Assange erhält grünes Licht für Berufung gegen Auslieferung

WikiLeaks-Gründer Julian Assange darf sich an den Supreme Court, das höchste Gericht Großbritanniens wenden, um sich gegen seine Auslieferung an Schweden wegen erfundener Vergewaltigungsvorwürfe zu wehren.

Fast ein Jahr, nachdem er aus politischen Motiven verhaftet worden war, erschien Assange am Montag vor dem High Court. Er hat seit seiner Verhaftung am 7. Dezember 2010 zehn Gerichtstermine hinter sich gebracht.

Der High Court hatte am 2. November entschieden, den Antrag auf Ablehnung seiner Auslieferung nach Schweden in allen vier Punkten zurückzuweisen. Assange beantragte jetzt, sich an den Supreme Court wenden zu dürfen, um diese Entscheidung zu kippen.

Die schwedischen Behörden wollen zusammen mit der britischen Staatsanwaltschaft erreichen, dass Assange wegen angeblicher sexueller Übergriffe auf zwei schwedische Frauen im August letzten Jahres ausgeliefert wird. Beide Frauen geben zu, einvernehmlichen Sex mit Assange gehabt zu haben. Eine der beiden erhebt den Vorwurf, dass Assange in einem Fall kein Kondom benutzt habe. Die andere behauptet, dass Assange Geschlechtsverkehr mit ihr gehabt habe, als sie nicht völlig wach gewesen sei. Assange weist jegliches Fehlverhalten zurück.

Die Anhörung am Montag wurde von den beiden selben Richtern geleitet, die Assanges Auslieferung an Schweden bei der letzten Anhörung bestätigt hatten. Im Februar hatte der Bezirksrichter Howard Riddle am Amtsgericht Belmarsh entschieden, dass Assange ausgeliefert werden könne.

Weil WikiLeaks den kriminellen Charakter der Invasionen Afghanistans und des Iraks und andere Verbrechen der imperialistischen Großmächte entlarvt hatte, fordern führende Politiker und Medienvertreter in den Vereinigten Staaten Assanges Ermordung und die Zerstörung seiner Organisation. Trotzdem urteilte Riddle, Assanges Menschenrechte würden durch seine Auslieferung nicht verletzt, und dass er in Schweden einen fairen Prozess erwarten könne.

Nachdem die juristischen Argumente von Assanges Anwälten im November zurückgewiesen worden waren, blieb ihm als einziger weiterer juristischer Weg, vom High Court die Erlaubnis einzuholen, vor dem Supreme Court in Revision zu gehen. Dazu musste er ein juristisches Zertifikat auf der Grundlage beantragen, dass sein Fall „von allgemeinem öffentlichem Interesse“ sei.

Bei der Anhörung am Montag argumentierte Assanges Anwaltsteam unter der Führung von Gareth Peirce, dass das höchste britische Gericht entscheiden solle, ob seine Auslieferung ungesetzlich sei, weil der Antrag der schwedischen Behörden von einem „parteiischen Staatsanwalt im Dienst der Exekutive“ gestellt worden sei. Sie warfen auch die Frage auf, ob der Antragsteller als „Beschuldigter“ bezeichnet werden könne, weil in Schweden noch keine Entscheidung gefallen sei, ihn anzuklagen. Assange wird in dem Europäischen Haftbefehl (EAW), der seine Auslieferung beantragt, nicht als beschuldigte Person bezeichnet.

Seine Anwälte argumentieren, dass der EAW nicht von einer Justizbehörde ausgestellt worden sei, wie nach europäischem Recht erforderlich, und infolgedessen unzulässig sei. Er wurde von der schwedischen Staatsanwältin ausgefertigt, die den Fall gegen Assange wieder aufgriff, nachdem die schwedische Generalstaatsanwältin Eva Finné ihn schon niedergeschlagen hatte. Innerhalb von 24 Stunden, nachdem die Frauen ihre Vorwürfe erhoben hatten, erklärte Finné: „Ich glaube, es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass er eine Vergewaltigung begangen hat.“

Der Fall wurde von einem führenden rechten Sozialdemokraten und Anwalt mit Namen Claes Borgström wieder aufgegriffen.

Assanges Anwalt Mark Summers sagte den Richtern am Montag: “Staatsanwälte sollten keinesfalls das Recht haben, EAWs zu erlassen.“

Sehr viele EAWs haben sich schon als „ungerechtfertigt, missbräuchlich und fehlerhaft“ erwiesen. Seit 2005 wurde in sechzig Fällen das System der EAWs vor dem High Court in Frage gestellt, weil sie von einem Staatsanwalt ausgefertigt worden waren und nicht von einem unabhängigen, neutralen Mitglied der Justiz.

Für die schwedische Regierung argumentierte die Kronanwältin Clare Montgomery, dass Assanges Fall „nicht von allgemeinem öffentlichen Interesse“ sei. Und das trotz der Tatsache, dass das britische Unterhaus am gleichen Tage die Frage debattierte, wer oder was eine „Justizbehörde“ sei, die einen EAW ausstellen dürfe.

Sie sagte dem Gericht: “Der einzige Grund, warum Mr. Assange noch nicht vor Gericht stand, ist seine von ihm selbst verursachte Abwesenheit.“

Tatsächlich aber war Assange von den schwedischen Behörden unmittelbar nach dem Auftauchen der Beschuldigungen einvernommen worden und hatte Schweden dann verlassen dürfen.

Die Richter akzeptierten, dass die Frage, ob ein nicht unparteiischer Staatsanwalt eine „Justizbehörde“ sei, wie es das Auslieferungsgesetz von 2003 verlangt „von allgemeinem öffentlichen Interesse“ ist. Aber Sir John Thomas sagte, der High Court habe unbeachtlich dessen „trotzdem nur geringe Zweifel, dass, juristisch gesehen, der Staatsanwalt noch zu dem Kreis gehöre“, der einen Haftbefehl ausstellen dürfe.

Das Urteil bedeutet, dass Assange das Recht verweigert wird, sich mit seinem Fall automatisch an den Supreme Court zu wenden, darf diesen aber jetzt direkt anrufen, um seinen Fall prüfen zu lassen.

Thomas betonte aber, dass Assanges Chancen “außerordentlich gering seien, auch wenn sein Fall vor den Supreme Court gebracht werden könne. Er fügte hinzu: „Aus leicht ersichtlichen Gründen werden wir darum bitten, dass der Supreme Court so rasch wie möglich entscheidet.“

Assange hat nur 14 Tage Frist, um sein Ersuchen beim Supreme Court einzureichen. Gareth Peirce erläuterte vor dem Gericht: wenn der Supreme Court sich weigern würde den Fall anzunehmen, dann hätte Assange in Großbritannien alle rechtlichen Möglichkeiten erschöpft. In diesem Fall würde er sofort nach Schweden ausgeliefert werden.

Nach der Anhörung sagte Assange bezüglich des EAW-Systems, es gebe „viele betroffene Familien im Vereinigten Königreich und anderen europäischen Ländern, die für Gerechtigkeit kämpfen… Ich denke, es war eine richtige Entscheidung und ich bin dankbar dafür. Der lange Kampf für Gerechtigkeit für mich und andere geht weiter.“

Die international abgestimmte Jagd auf Julian Assange unter Führung der Vereinigten Staaten zielt darauf ab, ihn zum Schweigen zu bringen und WikiLeaks zu zerstören.

In der letzten Woche sind neue Beweise aufgetaucht, wie weit die Operation „Ergreift Assange“ geht. Am Samstag deckte der Sydney Morning Herald die Existenz von diplomatischen Depeschen auf, aus denen die enge Zusammenarbeit zwischen der australischen Regierung und der Obama-Regierung in dieser Angelegenheit ersichtlich ist.

Die Dokumente wurden aufgrund des Gesetzes zur Freiheit der Information freigegeben. Der Herald erklärte, die Dokumente bewiesen, dass „die australische Botschaft in Washington im Dezember 2010 berichtete, dass die Untersuchung ‘sowohl dem Umfang als auch der Natur der Sache nach einmalig’ sei. Die Medienberichtete, dass in Alexandria in Virginia eine geheime Grand Jury gebildet worden sei, seien ‘vermutlich wahr’.“

Dies bestätigt eine Erklärung von Assanges damaligem Anwalt Mark Stephens vom Dezember 2010. Dieser hatte gesagt: „Wir haben von den schwedischen Behörden erfahren, dass in Alexandria insgeheim eine Grand Jury gebildet wurde…, genau am anderen Flussufer gegenüber von Washington in der Nähe des Pentagon.“

Der Artikel des Herald macht auf Dokumente aufmerksam, die „kürzlich vom Außenministerium freigegeben wurden“. Diese bewiesen, dass die australische Botschaft in Washington am 7. Dezember letzten Jahres bestätigt habe, dass das US-Justizministerium ‘aktiv und energisch eine Untersuchung durchführe, ob Julian Assange nach amerikanischem Recht angeklagt werden könne, vermutlich unter dem Antispionagegesetz von 1917’.“

Die australische Regierung hat nichts getan, um Assange, einen australischen Staatsbürger, zu verteidigen. Im Gegenteil, alle Indizien weisen darauf hin, dass sie aktiv auf seine Auslieferung nach Schweden hingearbeitet hat.

Der frühere australische Premierminister und jetzige Außenminister Kevin Rudd weigerte sich, auf die Frage zu antworten, ob Assange, wenn er einmal in Schweden sei, „einstweilig an die USA ausgeliefert“ werden könne.

Der Herald bemerkt: “Die Depeschen zeigen auch, dass die australische Regierung vorgewarnt werden möchte, wenn Assange an die Vereinigten Staaten ausgeliefert werden solle, aber dass australische Diplomaten keine Einwände erhoben hätten, falls er wegen Spionage und Verschwörung angeklagt würde.“

Die Entscheidung des High Court, Assange unter sehr beschränkten Voraussetzungen zu gestatten, einen Antrag an den Supreme Court zu stellen, ist sehr wohl kalkuliert. Assanges Beteuerungen, sein Fall sei politisch motiviert, und dass er im Fall seiner Überstellung nach Schweden auf unbestimmte Zeit inhaftiert werden oder gar an die USA ausgeliefert würde, wird weithin für zutreffend gehalten. Die Richter legen daher Wert darauf, dass es so aussieht, als hätten sie ihm die Chance eingeräumt, jede rechtliche Möglichkeit wahrzunehmen, ohne jedoch eine wirkliche Anhörung durchzuführen.

Das Urteil vom Montag bestätigt, dass das Schicksal von Julian Assange nicht in den Händen der britischen Justiz bleiben darf. Arbeiter international müssen seine Freilassung fordern. Das kann nur durchgesetzt werden, indem sich breiteste Schichten von Arbeitern und Jugendlichen für seine Verteidigung einsetzen.

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