Unterstütze den Global Workers' Inquest mit Deiner Spende!

Die Pandemie wird durch die tödliche Delta-Variante angeheizt und breitet sich weltweit aus, weil die Regierungen die bewusste Entscheidung getroffen haben, Profiten Vorrang vor Menschenleben zu geben.

Allein die World Socialist Web Site hat eine Politik vorangetrieben, die auf der Mobilisierung der Arbeiterklasse beruht, um ein Programm zur Beseitigung des SARS-CoV-2-Virus durchzusetzen. Sie hat eine globale Untersuchung der COVID-19-Pandemie durch die Arbeiter angekündigt.

Bitte hilf mit, diese wichtige Arbeit zu unterstützen. Falls Du es noch nicht getan hast, bitten wir Dich, regelmäßig monatlich zu spenden, damit wir die Arbeit der WSWS aufrechterhalten und ausbauen können. Wenn Du bereits ein monatlicher Spender bist, bitten wir Dich um eine großzügige einmalige Spende, um den Kampf für den Sozialismus voranzutreiben!

PayPal oder Kreditkarte

Monatliche Spende

Spende per Überweisung

Überweise Deine Spende auf folgendes Konto:

Sozialistische Gleichheitspartei
IBAN: DE21 3601 0043 0021 1854 31
BIC (Swift-Code): PBNKDEFF
Verwendungszweck: WSWS-Spende
Bitte bei allen Überweisungen Vor- und Nachnamen sowie, falls eine steuerabzugsfähige Spendenquittung benötigt wird, eine Postanschrift und eine E-Mail-Adresse angeben.

Weitere Informationen

Paypal

Um PayPal nutzen zu können, ist ein bestehender PayPal-Account erforderlich oder muss ein neuer Account angelegt werden. Eine Spendenquittung kann nur ausgestellt werden, wenn bei der Bezahlung eine Lieferadresse angegeben wird.

Datenschutz

Die World Socialist Web Site nimmt das Thema Datenschutz sehr ernst. Deshalb ist uns der Schutz persönlichen Daten ein wichtiges Anliegen. Personenbezogene Daten werden auf dieser Webseite nur im technisch notwendigen Umfang erhoben.

Sämtliche Daten, die Sie uns elektronisch übermitteln, z.B. Ihren Namen, Postanschrift, E-Mail-Adresse oder andere persönlichen Angaben, werden von uns nur zum jeweils angegebenen Zweck verwendet, sicher verwahrt und nicht an Dritte weitergegeben.

Informationen werden wir Ihnen nur zuschicken, sofern Sie sich für entsprechende Dienste angemeldet haben.

Sie haben jederzeit das Recht auf Widerruf. Schicken Sie dazu bitte eine Nachricht über unser Kontaktformular und wir werden Ihre persönlichen Daten dann umgehend löschen.

Steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden

Nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) sind Zuwendungen von natürlichen Personen (Spenden, Mandatsträger- und Mitgliedsbeiträge) an politische Parteien wie folgt steuerlich abzugsfähig:

Zuwendungen bis zu einer Höhe von 1.650,- €, bei zusammen veranlagten Ehegatten 3.300,- € jährlich, werden nach dem EStG § 34g berücksichtigt, indem 50% des zugewendeten Betrages, d.h. max. 825,- € bzw. 1.650,- €, von der Steuerschuld abgezogen werden.

Außerdem sind Zuwendungen an politische Parteien bis zu einer Höhe von 1.650,- € bzw. 3.300,- € nach dem EStG § 10 b Absatz 2 steuerlich abzugsfähig. Sie können als Sonderausgaben geltend gemacht werden, soweit für sie nicht eine Steuerermäßigung nach § 34g gewährt worden ist.