Zur Debatte um die Einwanderung in Deutschland

SPD sucht Übereinstimmung mit CDU/CSU

Seit Wochen findet in den Medien eine heftige Debatte über die Regelung der Zuwanderung nach Deutschland statt. Der erste Anstoß dazu war von Bundeskanzler Gerhard Schröder ausgegangen, der im März letzten Jahres am Rande der Computermesse Cebit eine Greencard-Regelung für Computer- und IT-Spezialisten angekündigt hatte. Schröder kam damit den Forderungen aus Industrie und Wirtschaft nach hochspezialisierten Arbeitskräften aus dem Ausland entgegen und löste gleichzeitig eine Diskussion um eine umfassendere Regelung der Einwanderung durch ein Einwanderungsgesetz aus.

Allerdings wurden alle, die sich dadurch auch eine offenere und großzügigere Haltung gegenüber Flüchtlingen, Asylsuchenden und bereits im Land lebenden Ausländern erwarteten, sehr schnell enttäuscht. Ausgesprochen heftig protestierten gegen die Greencard-Regelung Vertreter der Gewerkschaften, die statt Einwanderung eine bessere Ausbildung der Arbeitslosen und Arbeitskräfte in Deutschland forderten.

Auch Teile der CDU versuchten mit einer Kampagne gegen die Greencard-Regelung Stimmung zu machen. So führte die CDU in Nordrhein-Westfalen ihren Landtagswahlkampf 2000 unter dem Slogan "Kinder statt Inder" und verlor. Jürgen Rüttgers, der CDU-Spitzenkandidat hatte gehofft, den Wahlerfolg seines Parteikollegen Roland Koch Anfang 1999 zu wiederholen, der mit einer offen ausländerfeindlichen Kampagne gegen die doppelte Staatsbürgerschaft die Landtagswahlen in Hessen gewonnen hatte.

Die Kampagne von Rüttgers stand so offensichtlich im Gegensatz zu den Interessen von Teilen der Wirtschaft, dass sie sehr schnell eingestellt wurde. CDU und CSU legten dann Positionspapiere vor, in denen sie die Frage der Einwanderung völlig dem Standpunkt des nationalen (wirtschaftlichen) Interesses unterordneten. Der bayerische Innenminister Günter Beckstein (CSU) brachte das auf die griffige Formel: "Mehr Einwanderer, die uns nützen, und weniger, die uns ausnützen." In zynischer Weise wurde gefordert, den Zugang von Asylsuchenden noch weiter einzuschränken und stattdessen passgenaue Arbeitskräfte für die Wirtschaft anzufordern, deren Aufenthalt zeitlich beschränkt und an einen Arbeitsplatz gekoppelt ist.

Aufgrund der starken Einschränkungen der Greencard-Regelung infolge dieser Diskussion und der zahlreichen Übergriffe auf Ausländer in den letzten Monaten kamen sehr viel weniger IT-Spezialisten nach Deutschland, als von offizieller Seite erwartet. Seit August letzten Jahres bis zum April dieses Jahres waren es rund 7.000 anstatt der erwarteten 20.000.

Im Sommer letzten Jahres setzte die rot-grüne Bundesregierung auch ihre Zuwanderungskommission ein, die von der früheren Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth (CDU) geleitet wird. Diese Kommission soll am 4. Juli ihre Vorschläge öffentlich vorstellen.

Noch bevor Vorstellungen der Süssmuth-Kommission detaillierter an die Öffentlichkeit drangen, stellten CDU und CSU am 10. Mai dieses Jahres ein "Gemeinsames Positionspapier zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung" vor. Dieses Papier wurde von Vertretern der SPD, vorneweg Schröder und Schily, aber auch von Vertretern der Grünen, wie der Fraktionsvorsitzenden Kerstin Müller und der neuen Parteisprecherin Claudia Roth, die vorher den Menschenrechtsausschuss im Bundestag leitete, als Verhandlungsgrundlage für einen Konsens in der Einwanderungspolitik begrüßt.

Hintergrund dafür ist, dass die CSU entgegen ihren früheren Forderungen auf die weitere gesetzliche Einschränkung des Asylrechts vorläufig verzichtet und auch der heftig umstrittene Begriff der "deutschen Leitkultur", der sich Einwanderer unterzuordnen hätten, nicht mehr in dem Papier auftaucht.

Das Positionspapier von CDU und CSU

Die einzelnen Punkte dieses Papiers haben allerdings nichts mit einer weltoffenen Haltung, sondern vor allem mit Begrenzung und Ausgrenzung zu tun. Gleich im zweiten Absatz heißt es: "Deutschland ist kein klassisches Einwanderungsland und kann es auf Grund seiner historischen, geographischen und gesellschaftlichen Gegebenheiten auch nicht werden." Unmittelbar danach stellen sie selbst fest, dass rund 7,3 Millionen Ausländer in Deutschland leben, das sind rund neun Prozent der Bevölkerung.

Sie warnen vor der Zuwanderung von Ausländern, vor allem aus fremden Kulturkreisen, und versuchen damit Angst und Vorbehalte zu schüren. Kurz danach heißt es: "Zugleich kann Zuwanderung aber auch im nationalen Interesse liegen." In Punkt 3 des Papiers wird dies näher ausgeführt: "Gegenstand eines Zuwanderungskonzepts ist also sowohl die Frage der Begrenzung der Zuwanderung, als auch die Frage, welche Zuwanderung künftig nach Deutschland stattfinden soll."

In Punkt 4 fordern CDU und CSU, dass auf europäischer Ebene alles getan werden müsse, um "die immer noch zu hohe Zahl unberechtigter Asylbewerber in Europa zu verringern". In Punkt 5 sprechen sie sich ausdrücklich gegen die Vorschläge der EU-Kommission aus, die sich für einen großzügigeren Familiennachzug von bereits in EU-Ländern lebenden Asylbewerbern, Flüchtlingen und Menschen aus Nicht-EU-Staaten einsetzt. Es heißt wörtlich: "Deutschland darf die bisher in diesem Bereich vorliegenden Vorschläge der EU-Kommission so nicht akzeptieren, da sie zu einer Ausweitung ungesteuerter Zuwanderung in die Mitgliedstaaten der EU führen würden.

Unter Punkt 6 heißt es: "Wer tatsächlich politisch verfolgt und schutzbedürftig ist, genießt Asylrecht." Der gesamte Rest dieses Absatzes dient dazu, diese Aussage wieder einzuschränken und in Frage zu stellen. So lautet der nächste Satz: "Faktisch wird das Asylrecht aber überwiegend missbräuchlich in Anspruch genommen." Dies wird dann mit der restriktiven Asylgewährung in Deutschland begründet: "Nach wie vor werden nicht mehr als etwa 15 Prozent der Asylbewerber als Asylberechtigte anerkannt oder erhalten vorübergehenden Abschiebeschutz." Im Weiteren wird ausgeführt, wenn durch weitere abschreckende Maßnahmen wie Verfahrensbeschleunigungen und noch schnellere und massivere Abschiebungen die Zahl der Asylsuchenden nicht eingeschränkt werden könne, müsse das Grundrecht auf Asyl nach Artikel 16a, Absatz 1 Grundgesetz in eine institutionelle Garantie umgewandelt und gleichzeitig die Rechtsweggarantie nach Artikel 19, Absatz 4 Grundgesetz eingeschränkt werden. Damit würde die Möglichkeit entfallen, gegen einen Ablehnungsbescheid der Ausländerbehörden zu klagen.

In Punkt 9 fordern CDU und CSU weitere Einschränkungen beim Familiennachzug. So sollen Ehegatten möglichst deutsche Sprachkenntnisse vorweisen können, bevor sie nach Deutschland kommen dürfen. Das Nachzugsalter für Kinder soll von derzeit 16 Jahre auf 10 Jahre oder jünger abgesenkt werden. So sieht der Schutz der Familie seitens der christlichen Parteien aus.

Punkt 10 befasst sich dann mit der Zuwanderung von Arbeitskräften und schränkt auch dies sofort wieder ein. Nur wenn ein echter Arbeitskräftebedarf vorhanden sei und diese Arbeitsplätze nicht durch Arbeitsuchende aus Deutschland oder der EU besetzt werden könnten, sollen Menschen aus anderen Ländern zeitlich befristet eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis erhalten. Sprach- und Integrationskurse, die für Zuwanderer verpflichtend sein sollen, sollen wenn möglich auch noch von diesen selbst finanziert werden.

Soweit in Auszügen der Inhalt des CDU/CSU-Papiers, das von Vertretern der rot-grünen Regierung als gute Verhandlungsgrundlage für eine einvernehmliche Zuwanderungsregelung angesehen wird.

Die Vorschläge der Süssmuth-Kommission

Die bis jetzt bekannt gewordenen Vorschläge der Süssmuth-Kommission, an der Vertreter von Parteien, Gewerkschaften, Kirchen, der Industrie und Wissenschaftler beteiligt waren, sind sehr viel detaillierter und umfassender, bei genauerem Hinsehen aber inhaltlich nicht weit von den Vorschlägen von CDU und CSU entfernt.

Die Süssmuth-Kommission anerkennt, dass Deutschland bereits ein Einwanderungsland ist. Sie hebt hervor, dass mehr und besonders qualifizierte Einwanderer benötigt werden. Das Papier enthält auch einige bittere Wahrheiten über die bisherige Politik gegenüber Ausländern in Deutschland. So heißt es in Punkt 5.2: "Die aufenthalts- und arbeitserlaubnis-rechtlichen Bestimmungen der Beschäftigung von Ausländern sind unübersichtlich und unzureichend aufeinander abgestimmt. Verfahrenserschwernisse sind von der grundsätzlichen Abwehrhaltung gegenüber Zuwanderern bestimmt."

Damit aber niemand auf den Gedanken kommt, es ginge hier hauptsächlich um eine Veränderung einer unmenschlichen und diskriminierenden Praxis, wird der Hintergrund für die Veränderung im nächsten Absatz klar genannt: "Das geltende Recht wird den Anforderungen einer modernen arbeitsmarktorientierten Zuwanderung nicht gerecht und schreckt jene potentiellen Zuwanderer ab, die Deutschland dringend braucht."

Unter Punkt 7.2 werden Eckpunkte für eine arbeitsmarktbezogene Zuwanderung dargelegt. Es heißt dort: "Die arbeitsmarktbezogene Zuwanderung zielt in erster Linie auf die Anwerbung qualifizierter Zuwanderer. Dem Spitzenpersonal der Wirtschaft sowie der Wissenschaft und Forschung sollen erleichterte Zugangsregelungen und optimale Aufenthaltsbedingungen geboten werden."

Die Kommission schlägt vor, etwa 10.000 bis 20.000 hochqualifizierte Ausländer und ihre Familien pro Jahr einwandern zu lassen. Ihre Auswahl soll durch ein Punktesystem erfolgen, wonach Punkte für Alter, Ausbildung, Berufserfahrung und Zusatzqualifikationen sowie Deutschkenntnisse vergeben werden. Bewerber dürfen nicht älter als 45 Jahre und sollen gesundheitlich geeignet sein. Weitere 10.000 bis 20.000 Personen sollen auf fünf Jahre befristet kommen dürfen, wenn es Engpässe am Arbeitsmarkt gibt, die nicht durch deutsche Staatsangehörige oder EU-Bürger besetzt werden können. Ihnen und Menschen, die zwecks Ausbildung oder Studium nach Deutschland kommen, soll es ebenfalls ermöglicht werden, über das oben angeführte Punktesystem ein Daueraufenthaltsrecht zu erwerben.

Erklärtes Ziel sei es, dass Deutschland sich rechtzeitig im internationalen Konkurrenzkampf um hochqualifizierte Arbeitskräfte in Position bringe und sich als "Einwanderungsland für Qualifizierte" einen Namen mache. Die dauerhaften Zuwanderer sollen nach einem bundeseinheitlichen Punktesystem ausgewählt werden. Wörtlich heißt es unter Punkt 7.4: "Die Bewerber müssen eine bestimmte Mindestpunktzahl erreichen, die eine positive Integrationsprognose erlaubt. Aus den über dieser Mindestpunktzahl liegenden Bewerbungen sollen weltweit die Bewerber mit den höchsten Punktzahlen ausgewählt werden."

Genau besehen handelt es sich auch bei den Vorschlägen der Süssmuth-Kommission um die exakte Festlegung der Richtlinien, aufgrund derer Einwanderer erwünscht sind. Auch hier steht das nationale und wirtschaftliche Interesse im Vordergrund. Die Einwanderer sollen möglichst passgenau den Bedarf an jungen, gesunden, gut ausgebildeten Arbeitskräften erfüllen. Auch wenn heute um die wissenschaftlich und technisch hoch spezialisierten Arbeitskräfte geworben wird, erinnert das vorgeschlagene Auswahlverfahren doch in manchen Punkten an die Anwerbung der sogenannten Gastarbeiter in den 60er Jahren. Damals wurden Arbeitskräfte für die Industrie und vielfach körperlich schwere Arbeit gesucht. Sie mussten sich bereits in ihren Heimatländern teilweise entwürdigenden Untersuchungen durch Kommissionen aus dem Anwerbestaat Bundesrepublik Deutschland unterziehen, bevor sie einreisen durften. Dies soll jetzt über das Punktesystem abgedeckt werden.

Ein Extraabschnitt des Kommissionspapiers unter der Überschrift "III. Humanitär handeln" ist dem Asylrecht gewidmet. Auch hier ist der Tenor, dass das Schutzbedürfnis der Flüchtlinge und Asylsuchenden gegen die Aufnahmebereitschaft des Aufnahmelands abgewogen wird. Wobei nichts dazu gesagt wird, wer oder wodurch diese Aufnahmebereitschaft definiert wird.

Die Vorschläge der Süssmuth-Kommission sprechen sich explizit gegen eine Rückkehr zur ursprünglichen weiteren Fassung des Asylrechts vor dem Asylkompromiss von 1993 aus. Dies hatten die Grünen auf ihrem letzten Bundesparteitag gefordert. Allerdings tritt keiner ihrer Vertreter in der Bundesregierung oder Bundestagsfraktion offensiv dafür ein. In dem Kommissionspapier heißt es dazu: "Die Rückkehr zur ursprünglichen Fassung des Asylgrundrechts würde zur Abschaffung essentieller zugangsbegrenzender Elemente des Asylkompromisses führen."

Ähnlich wie das Papier von CDU/CSU spricht sich auch die Süssmuth-Kommission gegen eine Erweiterung der Rechte von Asylsuchenden im Rahmen der EU-Politik aus, so begrenzt diese auch sein mag. Bemerkenswert sind dann auch die folgenden Absätze: "Deutschland ist ein politisch weltoffenes, exportorientiertes Land. Es hilft Schutzbedürftigen und benötigt ausländische Arbeitskräfte. Es muss daher eine grundsätzlich liberale und nicht eine auf Abwehr gerichtete Praxis bei der Erteilung von Visa betreiben. Die Kommission ist, dies voraussetzend, dennoch zu der Überzeugung gelangt, dass bei der Erteilung von Visa künftig zusätzliche Daten erhoben und den beteiligten Behörden zugänglich gemacht werden sollen, um eine effizientere Rückführungspraxis zu ermöglichen." (...)

"Nach Auffassung der Kommission müssen die Möglichkeiten, ausreisepflichtige Ausländer zu einer freiwilligen Rückkehr bzw. Ausreise zu bewegen - auch durch ihre stärkere Konzentration und Koordination -, stärker genutzt werden. Hierbei sollten in möglichst großem Umfang neben Nichtregierungsorganisationen auch Personen aus den (Haupt-)Herkunftsländern und -regionen der Ausländer eingebunden werden."

Deutlicher kann man eine auf Abwehr gegründete Haltung gegenüber Menschen ausländischer Herkunft, insbesondere wenn sie Schutz und eine sicherere Lebensgrundlage suchen, kaum zum Ausdruck bringen. Man betont die Weltoffenheit, um die dringend benötigten Arbeitskräfte anzuziehen, verfestigt und verstärkt aber gleichzeitig die Abwehrmaßnahmen gegen diejenigen, die auf der Flucht vor politischer Verfolgung und der Zerstörung ihrer Lebensbedingungen nach Deutschland oder Europa zu kommen versuchen.

Auf den Punkt gebracht, fordert die Kommission in den beiden oben zitierten Absätzen, dass bei der Erteilung von Visa grundsätzlich Daten gesammelt und zur Verfügung gestellt werden, die dann bei der Abschiebung von "unerwünschten" Ausländern, die ihr Besuchsvisum überschreiten, genutzt werden können. Asylsuchende sollen noch stärker in Lagern und abgelehnte Asylbewerber in Abschiebegefängnissen untergebracht werden, damit sie leichter und schneller abgeschoben werden können. Und für die Schutzsuchenden am bedrohlichsten ist die Forderung nach der Zusammenarbeit bei Abschiebungen mit den Sicherheitsbehörden aus den Herkunftsländern der Flüchtlinge, die sie wie im Falle eines Abkommens mit Algerien bereits jetzt schon in Deutschland in Empfang nehmen und auf dem Rückflug bewachen und sie gleichzeitig direkt in Gewahrsam nehmen können.

Obwohl die Vorschläge der CDU/CSU und die der von der Schröder-Regierung eingesetzten Süssmuth-Kommission nicht allzu weit auseinanderliegen, ist eine Einigung auf ein gemeinsames Vorgehen fraglich.

Teile der CDU/CSU, insbesondere ihr rechter Flügel um Roland Koch (CDU) in Hessen, Stoiber und Beckstein (CSU) in Bayern und andere haben bereits klar gemacht, dass sie die Frage der Zuwanderung auf jeden Fall als Wahlkampfthema beim Bundestagswahlkampf 2002 einsetzen wollen, wenn sich die Regierung nicht auf ihre noch stärker einschränkenden Auffassungen beim Asylrecht und der Zuwanderung zu bewegt - nicht nur um die rot-grüne Regierung noch weiter nach rechts zu treiben, sondern auch, weil sie sich selbst vom Schüren rassistischer und ausländerfeindlicher Stimmungen Vorteile erhoffen.

Bundeskanzler Schröder hatte kurz vor seinem Appell an CDU/CSU eine gemeinsame Lösung bei der Zuwanderungspolitik gesucht, indem er das von der CDU/CSU vorgelegte Papier als gute Grundlage für einen Konsens bezeichnete. Außerdem hatte er Otto Schily überredet, ihm auch in der nächsten Legislaturperiode als Innenminister zur Verfügung zu stehen. Schily, der noch bis vor wenigen Wochen erklärt hatte, für keine zweite Amtszeit antreten zu wollen, erklärte sich schnell "aus Verantwortungsgefühl" dazu bereit. Er soll nun auch die Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit der Union ausloten. Schröder begründete sein Werben um Schily damit, dass er ihn brauche, um die rechte Flanke abzusichern. Otto Schily soll sicherstellen, dass niemand die Regierungspolitik von rechts angreifen könne.

Im Unterschied zu der Kampagne gegen die doppelte Staatsbürgerschaft im hessischen Landtagswahlkampf 1999, als sich die rot-grüne Regierung von der CDU zur Abschwächung ihrer im Ansatz fortschrittlicheren Regelung des Staatsbürgerrechts drängen ließ, versucht sie im Hinblick auf eine gesetzliche Regelung der Einwanderung der Union bereits im vorauseilenden Gehorsam entgegenzukommen.

Siehe auch:
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