Bundesregierung beschließt Gesetz zur Tarifeinheit

Angriff auf Streik- und Koalitionsrecht

Die Bundesregierung hat Donnerstag letzter Woche den Gesetzentwurf zum Tarifeinheitsgesetz aus dem Haus von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) beschlossen. Dieser hebelt grundgesetzlich verankerte Rechte von Arbeitern aus, allen voran das Streik- und das Koalitionsrecht.

Im Sommer 2010 kippte das Bundesarbeitsgericht die bis dahin geltende Regelung, nach der in einem Betrieb nur ein Tarifvertrag gelten, also Tarifeinheit herrschen sollte. Das Gericht reagierte damals auf den Druck der FDP und deren Wirtschaftsminister Philipp Rösler, die eine weitgehende Liberalisierung und Verschlechterung der Arbeitsbedingungen eingeleitet hatten. Sie wollten den DGB unter Druck setzen und deshalb Konkurrenzgewerkschaften zulassen.

Doch die DGB-Gewerkschaften erwiesen sich als wichtigste Verbündete der Unternehmen, um Sozialabbau und Entlassungen durchzusetzen. Gleichzeitig nutzten Spartengewerkschaften die neue Rechtslage, um in bestimmten Bereichen bessere Tarifabschlüsse zu erstreiten.

Nachdem nun immer mehr Arbeiter nach Möglichkeiten Ausschau halten, um die Zwangsjacke des DGB zu durchbrechen, fordern Unternehmen und Gewerkschaftsbund seit einiger Zeit ein Gesetz, das den DGB-Gewerkschaften eine weitgehend uneingeschränkte Kontrolle in Betrieben und Verwaltungen schafft.

In den vergangenen Monaten wurde der Arbeitskampf der Lokführer und Piloten genutzt, um das Gesetz endlich durchsetzen zu können. Die streikenden Piloten und Lokführer waren einer massiven Kampagne aus Bahn- und Lufthansa-Vorstand, Politik und Medien ausgesetzt.

Der jüngste vom Kabinett abgesegnete Nahles-Entwurf gießt diese Kampagne in Gesetzestext. Die gesetzlich verordnete Tarifeinheit soll eintreten, wenn sich konkurrierende Gewerkschaften nicht auf ein gemeinsames Vorgehen bei Tarifverhandlungen einigen können. Dann sollen als Tarifpartner der Unternehmen nur die Gewerkschaften anerkannt werden, die die meisten Beschäftigten „in einem Betrieb“ organisiert haben. Die beteiligten Gewerkschaften müssten ihre dortigen Mitgliederlisten einem Notar vorlegen und sich die Anzahl beglaubigen lassen.

Was aber als „Betrieb“ gilt, ist sehr weit gefasst. Anders als Ministerin Nahles immer wieder versichert hat, wird es damit möglich sein, die Spartengewerkschaften auch in jenen Bereichen an der Vertretung ihrer Mitglieder zu hindern, in denen sie diese bislang unangefochten innehatte. Dies könnte bei der GDL sogar die Vertretung der Lokführer gefährden.

Arbeitsgerichte sollen nach dem „Mehrheitsprinzip“ festlegen, welcher Tarifvertrag für die Beschäftigten gilt. Wenn aber die kleineren Gewerkschaften keinen Tarifvertrag mehr aushandeln dürfen, können sie auch keinen Arbeitskampf mehr führen. „Ein Tarifvertrag, der nicht gilt, kann auch nicht erkämpft werden“, sagte dazu der ehemalige Verfassungsrichter Thomas Dieterich der Berliner Zeitung.

Dies ist ausdrücklich so gewollt. In der Begründung zum Gesetzentwurf heißt es dazu: „Über die Verhältnismäßigkeit von Arbeitskämpfen, mit denen ein kollidierender Tarifvertrag erwirkt werden soll, wird allerdings im Einzelfall im Sinne des Prinzips der Tarifeinheit zu entscheiden sein.“ Der Arbeitskampf sei ein „Mittel zur Sicherung der Tarifautonomie“. Ein Arbeitskampf aber, der einen Tarifvertrag erwirken soll, der nicht gelten würde, „weil die abschließende Gewerkschaft keine Mehrheit der organisierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Betrieb“ hat, diene nicht der Tarifautonomie. Gerichte müssten deren „Verhältnismäßigkeit“ prüfen, sprich: Streiks kleinerer Gewerkschaften als „unverhältnismäßig“ verbieten.

Der Großteil der im Deutschen Gewerkschaftsbund organisierten Gewerkschaften und die Unternehmen unterstützen daher das Gesetz. DGB-Chef Reiner Hoffmann verteidigte es erneut. „Das Prinzip ‚ein Betrieb, ein Tarifvertrag‘, hat sich über vierzig Jahre in Deutschland bewährt. Dies wieder hervorzuheben, ist erklärtes Ziel des Gesetzentwurfs“, sagte er der Rheinischen Post.

In Wirklichkeit haben DGB-Gewerkschaften das Prinzip, „ein Betrieb, ein Tarifvertrag“, schon seit Jahrzehnten attackiert. Sie haben für Beschäftigte innerhalb einer Branche und in einem Betrieb zahlreiche unterschiedliche Tarife und Öffnungsklauseln vereinbart, mit denen einzelne Betriebe auch noch von diesen Tarifverträgen abweichen können. Ältere festangestellte Arbeiter verdienen meist mehr als ihre neu eingestellten Kollegen, weil diese schlechtere Tarifverträge haben, und alle diese Verträge wurden von den Gewerkschaften abgesegnet.

Auch die zahlreichen Leih- und Werkvertragsarbeiter hätten liebend gerne das Prinzip, das sich angeblich über vierzig Jahre in Deutschland so bewährt hat. Was Hoffmann meint, ist das Prinzip, dass einzig und allein die DGB-Gewerkschaften gemeinsam mit den Unternehmern und der Regierung über Tarifverträge entscheiden können. Dieses Machtmonopol des DGB hat sich aus seiner Sicht bewährt. Und es ist auch das erklärte Ziel des Gesetzentwurfs, diesem Monopol wieder Geltung zu verschaffen.

Das Gesetz zwingt die kleineren Spartengewerkschaften, sich den größeren DGB-Gewerkschaften unterzuordnen. Deren so entstandenes Machtmonopol macht kleinere Gewerkschaften wie die GDL, Cockpit, UFO (Fluglotsen), GdF (Vorfeldlotsen) und Marburger Bund (Ärzte) praktisch überflüssig. Das Gesetz verstößt daher offensichtlich gegen das in Artikel 9 des Grundgesetzes gewährleiste Recht „für jedermann und für alle Berufe (…), zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden“.

Der DGB erhält mit dem Gesetz die Funktion einer Monopol- oder Zwangsgewerkschaft, ähnlich der Deutschen Arbeitsfront unter den Nazis oder dem FDGB in der DDR. Da die DGB-Gewerkschaften seit Jahren aufs Engste mit den Arbeitgebern zusammenarbeiten und jede Entlassung und Lohnsenkung ihre Unterschrift trägt, käme dies der Abschaffung des Streik- und Koalitionsrechts gleich.

Das ist genau der Grund, warum auch Arbeitgeber den Gesetzentwurf loben. Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer sagte am Donnerstag in Berlin, das Gesetz könne das Arbeitsleben in Deutschland „ordnen und befrieden“.

Der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht Thomas Dieterich kritisierte die „bewusste Täuschung der Öffentlichkeit“. Die Regierung behaupte, das Streikrecht werde nicht angetastet, obwohl genau dies faktisch der Fall sei. Dieterich hält das geplante Gesetz zur Tarifeinheit daher für verfassungswidrig. Es „würde die Handlungsfähigkeit der Gewerkschaften eklatant einschränken“, sagte er der Berliner Zeitung. Das sei mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.

Mehrere kleinere Gewerkschaften kündigten an, Verfassungsbeschwerde einzulegen. Klaus Dauderstädt, der Vorsitzende des Beamtenbundes (DBB Beamtenbund und Tarifunion), dem auch die GDL angehört, kündigte an, vor das Bundesverfassungsgericht zu gehen, sollte das Gesetz in der vorgesehenen Form in Kraft treten.

Das Tarifeinheitsgesetz richtet sich jedoch nicht nur gegen die Spartengewerkschaften, sondern gegen alle Arbeiter, die angesichts ständiger Verschlechterung der Arbeitsbedingungen Widerstand zu leisten versuchen.

Damit das mit dem neuen Gesetz eingeführte „Mehrheitsprinzip“ nicht von Arbeitern eines Betriebes in ihrem Interesse ausgenutzt werden kann, sind Vereinigungen, die nicht Beschäftigte aus mehreren Betrieben organisieren, von vornherein von der Interessenvertretung in Tariffragen ausgeschlossen. „Reine ‚Betriebsgewerkschaften‘ können nicht zu einer sinnvollen Ordnung und Befriedung des Arbeitslebens beitragen“, heißt es in der Begründung des Gesetzes.

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