1,4 Millionen leben länger als acht Jahre von Hartz IV

Im September feierten Politik und Medien die niedrigste Arbeitslosenzahl in Deutschland seit 25 Jahren. Offiziell waren „nur“ noch 2,6 Millionen oder 5,9 Prozent arbeitslos.

Eine andere Statistik über Langzeitarbeitslosigkeit und Hartz-IV-Bezug zeigte dagegen ein anderes Bild. 4,2 Millionen erwerbsfähige Hartz-IV-Empfänger sind teilweise seit vielen Jahren von den niedrigen Leistungen und dem schikanösen System der Jobcenter abhängig. Viele von ihnen tauchen in der offiziellen Arbeitslosenstatistik gar nicht auf.

Laut einer Sonderauswertung, die die Agentur für Arbeit auf Anfrage einer Linken-Abgeordneten erstellte, sind 1,4 der 4,2 Millionen erwerbsfähigen Hartz-IV-Empfänger seit mehr als acht und 2,1 Millionen seit mehr als vier Jahren von den Hartz-Leistungen abhängig. (Stand: Ende Dezember 2015)

Die genannten Zahlen umfassen 1,82 Millionen Langzeitarbeitslose und 1,2 Millionen „Aufstocker“, deren Einkommen so niedrig ist, dass sie zusätzliche Hartz-IV-Leistungen beanspruchen müssen.

Weitere Gruppen von langjährigen Hartz IV-Beziehern sind Alleinerziehende, Auszubildende, deren Ausbildungsvergütung nicht zum Lebensunterhalt reicht, und zahllose Menschen, die wegen der Pflege von Angehörigen auf Grundsicherungsleistungen angewiesen sind.

Auch viele ältere Menschen oder Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen beziehen Hartz IV. In einer Studie der Bertelsmann-Stiftung heißt es: „Jobverlust im Alter wird in Deutschland zunehmend zu einer Falle, aus der sich die Betroffenen nicht befreien können.“

Als weitere Gründe für Langzeitarbeitslosigkeit und dem Verharren in der Hartz-IV-Falle werden keine oder nur eine niedrige Berufsqualifikation sowie geringe Deutschkenntnisse genannt.

Während bei der Einführung des Hartz-IV-Systems viel von „Fördern und Fordern“ die Rede war, lag das Schwergewicht des mit Sanktionen verbundenen Systems von Anfang an auf dem „Fordern“ von den Hilfebedürftigen.

Gab es in der Anfangszeit noch einige Weiterbildungsmaßnahmen für Langzeitarbeitslose, die tatsächlich zum Erwerb neuer Kenntnisse und Qualifikationen führten, so sind diese in den letzten Jahren fast vollständig Kürzungsmaßnahmen zum Opfer gefallen. Stattdessen gibt es kurzfristige Maßnahmen, verbunden mit Niedrigstlöhnen, wie Ein-Euro-Jobs, durch die Langzeitarbeitslose aus der Statistik herausfallen.

Beim Fordern von Langzeitarbeitslosen und Hartz-IV-Abhängigen sind die staatlichen Behörden dafür ganz groß. So hat Bundesarbeits- und sozialministerin Andrea Nahles (SPD) vor kurzem eine ganze Reihe verschärfter Sanktionen gegen Hartz-IV-Bezieher eingeführt.

Ins Bild passt auch die Meldung, die Jobcenter hätten in den ersten sechs Monaten dieses Jahres 457.000 Strafen gegen Hartz IV-Empfänger ausgesprochen. Laut einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung sind daszwar 8,4 Prozent weniger als im vergleichbaren Vorjahreszeitraum und der tiefste Wert seit fünf Jahren. Dennoch ist die Zahl riesig.

Laut FAZ werden knapp 77 Prozent der Sanktionen „wegen Meldeversäumnissen ausgesprochen – etwa wenn die Bezieher unentschuldigt einen Termin beim Jobcenter verstreichen lassen. … Nur knapp 10 Prozent werden verhängt, weil ein Hartz-IV-Bezieher sich weigert, eine Arbeit anzunehmen oder weiter auszuführen.“

Die drastischen Auswirkungen dieser Sanktionen für die Betroffenen, die als Alleinstehende gerade einmal 404 Euro im Monat, zusätzlich Miet- und Heizkosten, erhalten, lässt sich nur erahnen. Dem FAZ-Bericht zufolge führten die Strafen im Juni 2016 bei rund 132.000 Empfängern zu durchschnittlichen Kürzungen von 19 Prozent oder 108 Euro.

Mit welchen Schikanen Politik und Justiz gegen Arme vorgehen, zeigt auch ein Urteil des Bundessozialgerichts, über das SpiegelOnline berichtete. Eine Familie, die von Hartz IV abhängig ist, wurde gezwungen, ihr selbstgebautes Eigentum zu verkaufen, nachdem drei ihrer vier Kinder ausgezogen waren.

In dem Bericht heißt es: „Familien, die Sozialleistungen nach Hartz IV beziehen und ein Haus besitzen, müssen ihr Eigenheim aufgeben, sofern es nach dem Auszug der Kinder zu groß geworden ist. Das Eigenheim sei als verwertbares Vermögen zu werten, hat das Bundessozialgericht in (BSG) in Kassel entschieden (Az: B 4 AS 4/16 R).“

Die Familie aus dem Landkreis Aurich in Niedersachsen, deren Klage das Gericht mit dem Urteil zurückwies, besaß ein Eigenheim mit 144 Quadratmeter Wohnfläche, in dem die Eltern ursprünglich mit vier Kindern gelebt hatten. Nach dem Auszug von drei Kindern hatte das Jobcenter das Haus für unangemessen groß erklärt. Für vier Bewohner seien noch 130 Quadratmeter geschützt gewesen, für drei Personen aber nur noch 110. Deshalb sei das Haus als verwertbares Vermögen anzusehen.

Nun muss die Familie das Haus verkaufen, in eine kleinere Wohnung ziehen und so lange von dem Verkaufserlös leben, bis sie wieder Hartz-IV-Leistungen beantragen kann. Bis das Haus verkauft ist, zahlt das Jobcenter die Hartz-IV-Leistungen nur noch als rückzahlbares Darlehen.

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