dem Jahr 1967 unterzeichnet, und die Regierung hat kein einheitliches System, um Flüchtlingen Schutz oder Status zu gewähren. Das Nationalitätengesetz erlaubt es nur bis zu 50 Nicht-Staatsbürgen pro Jahr, die Staatsbürgerschaft zu beantragen, und erst nachdem sie 25 Jahre hintereinander in Katar gelebt haben.

Fehlende Volksvertretung und politische Rechte

Die Bürger Katars haben nicht das Recht, ihre nationale Regierung durch Wahlen zu ändern. Der Emir ernennt eine Beratende Versammlung von 35 Mitgliedern und das Kabinett, und vererbt seine Regentschaft an die männlichen Mitglieder der Al-Thani-Familie.

Der Zentrale Kommunenrat mit 29 Mitgliedern ist der einzige gewählte politische Apparat. Stimmberechtigte Wähler müssen 21 Jahre alt sein und ihre Familien müssen seit vor 1930 im Land gelebt haben. Im Juni 2010 verschob der Emir zum zweiten Mal seit 2008 die Wahlen zum Kommunenrat.

Frauen- und Kinderrechte

Die Gesetze Katars verbieten Vergewaltigung, sagen aber nichts über Vergewaltigung der Ehefrau. Häusliche Gewalt ist weit verbreitet, und Vergewaltigung wird selten angezeigt, hauptsächlich wegen der Angst der Opfer, von der Gesellschaft stigmatisiert zu werden.

Eine Studie der Universität von Katar aus dem Jahr 2007 fand heraus dass 2.778 beobachtete in- und ausländische Studentinnen, Opfer körperlicher Gewalt wurden. Von diesen meldeten 52 Prozent „starke Gewalt“, beispielsweise Vergewaltigung, 50 Prozent sagten sie hätten, aus Angst vor negativen Reaktionen der Behörden im Fall einer Anzeige, an Selbstmord gedacht.

Das Gesetz lässt Spielraum für Milderung, wenn ein Mann ein Verbrechen „aus Gründen der Ehre“ begeht. Es gab wiederholt Berichte von Arbeitgebern, die ausländisches Hauspersonal sexuell belästigten und misshandelten, aber die meisten dieser Angestellten erstatteten keine Anzeige, weil sie befürchteten, ihre Stellen zu verlieren.

Staatsbürgerschaft leitet sich ausschließlich von der Nationalität des Vaters ab. Die Kinder von Vätern die keine Staatsbürger sind gelten daher als Staatenlose und haben keinen Zugang zu staatlichen Dienstleistungen wie medizinscher Versorgung und Schulwesen.

Menschenschmuggel

Katar ist ein Zielland für Männer und Frauen die Opfer von Menschenschmuggel wurden, dabei geht es vorwiegend um Zwangsarbeit, und in geringerem Maße um Prostitution.

Männer und Frauen aus Nepal, Indien, Bangladesch, den Philippinen, Indonesien, Vietnam, Sri Lanka, Äthiopien, dem Sudan, Thailand, Ägypten, Syrien, Jordanien und China, die freiwillig als Arbeiter und Haushaltspersonal nach Katar reisen, leben oft in Bedingungen die unfreiwilliger Knechtschaft gleichkommen.

Zwar ist Sklaverei in Katar bei Strafe verboten, aber die Strafen für Menschenhandel sind minimal – bis zu sechs Monate Gefängnis für den Einsatz von Zwangsarbeitern.

Diskriminierung von Minderheiten

Die Regierung diskriminiert die fast 1,5 Millionen Nichtstaatsbürger bei Arbeit, Bildung, Unterkunft und medizinischer Versorgung. Nichtstaatsbürger müssen für medizinische Behandlung, Strom, Wasser und Schulbildung bezahlen, für Bürger sind diese Dienstleistungen kostenlos.

Gleichgeschlechtliche Beziehungen zwischen Männern sind verboten. HIV-positive Ausländer werden abgeschoben, HIV-positive Bürger kommen in Quarantäne und werden behandelt.

Fehlende Arbeitnehmerrechte

Das Arbeitsrecht erlaubt die Organisation von Arbeitern in nur einer Gewerkschaft, der allgemeinen Gewerkschaft der Arbeiter Katars. Arbeiter im öffentlichen Dienst dürfen der Gewerkschaft nicht beitreten. Ausländische Arbeiter können nur Mitglieder in Betriebsräten werden. Es gab im Jahr 2010 keine bekannten Versuche von Arbeitern, Gewerkschaften zu gründen.

Streiks sind nicht erlaubt in öffentlichen Versorgungsbetrieben und Gesundheitseinrichtungen. Beamten und Haushaltsangestellten ist es verboten zu streiken. Streiks müssen durch Dreiviertelmehrheit des Betriebsrates einer Firma genehmigt werden, der zu gleichen Teilen aus Vertretern des Managements und der Gewerkschaft besteht, weswegen ein legaler Streik praktisch unmöglich ist.

Am 23. September letzten Jahres verhaftete die Polizei 90 ausländische Arbeitskräfte der Baufirma al-Badar, nachdem sie in den Streik getreten waren. Die Geschäftsleitung hatte eine Lohnerhöhung um zehn Prozent, die ihnen vertraglich zugesichert war, abgelehnt und die Löhne stattdessen um 35 Prozent gesenkt, von 1000 Riyal (275 Dollar) im Monat auf 650 Riyal (180 Dollar). Alle Arbeiter kamen ins Gefängnis und wurden abgeschoben.

Es gibt in Katar keinen Mindestlohn. Das US-Außenministerium ermittelte, dass das mittlere Einkommen von Nichtstaatsbürgern nicht für einen angemessenen Lebensstandard für die Arbeiter und ihre Familien ausreichte.

Das Arbeitsrecht sieht zwar eine 48-Stunden-Woche mit eintägiger Ruheperiode vor, aber diese Regeln wurden bei ungelernten Arbeitern, Bauarbeitern und Hausangestellten oft verletzt. Diese Arbeiter arbeiten oft sieben Tage die Woche, mehr als 12 Stunden, mit wenig oder keinem Urlaub und ohne Überstunden bezahlt zu bekommen.

Bahrain

Bahrain liegt auf einer winzigen Insel an einer strategischen Lage im Persischen Golf, zwischen der Halbinsel von Katar und der Ostküste von Saudi-Arabien. Als Standort der 5. Flotte der US-Navy spielt die Nation eine wichtige Rolle bei imperialistischen Aggressionen in der Region. Bahrains repressive Monarchie hat engste Beziehungen zu Washington und seinem militärisch-geheimdienstlichen Apparat, sodass der Führer des bahrainischen Geheimdienstes, Scheich Khalifa laut einer diplomatischen Depesche aus dem Jahr 2009, die von Wikileaks veröffentlicht wurde, „ungeniert seine Beziehung zum US-Geheimdienst über alles andere stellt, und darauf besteht dass seine wichtigsten Mitarbeiter offen mit ihren US-Verbindungsmännern kommunizieren und aktiv neue Wege zur Kooperation suchen.“

Bahrain hat 1.235.000 Einwohner, von denen nur 569.000 Staatsbürger sind. Die Mehrheit sind Schiiten, aber eine schmale Schicht von Sunniten dominiert alle Aspekte des sozialen, wirtschaftlichen und politischen Geschehens. König Hamad Bin Isa Al-Khalifa ist das absolutistische Oberhaupt des Staates und aller Teile des Regierungsapparates, auch der Rechtssprechung. Mitglieder seiner Familie besetzen alle wichtigen Posten in den Ministerien, der Regierung und der Wirtschaft. Die Bürger haben kein Recht, die Regierungszusammensetzung zu ändern, dürfen aber Vertreter für das Unterhaus wählen, das der König per Erlass auflösen kann. Trotz der beachtlichen Öl- und Erdgasvorkommen lebt die Mehrheit der Bevölkerung in Armut, wobei die Bedingungen für Gastarbeiter – d.h. für 60 Prozent der Bevölkerung -, Frauen und ethnische Minderheiten am schlechtesten sind.

Der Bericht des US-Außenministeriums für 2010 fasst einige der harschen Bedingungen der Bevölkerung von Bahrain folgendermaßen zusammen:

„Bürger haben nicht das Recht, die Regierungszusammensetzung zu ändern. Menschenhandel und Einschränkungen der Rechte der Gastarbeiter bergen weiterhin bedeutende Probleme. Es gab zahlreiche Berichte von Misshandlungen von Gastarbeitern, vor allem von weiblichen Haushaltsangestellten. Es gab viele Berichte über häusliche Gewalt gegen Frauen und Kinder. Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Nationalität, Religion, Konfession, vor allem der schiitischen Mehrheit, bestanden weiterhin.

Es gab zahlreiche Verdachtsfälle von Misshandlung und Folter, vor allem von schiitischen Aktivisten, die mit ablehnenden und oppositionellen Gruppen assoziiert werden. Die Behörden führen willkürliche Festnahmen von Journalisten und anderen Bürgern durch und haben einige Personen in Einzelhaft gehalten. Mindestens zwei Verhaftete wurden vor Beginn der juristischen Ermittlungen aus ihren Stellen im öffentlichen Dienst entlassen.

Die Regierung beschränkt bürgerliche Freiheiten, darunter die Rede-, Presse-, Versammlungs-, Vereinigungsfreiheit und bestimmte religiöse Praktiken. Es gab Fälle in denen die Regierung Reiseverbote für politische Aktivisten anordnete. Die schiitische Mehrheit ist in Führungspositionen im öffentlichen Dienst, der Polizei und den Sicherheitskräften unterrepräsentiert.“

Lebensbedingungen der Arbeiter

Bahrain hat keinen nationalen Mindestlohn. Das Arbeitsrecht ist schwach und wird nicht konsistent eingehalten. Die maximale Wochenarbeitszeit sind 48 Stunden, die allerdings mit Sondergenehmigungen auf bis zu 60 Stunden erhöht werden kann. Arbeitern steht offiziell ein Ruhetag nach sechs Arbeitstagen zu, sowie ein Urlaubsanspruch von 21 Tagen nach einem Jahr Arbeit. Überstunden werden bezahlt, aber dagegen wird oft verstoßen, vor allem bei Gastarbeitern.

Gastarbeiter, die etwa 60 Prozent aller Arbeitskräfte ausmachen (im privaten Sektor 75 Prozent), sind mit unregelmäßiger Lohnauszahlung konfrontiert, und erhalten routinemäßig weniger als ihnen beim Antritt der Arbeit zugesichert wurde. Deren Regierungen versuchen durch ihre Botschaften einen Mindestlohn für die Bürger ihres Landes durchzusetzen, aber die Vereinbarungen werden in der Praxis nicht eingehalten. Der Bericht beschreibt, dass Arbeiter aus den Philippinen weniger als die 80 Dinar (212 Dollar) verdienen die von der Botschaft ausgehandelt wurden.

Gastarbeiter sind von Zwangsarbeit bedroht und einigen werden sogar vom Arbeitgeber die Reisepässe entzogen; ihre Bewegungsfreiheit wird eingeschränkt, ihre Verträge werden ausgetauscht, Löhne nicht gezahlt, sie werden bedroht und körperlich und sexuell misshandelt. Die Gerichte gehen zwar offiziell dagegen vor, aber viele Gastarbeiter befürchten ungerechte Behandlung und Abschiebung.

Es gibt ein begrenztes Recht, sich gewerkschaftlich zu organisieren, aber Gastarbeiter dürfen nicht an Tarifverhandlungen teilnehmen. Gewerkschaften müssen Teil des einzigen Gewerkschaftsbundes des Landes sein, dem Allgemeinen Bahrainischen Gewerkschaftsbund. Gewerkschaften dürfen sich nicht politisch betätigen. Nur achtzehn Prozent aller Arbeitskräfte des Landes sind in einer Gewerkschaft, von denen 52 Prozent aus einem der großen Unternehmen in Staatsbesitz stammen.

Es gibt zwar ein offizielles Streikrecht, aber auch dieses ist sehr begrenzt. Arbeitern der Öl-, Gas-, Bildungs-, Telekommunikations-, Transport- und Gesundheitsbetriebe und sogar der Bäckereien ist es verboten zu streiken. Ein Streik muss mit Zweidrittelmehrheit beschlossen werden, und darf erst nach einer verpflichtenden Verhandlungsrunde beginnen. Im Jahr 2010 gab es keine Streiks in Bahrain.

Die Gesetze von Bahrain verbieten Zwangsarbeit und Kinderarbeit. Es gab allerdings Berichte dass 2010 solche Praktiken noch vorkamen, vor allem von Haushaltsangestellten und Angestellten des informellen Dienstes. Ausländische Haushaltskräfte machten 30 bis 40 Prozent der registrierten Selbstmordversuche in den staatlichen Psychiatrischen Kliniken aus. Diese Beschäftigten haben kaum Rechtsschutz und Misshandlungen lassen sich leicht verbergen. Berichte über 12- bis 16-Stunden-Tage ohne Pausen, Entzug von Arbeitsverträgen und Ausweispapieren durch die Arbeitgeber, körperliche Gewalt und sogar Vergewaltigung waren zahlreich.

Es gab auch Berichte dass Kinder ins Land geschleust wurden, die als Haushaltspersonal und für sexuelle Zwecke ausgebeutet wurden.

Gefängnisse, Haft und Folter

Unbefristete und unrechtmäßige Haft, Verhaftung ohne Zugang zu Rechtsbeistand oder Familienmitgliedern und Folter sind zunehmend verbreitete Facetten des Lebens in Bahrain.

Menschenrechtsorganisationen haben festgestellt, dass allein zwischen August und Dezember Sicherheitskräfte mehr als zwei Dutzend Häftlinge misshandelt haben. Diese berichten, dass sie geschlagen wurden, in schmerzhaften Stellungen aufgehängt wurden, gezwungen wurden, längere Zeit zu stehen, Schlafentzug und Elektroschocks bekamen. Den Anwälten der Inhaftierten wurde eine unabhängige medizinische Untersuchung verweigert, die die Beschreibungen ihrer Klienten von Folter bestätigen würde.

Es gab außerdem Berichte über Misshandlungen durch die Strafverfolgungsbehörden im Zusammenhang mit den ungefähr 200 Männern und Jugendlichen, die zwischen August und Dezember inhaftiert waren. Ein prominenter Blogger und andere, die zwischen August und September verhaftet wurden, behaupteten geschlagen worden zu sein, Elektroschocks bekommen zu haben, mit dem Kopf nach unten aufgehängt worden zu sein und auf die Füße geschlagen worden zu sein.

Ein im März veröffentlichter Bericht der UN beschrieb „suboptimale“ gesundheitliche Zustände in den Gefängnissen von Bahrain, und nannte routinemäßige Verweigerung von medizinischer Behandlung. Im August protestierten etwa 70 Gefangene des Landeszentralgefängnisses in Jaw gegen die Bedingungen, einige traten in einen Hungerstreik. Eine lokale nichtstaatliche Menschenrechtsorganisation berichtete, dass im Gefängnis von Jaw, das für 500 Insassen ausgelegt war, bis zu 1300 einsaßen.

Die Regierung gab sich offen und ehrlich in Bezug auf Menschenrechte, traf sich mehrfach mit Vertretern von Human Rights Watch und Amnesty International. Aber ihnen wurde kein Zugang zu den Haftanstalten gewährt und sie wurden regelmäßig von regierungsfreundlichen Journalisten verhöhnt.

Fehlende juristische Rechte und Normen

Der König ernennt alle Richter in Bahrain, Geschworenengerichte gibt es nicht. Die nach den weitgefächerten Antiterrorgesetzen von 2006 Angeklagten, normalerweise Oppositionsführer und solche die sich für Unterdrückte einsetzen, werden in Regierungspapieren oft vor ihren Prozessen als Mörder verunglimpft, wodurch die Verhandlung durch Voreingenommenheit beeinflusst und die Position der Regierung gestärkt wird.

Dies geschah beim Prozess gegen zwei Männer, die beschuldigt wurden, am 25. August den Redakteur der regierungsfreundlichen Zeitung Al-Watan überfallen zu haben. Die Behörden verhafteten die Verdächtigen weniger als 48 Stunden nach dem Angriff, kurz danach gaben Regierungsstellen bekannt dass sie gestanden hatten. Zeitungen veröffentlichten Bilder von ihnen und nannten sie Meuchelmörder und Terroristen.

Die Männer wurden am 12. Dezember vom Richter freigelassen, nachdem das Opfer des Überfalls ausgesagt hatte, dass die beiden Angeklagten nicht die Täter waren. Er stimmte dem Staatsanwalt aber zu, dass das Gericht weitere Beweismittel für eine Anhörung im Jahr 2011 auswertet, womit die beiden praktisch zweimal wegen derselben Anschuldigungen vor Gericht stehen werden.

Beschneidung bürgerlicher Freiheiten

Die Redefreiheit und das Recht, sich politisch zu betätigen, sind stark durch die Voraussetzung eingeschränkt, dass sie nicht die öffentliche Ordnung oder Moral gefährden dürfen.

Dem Staat gehören alle inländischen Radio- und Fernsehsender. Im August, September und Oktober drohte die Regierung, die Webseiten einer Anzahl von Zeitungen und Medien zu schließen wenn sie nicht aufhörten Videos zu senden, die erst von den Behörden kontrolliert werden müssen, bevor sie zugelassen werden.

Im Mai schloss das Kultusministerium vorübergehend die Büros von Al Dschasira in Manama und verbot deren Nachrichtenteams, das Land zu betreten. Der Sender wurde beschuldigt, Medienrichtlinien verletzt zu haben. Es wird erwartet dass Al Dschasira nicht wieder zugelassen wird, wenn der Sender nicht ein Memorandum des Ministeriums unterschreibt, in dem er erklärt, was und wann er etwas senden will.

Journalisten drohen hohe Geldstrafen von bis zu 10.000 Dinar (26.500 Dollar) und Haftstrafen von mindestens sechs Monaten, wenn sie den Islam oder den König kritisieren oder zu Aktionen aufstacheln die die Staatssicherheit gefährden. Dass die Regierung die Webseiten der Opposition oder beliebte Blogs sperrt gilt als Alltagsgeschäft

Den Arbeitern geht es politisch kaum besser. Die Regierung muss jede öffentliche Demonstration genehmigen oder den Organisatoren drohen Haftstrafen von drei bis sechs Monaten. Alle politischen und sozialen Organisationen müssen vom Staat offiziell genehmigt werden. Die Prinzipien, Ziele oder Programm einer Organisation dürfen nicht der Scharia oder dem nationalen Interesse widersprechen oder auf einer religiösen, geografischen oder Klassenidentität beruhen.

Die Regierung nutzt weitreichende Regulierungen für soziale Organisationen, um besonders die Aktivitäten von Menschenrechtsgruppen zu beschneiden. Dabei zieht sie es vor, die führenden Mitglieder mit bürokratischen Schikanen zu drangsalieren, wenn man sie nicht ins Gefängnis bringen kann.

Im September befahl das Ministerium für Soziale Entwicklung, dem die eingetragenen Sozialverbände unterstehen, die Auflösung des Vorstandes der Bahrain Human Rights Society, und ernannte sogar einen Angestellten des Ministeriums als Übergangschef.

Die Regierung verbietet die Gründung von politischen Parteien, auch wenn sich Sozialverbände, obwohl es illegal ist, politisch betätigen.

Arabern ist es erlaubt, nach 15 Jahren im Land die Staatsbürgerschaft zu beantragen. Die Voraussetzung für Nichtaraber sind 25 Jahre. Der Einbürgerungsprozess erleichtert die Regeln für Sunniten und ergänzt die Bestrebungen der Regierung, Wahlbezirke zu manipulieren. Schiiten klagen oft darüber dass sie länger als die Mindestzeit von 15 Jahren im Land sein müssen, um die Staatsbürgerschaft zu bekommen.

Nichtstaatsbürger erhalten keine Stipendien und andere Sozialleistungen, die Staatsbürgern zustehen. Prominente Sunniten dominieren das politische Leben in dem mehrheitlich schiitischen Land. Diskriminierung gegen Schiiten ist weitverbreitet, wobei Sunniten besonders auf dem Arbeitsmarkt bevorzugt behandelt werden.

Gastarbeiter, die Mehrheit der Bevölkerung, haben kein Recht auf Tarifverhandlungen.

Frauen und Kinder

Die Verfassung garantiert zwar allen Bürgern Gleichheit, Chancengleichheit, das Recht auf medizinische Versorgung, Sozialhilfe, Bildung, Grundbesitz, Kapital und Arbeit, aber die Realität sieht ganz anders aus.

Frauen sind um ihren Status in Bahrain nicht zu beneiden. Zwar ist Vergewaltigung illegal, aber das Gesetz schaut weg, wenn Frauen vom Ehemann vergewaltigt werden und macht sie beinahe zu deren Besitz. Es ist nicht unüblich dass der Vater einer Frau dafür kämpft, dass deren Ehemann, der der Vergewaltigung schuldig gesprochen wurde, eine mildere Strafe bekommt. Ehrenmorde werden ebenfalls mit Milde behandelt. Häusliche Gewalt ist nicht ausdrücklich verboten. Eine Frau kann ihre Nationalität nicht auf ihre Kinder übertragen.

Frauen dürfen zwar Scheidungsverfahren anstoßen, aber religiöse Gerichte haben das letzte Wort und verweigern oft die Scheidung. Gerichte geben zwar routinemäßig das Sorgerecht den Müttern, wenn die Tochter jünger als neun Jahre oder der Sohn jünger als sieben ist, aber wenn sie dieses Alter erreichen geht das Sorgerecht üblicherweise auf den Vater über. Außerdem behält der Vater die Vormundschaft oder das Recht alle rechtsgültigen Entscheidungen zu fällen bis das Kind 21 Jahre ist. Eine Nichtstaatsbürgerin verliert unter bahrainischem Gesetz das Sorgerecht automatisch wenn sie sich von einem Staatsbürger ohne angemessenen Grund scheiden lässt.

Der Bericht des Außenministeriums stellte einen Anstieg der Fälle von Kindesmissbrauch in den letzten Jahren fest, was auf eine höhere Bereitschaft schließen lässt, das Verbrechen anzuzeigen. Gegen Kinder gerichtete Gewaltverbrechen werden von religiösen Gerichten verhandelt, was hoch subjektive Beweisfindung und Strafen zur Folge hat und die Einheitlichkeit und das Wohl der Kinder unterwandert. Das Be Free Center, das zum Bahrainer Frauenbund gehört und sich auf Kindesmissbrauch spezialisiert, meldete im Jahr 2010 2371 Fälle von Kindesmissbrauch.

Kuwait

Kuwait ist ein Erbemirat, das von der Familie al-Sabah regiert wird. Das Land hat die fünftgrößten Ölreserven der Welt, und Erdöl macht fast 95 Prozent der Exporteinnahmen aus.

Kuwait hat das 11.-höchste Pro-Kopf-Einkommen der Welt, aber der Reichtum ist in unproportionaler Weise auf die Herrscherfamilie und wohlhabende Partner in der herrschenden Elite verteilt. Von der Bevölkerung von 3,44 Millionen sind ungefähr ein Drittel, d.h. 1,1 Millionen, Staatsbürger. Gastarbeiter – viele davon sind Hausangestellte - sind überall mit Diskriminierung konfrontiert.

Kuwait ist ein wichtiger Verbündeter der USA außerhalb der Nato. Hier befinden sich mehrere US-Basen, und das Land war das Aufmarschgebiet für die Besetzung des Irak. Ende 2010 bis Anfang 2011 wurde von dem Klientelregime ein 19-jähriger amerikanischer Staatsbürger festgehalten und gefoltert, scheinbar auf Befehle aus Washington, und nach einem Monat wieder in die USA zurückgeschickt.

Laut dem Bericht des US-Außenministeriums gab es unter anderem folgende Verletzungen grundlegender Menschenrechte:

„Einschränkungen der Rechte, die Regierung zu ändern. Berichte über Misshandlung von Gefangenen durch Sicherheitskräfte. Behörden beschränken Rede-, Presse-, Versammlungs-, Vereinigungs- und Religionsfreiheit. Die Regierung beschränkte die Bewegungsfreiheit bestimmter Gruppen, darunter Gastarbeitern und staatenlosen Arabern („Bidun“). Der rechtliche Status der Bidun ist noch ungeklärt, und sie werden vom Gesetz und der Gesellschaft diskriminiert.

„Menschenschmuggel war auch weiterhin ein Problem. Frauen hatten weniger Rechte. Arbeitnehmerrechte waren eingeschränkt, und Fremdarbeiter waren bedeutenden Einschränkungen ihrer Rechte und Diskriminierung unterworfen, besonders jene aus den Bereichen Hauspersonal und ungelernte Dienstleistungskräfte.

Folter, Gefängnisse und willkürliche Verhaftungen

Die Gesetze verbieten Folter und andere menschenunwürdige Behandlung, aber es gibt zahlreiche Berichte aus dem Jahr 2010, dass Polizei und Sicherheitskräfte Verhaftete misshandelt hätten. Die Wahrscheinlichkeit misshandelt zu werden war für Nichtstaatsbürger höher, vor allem für Araber, die nicht aus einem der Golfstaaten kamen und für Asiaten. Es gab auch mehrere Berichte über Misshandlungen von geschlechtsumgewandelten Personen.

Im Februar bestätigte ein Gericht eine zweijährige Haftstrafe für drei Polizisten, denen zur Last gelegt wurde, eine junge Frau im Gefängnis gefoltert zu haben. Bisher hat es noch keine Klage im Fall der vermeintlichen Misshandlung von hunderten von Arbeitern aus Bangladesch durch Sicherheitskräfte nach einem Tarifstreit im Jahr 2008 gegeben. Die Regierung veröffentlicht grundsätzlich keine Erkenntnisse über solche Fälle oder verhängte Strafen.

Eines Verbrechens verdächtigte können ohne Anklage bis zu vier Tage auf Polizeirevieren festgehalten werden. Das Recht auf eine schnelle Feststellung der Rechtmäßigkeit des Arrests wird nicht immer respektiert, und Staatsanwälte können einen Verdächtigen für weitere 21 Tage festhalten.

Etwa 150 der 4179 Personen, die Strafen absitzen oder in Sicherungsverwahrung sitzen, befanden sich aus Sicherheitsgründen im „Staatssicherheitsflügel“. Darunter befindet sich eine unbekannte Zahl von Gefangenen, die dort seit 1991 als Kollaborateure mit dem Irak während dessen Besetzung von Kuwait von 1990 bis 1991 einsitzen.

Das kuwaitische Recht sieht zwar eine unabhängige Rechtssprechung und das Recht auf einen fairen Prozess vor, aber der Emir ernennt alle Richter, und zahlreiche Nichtstaatsbürger im Richteramt sind davon abhängig dass der Emir ihren Vertrag erneuert. Laut dem US-Außenministerium behaupten „ausländische Bewohner, die in Gerichtsverfahren mit Staatsbürgern involviert sind, oft dass die Gerichte die Staatsbürger begünstigen.“

Es gibt keine Geschworenengerichte. Strafgerichtsverfahren sind offen zugänglich, sofern nicht entschieden wird, dass sie aus Gründen der „Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung“ oder „der Wahrung der öffentlichen Moral“ unter Ausschluss der Öffentlichkeit ablaufen.

Unterdrückung der Medienfreiheit

Journalisten und Verleger praktizieren Selbstzensur und die Einschränkungen der Pressefreiheit haben 2010 zugenommen. Das Strafgesetzbuch verbietet die Publikation von Material, das den Islam, den Emir, die Verfassung oder die Neutralität des Rechtssystems beleidigt.

Es gab 2010 678 Anzeigen gegen Journalisten und Fernsehsender wegen Beleidigung entweder des Islams, der Herrscherfamilie oder der „öffentlichen Moral“. Im Jahr 2009 gab es weniger als 200 solcher Fälle.

Der Abgeordnete Muhammad Hayef wurde im März zu einer Geldstrafe von 3000 Dinar (10.400 Dollar) verurteilt weil er während einer Parlamentssitzung Kommentare abgab, die als Beleidigung der Herrscherfamilie auslegt wurden. Die Tageszeitung Al-Ruia wurde zu einer Strafe in derselben Höhe verurteilt, weil sie seine Bemerkungen abdruckte.

Im Dezember schlossen die Behörden den örtlichen Sitz von Al Dschasira, nachdem der Sender Filmmaterial gezeigt hatte auf dem zu sehen war, wie die Polizei gewaltsam eine nicht genehmigte Versammlung der Opposition auflöste. Im Mai gab die Regierung eine Anweisung heraus, die es den Medien verbot, Berichte über die mutmaßliche Auflösung eines iranischen Spionagenetzwerkes zu veröffentlichen.

Das US-Außenministerium zitiert zahlreiche ähnliche Vorfälle von Regierungszensur und Unterdrückung der Medien im Namen der Vermeidung von Aufständen oder dem Schutz des Regimes vor Kritik.

Auf Anordnung des Informationsministeriums können Medien jeglicher Art durch das Handelsministerium verboten werden. Das Informationsministerium zensiert außerdem alle Bücher, Filme, Zeitschriften, Videokassetten, CDs, DVDs und andere importierte Waren.

Die Regierung überwacht die Kommunikation der 39 Prozent der Bevölkerung, die das Internet nutzen. Blogs und Diskussionsforen werden nach Beleidigung und aus Sicherheitsgründen überwacht. Das Handelsministerium blockiert Webseiten, die es für geeignet hält, „Terrorismus und Instabilität“ zu fördern.

Die Regierung verpflichtet die Besitzer von Internetcafés, die Namen und Ausweisnummern aller Kunden aufzuschreiben, und sie auf Anfrage dem Handelsministerium vorzulegen.

Universitäten betreiben weiterhin Selbstzensur, und Akademikern ist es verboten, den Emir oder den Islam zu kritisieren.

Verweigerung von bürgerlichen Freiheiten

Organisatoren von öffentlichen Versammlungen von mehr als 20 Personen müssen vorher eine Genehmigung vom Innenministerium beantragen. Offiziell eingetragene Gruppen dürfen keine politischen Tätigkeiten betreiben. Die Regierung schob im April siebzehn ausgebürgerte Ägypter ab, die an einer Veranstaltung zur Unterstützung des ägyptischen Oppositionskandidaten Mohammed ElBaradei teilnahmen.

Die Regierung übt politische Kontrolle über die Genehmigung von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) aus. Es gab 2010 73 offiziell genehmigte NGOs, 149 warteten noch auf die Genehmigung durch das Ministerium für Arbeit und Soziales, einige warten bereits seit Jahren auf ihre Genehmigung.

Von den 1,1 Millionen Staatsbürgern Kuwaits sind etwa 70 Prozent Sunniten, darunter auch die Herrscherfamilie. Die meisten der restlichen 30 Prozent sind Schiiten. Es gibt etwa 450.000 Christen, hauptsächlich Ausländer.

Die Regierung übt direkte Kontrolle über die religiösen Institutionen der Sunniten aus. Gesetze gegen Blasphemie und Verleumdung des Islams werden aktiv durchgesetzt. Den Angehörigen von Religionen, die nicht im Koran erwähnt werden, wie z.B. Bahai, Buddhisten, Hindus und Sikhs, ist es nicht erlaubt, Gebetsstätten zu errichten, sie müssen ihren Glauben im privaten Umfeld praktizieren.

Zahlreiche Gesetze schränken Reisen ins Ausland ein. Die Regierung war allgemein unkooperativ gegenüber Bestrebungen des UN-Hochkommissars für Flüchtlinge und anderen humanitären Organisationen, Flüchtlingen Schutz und Unterstützung zu gewähren. Flüchtlinge, Asylbewerber und Staatenlose wurden zurückgeschickt.

Kuwait hat weder das Abkommen über den Status von Flüchtlingen von 1951, noch das Protokoll zum Status von Flüchtlingen von 1967 unterzeichnet. Im Jahr 2010 wurde nicht einer Person Asyl oder Flüchtlingsstatus gewährt. Politische Flüchtlinge wurden oft in Haft gehalten bis sie sich bereit erklärten in ihre Heimatländer zurückzukehren oder anderweitige Vereinbarungen getroffen hatten.

Die Staatsbürgerschaft richtet sich ausschließlich nach der des Vaters. Ein Kind einer Staatsbürgerin und eines ausländischen Vaters hat keine Staatsbürgerschaft, sofern die Mutter nicht geschieden oder verwitwet ist. Die Bevölkerungsgruppe der staatenlosen „Bidun“ leidet unter besonderer Diskriminierung. Obwohl die Familien dieser Personen teilweise seit Generationen in Kuwait leben wird ihnen die Staatsbürgerschaft verweigert weil sie das Land ohne die nötigen Papiere betreten haben, oder um Armut oder Krieg zu entkommen.

Die Kinder von Bidun gelten auch als staatenlos und dürfen keine öffentlichen Schulen besuchen. Sie werden routinemäßig in den Bereichen Bildung, Arbeit, medizinischer Versorgung und Bewegungsfreiheit diskriminiert. Da es für sie schwer ist, Geburtsurkunden, Ausweise, Führerscheine und Eheurkunden zu bekommen, sind sie mit Einschränkungen der Reise- und Arbeitsplatzwahlfreiheit konfrontiert.

Restriktive politische Repräsentation

Kuwait ist ein Erbemirat. Die Herrscherfamilie al-Sabah regiert die Region seit 1756. Kuwait wurde im Jahr 1961 von Großbritannien unabhängig, und laut der Verfassung von 1962 können die Bürger eine Nationalversammlung aus 50 Sitzen wählen. Frauen haben seit 2005 das Wahlrecht. Eingebürgerte können erst ab dem 30. Lebensjahr wählen.

Der Emir wählt seinen Nachfolger, den Kronprinzen, und diese Auswahl muss von einer Mehrheit der Versammlung genehmigt werden. Die Regierung verbietet die Gründung von politischen Parteien; erkennt auch deren Existenz nicht an. Beamte sind nicht der finanziellen Offenlegungspflicht unterworfen.

Diskriminierung, Menschenhandel

Gewalt gegen Frauen ist weit verbreitet. Die Medien berichteten von hunderten von Vergewaltigungsfällen im letzten Jahr. Vergewaltigung in der Ehe wird allerdings nicht als Verbrechen gewertet. Es gibt auch kein besonderes Gesetz gegen häusliche Gewalt.

Im März veröffentlichte das Arbeits- und Sozialministerium eine Studie über häusliche Gewalt, die zeigte dass ein Drittel der befragten Familien berichteten, sie hätten häusliche Gewalt erfahren. Allerdings sagten nur siebzehn Prozent der Frauen aus, sie hätten häusliche Gewalt am eigenen Leib erfahren, was sich zweifellos aus dem sozialen Stigma erklärt, das mit einer Anzeige wegen solcher Misshandlungen einhergeht

Selbst wenn es dokumentarische Beweise für Misshandlungen gibt – Augenzeugen, Krankenhausberichte, Aussagen von Sozialarbeitern etc. verhaftet die Polizei die Täter selten. Wenn sie dennoch vor Gericht kommen, erhalten gewalttätige Ehemänner selten schwere Strafen.

Laut Strafgesetzbuch gelten Verbrechen wegen gekränkter Ehre nur als Vergehen. Es gab in den letzten Jahren keine derartigen Verbrechen. Allerdings sieht das Gesetz als Strafe für einen Mann, der wegen eines bewiesenen Ehebruchs seine Frau, Tochter, Mutter oder Schwester oder den Ehebrecher tötet, nur eine Höchststrafe von drei Jahren und 225 Dinar Geldstrafe (800 Dollar) vor.

Das Familienrecht orientiert sich an der Scharia, dem islamischen Recht, und Frauen werden rechtlich, wirtschaftlich und sozial diskriminiert. Das Gesetz verbietet die Heirat zwischen einem Moslem und einer Nicht-Muslima. Es gibt kein Gesetz gegen Vergewaltigung und voreheliche sexuelle Beziehungen sind illegal.

Kuwait ist ein Zielland für den Menschenhandel mit Männern und Frauen, vor allem für Zwangsarbeit. Die Mehrheit dieser Opfer ist unter den mehr als 500.000 Ausländerinnen zu finden, die als Haushaltspersonal arbeiten. Zuwanderer kommen aus Indien, Ägypten, Bangladesch, Syrien, Pakistan, den Philippinen, Sri Lanka, Indonesien, Nepal, Iran, Jordanien und dem Irak, die meisten wollen als Haushaltspersonal, in der Baubranche und der Gesundheitsbranche arbeiten.

Obwohl die meisten dieser Einwanderer freiwillig nach Kuwait kommen, sind einige von ihnen bei der Ankunft zwangsarbeitsartigen Bedingungen durch die Arbeitgeber und Vermittler ausgesetzt, darunter Praktiken wie Nichtauszahlung der Löhne, Bedrohung, körperliche und sexuelle Gewalt, und Einschränkungen der Bewegungsfreiheit durch Entzug der Reisepässe. Weibliche Zuwanderinnen sind besonders von sexueller Ausbeutung und Prostitution bedroht.

Die Regierung von Kuwait zeigt wenig Einsatz in der Verfolgung der Täter. Als Antwort auf diese Praktiken verbat die Regierung Indonesiens im Oktober 2009 weitere Auswanderung von Gastarbeitern nach Kuwait.

Einschränkungen der Arbeitnehmerrechte

Das Recht von Arbeitnehmern, sich Gewerkschaften anzuschließen, ist eingeschränkt. Etwa 100.000 Kuwaiter sind in Gewerkschaften organisiert, hauptsächlich Angestellte des öffentlichen Dienstes und der petrochemischen Industrie.

Diese Gewerkschaften sind meist unter Kontrolle der Regierung organisiert, die 90 Prozent der Gelder stellen und die Bücher kontrollieren. Der Emir kann eine Gewerkschaft durch Erlass auflösen.

Ausländische Haushaltsangestellte, etwa 560.000 der 1,5 Millionen Gastarbeiter, sowie Arbeiter auf Schiffen, dürfen keine Gewerkschaft gründen oder sich einer anschließen. Andere Gastarbeiter dürfen in der Gewerkschaft nicht wählen und nicht für Führungspositionen in einer solchen kandidieren.

Die kuwaitischen Gesetze verbieten es der Regierung nicht, sich in Gewerkschaftsangelegenheiten einzumischen, und es fanden das ganze vergangene Jahr über keine legalen Streiks statt. Das Gesetz verbietet auch keine Strafaktionen gegen Streikende durch den Arbeitgeber. Es gab Streiks von Gastarbeitern, hauptsächlich bei den Beschäftigten von Putz- und Sicherheitsfirmen, die behaupteten, dass sie nicht bezahlt wurden, oder nicht den vollen Lohn bekommen hatten.

Oman

Das Sultanat Oman ist eine absolutistische Erbmonarchie, die seit 41 Jahren von Sultan Qabus Qabus ibn Sa'id Al Sa'id regiert wird. Parteien sind verboten und der Sultan hat die alleinige Autorität, die Gesetze des Landes durch königliche Erlasse zu ändern. Der gewählte Majlis al-Shura (Konsultationsrat, das Unterhaus) hat nur beratende Funktion und keine gesetzgebende Gewalt.

Oman hat eine Bevölkerung von ungefähr 3,3 Million, von denen eine Million Ausländer sind. Es hat eine strategische Lage zwischen dem Arabischen Meer und der Straße von Hormus, durch die der Exportschiffsverkehr aus dem Persischen Golf hindurch muss. Omans nachgewiesene Erdölvorkommen belaufen sich auf etwa 5,5 Milliarden Barrel, die 24. größten der Welt.

Die USA finanzieren das autoritäre Regime von Qabus und haben in den vergangenen Monaten darüber geschwiegen, dass die Sicherheitskräfte des Sultans auf Protestierende geschossen haben. In einem Fall, am 27. Februar, eröffnete die Polizei das Feuer auf eine Demonstration in der größten Industriestadt des Scheichtums, in Sohar, wobei mindestens sechs Demonstranten getötet wurden, die demokratische Rechte, eine repräsentative gesetzgebende Gewalt und Arbeitsplätze forderten.

Laut dem Bericht des Außenministeriums für das Jahr 2010 gab es „grundlegende Menschenrechtsprobleme wie das Fehlen von dauerhaften, von der Regierung unabhängigen Inspektionen der Gefängnisse und Strafanstalten. Es gab weiterhin Einschränkungen der Rechte auf Privatsphäre, Redefreiheit, Pressefreiheit, Versammlungsfreiheit, Vereinigungsfreiheit und Religionsfreiheit; was es an solchen Freiheiten noch gab, wurde allerdings nicht allen gewährt. Frauen wurden sozial diskriminiert und es gab Berichte über Fälle von häuslicher Gewalt. Es gab auch vereinzelt Berichte dass Arbeitgeber ausländische Arbeiter in Verhältnissen hielten die als Zwangsarbeit oder Missbrauchsverhältnisse gelten können.“

Polizei, Gefängnis, juristische Vorgehensweisen

Das Royal Office, hat den Status eines Ministeriums. Es kontrolliert alle internen und externen Sicherheitsangelegenheiten und koordiniert die Nachrichtendienste und Sicherheitsbehörden. Die Royal Oman Police (ROP), die auch Kabinettsstatus hat, ist zuständig für die Sicherheit an Zugangspunkten und dient als Einwanderungs- und Zollbehörde des Landes.

Die Polizei ist nicht dazu verpflichtet vor einer Verhaftung einen Haftbefehl zu beantragen. Sie muss den Verhafteten entweder freilassen oder ihn einem Staatsanwalt überstellen, der ihn innerhalb von 24 Stunden formell verhaften oder freilassen muss. Allerdings können Richter eine Verwahrung von 14 Tagen anordnen und diesen Zeitraum verlängern lassen. Es gab Berichte dass Behörden Gastarbeiter aufgrund des Verdachts, sich illegal im Land aufzuhalten, ohne Anklage festhielten.

Das Gesetz sieht zwar eine unabhängige Rechtssprechung vor, aber der Sultan kann als letzte Berufungsinstanz angerufen werden. Die Prinzipien der Scharia, des islamischen Rechts, bestimmen zivile, wirtschaftliche und Strafgerichte. Es gibt keine Geschworenengerichte.

Die Polizei muss nicht erst einen Durchsuchungsbefehl beantragen, bevor sie Häuser durchsucht, allerdings werden sie oft von der Staatsanwaltschaft beantragt. Die Regierung überwacht sehr genau die private Kommunikation, auch die mittels Handys, E-Mail und Internet-Chatrooms.

Um einen Ausländer zu heiraten, verlangt das Innenministerium von den Bürgern den Antrag einer Genehmigung, sofern diese Ausländer nicht aus einem der GCC-Staaten kommen. Sollte eine Genehmigung fehlen, darf der Ehepartner nicht ins Land, und den Kindern werden die staatsbürgerlichen Rechte vorenthalten.

Kein Respekt vor bürgerlichen Freiheiten

Jegliche Kritik am Sultan ist gesetzlich verboten. Die Regierung verbietet „Material das zu öffentlicher Empörung führen kann, die Sicherheit des Staates verletzt oder die Rechte und Würde einer Person verletzt“; „jegliche Form von Nachrichten die die öffentliche Ordnung und Moral stören oder die Sicherheit einer Person verletzen“; und „charakterliche Diffamierung“. Gerichte legen diese Gesetze generell so aus dass es illegal ist, einen staatlichen Repräsentanten zu kritisieren oder zu beleidigen.

Die redaktionelle Ausrichtung der acht Zeitungen des Landes – vier in Arabisch, vier in Englisch, alle in Privatbesitz – stimmt im Großen und Ganzen mit den Ansichten der Regierung überein. Die Regierung besitzt vier Radiosender, zwei Fernsehsender und hat die Lizenz für einen privaten Fernsehsender erworben; diese stehen ebenfalls hinter der Regierung. Es gibt keine reguläre internationale Medienpräsenz.

2010 war es drei Autoren aus Gründen der nationalen Sicherheit verboten, in den Medien oder der Öffentlichkeit aufzutreten: Abdullah al-Riyami, ein Poet und Menschenrechtsaktivist; Mohamed al-Yahyai, Journalist und Autor; und Mohamed al-Harthy, Schriftsteller und Poet. Obwohl diese drei Personen mittlerweile vom Sultan begnadigt wurden blieben ihre Aktivitäten das Jahr über eingeschränkt.

Das Informationsministerium sieht all Medienprodukte und Bücher durch, sowohl die im Land produzierten als auch die importierten. Vor der Internationalen Buchmesse in Muskat verbaten die Behörden eine Reihe von Titeln aus Literatur, Poesie und Geschichte.

Ungefähr 50 Prozent der Bevölkerung Omans nutzen das Internet, und durch dieses Medium setzte die Regierung Einschränkungen der Meinungsfreiheit durch. Die Behörde zur Regulierung der Telekommunikation überwacht Internet-Serviceprovider und die Behörden blockierten einige virtuelle private Netzwerke, die beim Versuch genutzt wurden, die Zensur zu umgehen.

Als Anregung zur Selbstzensur brachte die Regierung vor Websites Warnungen an, die die Nutzer informierten dass Kritik am Sultan oder an Regierungsbeamten zensiert würde und zu Verhaftung und Verhör führen kann.

Lamhaa, ein indischer Film über den Kaschmir-Konflikt, wurde im Juli in allen GCC-Staaten verboten. Die Regierung von Oman verbat außerdem im Mai Sex and the City 2, wegen anstößigem Inhalt.

Das Gesetz sieht Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit nur vor für „rechtmäßige Ziele und in angemesser Art und Weise.“ Während des Jahres 2010 verbot der Ministerrat zahlreiche Vereinigungen die als schädlich für die soziale Ordnung oder anderweitig unangemessen angesehen wurden. Vereine müssen sich außerdem beim Ministerium für Soziale Entwicklung eintragen, das deren Satzungen absegnen muss.

Die durchschnittliche Zeit, die ein Verein braucht um genehmigt und eingetragen zu werden betrug zwei Jahre. Vereine müssen eine Genehmigung der Regierung erhalten, um Finanzierung von einer internationalen Organisation zu bekommen. Auf Volkszugehörigkeit basierende Vereine wurden auf einen pro Nationalität begrenzt.

Einschränkungen der Religionsfreiheit

Fast alle Omaner sind entweder Ibaditen oder Sunniten. Weniger als fünf Prozent sind Schiiten. Die Mehrheit der Nichtmuslime sind Gastarbeiter aus Südasien, allerdings gibt es auch kleine Gemeinden von indischen Hindus und Christen.

Nichtmuslime dürfen ihren Glauben nur auf Land praktizieren, das speziell hierzu vom Sultan gestellt wurde. Artikel 209 des Strafgesetzbuches sieht eine Gefängnisstrafe und Geldstrafe für jeden vor, der öffentlich Blasphemie gegen Gott oder seine Propheten verübt oder religiöse Gruppen durch Schriften oder geschriebenes Wort beleidigt, allerdings gibt es keine Berichte über Verfahren wegen solcher Vergehen.

Flüchtlinge und Menschenhandel

Oman hat weder das UN-Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge von 1951 noch das Protokoll aus dem Jahr 1967 unterschrieben. Die Royal Oman Police, die dafür verantwortlich ist, den Status von Flüchtlingen festzustellen, hat im Jahr 2010 kein Asyl gewährt oder Flüchtlinge akzeptiert.

Laut dem US-Außenministerium fingen die Behörden hunderte von Somaliern, Jemeniten, Äthiopiern und Eritreern ab, die illegal vom Iran aus über den Seeweg ins Land einreisen wollten und schoben sie ab. Diese Personen wurden meistens in Sammellagern in Salalah oder in der Hafenstadt Sohar im Norden des Landes interniert, im Durchschnitt einen Monat lang bevor sie in ihre Heimatländer zurückgeschickt wurden.

Kein Recht, die Regierung zu ändern

Sultan Qabus al-Said behält die oberste Kontrolle über alle Angelegenheiten der Innen- und Außenpolitik, und Bürger haben nicht das Recht, die Zusammensetzung der Regierung zu ändern. Zwar haben Bürger über 21 Jahren das Recht an der Wahl zur Beratenden Versammlung teilzunehmen, aber diese Institution hat keine gesetzgebende Gewalt. Politische Parteien sind nicht erlaubt.

Beamte müssen ihre Finanzen nicht offenlegen und das Gesetz verpflichtet nicht dazu, der Öffentlichkeit Regierungsinformationen zugänglich zu machen.

Es gab im Jahr 2010 keine eingetragenen nichtstaatlichen Organisationen oder selbstständigen Menschenrechtsgruppen. Ein von der Regierung finanziertes Menschenrechtskomitee, das dem Sultan Rechenschaft schuldig ist, meldete 72 Fälle von vermutlichen Menschenrechtsverletzungen, aber es waren bis Ende des Jahres keine Zahlen vorhanden.

Diskriminierung

Das Strafgesetzbuch belegt Homosexualität mit Gefängnisstrafe von sechs Monaten bis drei Jahren.

Es gab 2010 eine nicht näher spezifizierte Anzahl von Anzeigen wegen homosexueller Handlungen; 2009 gab es neun Anklagen wegen „Sodomie“.

Vergewaltigung ist gesetzlich verboten, allerdings nicht innerhalb der Ehe. Kulturelle und gesellschaftliche Einflüsse hindern Frauen daran, Vergewaltigungen anzuzeigen. Es gab Fälle in denen Ausländerinnen, die als Hausangestellte arbeiteten von ihren Sponsoren oder den Vermittlern vergewaltigt wurden, aber Polizeiermittlungen hatten laut ausländischen Missionen nur wenige Verurteilungen wegen Vergewaltigungen zur Folge.

Es gibt kein besonderes Gesetz über häusliche Gewalt, aber Berichten zufolge waren Zivilklagen wegen vermuteter Misshandlung des Ehepartners häufig. Sexuelle Belästigung ist nicht gesondert verboten. Frauen dürfen zwar Grundstücke besitzen, aber nur 0,4 Prozent aller Grundbesitzer sind Frauen.

Die weibliche Genitalverstümmelung ist nicht gesetzlich verboten, aber das Gesundheitsministerium verbietet Ärzten, dies in Krankenhäusern oder anderen Gesundheitseinrichtungen zu tun. Sie wird an manchen Mädchen im Alter von einem bis neun Jahren praktiziert, meist in ländlichen Gebieten. Es gab bestätigte Fälle von lebensbedrohlichen Folgeschäden, darunter ein Mädchen das drei Tage nach dem Eingriff mit schweren Blutungen in eine medizinische Einrichtung gebracht wurde.

Menschenhandel und Zwangsprostitution

Männer und Frauen, die aus Indien, Pakistan, Bangladesch, Sri Lanka, den Philippinen und Indonesien nach Oman reisen, sind die Opfer von Menschenhändlern, vor allen Dingen zu Zwecken, die an Zwangsarbeit grenzen. Die meisten dieser Migranten aus Süd- und Südostasien reisen freiwillig nach Oman da sie hoffen Arbeit als Hauskräfte oder niedrig qualifizierte Arbeiter in der Bau-, Agrar- und Dienstleistungsbranche des Landes zu finden.

Oman ist außerdem ein Zielland für Frauen aus China, Indien, Marokko, Osteuropa und Südasien, die zu sexueller Ausbeutung gezwungen werden, normalerweise von Mitbürgern ihrer eigenen Länder.

Neun Omaner und dreizehn Ausländer wurden letztes Jahr wegen Menschenhandels in sieben Fällen angeklagt. Ein Omaner wurde wegen Menschenhandel verurteilt, ein zweiter wegen Totschlag, weil er einen Ausländer gezwungen hatte, auf einem Fischerboot zu arbeiten, wobei er ertrank nachdem er vom Boot geschubst wurde. Die anderen Fälle drehten sich um sexuelle Ausbeutung.

Arbeitnehmerrechte und Bedingungen

Die Regierung erkennt das Recht von Arbeitern an, Gewerkschaften zu bilden, aber die Aktivitäten von Gewerkschaften werden beschränkt. Gewerkschaften dürfen ohne Genehmigung des Arbeitsministeriums keine finanziellen Zuwendungen akzeptieren. Arbeiter haben das Recht zu streiken, müssen aber dazu die Zustimmung von einer absoluten Mehrheit der Arbeiter haben um den Streik beginnen zu können. Arbeitgeber müssen drei Wochen davor informiert werden.

Es fanden einige Streiks statt. Im März diesen Jahres streikten die Arbeiter der staatlichen Ölbetriebe für höhere Löhne, und schlossen sich Protesten der Arbeiter anderer Branchen gegen das Regime von Qabus an.

Der Mindestlohn im Privatsektor ist 140 Riyal für Bürger, 360 Dollar, was nicht ausreicht um einem Arbeiter und seiner Familie einen angemessenen Lebensstandard zu ermöglichen. Dieser Mindestlohn gilt nicht für kleine Unternehmen mit weniger als fünf Beschäftigten, Familienmitglieder im Familienbetrieb und einige Kategorien von Handwerkern.

Für Gastarbeiter gibt es keine Mindestlöhne, und es gab Berichte dass einige mehr als 12 Stunden täglich für nur 30 Riyal (78 Dollar) im Monat arbeiteten.

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