NSU-Prozess: Aussage von V-Mann-Führer belastet Verfassungsschutz

In dieser Woche hat im Prozess um die Mordserie des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) die Aussage eines ehemaligen V-Mann-Führers für Aufsehen gesorgt, was in den Medien aber weitgehend unbeachtet blieb.

Am Dienstag sagte vor dem Münchener Oberlandesgericht der frühere Mitarbeiter des Thüringer Verfassungsschutzes (TLfV) Norbert Wießner aus. Seine Anhörung hat bestätigt, dass die Neonazi-Szene in Thüringen durch den Verfassungsschutz aufgebaut und gedeckt wurde.

Zwischen 1994 und 2001 war Wießner zwei Mal V-Mann-Führer von Tino Brandt, des wichtigsten Neonazi-Spitzels im Freistaat. Nach eigenen Angaben hat Brandt in sieben Jahren etwa 200.000 D-Mark vom Verfassungsschutz erhalten, die er zum großen Teil in den Aufbau der rechtsextremen Szene investiert haben will.

Nachdem Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe im Januar 1998 untergetaucht waren, weil sie wegen Sprengstoffbesitzes und des Baus von Rohrbomben gesucht wurden, stand V-Mann Brandt in direktem Kontakt zu Böhnhardt. Unter anderem führten die beiden am 8. März 1999 ein Telefongespräch. Brandt sollte in einer öffentlichen Telefonzelle angerufen werden. Sein V-Mann-Führer Wießner wusste das. Doch obwohl der Anruf fünfmal ankündigt wurde, intervenierte der Verfassungsschutz nicht.

„Er sei nur für die Erkenntnisgewinnung zuständig gewesen, nicht dafür, was man daraus machte“, begründete Wießner dies laut Süddeutscher Zeitung vor dem Münchner Gericht. Damit gab er mehr zu, als er möglicherweise beabsichtigte. Der Verfassungsschutz hatte seine Leute in der Neonazi-Szene, stattete sie großzügig mit Geld aus, wurde aber nicht aktiv, wenn er Leute aufspürte, die von der Polizei wegen dringenden Terror-Verdachts gesucht wurden.

Deutlicher kann man nicht sagen, dass der Verfassungsschutz die Neonazi-Szene nicht bekämpfte, sondern unterstützte und gezielt aufbaute. Wießner selbst gab vor Gericht zu, man habe „Brandt in der rechten Szene noch vertrauenswürdiger machen wollen, um mehr Informationen über die Drei zu bekommen“.

Dafür spendete man auch direkt Geld für den NSU. Wießner sagte, man habe Brandt 500 D-Mark gegeben, die er als Spende verwenden sollte, um sich bei Ralf Wohlleben anzubiedern. Wohlleben steht in München gemeinsam mit der einzigen Überlebenden des NSU-Trios, Beate Zschäpe, vor Gericht. Auch Brandt selbst hatte bei seiner Anhörung im Juli zugegeben, sechs oder sieben Mal Geld vom Thüringer Verfassungsschutz erhalten zu haben, das direkt für den NSU bestimmt gewesen sei.

Die Aussage Wießners macht nun deutlich, dass der Verfassungsschutz kein Interesse daran hatte, das Trio ausfindig zu machen oder gar auffliegen zu lassen. Im Frühjahr 1999 habe Brandt ihm berichtet, dass das Trio sein Aussehen derart geändert habe, „dass selbst Freunde sie nicht erkennen würden“, berichtet Spiegel Online. Wießner habe aber nicht nachgefragt, wie das Trio denn nun aussehe.

Dass solch entscheidende Fragen nicht gestellt wurden, lag Brandt zufolge an einer Übereinkunft, die er mit dem Thüringer Verfassungsschutz getroffen hatte. Bei seiner Aussage im NSU-Prozess im Juli dieses Jahres hatte Brandt erklärt, er habe mit ausdrücklicher Genehmigung seiner V-Mann-Führer nicht über geplante oder begangene Straftaten aus der Szene berichten müssen, so Spiegel Online. An solchen Informationen sei das Landesamt „nicht interessiert gewesen“.

Selten dürfte so offen zur Sprache gekommen sein, dass es dem Verfassungsschutz um die Verfolgung und Festsetzung von kriminellen Rechtsextremisten gar nicht ging. In mindestens einem Fall nahm der Verfassungsschutz sogar direkten Einfluss auf Ermittlungsmaßnahmen gegen die Neonazi-Szene, um sie vor einer möglichen Verfolgung durch Staatsanwalt oder Polizei zu schützen, wie der Abschlussbericht des NSU-Untersuchungsausschusses im Thüringer Landtag feststellt.

Trotzdem erhielt Brandt regelmäßige Zahlungen bei den wöchentlichen V-Mann-Treffen. Dafür berichtete er dem Geheimdienst von geplanten Aufmärschen und Gedenkfeiern. Der Verfassungsschutz konnte sich so gegenüber der Öffentlichkeit und der Polizei für den Einsatz von V-Leuten rechtfertigen, weil er bei Sicherheitsbesprechungen vor Demonstrationen eine Einschätzung des zu erwartenden Szenarios geben konnte.

Zugleich bauten V-Leute wie Tino Brandt unter der schützenden Hand und mit der finanziellen Unterstützung des Geheimdiensts die rechtsextreme Szene auf. Allein Brandt konnte monatlich mit 1.200 bis 1.300 D-Mark rechnen – Sonderprämien zu bestimmten Feierlichkeiten der Szene nicht eingerechnet.

Vor dem Münchener Gericht mimte V-Mann-Führer Wießner den Ahnungslosen. Obwohl die Polizei bereits im Januar 1998 eine Bombenwerkstatt des Terrortrios ausgehoben hatte, behauptete er, Gewaltbereitschaft sei damals kein Thema gewesen. „Für mich war nicht vorstellbar, dass Kleinkriminelle solche Taten begehen könnten“, sagte er.

Glaubt man den Angaben des früheren V-Mannes Kai Dalek, der am Mittwoch als Zeuge im NSU-Prozess aussagte, dann hat Tino Brandt die gewaltsame Radikalisierung der Neonaziszene regelrecht ermutigt. Der Berliner Zeitung zufolge behauptete Dalek, der schon seinerzeit von Brandts V-Mann-Tätigkeit gewusst haben will, dieser habe sich „extrem für Gewaltaktionen“ eingesetzt. „Brandt hat die Szene radikalisiert und dafür gesorgt, dass sie militanter wird“, sagte er.

Brandt selbst hatte solche Darstellungen bei seiner Vernehmung bestritten und im Gegenzug Dalek bezichtigt, besonders radikal aufgetreten zu sein. Dalek war von 1987 bis 1998 V-Mann des bayerischen Verfassungsschutzes.

Neben dem Hinweis über das Telefongespräch mit Böhnhardt hat Tino Brandt seinem V-Mann-Führer auch andere Informationen geliefert, die bereits vor dem ersten Mord zur Festnahme des Terrortrios hätten führen können. Wie sich bei der Vernehmung Wießners herausstellte, hatte Brandt ihm beizeiten darüber berichtet, dass inzwischen Carsten Schultze der neue Kontaktmann zum Trio sei. Schultze ist im NSU-Prozess ebenfalls angeklagt und hat nach eigener Aussage eine Waffe an Böhnhardt und Mundlos übergeben.

Im September war der Thüringer Untersuchungsausschuss zum NSU in seinem Abschlussbericht zur Schlussfolgerung gelangt, die „Häufung falscher oder nicht getroffener Entscheidungen“ ließen „den Verdacht gezielter Sabotage und des bewussten Hintertreibens eines Auffindens der Flüchtigen“ zu. Mit dem Zeugenauftritt von Norbert Wießner ist dieser Verdacht eher zur Gewissheit geworden.

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