Abwehr von Flüchtlingen und Ausländern gesetzlich verankert

Bilanz der rot-grünen Asyl- und Ausländerpolitik:

Auf kaum einem anderen Gebiet ist die Regierung von SPD und Grünen so aktiv gewesen wie im Bereich der Asyl- und Ausländerpolitik und beim Abbau und der Einschränkung demokratischer Rechte. Sie hat nicht nur die restriktive Asyl- und Flüchtlingspolitik der Kohl-Regierung fortgesetzt, sondern sie in vieler Hinsicht an Gnadenlosigkeit und Härte übertroffen.

Exemplarisch zeigt sich das an dem sogenannten Zuwanderungsgesetz, das SPD und Grüne mit ihrer Stimmenmehrheit in diesem Frühjahr durch das Parlament paukten und das Anfang nächsten Jahres in Kraft treten soll. Dieses Gesetz dient vor allem der Abwehr und Begrenzung von Einwanderern und soll die Zuwanderung nach den Worten von Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) an den "Interessen Deutschlands" ausrichten.

Einwände, Kritik und Alternativvorschläge mehrerer Flüchtlingsorganisationen prallten an der Regierung ab. Selbst als die Arbeitsgemeinschaft Pro Asyl in einer ausführlichen Stellungnahme noch vor der Verabschiedung darauf aufmerksam machte, dass der Gesetzesentwurf den Grundsätzen der Genfer Flüchtlingskonvention und dem darin festgelegten Rechtsanspruch auf Schutz vor Verfolgung widerspreche, stellte sich die Regierung taub.

Statt dessen versuchte sie, der Union und den Rechtsparteien den Wind aus den Segeln zu nehmen, indem sie deren Kritik weitgehend übernahm. Als der bayerische Innenminister Günther Beckstein (CSU) den Begriff "Zuwanderungsgesetz" als irreführend bezeichnete und einen weitgehenden Ausländerstopp forderte, fügte Schily kurz vor der Parlamentsdebatte die Formulierung "Begrenzung des Zuzugs" in den Gesetzestext ein. Wörtlich heißt es jetzt im ersten Paragraphen: "Das Gesetz dient der Steuerung und Begrenzung des Zuzugs von Ausländern in die Bundesrepublik Deutschland."

Aber nicht nur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung ist das Ziel dieses Gesetzes. Es beinhaltet auch viele, zum Teil sehr weitgehende gesetzliche Einschränkungen und Verschlechterungen für bereits lange in der Bundesrepublik lebende Ausländer und anerkannte Asylberechtigte.

In einem Werbefaltblatt der Bundesregierung, das Ende August vielen Tageszeitungen beilag und die Überschrift trägt "Im deutschen Interesse", wirbt die Regierung für dieses Zuwanderungsgesetz. Es heißt dort unter dem Stichpunkt "Kein Missbrauch des Asylrechts": "Asylberechtigte erhalten kein unbefristetes Aufenthaltsrecht mehr. Nach drei Jahren wird überprüft, ob eine Rückkehr möglich ist. Selbst ein unbefristetes Aufenthaltsrecht kann widerrufen werden, wenn keine Verfolgungsgefahr mehr besteht. Abgelehnte Asylbewerber können nicht in ein Zuwanderungsverfahren wechseln."

Dies bedeutet praktisch lebenslange Rechtsunsicherheit selbst für die anerkannten Asylbewerber, die bereits jahrelange Asylverfahren mit entsprechender rechtlicher und sozialer Unsicherheit durchlaufen haben.

Auch alle anderen Punkte in dem Faltblatt stellen die abschreckenden Elemente des Zuwanderungsgesetzes heraus. So die Fortschreibung des Vorrangs für deutsche Arbeiter auf dem Arbeitsmarkt: "Ausländer dürfen hier arbeiten, wenn für ihren Arbeitsplatz keine inländischen Arbeitnehmer zu finden sind."

Der Familiennachzug zu bereits hier lebenden Ausländern soll nur noch möglich sein, wenn vor der Einreise ausreichende Deutschkenntnisse nachgewiesen werden können. Das Nachzugsalter für Kinder wird von bisher 16 auf 12 Jahre gesenkt - eine barbarische Entscheidung, die darauf abzielt, Familien auseinander zu reißen und den familiären Druck einzusetzen, um Eltern zu zwingen in ihre Heimatländer zurückzugehen.

Des weiteren wirbt die rot-grüne Regierung für das Gesetz mit dem Argument, dass es beschleunigte Abschiebungsverfahren vorsieht, um "missbräuchlichen Aufenthalt in Deutschland auszuschließen". Auch in dieser Frage reagierte die Regierung auf den Druck von rechts und die Kampagne von Beckstein: "Wir wollen Ausländer, die uns nützen, und keine, die uns ausnützen".

In einer anderen Wahlbroschüre rühmt sich die SPD-Bundestagsfraktion ihrer Erfolgsbilanz in der Ausländerpolitik. Unter der Überschrift "Versprochen und Wort gehalten" betont sie die erfolgreiche Durchsetzung der Ausreisepflicht in der vergangenen Legislaturperiode: "Die meisten der 345.000 in Deutschland aufgenommenen Bürgerkriegsflüchtlinge sind in ihre Heimatländer zurückgekehrt. In Deutschland leben noch ca. 25.000 Bürgerkriegsflüchtlinge. Zwischen 1998 und 2001 wurden 135.000 Ausländer abgeschoben, rund 91.500 Ausländer nach illegalem Grenzübertritt in den Nachbarstaat zurückgeschoben und 221.000 Ausländer ohne gültige Einreisepapiere an der Grenze an der Einreise nach Deutschland gehindert."

Die Angriffe der Bundesregierung auf Ausländer und Flüchtlinge zeigen ihren undemokratischen, unsozialen und reaktionären Charakter. Angesichts der tiefen Wirtschaftskrise, Massenarbeitslosigkeit und Kriegsgefahr hat die rot-grüne Regierung keine andere Antwort als Angriffe auf demokratische und soziale Rechte der Bevölkerung. Dabei scheut sie nicht davor zurück, Flüchtlinge und Ausländer zu Sündenböcken zu machen und ihrer Rechte zu berauben.

Ein besonders abstoßendes Schauspiel beim Abbau demokratischer Rechte im Allgemeinen und der Rechte von Ausländern und Flüchtlingen im Besonderen boten die Grünen. In ihrem Wahlprogramm zur Bundestagswahl 1998 warben die Grünen noch für ein Einwanderungsgesetz, das "auf Einwanderungsprozesse sozial, human und demokratisch" reagiert. Ebenso wie in der Kriegsfrage, bei der Zustimmung zu den Auslandseinsätzen der Bundeswehr, haben sie sich in der Innenpolitik zu Handlangern einer völlig rechten und reaktionären Politik gemacht.

Zu Beginn ihrer Amtszeit machten sie sich für die Einführung der doppelten Staatsbürgerschaft stark und stellten das fast hundert Jahre alte "Blut und Boden"- Staatsbürgerschaftsrecht in Frage. Als aber Roland Koch (CDU) im Frühjahr 1999 diese Frage ins Zentrum eines rechts-populistischen Wahlkampfs rückte und damit die Wahlen gewann, zogen sich die Grünen zurück und regierten völlig eingeschüchtert. Mit dem Argument, nun die Mehrheit im Bundesrat verloren zu haben, suchten sie nach Kompromissen und ließen sich von den rechtesten politischen Kräften vor sich her treiben.

Auch innerhalb der EU hat die rot-grüne Regierung jegliche noch so begrenzte Liberalisierung des europäischen Flüchtlingsrechts blockiert, während sie gleichzeitig in erster Reihe an der hermetischen Abschottung der Grenzen der europäischen Union für Flüchtlinge und Einwanderer mitarbeitet. Tausende von verzweifelten Menschen, die auf der Flucht vor politischer Verfolgung und wirtschaftlicher Not versuchen in die Staaten der EU einzureisen, verlieren bei ihren waghalsigen Fluchtversuchen Jahr für Jahr ihr Leben.

Die EU-Staaten befinden sich dabei in einem Wettbewerb, wer die wenigstens Flüchtlinge ins Land lässt und mit welchen abschreckenden Maßnahmen man dies erreicht. Auch in diesem Wettbewerb nimmt Deutschland eine Spitzenstellung ein. So schreibt die Flüchtlingshilfeorganisation Pro Asyl in ihrer Broschüre zum Tag des Flüchtlings 2002: "Erfolg aus der Sicht der EU-Staaten ist in erster Linien der Rückgang von Asylgesuchen im eigenen Land. Unter diesen Kriterien ist die Bundesrepublik am erfolgreichsten. Kein europäisches Land schaffte sieben Mal hintereinander - zwischen 1993 und 2000 - rückläufige Asylzugangszahlen. Quasi im nationalen Alleingang manövrierte sich Deutschland vom vorderen ins hintere Drittel bei der Flüchtlingsaufnahme in der EU."

Ihre außerordentliche Härte und Entschlossenheit bei der Abwehr von Flüchtlingen und Ausländern begründet die Regierung oft mit dem Hinweis auf die Wahlerfolge von rechtspopulistischen Parteien und Bewegungen in mehreren europäischen Ländern. So äußerte Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) kurz vor dem letzten EU-Gipfel in Sevilla, in dessen Zentrum die Bekämpfung der "illegalen Einwanderung" stand, seine völlige Übereinstimmung mit dem französischen Präsidenten Chirac (Gaullist), dass man das Thema Einwanderung "nicht der extremen Rechten" überlassen dürfe.

Bei genauer Betrachtung zeigt sich, dass das Gegenteil der Fall ist. Die ausländerfeindliche Politik der sozialdemokratischen Regierungen ebnet den reaktionärsten politischen Kräften den Weg, wie dies bei den jüngsten Wahlen in Frankreich, Dänemark und den Niederlanden der Fall war.

Auf diesen Zusammenhang zwischen fremdenfeindlicher Ausländerpolitik und wachsendem Rechtsradikalismus machte im Sommer vergangenen Jahres die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) in ihrem zweiten Bericht über die Bundesrepublik Deutschland aufmerksam. Im Unterschied zu anderen Untersuchungen zu diesem Thema nennt dieser Bericht die Verantwortlichen beim Namen: Er weist nach, dass die Regierungspolitik von SPD und Grünen maßgeblich zum fremdenfeindlichen Klima in Deutschland beigetragen hat.

Zuwanderer und Flüchtlinge seien in verschiedenen Bereichen deutlich benachteiligt, so bei der Wohnungsversorgung, im Bildungswesen und auf dem Arbeitsmarkt, heißt es in dem Report. Er beschreibt die Diskriminierung von Asylsuchenden und bemängelt, dass diese Benachteiligung juristisch legitimiert, also staatlich organisiert werde. "Asylsuchende haben große Schwierigkeiten, Arbeit zu finden, da es gesetzlich verankert ist, dass Beschäftigung zuerst Deutschen, Bürgern der Europäischen Union oder jenen, die eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung besitzen, angeboten werden muss, bevor sie denen mit einem schwächeren Aufenthaltsstatus wie Asylsuchenden angeboten werden kann." Asylsuchende würden so in eine mittellose Situation gedrängt, was wiederum "Vorurteile, Stereotypen und Feindschaft gegenüber diesen Personen" verstärke.

Die Bundesregierung reagierte erbost auf diesen Bericht und versuchte, ihn zu unterdrücken. Als dies nicht gelang, bestand Innenminister Schily darauf, dass der Bericht nur mit einer Gegenerklärung seines Ministeriums verbreitet werden dürfe. Darin heißt es: "Offensichtlich war dem Report nicht die Tatsache bewusst, dass die Bundesrepublik Deutschland ein Staat ist, der nach den Regeln des Rechts geführt wird".

Auf diese Weise wurde alles, was der Bericht anprangerte, reingewaschen. Auch für das unmenschliche Abschiebeverfahren gegenüber Asylsuchenden auf deutschen Flughäfen, das bereits zu mehreren Selbstmorden von Asylbewerbern geführt hat, gilt demnach: geregelt nach Recht und Gesetz. Das war noch vor der Verabschiedung des Zuwanderungsgesetzes mit seinen weiteren Verschlechterungen.

Nichts könnte den politischen Bankrott der Schröder-Fischer-Regierung besser dokumentieren, als dieser vehemente Angriff auf die Schwächsten der Gesellschaft. In weniger als vier Jahren haben SPD und Grüne deutlich gemacht, dass sie keinerlei tragfähigen Antworten auf die großen Probleme der Gesellschaft haben. Angesichts der wirtschaftlichen und sozialen Krise haben sich ihre hochtrabenden Versprechen von einer humanen und sozialen Gesellschaft in Luft aufgelöst.

Siehe auch:
Weitere Artikel zur Ausländerpolitik
Loading