Bundeswehr-Offizier Franco A. wird wegen Terrorverdachts angeklagt

Am Dienstag wurde bekannt, dass Franco A. nun doch wegen der „Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“ angeklagt und vor Gericht gestellt wird. Das geht aus einem nun veröffentlichten Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 22. August hervor.

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt /Main hatte letztes Jahr die Anklage in diesem Punkt fallengelassen. Die nun öffentlich gewordenen Einzelheiten legen den Schluss nahe, dass es sich bei dem 30-jährigen Ex-Bundeswehr-Offizier um einen rechtsextremen, neonazistischen Terroristen handelt.

Im Februar 2017 war A. auf dem Flughafen Wien festgenommen worden, als er eine eigens dort versteckte Schusswaffe von einer Toilette abholen wollte. Bei den anschließenden Ermittlungen wurde bekannt, dass er gemeinsam mit mindestens zwei weiteren Komplizen – Maximilian T. und Mathias F. – offenbar Anschläge auf hochrangige Politiker und Persönlichkeiten plante. Bei allen drei Beschuldigten waren umfangreiche Bestände an Waffen und Munition gefunden worden.

Franco A. hatte sich auch in Bayern als syrischer Flüchtling registrieren lassen und plante offensichtlich, künftige Taten Flüchtlingen in die Schuhe zu schieben, um damit rechte und ausländerfeindliche Stimmungen in Deutschland zu schüren.

Auf einer Liste fanden sich neben den Namen von hochrangigen Politikern auch der Name der Vorsitzenden der Amadeu-Antonio-Stiftung Annetta Kahane, ein Feindbild der Neonazis und Rechten. Dennoch wurde Franco A. mangels dringenden Tatverdachts schon im November 2017 wieder aus dem Gefängnis entlassen.

Gut ein halbes Jahr später, im Juni 2018, ließ dann das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main die Anklage gegen Franco A. auf Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat fallen. Denn obwohl die Vorbereitungen auf eine solche Straftat weit gediehen seien, habe Franco A. diese nicht begangen, obwohl er angeblich dazu Gelegenheit gehabt hätte. Das OLG konstruierte daraus den mangelnden Tatverdacht. Weitere Anklagepunkte, darunter Verstöße gegen das Waffengesetz sowie Betrug, sollten in einem Verfahren vor dem Landgericht Darmstadt verhandelt werden.

Die Bundesanwaltschaft legte gegen diese Entscheidung beim BGH Beschwerde ein, der nun stattgegeben wurde. Nun muss das OLG die Terror-Anklage des Generalbundesanwalts doch verhandeln.

Den Eingaben der Verteidigung von Franco A. im Zwischenverfahren schenkt der BGH wenig Glauben. A. hatte vortragen lassen, „seine Äußerungen und Aufzeichnungen seien von den Ermittlungsbehörden missverstanden und fehlinterpretiert worden, tatsächlich sei es ihm immer nur um ‚Liebe‘, ‚Frieden‘ und nie um Gewalt gegangen“.

Die Neue Züricher Zeitung war im April 2019 in einer langen dreiteiligen Artikelserie über Franco A. genau dieser Linie gefolgt, um ihn zu rehabilitieren. „Dem Berliner Büro der NZZ liegen Hunderte Seiten Akten, Audiodateien und Handyvideos zum Fall von Franco A. vor“, schrieb der Autor Benedict Neff. Er habe wiederholt Franco A., seine Partnerin, Familienmitglieder und andere ihm nahestehenden Personen getroffen.

Neff war geradezu begeistert. „Dass hier ein Soldat zu Hause ist“, ereiferte er sich, „merkt man an der Reinlichkeit. Die Wohnung ist blitzblank geputzt.“ Franco A. wirke „immer noch durchtrainiert, aber seine Haare sind mittlerweile zu einem kleinen Zopf gebunden, Strähnen fallen ihm in die Stirn“. Niemand würde ihn mehr für einen Offizier halten. „Er sieht eher aus wie ein Künstler oder ein Student der Philosophie. Geblieben ist der Bart.“

Bei Franco A.s Partnerin, die Neff ausführlich interviewte und als Mitglied der Linkspartei vorstellte, handelt es sich um Sophia T., die Schwester seines Komplizen Maximilian T., der als Bundeswehrsoldat in der gleichen Einheit wie A. im französischen Illkirch gedient hatte, kurzzeitig verhaftet wurde und inzwischen persönlicher Referent des AfD-Bundestagsabgeordneten Jan Nolte ist.

Der Vater von Sophia und Maximilian, Thomas Tischer, ist ein bekannter Neonazi, der unter anderem bei den Reichsbürgern und in der NPD aktiv war. Der Autor Tobias Ginsburg, der in der Reichsbürgerszene undercover recherchiert hat, zitiert ihn mit den Worten. „Du kannst die Welt nur noch mit einer ganz radikalen Maßnahme retten. Wenn du Milliarden biologisch und den ganzen Nahen Osten atomar vernichtest.“

Während die NZZ Franco A. als „Missverstandenen“ darstellte, wird im veröffentlichten Beschluss des BGH seine rechtsextreme neonazistische Gesinnung deutlich.

Der Angeklagte habe eine besondere Abneigung gegenüber Menschen jüdischen Glaubens. „Der ‚Zionismus‘ betreibe einen systematischen Rassenkrieg, indem Millionen von Migranten nach Deutschland gebracht würden, was zur ‚Vermischung der Rassen‘ und zur ‚Auslöschung der deutschen Rasse‘ führen werde.“ „Immigration setzte er mit Genozid und den Sozialstaat mit Autogenozid gleich“, heißt es im BGH-Beschluss. „Der Zionismus sei die Wurzel allen Übels und die USA dienten als ‚Machtmittel zur Durchsetzung teuflischer Interessen‘.“

Der Beschluss zitiert „beispielhaft Äußerungen und sichergestellte Aufzeichnungen“: „Mein Glaube ist mein Deutschtum“, „Israel regiert die USA“ und „Hitler steht über allem“. Franco A. war im Besitz von Büchern wie Hitlers „Mein Kampf“ oder „Die Wehrmacht – Der Freiheitskampf des Großdeutschen Volkes“ aus dem Jahr 1940. Auch CDs mit nationalsozialistischen Liedern waren bei ihm gefunden worden.

Ein Terrorist seiner Gesinnung sei ein „Freiheitskämpfer zur Herstellung einer gerechten Welt“, zitiert der BGH den Angeklagten. „Seine politischen Gegner bezeichnete er in einer im Februar 2016 erstellten Audiodatei als ‚Schweine‘, die ihn und seine Gesinnungsgenossen umbringen würden, wenn sie sich in den Weg stellen würden.“ Wörtlich sagte Franco A.: „Ich weiß, du wirst mich ermorden, ich ermorde dich vorher.“ Wer zu einem solchen Vorgehen nicht bereit sei, „könne den Kampf von vornherein gleich lassen“.

Um zum „Erhalt der deutschen Nation“ beizutragen, habe Franco A. geplant, „unter der fiktiven Identität eines syrischen Flüchtlings“ „flüchtlingsfreundliche“ Personen anzugreifen, u. a. den jetzigen Außenminister Heiko Maas, die Grünen-Politikerin Claudia Roth oder eben Kahane.

Der Anschlag gegen die Vorsitzende der Amadeu-Antonio-Stiftung sei weit fortgeschritten gewesen. Schon vorher war bekannt gewesen, dass Franco A. am 22. Juli 2016 die Tiefgarage der Stiftung in Berlin ausgespäht sowie Autos und Autokennzeichen fotografiert hatte. Der BGH bringt das nun zeitlich mit anderen Ereignissen zusammen. Im April des Jahres 2016 habe er sich eine Montageschiene für das Zielfernrohr seines Gewehres der Marke Heckler & Koch G3 beschafft. Nur vier Tage nach dem Ausspähen der Tiefgarage unternahm er damit Schießübungen, „was darauf hindeutet, dass er um einen präziseren Umgang mit der Waffe bemüht war“. Es sei wahrscheinlich, dass der Angeklagte zeitnah, nämlich am 28. Juli 2016, in Paris die Pistole erwarb, die er später am Flughafen in Wien versteckte.

Die Behauptung, dass Franco A. Kahane lediglich zu einem Gespräch treffen wollte, hält das Gericht für unglaubwürdig.

All dies gibt ein recht präzises Bild der Vorhaben von Franco A. und seiner mutmaßlichen Komplizen. Umso bemerkenswerter ist es, dass das OLG Frankfurt/Main 2018 zum Schluss kam, keinen hinreichenden Tatverdacht auf eine schwerwiegende staatsgefährdende Gewalttat begründen zu können.

Das unterstreicht, was die WSWS im Juni 2018 nach Einstellung der Anklage geschrieben hatte: „Sämtliche Indizien des Falles deuten außerdem darauf hin, dass Franco A. und seine Komplizen nur ein kleiner Ausschnitt eines weit größeren Neonazi-Netzwerks innerhalb der Bundeswehr und des deutschen Staatsapparats sind.“

Mittlerweile weiß man, dass Franco A. mit vielen anderen Rechtsextremen in Kontakt stand, die bis hin zum NSU-Umfeld reichen. Auch das Ausmaß der rechtsradikalen Netzwerke im Staatsapparat wird immer deutlicher.

Das Land Hessen und seine Behörden nehmen in dieser Hinsicht eine exponierte Stellung ein, nicht nur wegen der Entscheidung des OLG im Fall Franco A. Beim Mord des NSU an Halit Yozgat 2006 in Kassel war der Beamte des hessischen Verfassungsschutzes Andreas Temme anwesend. Die Landesregierung unter Volker Bouffier (CDU) sorgte dafür, dass die entsprechenden Akten für Jahrzehnte unter Verschluss bleiben. Und die Drohbriefe an eine NSU-Opferanwältin, unterschrieben mit NSU 2.0, kamen nachweislich aus dem Umfeld von Frankfurter Polizisten.

Die AfD, die die Verbrechen der Nazis verharmlost, die Wehrmacht verherrlicht und gegen Flüchtlinge und protestierende Studenten hetzt, ist eng mit diesem rechten staatlichen Netzwerk verbunden. 15 Prozent der Bundestags- und 10 Prozent der Landtagsabgeordneten der AfD waren Berufssoldaten, acht Prozent sind ehemalige oder freigestellte Polizisten.

Die Geschichte meldet sich mit aller Macht zurück. Ähnlich wie zur Zeit der Weimarer Republik setzen die politischen und wirtschaftlichen Eliten in Deutschland auf autoritäre und faschistische Herrschaftsmethoden. Die Rückkehr Deutschlands zu Großmachtpolitik und Militarismus kann auch heute nur durchgesetzt werden, indem jeglicher Widerstand möglichst schon im Keim erstickt und die rechtesten Kräfte ermutigt, aufgebaut und unterstützt werden.

Während staatliche Stellen damit beschäftigt sind, rechtsextreme und terroristische Umtriebe von Soldaten, Polizisten und Geheimdienstagenten zu decken, zu finanzieren und zu organisieren, werden Proteste gegen die Rechten und die AfD kriminalisiert und als verfassungsfeindlich hingestellt. So wird die Sozialistische Gleichheitspartei vom Bundesamt für Verfassungsschutz als linksextrem und verfassungsfeindlich bezeichnet, weil sie konsequent gegen Militarismus, Nationalismus und auch die AfD auftritt und eine sozialistische Gesellschaft anstrebt.

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