Opelarbeiter klagt gegen Streikmaßregelung und Kündigung

Sieben Monate nach dem Arbeitskampf bei Opel Bochum im Oktober letzten Jahres werden jetzt die Fragen, um die es damals ging, in einem gerichtlichen Nachspiel verhandelt.

Die Adam Opel AG, die zum General Motors Konzern gehört, hatte dem Mitarbeiter Richard Kaczorowski ebenso wie dem Betriebsratsmitglied Turhan Ersin kurz nach den Arbeitsniederlegungen fristlos gekündigt. Der Streik, an dem sich im Oktober letzten Jahres Tausende von Arbeitern beteiligten, legte eine Woche lang das gesamte Opel-Werk Bochum still. Der Protest gegen die angekündigten Werksschließungen und Massenentlassungen fand breite Unterstützung in anderen Werken und in der Bevölkerung und war erst auf den massiven Druck der Gewerkschafts- und Betriebsratsführung hin ergebnislos abgebrochen worden.

Um ein Exempel zu statuieren und die gesamte Belegschaft einzuschüchtern, wurden willkürlich zwei Arbeiter herausgegriffen und entlassen. Da Turhan Ersin Mitglied des Betriebsrats ist und dieser gegen seine Kündigung Widerspruch einlegte, muss das Unternehmen seine Entlassung vor dem Arbeitsgericht durchsetzen - dieser Prozess hat bereits begonnen.

Richard Kaczorowski hingegen genießt als Lagerarbeiter keinen solchen Kündigungsschutz. Seine fristlose Entlassung wurde sofort wirksam. Er stand nach 24 Jahren Betriebszugehörigkeit - davon 18 Jahren am Montageband - sofort auf der Straße und bekam vom Arbeitsamt zusätzlich auch noch eine 3-monatige Sperrfrist wegen angeblich "selbst verschuldeter Kündigung" verpasst. Dies hatte zur Folge, dass er nach dem Verlust des Arbeitsplatzes drei Monate keinen Cent Arbeitslosengeld erhielt. Um die Unrechtmäßigkeit und damit die Unwirksamkeit der fristlosen Kündigung feststellen zu lassen, musste er selbst Klage gegen den Weltkonzern einreichen.

Am 10. Mai 2005 trat die erste Kammer des Arbeitsgerichts Bochum unter Vorsitz des Richters van der Leeden zu seiner ersten Sitzung in diesem Fall zusammen. Zahlreiche Kollegen kamen, um den Prozess zu verfolgen und Richard Kaczorowski zu unterstützen.

Die Unternehmensleitung von Opel ließ sich von dem Rechtsanwalt Dr. Markus Kappenhagen von Baker & McKenzie, einer der weltweit größten Anwaltskanzleien, sowie von Elmar Eising, einem Mitglied der Personalleitung in Bochum, vertreten. Wie in ihrem Kündigungsschreiben behauptete sie unter Verweis auf die von ihr benannten Belastungszeugen, Kaczorowski habe am Samstag, dem 16. Oktober 2004, die Straftaten der Nötigung (durch Androhung von Gewalttaten) und der Bedrohung (mit einem Verbrechen) begangen, um andere Mitarbeiter zur Teilnahme am Streik zu zwingen.

Fast vier Stunden lang dauerte die Vernehmung des Klägers und der vom Unternehmen benannten fünf Belastungszeugen. Richter van der Leeden befragte als erstes den Kläger Kaczorowski zu den Ereignissen an dem betreffenden Tag, und dieser berichtete:

"Ich arbeite in der Werkslogistik. Wir sind an diesem Tag in die Werkshalle gegangen, um uns das neue Opel-Modell Zafira anzusehen." Richter van der Leeden wunderte sich: "Sie konnten einfach so in die Halle? Gab es denn keine Streikposten? Normalerweise gibt es bei einem Streik doch Streikposten?" Richard Kaczorowski : "Da konnte praktisch jeder Mitarbeiter rein und raus. Wir waren überrascht, dass in der Halle gearbeitet wurde. Ich sprach einen der Kollegen an und sagte:, Kollege, es geht hier um unsere Zukunft, warum bist du nicht draußen?’" - Ein ganz normaler Wortwechsel also, wie er bei jedem Arbeitskampf dutzend-, wenn nicht hundertfach vorkommt. Richter van der Leeden meinte denn auch: "Das ist in Ordnung, wenn Sie das gesagt haben."

Anschließend versuchte er jedoch, Kaczorowski dazu zu bewegen, einen Vergleich mit der Firma anzunehmen. Ihm lägen die Zeugenaussagen vor, welche Opel schriftlich aufgenommen habe, und diese Zeugen würden ja jetzt vor Gericht wohl nichts anderes aussagen, eine Bestätigung der Kündigung sei dann wohl zu erwarten. Der Richter meinte, der Kläger solle lieber jetzt gleich einem Vergleich zustimmen, auch wenn bestenfalls eine "symbolische Abfindung" für ihn dabei herausspränge.

Rechtsanwalt Kappenhagen, der zu dem Zeitpunkt offensichtlich der Meinung war, dass die Sache gut für Opel und schlecht für den Arbeiter aussehe, widersprach: "Wir reden hier über Nötigung, eine symbolische Abfindung ist daher problematisch." Auch Herr Eising von der Personalleitung ließ erkennen, dass er einem Vergleich nicht ohne weiteres zustimmen würde, und betonte ausdrücklich, dass das Verfahren für Opel große Bedeutung habe.

Der Richter drängte dennoch weiter auf einen Vergleich und unterbreitete dazu nach einer kurzen Verhandlungspause einen Vorschlag mit zwei Alternativen, die im Wesentlichen beide auf eine Umwandlung der fristlosen in eine fristgemäße Kündigung hinausliefen. Bei einer fristgemäßen Kündigung zum 31. Oktober 2004 sollte er noch eine - angesichts der Betriebszugehörigkeit von fast 25 Jahren - lächerliche Abfindung von € 20.000 erhalten.

Richard Kaczorowski, der aus eigenen Mitteln keinen Anwalt bezahlen kann und sich daher durch eine Rechtssekretärin der gewerkschaftlichen "DGB Rechtsschutz GmbH" vertreten lassen musste, lehnte beide Vergleichsvorschläge unter starken Beifallsbekundungen des Publikums ab und erklärte, die Anschuldigungen seien völlig haltlos, die Kündigung daher unrechtmäßig: "Ich will zurück in den Betrieb an meinen Arbeitsplatz!"

Nun führte Richter van der Leeden die Vernehmung der fünf Belastungszeugen des Unternehmens zu den Ereignissen an jenem Samstag durch. In dem Kündigungsschreiben hatte der Konzern sein Vorgehen unter Berufung auf diese Zeugen damit begründet, dass Kaczorowski die Mitarbeiter durch Androhung von Gewalttaten "verängstigt" und den Fertigungsplaner W. und den Betriebsleiter R. gezwungen hätte, die Einstellung der Arbeit anzuordnen.

Doch vor Gericht blieb allein der leitende Angestellte W. bei dieser Aussage: "Reißt die Anlagen ab!", habe Richard Kaczorowski geschrieen, und "Ich hole den Mob rein, dann gibt es Ärger!" Dabei habe er sein Handy in der Hand gehalten, um zu telefonieren, wohl um "den Mob" hereinzuholen. Unter dem Begriff "Mob" habe er, W., die Streikenden vor dem Werktor verstanden. "Ich hatte aber keine Angst vor dem Kläger", führte W. aus, aber aus Sorge um die Sicherheit und Gesundheit seiner Mitarbeiter habe er sich gezwungen gesehen, diese nach Hause zu schicken.

Bemerkenswert an den Ausführungen des Zeugen W. war, dass sie auch für einen unbeteiligten Beobachter sehr unglaubwürdig wirkten. Als "Mob" werden streikende Arbeiter am Werktor höchstens von Unternehmern und ihren Managern wahrgenommen und bezeichnet, aber nicht von den eigenen, solidarisch mit ihnen verbundenen Kollegen.

Darüber hinaus standen seine Aussagen über den Anlass zur Einstellung der Arbeit nicht nur im Gegensatz zu den Aussagen des Klägers, sondern auch zu den Aussagen der vier anderen Belastungszeugen von Opel, bei denen es sich um Montagearbeiter handelte. Diese erklärten alle, dass sie nicht verängstigt gewesen und sich auch nicht bedroht gefühlt hätten. Der Wortwechsel zwischen einem von ihnen und dem Kläger sei zwar lautstark gewesen, aber dafür habe es auch räumliche Gründe gegeben - es befand sich ein Montagemodul zwischen den beiden.

Beleidigt habe sich niemand gefühlt, außerdem sei in jenen Tagen im Werk überhaupt viel geschrieen worden. Eingestellt hätten sie die Arbeit, weil sie ohnehin fast abgeschlossen gewesen sei. Einige der Zeugen führten auch die allgemeine Streiksituation als Grund an: Auch in der Instandhaltung und Reparaturabteilung, wo an jenem Samstag ebenfalls gearbeitet worden sei, habe man mit der Arbeit inzwischen bereits aufgehört. Jedenfalls bestritten alle vier, dass Kaczorowskis Verhalten Anlass für die Einstellung der Arbeit gewesen sei.

Richter van der Leeden hatte die Aussagen der vier Montagearbeiter wiederholt durch Äußerungen der Verwunderung unterbrochen, da sie wohl in keiner Weise mit den "Beweisen" und "Zeugenaussagen", übereinstimmten, die von der Unternehmensleitung bei ihren eigenen "Vernehmungen" gesammelt worden waren. "Was stimmt denn nun, die von Opel vorgelegte Aussage oder Ihre jetzt vor Gericht gemachte Aussage?", fragte er einige Zeugen, und jedes Mal lautete die Antwort: "Die jetzt hier vor Gericht gemachte Aussage!"

Dennoch, obwohl die vor Gericht gemachten Aussagen in keiner Weise den Vorwurf der Nötigung oder Bedrohung untermauerten, war das Gericht nicht bereit, sofort ein entsprechendes Urteil zu verkünden und die Kündigung für unwirksam zu erklären. Richter van der Leeden meinte am Ende nur, die Entlastungszeugen des Klägers würden jetzt wohl nicht mehr gebraucht. Er schlug eine Verhandlungspause von etwa vier Wochen vor, damit alle Beteiligten das bisherige Verfahren und die Aussagen überdenken könnten. Er persönlich rechne jetzt mit einer Beendigung des Rechtsstreits mit einem Vergleich.

Dieses Ende des ersten Verhandlungstags kann nur bedeuten, dass von allen Seiten - Unternehmen, Gewerkschaft und Betriebsrat - der Druck auf Richard Kaczorowski noch erheblich verstärkt werden wird, einem solchen Vergleich zuzustimmen. Die Geschäftsleitung ist nach wie vor entschlossen, die Kündigung aufrechtzuerhalten, und würde einen Vergleich selbst mit Abfindung als Erfolg werten, weil es ihr vor allem darauf ankommt die Entlassung durchzusetzen und damit ein Exempel für alle Beschäftigten zu statuieren.

Was die Gewerkschaft betrifft, in der Richard Kaczorowski seit 24 Jahren Mitglied ist, und entsprechende Beiträge zahlt, und den für ihn zuständigen Betriebsrat unter dem Vorsitz von Rainer Einenkel, so wird ihre Haltung an folgenden Tatsachen deutlich:

Erstens: Während des Arbeitskampfes, als Tausende die Arbeit niedergelegt hatten, genehmigte der Betriebsrat offensichtlich hinter dem Rücken der Kollegen für Samstag Mehrarbeit bzw. zog die vorher erteilte Genehmigung nicht zurück. Der Betriebsrat hat somit Streikbrecherarbeiten sanktioniert und damit die Bedingungen für den Wortwechsel im Werk am 16. Oktober 2004 geschaffen, den das Unternehmen nun als Vorwand für seine Strafaktion gegen Richard Kaczorowski zu benutzen versucht.

Zweitens: Mit allerlei Drohungen und Tricks haben IG Metall und Betriebsrat dann am 20. Oktober auf einer Belegschaftsversammlung für den Abbruch des Streiks gesorgt und dabei noch nicht einmal wie sonst üblich mit dem Unternehmen den Ausschluss von nachfolgenden Maßregelungen und Strafaktionen gegen einzelne Arbeiter vereinbart. Mit dieser Weigerung eine Maßregelungsklausel zu vereinbaren, machten sie den Weg frei für die fristlose Kündigung von Turhan Ersin und Richard Kaczorowski.

Drittens: Anschließend beschränkte sich der Betriebsrat darauf, formal Widerspruch gegen die Kündigungen einzulegen, ansonsten aber die betroffenen Kollegen ihrem Schicksal zu überlassen. Darüber hinaus weigert sich der Betriebsrat auch, von den Spendengeldern in Höhe von € 23.000, die während des Streiks in der Bevölkerung und anderen Betrieben gesammelt worden waren, um Kollegen in Not zu unterstützen, auch nur einen Cent zur Verfügung zu stellen.

Die Belegschaft zeigte große Solidarität mit den gekündigten Kollegen. Über 3.000 Unterschriften wurden für ein Protestschreiben gegen die Kündigungen gesammelt. Doch der Betriebsrat verweigerte nur ein einziges Mal auf Grund der gegen Ersin und Kaczorowski ausgesprochenen Kündigungen die Zustimmung zu einem Antrag der Unternehmensleitung auf Mehrarbeit. Er ließ es damit bewenden, obwohl es ihm und der Gewerkschaft ein leichtes gewesen wäre, häufiger Mehrarbeit zu verweigern oder "Informationsveranstaltungen" zu den fristlosen Kündigungen und den dazu laufenden Prozessen zu organisieren.

Hätte nicht ein Solidaritätskomitees in Bochum und Recklinghausen und die Belegschaft eines anderen Betriebes zusammen rund 2.500 Euro für ihn gesammelt, Richard Kaczorowski hätte in den ersten drei Monaten nach der Kündigung noch nicht einmal seine Miete zahlen können. Jede weitere Woche des Nichtstuns von Seiten der Gewerkschaft und des Betriebsrats verschärfen den persönlichen wirtschaftlichen und moralischen Druck auf Kaczorowski.

Die WSWS-Redaktion ruft daher die Belegschaften aller Werke von General Motors und alle Leser auf, Richard Kaczorowski und Turhan Ersin gegen die fristlose Kündigung zu verteidigen. Es ist wichtig diesen Angriff zurückzuschlagen, um kommende Kämpfe zur Verteidigung der Arbeitsplätze und Löhne aller Beschäftigten vorzubereiten.

Die WSWS-Redaktion ist bereit Protestbriefe, Solidaritätsschreiben oder Berichte über die Situation an anderen Standorten zu veröffentlichen und Kontakt zu den Beschäftigten in Polen, Schweden, Belgien und den USA herzustellen.

Schreibt Protestbriefe und fordert darin die sofortige Zurücknahme der Kündigungen der beiden Bochumer Kollegen an folgende Adressen:

Adam Opel AG
Geschäftsleitung Bochum
Opelring 1
44803 Bochum

und

Adam Opel AG
Hans H. Demant
Vorsitzender des Vorstands
Friedrich-Lutzmann-Ring
65423 Rüsselsheim

und

Adam Opel AG
Rainer Einenkel
Betriebsratsvorsitzender Bochum
Opelring 1
44803 Bochum

Schickt Kopien Eurer Protestschreiben an

die Redaktion der World Socialist Web Site.

Siehe auch:
Opel Bochum: IG Metall und Betriebsräte würgen Streik ab
(21. Oktober 2004)
Opel-Bochum geht mit fristloser Kündigung gegen Arbeiter vor
( 30. Oktober 2004)
Prozess Opel/General Motors gegen Turhan Ersin in Bochum eröffnet
( 3. Mai 2005)
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