Grausame Zeiten für Behinderte und Pflegebedürftige

Der Bundestag dreht die sozialpolitische Uhr um 50 Jahre zurück

Alte und pflegebedürftige Menschen, geistig und körperlich Behinderte gehen in Deutschland wieder sehr schweren Zeiten entgegen — dank der SPD und der Koalition in Bonn.

Im Vermittlungsausschuß des Bundestages hat die SPD nicht nur den Kürzungsplänen der Kohl-Regierung für die Sozialhilfe grünes Licht gegeben, sondern fast unbemerkt von der Öffentlichkeit sogar noch eine erhebliche Verschärfung durchgesetzt. Alle Protest- und Klagereden im Bundestag zuvor waren nichts als Ablenkungsmanöver und Heuchelei pur.

Die Bundesregierung wollte die von der Sozialhilfe bezahlten Pflegesätze für Behinderte, die in Heimen untergebracht sind, der durchschnittlichen Erhöhung der Bruttolöhne folgen lassen. Auf Vorschlag der sozialdemokratisch regierten Länder dürfen die Pflegesätze jetzt aber in den nächsten drei Jahren in Westdeutschland höchstens um 1 Prozent, in Ostdeutschland höchstens um zwei Prozent steigen. Dies bedeutet, daß die Pflegesätze nicht einmal mehr die tariflich bedingten Lohnerhöhungen des Pflegepersonals auffangen werden und die Heime zur Kürzung und Verschlechterung der Leistungen sowie zur Entlassung von Beschäftigten gezwungen werden.

Drei Milliarden Mark sollen auf diese Weise an alten und behinderten Menschen sowie in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe gespart werden.

Seit am 1. Juli die Pflegeversicherung für den stationären Bereich in Kraft getreten ist, hat sich in Heimen auch dadurch die Lage der Behinderten schlagartig und drastisch verschlechtert. Bisher waren rund die Hälfte aller Heimbewohner als schwere Pflegefälle eingestuft, ab 1. Juli sind es nur noch 28 Prozent. Die anderen, Tausende von Menschen, die seit vielen Jahren Hilfe brauchten und erhalten hatten, bekommen von heute auf morgen keine Leistungen mehr.

Dreißig Prozent der bisherigen Heimbewohner werden künftig ganz ohne Pflege bleiben, denn nach dem Gesetzestext wird nur noch das bezahlt, was für das physische Vegetieren unverzichtbar ist — Waschen, Anziehen, Füttern und Windelnanlegen. Wer das nicht mehr selbständig durchführen kann, ist nach dem Gesetz pflegebedürftig. Wer diese körperlichen Verrichtungen jedoch leisten kann, aber psychisch gestört oder zum Beispiel auf Grund eines Schlaganfalls geistig verwirrt oder orientierungslos ist und soziale Betreuung benötigt — und das betrifft die Hälfte aller Heimbewohner —, für den steht kein Pfennig mehr zur Verfügung.

Es ist noch völlig unklar, was nun zum Beispiel mit orientierungslosen alten Menschen geschehen wird. Werden sie künftig mangels Pflegepersonal alle am Morgen nach dem Aufstehen an Tische gebunden, bis sie am Abend bzw. Spätnachmittag wieder ins Bett verfrachtet werden? In vielen Pflegeheimen ist dies zur Kostenersparnis inoffiziell heute schon üblich. Doch nun wird es zum offiziellen System werden. Altenheime werden jedenfalls rasch zu Verwahranstalten mit unmenschlichen und unwürdigen Bedingungen für die Bewohner und unerträglichen Arbeitsbedingungen für die Pfleger verkommen. Nach Schätzungen der Wohlfahrtsverbände wird jeder fünfte Pfleger seinen Arbeitsplatz verlieren.

Oder die Pflegebedürftigen werden einfach nach Hause geschickt, wo sie dann entweder von Angehörigen rund um die Uhr versorgt werden müssen oder ihrem Schicksal überlassen werden mit der unausgesprochenen Aufforderung, ihr Leben auf irgendeine Weise zu Ende zu bringen, nachdem es für den Staat keine Steuergelder mehr, sondern nur noch Kosten bringt.

Für Behinderte, Alte und Kranke wird die persönliche Lage jedenfalls auf den Stand der fünfziger Jahre oder noch weiter zurück fallen.

Ein weiterer, in der Öffentlichkeit kaum beachteter Beschluß des Bundestags demonstriert, wie rasch und energisch die herrschende Klasse und ihre politischen Parteien darauf hinarbeiten, im Namen der "Verteidigung des Standorts Deutschland" in der Gesellschaft wieder barbarische Verhältnisse zu schaffen.

Nachdem ihnen geistig Behinderte und psychisch kranke Menschen keinen Pfennig Pflege mehr wert sind, haben sie auch für die übrigen Behinderten einen Kostenvorbehalt eingeführt: höchstens 500 Mark darf ein Behinderter aus den Pflegekassen erhalten.

Wer nun geistig völlig auf der Höhe ist, aber an körperlichen Krankenheiten, zum Beispiel an Muskelschwund, Querschnittslähmung oder Multipler Sklerose leidet, darf nicht mehr selbst entscheiden, wie er leben möchte, ob zu Hause oder im Heim. Behinderte, die bisher sich selbst eine ambulante Pflege organisiert haben, um ihr tägliches Leben zu bewältigen, oft auch um einem Studium oder Beruf nachzugehen, können nach dem Willen des Bundestags künftig zwangsweise in Verwahranstalten gesteckt werden — wegen zu hoher Mehrkosten für die Pflege zu Hause.

Vor der Berabschiedung dieser Beschlüsse im Bundestag demonstrierten in Bonn Schwerbehinderte. Aus Protest beantragten sie Asyl in der Bodschaft von Schweden, wo die Behinderten von solch brutalen Spargesetzen noch verschont sind.

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