Internetzensur: Netzwerkdurchsetzungsgesetz tritt in Kraft

Am 1. Oktober trat das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) in Kraft. Unter dem Deckmantel des Kampfs gegen „Fake News“ und „Hasskommentare“ schafft es einen rechtlichen Rahmen für eine umfassende Internetzensur, die sich gegen den wachsenden sozialen Widerstand in der Bevölkerung richtet.

Das Gesetz zwingt Betreiber von Internetplattformen mit über zwei Millionen Nutzern, „einen offensichtlich rechtswidrigen Inhalt innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde“ zu entfernen oder zu sperren. Bei weniger offensichtlichen Fällen gilt eine Sieben-Tage-Frist. Über ihren Umgang mit Beschwerden muss die Plattform regelmäßig Bericht erstatten. Kommt sie dem nicht nach, drohen horrende Bußgelder von bis zu 50 Millionen Euro.

Die Folgen sind eindeutig: Im Zweifelsfall löscht ein Konzern lieber einen umstrittenen Post, statt mögliche Geldstrafen zu riskieren. Er muss auch nicht mit Sanktionen rechnen, wenn er legitime Meinungsäußerungen rechtswidrig gelöscht hat. Auf diese Weise werden elementare Grundrechte des Nutzers ausgehebelt.

Als der Gesetzesentwurf Ende Juni im Bundestag verabschiedet wurde, warnte die World Socialist Web Site vor einem „massiven Angriff auf das Grundrecht der Meinungsfreiheit“. Das NetzDG „öffnet Denunziantentum und Zensur Tür und Tor und macht milliardenschwere Konzerne – die Besitzer sozialer Netzwerke wie Facebook, Twitter und Youtube – zu Anklägern, Richtern und Henkern über die Frage, welche Aussagen im Internet künftig erlaubt sind und welche nicht“.

Bis Januar 2018 gilt zunächst eine Übergangszeit, in der die sozialen Netzwerke Maßnahmen zur Umsetzung der Gesetzesvorgaben treffen müssen. Facebook hatte bereits im August angekündigt, ein neues Löschzentrum mit 500 Mitarbeitern in Essen einzurichten. Bisher existiert bereits eines in Berlin. Dort betreibt Facebook systematisch Internetzensur. Gegenüber dem Handelsblatt erklärte ein Sprecher stolz: „Bei der Entfernung illegaler Inhalte haben wir bereits erhebliche Fortschritte erzielt.“

Noch ist unklar, welche Plattformen von dem neuen Gesetz betroffen sein werden. Der Gesetzestext, der am 7. September veröffentlicht wurde, definiert soziale Netzwerke als „Telemediendiensteanbieter, die mit Gewinnerzielungsabsicht Plattformen im Internet betreiben, die dazu bestimmt sind, dass Nutzer beliebige Inhalte mit anderen Nutzern teilen oder der Öffentlichkeit zugänglich machen“.

Alle Online-Plattformen, die aus Sicht des Bundesamts für Justiz dieser Definition entsprechen, müssen sich in den nächsten Monaten einer Prüfung unterziehen. Darunter fallen laut Spiegel nicht nur bekannte soziale Medienplattformen wie Facebook, Youtube oder Twitter, sondern auch andere Netzwerke wie die Fotoplattform Flickr, das Videoportal Vimeo, der Social-News-Aggregator Reddit, die Blogging-Plattform Tumblr und das russische Pendant zu Facebook, VKontakte.

Das Bundesamt für Justiz hat eine neue Abteilung mit zwei Referaten eingerichtet, eines für Grundsatzfragen und eines für Einzelfallverfahren. Die Hälfte der 50 neuen Mitarbeiter nimmt nach Spiegel-Informationen bereits nächste Woche die Arbeit auf. Sie sollen ermitteln, wie hoch bei den einzelnen Plattformen die Zahl der registrierten Mitglieder ist. Netzwerke mit mehr als zwei Millionen registrierten Nutzern müssen dann ab Januar dem NetzDG nachkommen.

Die Netzwerke sind verpflichtet, einen Ansprechpartner in Deutschland zu benennen, der für die Nutzerklagen zuständig ist und die Auskunftsersuchen von Ermittlern innerhalb von 48 Stunden beantwortet. Damit soll sichergestellt werden, dass gelöschte Äußerungen – die der Anbieter speichern muss – auch effektiv strafrechtlich verfolgt werden können.

Facebook, das in den USA in Sachen Internetzensur eng mit dem Staatsapparat kooperiert, setzt auch diese Vorgabe in vorauseilendem Gehorsam um. Auf Anfrage des Bayerischen Rundfunks erklärte eine Facebook-Sprecherin: „Wir haben ein eigenes Team für die Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden, welches weitestgehend aus ehemaligen Mitarbeitern von Strafverfolgungsbehörden besteht. Die Aufgabe dieses Teams ist es, Anfragen von Strafverfolgungsbehörden zu beantworten.“

Gleichzeitig „dürfen“ die Plattformen jetzt auch zu zivilrechtlichen Zwecken Auskunft darüber geben, wer die beanstandeten Äußerungen verfasst hat. Die einzige Voraussetzung ist eine Anordnung vom Landgericht. Bislang durften solche persönlichen Bestandsdaten bereits an Polizei und Geheimdienste herausgegeben werden. Diese Verschärfung des Telemediengesetzes ist ein weiterer Angriff auf die Anonymität und Privatsphäre im Netz und bereitet einer gezielten Einschüchterung politischer Gegner den Boden.

Obwohl zahlreiche Verbände und Experten – darunter acht von zehn Sachverständigen bei einer Anhörung im Bundestag – das Gesetz für verfassungswidrig erklärt hatten, peitschte es der SPD-Justizminister Heiko Maas in wenigen Monaten durch den Bundestag. Dass ausgerechnet die SPD bei den Zensurmaßnahmen eine Vorreiterrolle spielte, ist kein Zufall. Sie hat sich im gesamten Wahlkampf als Law-and-Order-Partei präsentiert und versucht, die CDU und AfD noch rechts zu überholen.

Das Gesetz ist Teil einer bewussten politischen Offensive gegen die Arbeiterklasse, die direkt nach den Wahlen in eine neue Runde geht. Die kommende Bundesregierung wird die innere und äußere Aufrüstung rasant beschleunigen. Die Mär vom Kampf gegen „rechte Hasskommentare“ oder „Fake News“ dient dabei als Vorwand, um linke und kritische Stimmen im Internet mundtot zu machen.

Ein Blick auf die vergangenen Jahre und Monate genügt, um zu erkennen, dass die tagtäglichen Produzenten von „Fake News“ und Lügen in den Chefetagen der etablierten Politik und Medien sitzen. Wer erfand 2003 Massenvernichtungswaffen im Irak, um eine ganze Region in Schutt und Asche zu legen? Wer propagierte und unterstützte 2014 die Maidan-Bewegung in der Ukraine als angebliche „Revolution“, um rechtsextreme und nationalistische Kräfte zu stärken und den Konflikt mit Russland zu schüren? Wer nutzte die Lüge von Massenvergewaltigungen in der Kölner Silvesternacht 2015/16, um eine Welle der Flüchtlingshetze zu entfachen? Und wer provozierte und verbreitete Bilder angeblicher „linksextremistischer“ Gewaltausschreitungen rund um den G20-Gipfel in Hamburg, um linke Gegner zu kriminalisieren und linke Websites wie linksunten.indymedia.org zu verbieten?

All diese „Falschmeldungen“ – oder besser: Propagandalügen – legitimierten Kriege, Gewalt und Hetze und haben katastrophale Auswirkungen für Millionen von Menschen.

Sogar die Begründung des NetzDG ist „Fake News“, wenn man bei dieser Wortschöpfung bleiben will: Das Gesetz wird nicht, wie überall behauptet, vorwiegend gegen Hasskriminalität, Rechtsextremismus oder Rassismus, sondern zur Unterdrückung von linker Opposition Anwendung finden. Gerade jene Posts oder Artikel, die die Verbrechen des Kapitalismus und die Rückkehr des deutschen Militarismus aufdecken und anprangern, sind der herrschenden Elite ein Dorn im Auge.

Besonders deutlich wurde das anhand der Zensur, die Google ausübt. Im April hatte Google seine Suchalgorithmen geändert, um angeblich „autoritative Inhalte“ zu fördern und „Fake News“ und Verschwörungstheorien in der Google-Suche herabzustufen. Tatsächlich verbarg sich hinter dieser Maßnahme eine gezielte Zensur gegen linke, progressive und antimilitaristische Websites, die seitdem einen massiven Rückgang der Zugriffe über die Google-Suche verzeichnet haben. Die World Socialist Web Site war besonders stark betroffen.

Wie die Google-Zensur und die Zusammenarbeit von Facebook-Chef Zuckerberg mit der US-Regierung zeigen, ist das Netzwerkdurchsetzungsgesetz ein internationales Phänomen. Ähnliche Mechanismen wurden und werden weltweit geschaffen, um den Meinungsaustausch im Internet zu kontrollieren und zu zensieren.

Laut Reporter ohne Grenzen wurde das NetzDG bereits zum Vorbild für Russland. Mitte Juli brachten Abgeordnete der Putin-nahen Partei „Einiges Russland“ einen sehr ähnlichen Gesetzesentwurf zur Kontrolle sozialer Netzwerke ins Parlament ein und stützten sich in der Begründung explizit auf das deutsche Gesetz. Wenn das russische Pendant verabschiedet wird, soll es am 1. Januar 2018 in Kraft treten.

Auch in der Europäischen Union (EU) wird daran gearbeitet, die Meinungsfreiheit im Internet gesetzlich einzuschränken. Vor einer Woche veröffentlichte die EU-Kommission Leitlinien für Online-Plattformen, die „proaktiv“ illegale Inhalte erkennen und entfernen sollen. In der Pressemitteilung heißt es, dass die Kommission die „Fortschritte der Online-Plattformen in den nächsten Monaten aufmerksam überwachen und bewerten“ wird, um dann zu entscheiden, ob eventuell auch „Legislativmaßnahmen zur Ergänzung des bestehenden Rechtsrahmens“ nötig seien.

Die Bourgeoisie ist sich der Gefahr bewusst, die für sie von den sozialen Medien ausgehen kann. Die globale Vernetzung und Mobilisierung der Arbeiterklasse über das Internet bereitet Regierungen und Thinktanks weltweit Sorgen. Die Stiftung Wissenschaft und Politik publizierte jüngst eine Studie über „Urbane Proteste im digitalen Zeitalter“, in der es heißt: Entscheidungsträger und Experten betrachten „die Besetzung und Blockade von öffentlichen Plätzen, Straßen oder Gebäuden zunehmend als globale politische Herausforderung. Verstärkt wird diese ‚Politisierung der Straße‘ durch die beschleunigte digitale und dabei häufig (audio-)visuelle Verbreitung der Protestaktivitäten über soziale Medien. Sie ermöglicht, dass die Ereignisse gleichzeitig weltweit sichtbar werden.“

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