Berliner Finanzamt beharrt auf Entzug der Gemeinnützigkeit für Antifaschisten

Das Berliner Finanzamt bleibt dabei, der „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten“ (VVN-BdA) den Status der Gemeinnützigkeit zu entziehen. Dem bundesweit größten und traditionsreichsten überparteilichen antifaschistischen Verein drohen damit existenzgefährdende Steuernachforderungen.

Das Berliner Finanzamt, das der Fachaufsicht des rot-rot-grünen Senats untersteht, hatte der VVN-BDA die Gemeinnützigkeit im November letzten Jahres aberkannt. Es stützte sich dabei auf einen Bericht des Bayrischen Landesamts für Verfassungsschutz, wonach die VVN-BdA „linksextremistisch beeinflusst“ sei. Nach Einspruch der VVN-BdA und massiven Protesten verschiedenster, insbesondere jüdischer Organisationen hat sich das Finanzamt nun erneut geäußert – und hält an seiner Entscheidung vollumfänglich fest.

„Dem VVN-BdA ist es auch im Einspruchsverfahren bisher nicht gelungen, den vollen Beweis des Gegenteils zu den Feststellungen und der Einschätzung des Verfassungsschutzes des Freistaats Bayern zu erbringen“, heißt es in einer Stellungnahme an den Verein. Der Beweis, dass die VVN-BdA nicht extremistisch sei, „wurde von Ihnen nicht geführt“. Eine förmliche Zurückweisung des Einspruchs ist nun sehr wahrscheinlich.

Die betroffene Organisation soll den „vollen Beweis des Gegenteils“ zu etwas erbringen, wozu sie größtenteils gar keinen Zugang hat – denn worauf der Geheimdienst seine „Erkenntnisse“ stützt, ist ja geheim.

So behauptet das Finanzamt unter Verweis auf den Verfassungsschutz, die VVN-BdA bekämpfe die parlamentarische Demokratie als „potenziell faschistisch“. Auf Nachfrage der Zeitung Junge Welt, wie der Geheimdienst darauf komme, musste Thomas Willms, Bundesgeschäftsführer der VVN-BdA, passen: „Das kann ich Ihnen auch nicht sagen, weil es dafür keinen Beleg gibt. Unser Verband hat das niemals so gesehen. Wir haben diese Demokratie in Deutschland mitgegründet. Diese Leute haben ein bestimmtes Bild davon, was Antifaschismus ist. Für die ist Antifaschismus nur eine Maskerade für Kommunismus.“

Führungsmitglieder der VVN – meist Holocaustüberlebende – haben zahlreiche offizielle Preise und Ehrungen, einschließlich des Bundesverdienstkreuzes, für ihre antifaschistische Aufklärungs- und Bildungsarbeit erhalten. Trotzdem will ihr das Finanzamt die finanzielle Grundlage entziehen. Dadurch seien Einzelpersonen geehrt worden, nicht die Organisation, argumentiert das Finanzamt. Dass diese ihre anerkannte Arbeit als Mitglied der VVN und auf Grundlage von deren Programm geleistet haben, ficht das Finanzamt nicht an. Zurechnen lassen müsse sich die Organisation negativ ausgelegte Äußerungen ihrer Führungsmitglieder.

Das Finanzamt beruft sich auch auf zwei skandalös einseitige Entscheidungen des Verwaltungsgerichts und Oberverwaltungsgerichts München, die eine Klage der VVN gegen seine Nennung im Verfassungsschutzbericht abgewiesen haben. Dies zeigt aber nur, dass die Finanzbehörde selbst eine rein politische und keine juristisch motivierte Entscheidung getroffen hat.

Das OVG München hatte in seiner Ablehnung der Zulassung der Berufung selbst eingeräumt, dass das Verwaltungsgericht vollständig die Argumentation des Geheimdienstes übernommen und sich mit dem Vorbringen der VVN inhaltlich kaum auseinandergesetzt habe. Der Verfassungsschutz hatte im Wesentlichen ausgeführt, dass etwa 4 Prozent der Funktionäre der VVN-BDA Mitglieder der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) seien, außerdem bestünden „Kontakte“ zur Linkspartei und zu „gewaltbereiten autonomen Gruppierungen“.

Mit den „Kontakten“ sind vor allem Bündnisse gegen Nazi-Aufmärsche und Kundgebungen gemeint, an denen sich regelmäßig eine Vielzahl ganz unterschiedlicher zivilgesellschaftlicher Gruppen – einschließlich Parteien, Kirchen und Gewerkschaften – beteiligen. Der Verfassungsschutz wirft der VVN dabei insbesondere vor, Blockaden von Naziaufmärschen zu unterstützen und dabei auch den „Schulterschluss“ mit „gewaltbereiten Gruppierungen“ zu vollziehen.

Tatsächlich ist die einzige Gewalt bei derartigen Sitzblockaden, wenn überhaupt, die der Polizei, die Nazis mit Pfefferspray und Schmerzgriffen den Weg freiräumt. Dass friedliche Sitzblockaden immer eine gewaltsame Nötigung darstellen, hat das Bundesverfassungsgericht hingegen bereits 1995 verneint.

Nur die rechtsradikale AfD denunziert antifaschistische Proteste derart uferlos als „linksextremistische Gewalt“. Der notorisch rechtslastige Verfassungsschutz vertritt denselben Standpunkt wie die AfD und öffnet Tür und Tor dafür, jegliche Aktivitäten gegen Nazis zu verleumden, zu delegitimieren und letztlich zu kriminalisieren.

Das Oberverwaltungsgericht München hat ihm praktisch einen Freibrief ausgestellt, dies ohne jede faktische Grundlage zu tun. Es wies den Vorwurf der VVN, das Verwaltungsgericht München habe als Vorinstanz auf unzutreffender Tatsachenbasis entschieden, mit der Begründung zurück: „Die Aussage, die Klägerin sei maßgeblich von linksextremistisch eingestellten Personen – insbesondere solchen mit der DKP-Mitgliedschaft – beeinflusst, ist keine eines Nachweises zugängliche Tatsachenbehauptung, sondern eine von einer Behörde im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung nach Vorliegen bestimmter tatsachengestützter Anhaltspunkte vorgenommene Bewertung.“ Auch sei „Einflussnahme“ nicht konkret greifbar und objektiv messbar.

Mit anderen Worten: Die VVN kann überhaupt keinen „vollen Beweis des Gegenteils“ der Einschätzung des Verfassungsschutzes führen, weil es nicht um Tatsachen, sondern um Bewertungen des Geheimdienstes geht und man über Wertungen keinen Beweis führen kann.

Hinsichtlich des „Schulterschlusses“ bei Sitzblockaden räumt das OVG ein, dass es sich bei dem Begriff um eine reine Bewertung des Verfassungsschutzes handle und dass es keinen Beleg dafür gebe, dass die VVN dabei gewalttätig war. Es räumt ferner ein, dass auch andere Organisationen solche Sitzblockaden unterstützen und dass die „strafrechtliche Qualität von (Sitz-)Blockaden“ umstritten sei.

Trotz alldem beruft sich das Berliner Finanzamt auf diese Rechtsprechung. Es behauptet sogar, seine Entscheidung sei „rechtlich zwingend“. Im Urteil des OVG München steht allerdings genau das Gegenteil. Der „infolge einer Erwähnung im Verfassungsschutzbericht möglicherweise eintretende Verlust des Status der steuerrechtlichen Gemeinnützigkeit“ stelle „eine denkbare, jedoch nicht zwingende Konsequenz der Aufnahme einer Vereinigung in den Verfassungsschutzbericht dar“, denn diese bedeute nur eine „widerlegbare Vermutung“.

Der zuständige Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) schweigt der taz zufolge zu dem Rechtsstreit: Zu Einzelfällen dürfe man sich grundsätzlich nicht äußern. Auffällig sei aber, so die Zeitung, dass etwa NRW zuletzt die rechtlichen Spielräume genutzt habe, um dem Verein entgegenzukommen: Auch dort war der VVN-BdA zunächst die Gemeinnützigkeit entzogen worden – der Beschluss wurde aber im Herbst 2019 wieder zurückgezogen.

Die VVN-BdA gibt dem Berliner Senat eine Mitverantwortung für das Papier des Finanzamtes. „Man muss nach diesem Schreiben nunmehr davon ausgehen, dass die anstehende Entscheidung auch politisch so gewollt ist, das heißt, durch den rot-rot-grünen Senat gedeckt wird“, sagte VVN-Geschäftsführer Willms dem nd.

Er warnte gegenüber der Jungen Welt vor den existenziellen Folgen des Entzugs der Gemeinnützigkeit: „Was feststeht, ist eine fünfstellige Summe an nachzuzahlender Körperschaftssteuer. Aber das hat noch einen Rattenschwanz an Folgen. Unsere Einnahmen, etwa für Seminare, die mit sieben Prozent versteuert wurden, würden nun nachträglich mit 19 Prozent versteuert. Und das Dritte ist die Spenderhaftung. Wir durften Steuerbescheinigungen ausstellen, und die würden quasi alle ungültig. Das Geld holt sich das Finanzamt aber nicht vom Spender, sondern von uns.“

Während ein antifaschistischer Verein, in dem viele Holocaust-Überlebende aktiv waren und sind, ruiniert werden soll, werden rechtsradikale Organisationen vom Finanzamt unterstützt. Die seit 2018 vom AfD-Vorstand als parteinah anerkannte Desiderius-Erasmus-Stiftung mit Sitz in Berlin wirbt ausdrücklich: „Die Desiderius-Erasmus-Stiftung e.V. wurde vom Finanzamt als gemeinnützig nach § 60a Abgabenordnung anerkannt. Für Ihre Spende stellen wir Ihnen gerne eine Spendenbescheinigung aus.“

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