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Die Abschiebung Metin Kaplans - ein Präzedenzfall staatlicher Willkür

Von Justus Leicht
16. Oktober 2004

Metin Kaplan, der Führer der verbotenen türkischen Islamistengruppe "Kalifatsstaat", ist am Dienstag in einer Nacht- und Nebelaktion in die Türkei abgeschoben worden, obwohl eine Klage gegen die drohende Abschiebung beim Bundesverwaltungsgericht anhängig war.

Am 26. Mai hatte das Oberverwaltungsgericht von Nordrhein-Westfalen in Münster entschieden, dass Kaplan in die Türkei abgeschoben werden darf. Es hatte jedoch im Urteil ausdrücklich die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen. Solange hierüber nicht entschieden sei, könne Kaplan jedenfalls nicht ausgewiesen werden, so der Vorsitzende des Oberverwaltungsgerichts damals. Seine polizeilichen Auflagen wurden darauf noch einmal verschärft. Obwohl er rund um die Uhr überwacht wurde, musste er sich täglich melden.

Auf einen Eilantrag Kaplans gegen die Abschiebeandrohung der Stadt hatte das Verwaltungsgericht in Köln, wo Kaplan lebt, die Abschiebung zunächst für zwei Monate ausgesetzt, bis es über den Antrag entschieden habe. Dagegen hatte die Stadt Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt. Diese wurde zurückgewiesen. In der Begründung erklärte das Oberverwaltungsgericht, eine Abschiebung Kaplans in die Türkei werde sich bei realistischer Betrachtung nicht mehr rückgängig machen lassen. Das unbestreitbar gewichtige öffentliche Interesse, den Aufenthalt Kaplans im Bundesgebiet zum Zwecke der Vorbeugung vor weiteren Straftaten baldmöglichst zu beenden, habe angesichts der engmaschigen Beobachtung, unter der Kaplan stehe, zur Vermeidung irreparabler Folgen zurückzutreten.

Kurz vor Ablauf der zwei Monate - Ende Juli - erteilte ihm die Stadt Köln daraufhin eine weitere Duldung von drei Monaten. Am 5. Oktober beschloss das Verwaltungsgericht dann endgültig über den Eilantrag Kaplans und wies diesen zurück. Die Entscheidung wurde jedoch erst am 12. Oktober zugestellt, und Kaplan noch am Nachmittag desselben Tages verhaftet und in einen gecharterten Privatjet in die Türkei gesetzt. Seine Anwältin, die just an diesem Tage im Krankenhaus war, sprach nachvollziehbar von einer abgesprochenen "halbillegalen" Aktion, was die Behörden natürlich dementierten.

Jedenfalls ist die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ein vehementer Angriff auf demokratische Rechte und Verfahrensweisen. Weder die unbestrittene Krebserkrankung Kaplans noch die Tatsache, dass er Frau und Kinder in Deutschland hat, ließ das Gericht gelten. Außerdem setzte es sich über die ausdrückliche Rechtsauffassung der nächst höheren Instanz hinweg, dass der Staat bis zur gerichtlichen Überprüfung ihrer Entscheidungen keine vollendeten Tatsachen schaffen darf. Auch dass der Prediger wegen seiner ständigen Überwachung und Meldepflichten praktisch kein Sicherheitsrisiko darstellen kann, spielte keine Rolle.

Die Hauptbegründung des Gerichts war überhaupt keine Gefahrenprognose, sondern eine rein politische Erwägung: Kaplan sei "eine zentrale Identifikationsfigur des islamischen Fundamentalismus". Deshalb sei seine Entfernung aus dem Bundesgebiet zwingend geboten, hinter diesem öffentlichen Interesse müssten seine Interessen zurückstehen. Was sind seine Interessen? Seine Familie, seine Gesundheit, seine Freiheit.

In der Türkei wurde Kaplan umgehend wegen "Hochverrats" und "bewaffnetem Umsturz" vor Gericht gestellt. Der türkische Geheimdienst hatte 1998 behauptet, seine Anhänger hätten durch einen Selbstmordanschlag mit einem mit Sprengstoff beladenen Flugzeug die gesamte Staatsführung ermorden und die riesige Fatih-Moschee besetzen wollen. Die absurden Vorwürfe strotzten von Widersprüchen, sie wurden später durch "Geständnisse" von Kaplan-Anhängern "bestätigt", die wie das Oberlandesgericht Düsseldorf feststellte, durch schwere Folter erpresst worden waren. Trotzdem bilden sie die Basis für das Gerichtsverfahren, an dessen Ende wahrscheinlich lebenslange Haft steht.

Auch die Behauptung, der selbsternannte "Kalif", also Oberhaupt aller Muslime weltweit, sei "eine zentrale Identifikationsfigur des islamischen Extremismus", erscheint zunächst grotesk. Kaplan hat höchstens tausend Anhänger, ansonsten gilt er auch Muslimen und Islamisten eher als peinliche Witzfigur, seiner Abschiebung folgten weder in Deutschland noch in der Türkei nennenswerte Proteste. Zum Vergleich: Nach dem Kidnapping des Chefs der kurdischen PKK Abdullah Öcalan hatte es massive Proteste unter der kurdischen Bevölkerung gegeben, Massendemonstrationen und auch spontane Ausschreitungen. Mit Kaplan identifiziert sich jedoch kaum jemand. Er ist erst in ständigen Hetzkampagnen von Medien und Politikern als Identifikationsfigur islamischen Fundamentalismus dargestellt worden. Ohne diese Aufmerksamkeit wäre seine bizarre kleine Sekte wohl bald durch Spaltungen und Mitgliederschwund endgültig in der Bedeutungslosigkeit verschwunden.

Worum geht es also wirklich? Es wird ein krebskranker Mann seiner Familie entrissen und in ein Land abgeschoben, wo ihn ein auf erfolterten Geständnissen beruhendes Verfahren und lebenslange Einkerkerung erwarten, weil der Staat an ihm ein Exempel statuieren will. Dies obwohl er ein zulässiges Rechtsmittel dagegen eingelegt hat.

Es verwundert nicht, dass Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) von einem "Symbol für die wehrhafte Demokratie" spricht. Schily hatte im Mai alle Gerichte, die sein Vorgehen nicht einfach abnickten, faktisch als Gefahr für die öffentliche Sicherheit beschimpft. So wie die offizielle Politik sich durch die Ausübung von Grundrechten wie Wahlen und Demonstrationen nicht vom Sozialabbau abbringen lässt, respektiert sie auch beim Vorgehen gegen missliebige Personen und Organisationen zunehmend keine Menschenrechte und rechtsstaatlichen Verfahrensweisen mehr.

Siehe auch:
Der "Fall Metin Kaplan": Ein Lehrstück in deutscher "Rechtsstaatlichkeit"
(5. Juni 2004)
Deutsche Regierung verbietet türkische Islamistengruppe
( 14. Dezember 2001)

 

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