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Prozeß und Urteil im Fall Monika Haas

Am 16. November wurde vor der 5. Großen Strafkammer des Frankfurter Oberlandesgerichts das Urteil über Monika Haas gesprochen. Die 50jährige Frankfurterin, die Mitte der 70er Jahre mit der Roten Armee Fraktion (RAF) sympathisiert hatte, wurde wegen Beihilfe zur Entführung der Lufthansa-Maschine "Landshut" im Oktober 1977 zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt.

Der Vorsitzende Richter Erich Schieferstein urteilte, Frau Haas habe am 7. Oktober 1977 die Waffen für die Entführung der "Landshut" - Pistolen und Sprengstoff, versteckt in Bonbondosen im Kinderwagen ihrer drei Monate alten Tochter Hanna - von Algier nach Palma de Mallorca transportiert. Dadurch habe sie sich der Beihilfe für ein vierköpfiges PFLP-Kommando schuldig gemacht, das die Lufthansamaschine auf dem Flug von Mallorca nach Frankfurt in ihre Gewalt brachte, um dadurch in Deutschland inhaftierte RAF-Mitglieder freizupressen.

Zwar rechnete das Gericht die zweieinhalbjährige Untersuchungshaft der Angeklagten an und setzte die Reststrafe auf Bewährung aus, weil es "für einen weiteren Strafvollzug kein Bedürfnis" gebe, aber Monika Haas muß die Kosten des langwierigen und teuren Verfahrens tragen, die nach Schätzung der Verteidigung in die Millionen gehen. Sie erklärte unmittelbar nach der Urteilsverkündung, daß sie jedes nur denkbare Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen und notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof gehen werde.

Das Urteil stellt eine Art schlechten Kompromiß dar: Der Richter wählte den Mittelweg zwischen der ultimativen Forderung der Bundesanwaltschaft nach mindestens zehn Jahren Haft und der völlig unzulänglichen Beweislage, die Freispruch nahelegte. In den ganzen zweieinhalb Jahren seit Prozeßbeginn im Januar 1996 war die Staatsanwaltschaft nicht in der Lage, einen einzigen stichhaltigen Beweis gegen Monika Haas vorzubringen.

Das Urteil stützt sich auf belastende Informationen verschiedener Geheimdienste, die im Prozeß nur indirekt Eingang fanden und zu keinem Zeitpunkt veröffentlicht wurden. So sei dem Verfassungsschutz nach dem Zusammenbruch der DDR eine Stasi-Akte auf den Tisch geflattert, die angebliche Aussagen des früheren RAF-Mitglieds Werner Hoppe und Beschuldigungen gegen Haas enthalte. Über diese Stasi-Akte sagte ein ehemaliger Stasi-Mitarbeiter im Zeugenstand aus, sie enthalte nur "minderwertiges, zusammengesammeltes Zeug".

Dennoch bestand die Anklage darauf, daß diese Akte eine Bestätigung für Geheimdienstinformationen darstelle, die dem Verfassungsschutz und dem Bundeskriminalamt schon seit den 70er Jahren vorgelegen hätten. Die Quellen dieser Geheimdienstinformationen wurden jedoch niemals offengelegt, da sie geheim seien. Es ist unklar, wer hier mehr zu verbergen hatte, Angeklagte oder Ankläger. Verteidiger Armin Golzem erklärte zu dieser Beweisführung: "Das Indiz, das sich nicht nachweisen läßt, der Hinweis, der sich nicht verifizieren läßt", seien als Beweismittel untauglich.

Außerdem wurden gegen Frau Haas die Aussagen von drei Kronzeugen ins Feld geführt. Kronzeugen sind Menschen, die selbst unter schwerer Anklage stehen, aber mit einem milden Urteil rechnen können, wenn sie bereit sind, mit dem Gericht zusammenzuarbeiten. In diesem Kuhhandel liegt zumindest die Möglichkeit nahe, daß ihre Aussagen nicht in jedem Fall der Wahrheit entsprechen.

Nachdem die Aussage des Ex-RAF-Manns Boock sich als völlig unrelevant und wertlos für die Anklage gegen Haas herausgestellt hatte, stützte sich die Bundesanwaltschaft vor allem auf die Palästinenserin Souhaila Andrawes. Sie hatte selbst an der "Landshut"-Entführung teilgenommen und als einzige der vier Entführer überlebt, als das entführte Flugzeug am 13. Oktober 1977 in Mogadischu durch die GSG-9 gestürmt wurde. 1994 wurde Frau Andrawes aus Norwegen an die BRD ausgeliefert und unter der Kronzeugenregelung zu zwölf Jahren Haft verurteilt, nachdem sie Monika Haas belastet hatte. Aber zum Leidwesen der Bundesanwaltschaft widerrief sie ihre Aussage nach dem Urteil und weigert sich seither, die Vorwürfe gegen Haas zu wiederholen.

Als offensichtlich wurde, daß die Anklage nicht einen einzigen hieb- und stichfesten Beweis in Händen hatte, zauberte der Staatsanwalt Volker Homann schließlich einen dritten Kronzeugen aus dem Hut. Es handelt sich um einen arabischen Gefangenen namens Said Ali Slim, der in Beirut als Agent des israelischen Geheimdienstes Mossad verurteilt worden war. Slim sagte im Gefängnis aus, er habe Monika Haas bei dem Waffentransport nach Mallorca begleitet - und erhielt daraufhin mehr als die Hälfte seiner zehnjährigen Strafe erlassen. Weder das Gericht noch Haas' Anwalt bekamen ihn zu Gesicht und konnten ihm selbst Fragen stellen. Monika Haas' eigene Nachforschungen ergaben, daß dieser Belastungszeuge der Ex-Ehemann von Souhaila Andrawes ist.

Frau Haas hat seit 1992 konsequent ihre Unschuld beteuert. Sie hielt ein eigenes Schlußwort und ging darin auf ihre Geschichte ein. Demzufolge habe sie die Bundesrepublik 1975 verlassen, als sie als RAF-Sympathisantin untertauchte. Sie habe ihren Sohn bei Freunden zurückgelassen und an einem militärischen Ausbildungslager im Jemen teilgenommen. Im PFLP-Lager habe sie sich in ihren Ausbilder, den Offizier Zaki Helou, verliebt, den sie auch heiratete.

1976 habe sie einen gefährlichen Auftrag übernommen, als sie eine Nachricht für ein Terrorkommando nach Nairobi bringen sollte. Sie sei jedoch bereits am Flughafen Nairobi festgenommen und tagelang verhört worden. Dies, so erklärte sie, sei dann auch das Ende ihrer aktiven Arbeit für die PFLP gewesen. Als sie wieder freikam, habe sie sich von der politischen Arbeit zurückgezogen und ihren Sohn aus Deutschland zu sich geholt. Sie sei damals selbst zum Schluß gekommen, "keine Kämpferin zu sein". Im Sommer 1977 brachte sie ihr zweites Kind zur Welt.

Es gab noch einen anderen Grund für ihren Rückzug ins Privatleben: Seit ihrer Festnahme in Nairobi habe sich bei der PFLP das Gerücht festgesetzt, sie sei vom israelischen Geheimdienst "Mossad" umgedreht worden und arbeite außerdem als Informantin für den deutschen Geheimdienst. Auch dies zeige, so Haas, daß die Beschuldigungen gegen sie als Waffenschmugglerin für die PFLP in einem so heiklen Auftrag widersinnig seien.

Zum Zeitpunkt der "Landshut"-Entführung sei ihre Tochter, damals drei Monate alt, nachweislich schwer krank gewesen. Nichts habe ihr, Monika Haas, in dieser Situation ferner gelegen, als mit dem nach Luft ringenden Baby und einem Kinderwagen voller Waffen um die halbe Welt zu reisen.

1981 kehrte sie nach Deutschland zurück und ließ sich mit ihren Kindern in Frankfurt nieder, wo sie die nächsten zwölf Jahre unbehelligt lebte. Sie arbeitete an der Universitätsklinik, wo sie schließlich die Stellung der Frauenbeauftragten innehatte. Bis 1992, als plötzlich Beamte des Verfassungsschutzes an sie herantraten und sie als Informantin anwerben wollten - jedoch ohne Erfolg, da Frau Haas sofort ablehnte und zur Polizei ging.

Damals hielten ihr diese Männer mit Schlapphut vor, sie verfügten über Informationen der Stasi über sie, die auch den bundesdeutschen Geheimdiensten schon seit Jahren vorgelegen hätten, - dieselben Daten, die heute, 1998, die zentrale Grundlage für ihre Verurteilung abgeben. Dazu schreibt die Süddeutsche Zeitung(17.11.98): "Man muß sich vergegenwärtigen: Schon 1980 verfügt die Bundesanwaltschaft über Erkenntnisse des Bundeskriminalamts und der Verfassungsschützer, denen das Gericht heute Beweiskraft zubilligt, die aber damals nichts anderes zur Folge hatten, als einen überaus zwielichtigen Anwerbungsversuch, den Monika Haas unverzüglich der Polizei meldete."

Das Urteil wird in der Presse durchwegs als fadenscheinig und äußerst fragwürdig angesehen. So schreibt die Süddeutsche Zeitung: "Wohl selten ist ein deutsches Obergericht mit seinem Urteil auf dünnerem Eis gestanden". "Wenn dieses Urteil Bestand hätte, wäre es eine Schande für den Rechtsstaat". Die taz bemerkt: "Selten war ein Verfahren so verfahren".

In der Frankfurter Rundschau vergleicht Norbert Leppert diesen "Phantom-Prozeß" mit einem früheren Verfahren, dem Prozeß gegen Astrid Proll vor zwanzig Jahren, "die nach ihrer Auslieferung durch britische Behörden nicht mehr vor Staatsschutzrichter mußte, sondern ein Schwurgerichtsverfahren ohne jeglichen politischen Hintergrund bekam. Als damals im Prozeß gemauert wurde und Zeugenaussagen unterblieben, weil Geheimdienste sich nicht in die Karten gucken lassen wollten, machte das Frankfurter Landgericht kurzen Prozeß: Nach fünf Monaten wurde die Angeklagte vom Mordversuch in zwei Fällen freigesprochen."

Der Haas-Prozeß jedoch hat mehr Fragen aufgeworfen, als er Antworten gibt: Was hat es eigentlich mit den geheimen Informationen von Verfassungsschutz und Bundeskriminalamt über die "Landshut"-Entführung auf sich? Was sind ihre Quellen? Wie früh waren die Staatsschützer wirklich darüber informiert? Und welche Verbindungen gab es damals zwischen dem Staat und dem terroristischen Untergrund?

Mehr als genug historischer Stoff, zu dessen Aufklärung unbestechliche und engagierte Juristen hätten beitragen können. Statt dessen spottet das Urteil nicht nur den elementarsten Prinzipien der Gerechtigkeit - eine Verurteilung ohne einen einzigen stichhaltigen Beweis - sondern dient vor allem dazu, dubiose Vorgänge in den staatlichen Geheimdiensten vor den Blicken der Öffentlichkeit zu verbergen.

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