Deutsche Kriegsverbrechen in Italien

Teil 2: Nazi-Terror und italienischer Widerstand

Bei ihrem Rückzug vor den Alliierten in Italien verfuhren die deutschen Truppen nach dem Prinzip der verbrannten Erde. Bereits am 12. September 1943, wenige Tage nach der Kapitulation der italienischen Regierung, hatte Hitler befohlen, den Vormarsch der alliierten Streitkräfte so hinhaltend zu verzögern, dass Zeit für Räumung und Zerstörung gewonnen werde, die rücksichtslos durchzuführen sei. Dem Gegner sollte eine Wüste hinterlassen werden.

Dieses brutale und rücksichtslose Vorgehen stieß zunehmend auf Widerstand, insbesondere im Kriegsgebiet im mittleren Italien, wo die Wehrmacht stärker präsent war als in Norditalien. Anfangs richtete sich der Widerstand der Bevölkerung vor allem gegen die Übergriffe deutscher Soldaten, gegen Gefangennahme, Deportation und Zwangsarbeit, aber auch gegen die nach Überzeugung der meisten Menschen in Italien völlig sinnlose Weiterführung und Verlängerung eines Krieges, der ihnen nur Leid, Tod und die Vernichtung ihrer Häuser und Höfe brachte, sowie die Zerstörung von Fabriken, Straßen und Eisenbahnlinien, kurz gesagt: der Lebensgrundlagen einer modernen Gesellschaft.

Der Widerstand wuchs und organisierte sich zunehmend, je brutaler die Unterdrückung und das Vorgehen der deutschen Besatzungsmacht wurde.

Besonders gefürchtet war die Gefangennahme von Männern und ihre Deportation zur Zwangsarbeit in Oberitalien oder in der deutschen Rüstungsindustrie. Tausende widersetzten sich der "freiwilligen" Einberufung zum Arbeitseinsatz. Friedrich Andrae*) schreibt: "Gegen Deportation zur Zwangsarbeit, Demontage von Fabriken und Abtransport von Maschinen, Rohstoffen und Material nach Deutschland gibt es lokale Streiks. Als die Maßnahmen Anfang 1944 verstärkt werden, treten am 1. März nahezu 1,2 Millionen Arbeiter, vor allem in den Industriezentren Norditaliens, Turin und Mailand, in den Generalstreik, der erst nach einer Woche am 8. März wieder abgeblasen wird. In Mittelitalien mangelt es zwar an größeren Industriestandorten oder sind die Betriebe im Hinterland der Front bereits demontiert, dennoch wird auch hier gestreikt."

Es ist im Rahmen dieses Artikels nicht möglich, genauer auf den Aufstand in Neapel vom September 1943 und den mutigen Widerstand von vielen Bewohnern anderer Ortschaften einzugehen, die sich den brutalen Methoden der Nazitruppen widersetzten. Eine Konsequenz jeder Widerstandshandlung waren Rache- und sogenannte "Sühneaktionen". Oft war davon die Bevölkerung benachbarter Ortschaften betroffen, durch die Wehrmachts- und SS-Einheiten bei ihrem Rückzug nach Norden zogen.

Das Massaker in den Adreatinischen Höhlen

Am 23. März 1944 wird in den größeren Städten von Mussolinis Repubblica Sociale Italiana der 25. Jahrestag der Gründung der Fasci, der faschistischen Stoßtrupps gefeiert. Auch in Rom findet eine Gedenkveranstaltung statt, an der sich auch Wehrmachts- und SS-Führer beteiligen. Wie jeden Nachmittag marschiert die 2. Kompanie des III. Bataillons des deutschen Polizeiregiments Bozen durch die Via Rasella. Auf sie wird ein Bombenanschlag verübt. 32 deutsche Polizeisoldaten sind sofort tot, etwa doppelt so viele teilweise schwer verletzt. Einer von ihnen erliegt später seinen Verletzungen. Auch zwei Zivilisten werden getroffen. Die Täter können entkommen.

Die deutsche Reaktion erfolgt schnell und gnadenlos. Hitler, der sofort über das Attentat informiert wird, tobt. Er will als Vergeltung ein ganzes Stadtviertel in die Luft sprengen und für jeden getöteten deutschen Polizisten 30 oder sogar 50 Italiener erschießen lassen. Es erfolgen kurze Beratungen und der Austausch von Depeschen. Obersturmbannführer Herbert Kappler, Chef der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdiensts in Rom, berät sich mit Generaloberst von Mackensen, dem Oberbefehlshaber der 14. Armee, dem der Standortkommandant von Rom unterstellt ist.

Kappler schlägt als Repressalie vor, zehn Italiener für jeden getöteten Polizeisoldaten zu erschießen, was den Gepflogenheiten im Befehlsbereich des Oberbefehlshabers Südwest, Kesselring, entspricht. Er schlägt weiterhin vor, dafür Personen auszuwählen, die bereits in Haft gehalten werden und zum Tode verurteilt worden sind. Kesselring schließt sich diesem Vorschlag an, und am späten Abend erhalten sie über Generaloberst Jodl, den Chef des Wehrmachtführungsstabs, die Anweisung, Hitler befehle die Erschießung von Geiseln im Verhältnis von zehn zu eins, die Durchführung obliege dem Sicherheitsdienst, Ausführung binnen 24 Stunden.

Da nicht genügend zum Tode verurteilte Häftlinge zur Verfügung stehen, wird ihr Kreis auf Häftlinge ausgedehnt, die wahrscheinlich die Todesstrafe erwartet. Da auch damit die erforderliche Anzahl von Geiseln nicht erreicht wird, muss der italienische Polizeichef weitere fünfzig bis sechzig Personen, zum Beispiel Juden, zusammentreiben. Am Ende bringt Kappler auf diese Weise 335 Geiseln zusammen.

Sie werden auf Lastwagen geladen und zu den Ardeatinischen Höhlen südöstlich von Rom gekarrt. Dort werden sie, wie Andrae schildert, "im von Fackeln schwach erleuchteten Dunkel der Höhlen Mann für Mann reihenweise per Genickschuss umgebracht. Als die Leichenberge zu hoch werden, müssen sich die Delinquenten auf ihre toten Kameraden legen, um dann den Genickschuss zu erhalten. Die Massenexekution dauert etliche Stunden, bis zum folgenden Tag. Kappler muss seine Leute mit viel Alkohol bei der Stange halten. Es sterben 335 Männer, fünf mehr als Hitler befohlen hat. Unmittelbar danach lässt Kappler die Höhlen durch Sprengungen verschließen."

Die Opfer des Massakers hatten nichts mit dem Attentat in der Via Rasella zu tun. Bei der überwiegenden Mehrheit handelte es sich um politische Gefangene, vorwiegend um Antifaschisten aus dem Umfeld des Partito d'Azione, der Aktionspartei.

Andrea liefert eine detaillierte Darstellung der sozialen Herkunft der Opfer: "Die größte soziale Gruppe stellen Arbeiter und Facharbeiter (77), gefolgt von Beamten und Angestellten des Öffentlichen Dienstes (57) und denjenigen aus kaufmännischen Berufen (54); auch 38 Offiziere der italienischen Streitkräfte gehören dazu, davon fünf Generäle und 13 höhere Stabsoffiziere; außerdem Anwälte (12), Bauern und Landwirte (12), Studenten (9) und Professoren (5), Ingenieure und Architekten (6), Künstler (8), Industrielle (5), Mediziner (3), Bankleute, Handwerker verschiedenster Profession, auch 1 Priester und Menschen anderer sozialer und beruflicher Herkunft; Ausländer sind ebenfalls dabei, Flüchtlinge aus Russland, mindestens zwei deutsche Juden. Ein Fünftel, nämlich 62, sind noch keine 25 Jahre alt, der Jüngste, 1929 geboren, zählt gerade 15 Jahre, weitere acht sind noch nicht achtzehn, elf älter als sechzig."

Befehle von höchster Ebene

Mit besonderer Brutalität und Grausamkeit gingen deutsche Einheiten in der Toskana gegen Partisanen und ihre wirklichen oder mutmaßlichen Unterstützer in der Zivilbevölkerung vor.

Viele der dort verübten unvorstellbaren Verbrechen gehen auf das Konto der Division Brandenburg, meist nur Brandenburger genannt. Bei ihr handelt es sich um einen Sonderverband, der ursprünglich für Angriffsoperationen und Kommandounternehmen auch hinter gegnerischen Linien gebildet worden war. Er unterstand dem Oberkommando des Geheimdiensts der Wehrmacht, an dessen Spitze Admiral Canaris stand. Als die Wehrmacht von Angriff auf Verteidigung umschalten musste, wurde die Division zur Partisanenbekämpfung eingesetzt. Allein im April 1944 wurden im Verlauf derartiger Operationen in Italien laut dem offiziellen Kriegstagebuch der deutschen Wehrmacht 4.000 Menschen umgebracht.

Sowohl Friedrich Andrae wie auch Gerhard Schreiber weisen in ihren Studien über die Verbrechen der Wehrmacht an der italienischen Zivilbevölkerung darauf hin, dass die entsprechenden Befehle, Anordnungen und ideologischen Vorarbeiten von höchster Ebene ausgingen und sich bis auf die propagandistischen Vorbereitungen für den Überfall auf die Sowjetunion zurückzuverfolgen lassen.

Seit dem Überfall auf die Sowjetunion am 22. Juni 1941 lautete die offizielle Sprachregelung "Weltanschauungskrieg" oder "Vernichtungskrieg". Nicht wenige der 1943 bis 1945 in Italien eingesetzten Divisionen hatten ihre Kriegserfahrungen an der Ostfront gemacht, waren dort zerschlagen und dann in Italien neu aufgestellt oder direkt dorthin verlegt worden. Sie übertrugen den "Ideengehalt" der "Führererlasse" aus dem Jahr 1941/42 von der Ostfront nach Italien.

Zu diesen Führererlassen gehört auch der berüchtigte Kommissarbefehl vom 6. Juni 1941, der in einem Dekret des Oberkommandos der Wehrmacht zur Bekämpfung "kommunistischer Aufstandsbewegungen in den besetzten Gebieten" vom 16. September 1941 noch einmal verschärft wurde. Darin wird befohlen, "dass überall mit den schärfsten Mitteln einzugreifen ist, um die Bewegung in kürzester Zeit niederzuschlagen. (...) Als Sühne für ein deutsches Soldatenleben muss in diesen Fällen im allgemeinen die Todesstrafe für 50 - 100 Kommunisten als angemessen gelten. Die Art der Vollstreckung muss die abschreckende Wirkung noch erhöhen."

Mit dem geltendem Völkerrecht, das Hitler verachtete, ließen sich derartige Erlasse nicht vereinbaren. Schon das Unternehmen Barbarossa, der Angriff gegen die Sowjetunion, stellte einen eklatanten Bruch des Völkerrechts dar, das einen Angriffskrieg explizit ausschließt. All dies geschah mit Hilfe und Einverständnis der militärischen Führung. Hohe Offiziere und Wehrmachtsjuristen waren an der Ausarbeitung der Erlasse beteiligt.

Verbrechen gegen die Zivilbevölkerung wurden in diesen Befehlen ausdrücklich gebilligt und verlangt. So heißt es in Hitlers sogenannten "Bandenbefehl" vom 16. Dezember 1942: "Rücksichten, gleich welcher Art, sind ein Verbrechen gegen das deutsche Volk und die Soldaten an der Front. (...) Die Truppe ist dazu berechtigt und verpflichtet, in diesem Kampf ohne Einschränkung auch gegen Frauen und Kinder jedes Mittel anzuwenden."

Wiederholt wird darauf hingewiesen, dass diejenigen, die brutal und hart durchgreifen, mit keinen Konsequenzen rechnen müssen. So heißt es in einem Befehl vom 7. April 1944 für die in Italien eingesetzten Truppen: "Zu scharfes Durchgreifen wird bei der derzeitigen Lage niemals Grund zu einer Strafe sein."

Fortsetzung

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*) Diese Artikelserie stützt sich auf zwei in den neunziger Jahren erschienene Bücher: Friedrich Andrae, "Auch gegen Frauen und Kinder - Der Krieg der deutschen Wehrmacht gegen die Zivilbevölkerung in Italien 1943-1945" (erschienen im Piper-Verlag München Zürich, 1994) sowie Gerhard Schreiber, "Deutsche Kriegsverbrechen in Italien - Täter, Opfer, Strafverfolgung" (Beck'sche Reihe, Verlag C.H. Beck, München, 1996).

Siehe auch:
Teil 1: 60 Jahre seit dem Massaker von Sant' Anna di Stazzema
(3. September 2004)
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