Machtkampf um VW

40.000 Arbeiter demonstrieren in Wolfsburg

Am vergangenen Freitag demonstrierten 40.000 Volkswagen-Arbeiter vor der Konzernzentrale in Wolfsburg gegen den Großaktionär Porsche. Dieser versucht, mithilfe der Europäischen Kommission soziale Errungenschaften der 1960er Jahre abzuschaffen, die im so genannten VW-Gesetz beinhaltet sind.

Die Kundgebung, zu der die Gewerkschaft IG Metall angesichts einer orts- und zeitgleich stattfindenden Sitzung des Aufsichtsrats aufgerufen hatte, war die größte der Unternehmensgeschichte.

Gewerkschaftschef Bertold Huber sagte auf der Kundgebung, wenn das VW-Gesetz falle, wäre für Porsche der Weg frei zur Beherrschung von VW. Aufsichtsrat und Management von VW wären dann nur noch "Marionetten" an den Fäden des Porsche-Vorstands. "Nicht mit uns, sage ich dazu." Das VW-Gesetz sei ein Leuchtturm der Unternehmensmitbestimmung.

Auch der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) Michael Sommer erklärte: "Das VW-Gesetz muss bleiben, damit VW bleibt".

Der VW-Gesamtbetriebsratsvorsitzende Bernd Osterloh warnte: "Finger weg von unserem VW-Gesetz." Jedes Unternehmen sollte solche Regelungen wie VW "gegen die reine Willkür des Kapitals" haben.

Porsche, das VW-Gesetz und die EU-Kommission

Die Demonstration am Freitag war der bisherige Höhepunkt um den Einfluss beim größten europäischen Automobilkonzern Volkswagen. Weltweit beschäftigt VW 326.000 Menschen, davon 170.000 in Deutschland. Seit September 2005 hat sich der Stuttgarter Sportwagenhersteller Porsche bei VW eingekauft. Er ist inzwischen mit 31 Prozent zum größten Anteilseigner geworden. Vor einem Jahr gab Porsche bekannt, dass der Anteil auf 51 Prozent aufgestockt werden soll. Dies wird nun in den nächsten Wochen geschehen. Die EU-Kommission hat die Übernahme VWs durch Porsche schon genehmigt.

Doch damit Porsche einen dem Aktienkapital entsprechenden Einfluss erhält, muss das so genannte VW-Gesetz beseitigt werden. Dieses Gesetz trat 1960 in Kraft, als die damals noch staatliche Volkswagenwerk GmbH privatisiert und in eine Aktiengesellschaft umgewandelt wurde. Das Gesetz sichert den Gewerkschaften und dem Staat Mitbestimmungsrechte zu. Die Bundesrepublik Deutschland und das Bundesland Niedersachsen erhielten damals jeweils rund 20 Prozent der Anteile. Die verbleibenden 60 Prozent wurden an der Börse verkauft. Niedersachsen hält auch heute noch 20,2 Prozent.

Eine der wichtigsten Bestimmungen des VW-Gesetzes findet sich in Paragraf 2. Danach kann kein Aktionär mehr als 20 Prozent der Stimmrechte ausüben, auch wenn er mehr Anteile besitzt. Wichtige Entscheidungen - etwa zu Übernahmen oder Standortschließungen - können so blockiert werden. Der Staat - in Form des Landes Niedersachsen - behält mit seinen 20 Prozent Aktienanteilen immer ein Veto-Recht.

Der Grund dafür liegt in der Geschichte des VW-Unternehmens. 1937 hatten die Nationalsozialisten auf Anweisung Adolf Hitlers das Unternehmen gegründet, um einen Wagen für das gesamte Volk, den "KdF-Wagen" zu produzieren (KdF = Kraft-durch-Freude). Das Unternehmen bauten die Nazis mit den geraubten Geldern der von ihnen 1933 zerschlagenen Gewerkschaften auf. Auch der Einsatz von Zwangsarbeitern ermöglichte das Anwachsen des Unternehmens.

Aufgrund des VW-Gesetzes von 1960 fanden sich die Gewerkschaften mit der Privatisierung ab. Sie verzichteten auf Besitzansprüche und hatten dafür durch die Stimmrechtsbegrenzung den staatlichen Schutz vor einem übermächtigen Privatinvestor.

Bis weit in die 1980er Jahre hinein haben die VW-Arbeiter höhere soziale und finanzielle Zugeständnisse als andere Metallarbeiter errungen. Da dies alles im Rahmen der Mitbestimmung und unter der Kontrolle der Gewerkschaften verlief (98 Prozent der VW-Arbeiter sind gewerkschaftlich organisiert, die Mitgliedsbeiträge werden vom Konzern an die Gewerkschaft abgeführt), führten diese Regelungen auch zur Schaffung und Versorgung einer breiten Schicht von Gewerkschaftsfunktionären. Sie galten als Mittler zwischen Arbeitern und Geschäftsführung und wurden dafür fürstlich belohnt.

Inzwischen ist - nicht nur bei VW - aus der "Mitbestimmung" ein Co-Management geworden. Gewerkschaften und Betriebsräte verteidigen ihre Pfründe, indem sie den Führungsetagen des Konzerns beweisen, dass sie die Angriffe auf die Belegschaften am besten durchsetzen können. Durch die Korruptionsskandale des Sommers 2005 bei VW (etwa Luxusreisen und Bordellbesuche der Betriebsräte auf Firmenkosten) wurde klar, wie weit diese Verquickung von Betriebsrat, Gewerkschaft, Politik und Konzern gediehen ist.

Diese "deutsche Unternehmenskultur", die Finanzierung eines großen Gewerkschafts- und Betriebsratsapparates auf Firmenkosten, steht seit vielen Jahren unter dem Beschuss internationaler Finanzinvestoren und Großkonzerne. Auch Porsche ist dies ein Dorn im Auge. Die Porsche Holding ist extra in eine Societas Europea (SE), eine Gesellschaft nach europäischem Aktienrecht umgewandelt worden, um die Mitbestimmung in ihrer bisherigen Form zu unterlaufen.

Doch noch steht das VW-Gesetz gegen die Pläne Porsches. Wie dies bei Großkonzernen und Finanzinvestoren so häufig der Fall ist, benutzt auch Porsche die Europäische Kommission, um nationales Recht und soziale Errungenschaften zu brechen. Schon in der Vergangenheit haben die EU-Kommission und der Europäische Gerichtshof bewiesen, dass sie als Instrument einer neoliberalen Politik im Interesse der globalen Finanzmärkte dienen.

Im Fall VW hatte die EU-Kommission bereits im März 2004 Deutschland ultimativ zur Änderung des VW-Gesetzes bis Ende Mai 2004 aufgefordert, insbesondere des Paragrafen 2, der die Stimmrechtsbeschränkung regelt. Der damalige zuständige Kommissar Frits Bolkestein sah im VW-Gesetz einen Verstoß gegen den freien Kapitalverkehr in der Europäischen Union.

Nachdem die Bundesregierung diesem Ultimatum nicht gefolgt war, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 23. Oktober 2007, dass das VW-Gesetz unvereinbar mit den EU-Gesetzen sei. Ausdrücklich wies der EuGH daraufhin, dass insbesondere der Arbeitnehmerschutz keinen Eingriff in den freien Kapitalverkehr rechtfertige. Die Bundesrepublik Deutschland wurde erneut verpflichtet, das Gesetz zu ändern oder abzuschaffen.

Die Bundesregierung hat daher im Mai dieses Jahres einen Entwurf für ein neues VW-Gesetz vorgelegt. Das Entsenderecht in den Aufsichtsrat und die Stimmrechtsbeschränkung sollen entfallen. Doch der Entwurf sieht eine zwingende 80-Prozent-Mehrheit im Aufsichtsrat für wichtige Unternehmensentscheidungen vor. Zudem soll auch eine Regelung, nach der jede Entscheidung über den Produktionsstandort einer Zweidrittelmehrheit im Aufsichtsrat bedarf, erhalten bleiben. Somit hätten die Gewerkschaften und VW-Betriebsräte, die derzeit neun der 20 Aufsichtsratsmandate stellen, ein Vetorecht. Zwei Aufsichtsräte werden vom Land Niedersachsen entsandt, derzeit sind dies Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) und sein Wirtschaftsminister Walter Hirche (FDP).

EU-Binnenmarktkommisssar Charlie McCreevy, Nachfolger von Bolkestein, hat vergangene Woche angekündigt, dass er auch gegen diesen Entwurf vor dem EuGH vorgehen werde - ganz im Interesse von Porsche.

Der "Widerstand" gegen die EU-Kommission

Während die VW-Arbeiter berechtigterweise gegen den Versuch des Stuttgarter Sportwagenherstellers demonstrieren, mithilfe der EU-Kommission das VW-Gesetz zu kippen, sollten sie keinerlei Vertrauen in ihre angeblichen Verbündeten setzen. Während es den Beschäftigten um die Verteidigung der sozialen Errungenschaften der letzten Jahrzehnte geht, sieht VW-Aufsichtsratvorsitzender Ferdinand Pïech im VW-Gesetz den Garanten seines eigenen Einflusses, die Gewerkschaft und die VW-Betriebsräte die Basis ihrer Privilegien.

So werden die VW-Arbeiter in der gegenwärtigen Auseinandersetzung zwischen Porsche und VW von der IG Metall missbraucht und hinter den Karren von Ferdinand Pïech und der VW-Zentrale gespannt.

Denn in der Auseinandersetzung um VW und das VW-Gesetz stehen sich inzwischen zwei der reichsten Familien Deutschlands und Österreichs gegenüber, die beide nicht im Geringsten an die Errungenschaften der VW-Belegschaft denken, sondern allein an ihren Einfluss im Konzern. Auf der einen Seite steht die Porsche-Holding, mehrheitlich gehalten von der Familie Porsche. Auf der anderen Seite stehen Ferdinand Pïech, 1993 bis 2002 Vorstands- und heute Aufsichtsratsvorsitzender des VW-Konzerns, und seine Verbündeten. Die Familien Pïech und Porsche sind eng verwandt und beide Großaktionäre des Sportwagenherstellers. Die Familie Porsche hält allerdings mehr Anteile als die Familie Pïech und bestimmt die Unternehmensrichtung.

Diese enge Verquickung der beiden Familien hat Tradition. In den 1930er Jahren wurde das KdF-Unternehmen, aus dem Volkswagen hervorging, vom Wehrwirtschaftsführer Ferdinand Porsche geführt, als Werksleiter fungierte sein Schwiegersohn Anton Pïech. Ein Enkel von Ferdinand Porsche, Wolfgang Porsche, ist heute Aufsichtsratschef der Porsche-Holding. Ein anderer Enkel, Anton Pïechs Sohn, ist niemand anders als der VW-Aufsichtsratvorsitzende Ferdinand Pïech.

Hinter VW-Aufsichtsratschef Pïech haben sich die IG Metall und der VW-Betriebsrat, angeführt vom Vorsitzenden Bernd Osterloh, sowie die niedersächsische Landesregierung gesammelt. Sie unterstützen Pïech in der Auseinandersetzung mit Wendelin Wiedeking, dem Vorstandsvorsitzenden von Porsche.

Wiedeking, der über die neue Muttergesellschaft auch bei VW bestimmen wird, hat angekündigt, dass in Zukunft mit jedem einzelnen Automodell Geld verdient werden müsse. Das könnte das Aus für den Phaeton bedeuten und damit für die eigens dafür errichtete Fabrik in Dresden mit rund 400 Arbeitern, aber auch die Schließung der spanischen VW-Tochter Seat mit 16.000 Beschäftigten, die seit Jahren rote Zahlen schreibt.

Die enge Zusammenarbeit von IG-Metall, VW-Betriebsrat und Pïech gegen Porsche und Wiedeking kam auch bei der Kundgebung vor der Konzernzentrale am Freitag zutage. Üblicherweise dürfen Fotografen und Kamerateams bei internen Veranstaltungen nicht auf das VW-Werksgelände. Doch obwohl die Kundgebung auf dem Werksgelände stattfand, waren die Medien ausdrücklich eingeladen, die Protestveranstaltung zu begleiten. Medienberichten zufolge hatte sich Porsche vergeblich gegen diese Ausnahmegenehmigung gewehrt.

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung schrieb zur engen Zusammenarbeit zwischen Betriebsratschef Osterloh und Pïech: "Ferdinand Piëch sieht die Attacken auf Wiedeking mit Wohlgefallen, manche behaupten sogar, er sei Mitinitiator derselben."

Hinter Wendelin Wiedeking und Porsche steht selbstverständlich die Familie Porsche als Großaktionär, aber auch der Porsche-Betriebsrat sowie der Stuttgarter IG Metall-Beauftragte Hans Baur und die CDU/FDP-Landesregierung Baden-Württembergs.

Porsche-Betriebsratschef Uwe Hück, der sich schon in der Auseinandersetzung über Wiedekings letztes Jahreseinkommen in Höhe von 60 Millionen Euro auf dessen Seite geschlagen hatte, sprach sich gegen eine Sonderregelung für VW aus. Dafür hat er mit Porsche vereinbart, dass die nur knapp 12.000 Porsche-Arbeiter im Kontrollgremium der neuen Holding ebenso stark vertreten sind wie die rund 320.000 VW-Beschäftigten - ein dramatischer Machtverlust für die Volkswagen-Gewerkschafter.

Gegen diese Regelung läuft der Betriebsrat von VW Sturm, auch vor Gericht. Am Mittwoch wies das Arbeitsgericht Stuttgart einen Antrag des VW-Betriebsrats zurück, die Eintragung der Porsche SE ins Handelsregister durch eine einstweilige Verfügung zu stoppen.

Am Freitag nun haben die Vertreter von IGM und Betriebsrat im VW-Aufsichtsrat beantragt, dass künftige Projekte zwischen Porsche und VW - zum Beispiel die Verwendung von VW-Motoren in Porsche-Modellen - vom VW-Aufsichtsrat abgesegnet werden sollen. Das würde Porsches Einfluss nach einer Übernahme der Mehrheit einschränken und dem Kontrollgremium unter Piëch ein eingeschränktes Vetorecht garantieren.

Die Vertreter der Kapitalseite wollten den Antrag ablehnen. Mit Ferdinand Piëchs Doppelstimmrecht als Aufsichtsratsvorsitzender bei Pattsituationen hätte sie das auch tun können. Doch Piëch, der selbst nicht anwesend war, ließ seine Enthaltung in dieser Frage übermitteln und verhalf damit IGM und Betriebsrat zur Mehrheit.

"Ich bin entsetzt über das Abstimmungsverhalten des VW-Aufsichtsratsvorsitzenden", sagte Pïech-Cousin Wolfgang Porsche, Vorsitzender im Porsche-Aufsichtsrat und gleichzeitig Mitglied im VW-Aufsichtsrat. Inzwischen versucht der Porsche-Clan, Pïech als VW-Aufsichtsratschef abzuberufen.

So geht die Auseinandersetzung um den Einfluss bei VW zwischen den beiden Familienclans Pïech und Porsche weiter. Dass die einzelnen Betriebsräte und IG Metall-Funktionäre sich in den Dienst "ihrer" Großaktionäre stellen und die Belegschaften als Manövriermasse instrumentalisieren, ist ein weiterer Beleg für die rechte Politik der Gewerkschaften.

Die VW-Beschäftigten müssen dies zurückweisen und prinzipiell und unabhängig ihre Errungenschaften und Arbeitsplätze verteidigen. Dazu müssen sie sich einer neuen Perspektive zuwenden und für eine Gesellschaft kämpfen, in der die Bedürfnisse der arbeitenden Menschen Vorrang vor den Profitinteressen der Anleger und Investoren bzw. einzelner Milliardärs-Familien haben.

Siehe auch:
Europäischer Gerichtshof kassiert VW-Gesetz
(25. Oktober 2007)
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