In den letzten Wochen überschlugen sich die Meldungen über die von der Bundesregierung beschlossenen neuen Gesetze, die Neuregelung bei dem Gesetz für geringfügig Beschäftigte, kurz: dem 630-Mark-Gesetz, sowie dem Scheinselbständigengesetz. Das Chaos schien perfekt. Keiner wußte etwas genaues, aber ein jeder war dagegen: Unternehmer - große und kleine -, Beschäftigte, Selbständige, Länder, Gemeinden usw. Was hat es also mit den neuen Gesetzen auf sich?
Das Ziel, das sich SPD und Grüne nach der Bundestagswahl mit den neuen Regelungen gesetzt hatten, war recht einfach. Die Sozialversicherungskassen (insbesondere Renten- und Krankenversicherungskassen), die durch die ständig wachsende Arbeitslosigkeit arg gebeutelt sind, sollten so wieder aufgefüllt werden. Die Rentenkassen erwarteten durch die Änderungen Mehreinnahmen von 1,9 Milliarden DM in diesem Jahr und 2,85 Milliarden DM in den nächsten Jahren, die Krankenkassen 1,35 Milliarden bzw. 2 Milliarden DM.
Dies sollte erreicht werden, indem erstens geringfügig Beschäftigte, von denen es mittlerweile 6,5 Millionen in Deutschland gibt, und zweitens die neue Schicht der sogenannten Scheinselbständigen, deren Zahl inzwischen auch auf eine Million geschätzt wird, sozialversichert werden. Die erste Gruppe mußte bislang ein Einkommen bis 630 DM im Monat nicht versteuern und zahlten auch keinerlei Sozialabgaben. Ihr Arbeitgeber zahlte lediglich eine 22prozentige Pauschalsteuer an die Städte und Gemeinden.
Bei den Scheinselbständigen handelt es sich - so die Vermutung der Bundesregierung - zum Großteil um ehemalige Arbeitnehmer eines Betriebes, die kurzerhand entlassen worden waren und den Lohn ihrer Arbeit jetzt per Rechnung bezahlt bekamen. Ehemalige LKW-Fahrer, Taxi-Fahrer, aber auch Computerfachleute, usw. sind dadurch zu Selbständigen geworden, obgleich sie dieselbe Arbeit am selben Arbeitsplatz verrichteten wie zuvor. Die einzige Änderung war, daß sie jetzt für ihre Sozialversicherung selbst aufkommen müssen, der Arbeitgeber spart diese ein. Schon vor vier bis fünf Jahren hatten die Arbeitgeberverbände ihren Mitgliedern zu dieser Vorgehensweise geraten.
Mit der Eingliederung bzw. Wiedereingliederung dieser Beschäftigtengruppen in die Renten- und die Krankenversicherung sollten die Voraussetzungen geschaffen werden, die Sozialversicherungsbeiträge, die zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gezahlt werden, mittelfristig senken zu können. Dies hätte wiederum die Lohnnebenkosten für die Unternehmer gesenkt, ein Anliegen, dem sich SPD und Grüne verschrieben haben. Soll doch dies der Garant sein, neue Arbeitsplätze zu schaffen. Denn - so die sozialdemokratischen und grünen Sozialexperten - Arbeitsplätze werden in Deutschland abgebaut, weil die Unternehmen zuviel für die soziale Abfederung ihrer Beschäftigten ausgeben müßten. So sollten die Gesetzentwürfe es allen recht machen: Arbeitgebern durch die Senkung der Lohnnebenkosten, Arbeitnehmern durch neue Arbeitsplätze und soziale Absicherung, Rentenkassen und Krankenkassen durch neue Einnahmequellen.
Doch schon sehr früh kamen Differenzen sowohl zwischen Politik und Wirtschaft als auch unter den Regierungsverantwortlichen selbst auf. Der damalige Finanzminister Lafontaine gedachte im November letzten Jahres, die Sozialversicherungsabgaben ganz den Unternehmen aufzubürden und gleichzeitig die Pauschalsteuer von 22 Prozent beizubehalten. Schröder war gegen diese Doppelbelastung der Arbeitgeber. Er trat dafür ein, die Pauschalsteuer zu streichen und nach Protesten der Zeitungsverleger auch die Zeitungsboten aus dieser Regelung herauszunehmen. Es folgte eine Beratung der anderen. Der Spiegel schreibt dazu: "Die Bonner warteten mit immer neuen Korrekturen der Korrekturen auf, bis schließlich selbst viele Parlamentarier nicht mehr durchblickten, wer wann wie viele Abgaben zahlen muß." ( Der Spiegel, 16/1999)
In Bezug auf die Pauschalsteuer setzte sich Schröder durch, sie entfällt in den allermeisten Fällen. Die Städte und Gemeinden rechnen mit Verlusten von 1,3 Milliarden DM in diesem und 2,1 Milliarden DM in den nächsten Jahren, die dementsprechend weitere Kürzungen bei den Städten und Kommunen nach sich ziehen werden.
Die Arbeitgeber müssen jetzt für ihre geringfügig Beschäftigten 12 Prozent Rentenversicherung und 10 Prozent Krankenversicherung zahlen. Für die Arbeitgeber bleibt also in finanzieller Hinsicht alles beim alten. Dennoch hagelte es Proteste der Wirtschaft. Zum einen, weil mit der Umstellung ein riesiger bürokratischer Aufwand betrieben werden muß, der insbesondere in Großunternehmen, die zahlreiche geringfügig Beschäftigte in ihrer Belegschaft haben, nicht unerhebliche Ausmaße annimmt, z. B. die Neuprogrammierung ihrer Computersoftware in der Lohnbuchhaltung. Die Beschäftigten müssen persönlich beim Finanzamt Anträge "auf Erteilung einer Bescheinigung zur Steuerfreistellung des Arbeitslohnes für ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis" stellen - was nebenbei die Finanzämter blockiert.
Zum anderen - und bei weitem problematischer - ist für alle Unternehmen, daß die 630-Mark-Jobber eben nicht in der Mehrheit die Hausfrauen sind, die sich ein willkommenes Zubrot verdienen, sondern Männer und Frauen, die sich aufgrund ihrer niedrigen Löhne im Vollzeitjob nur mit einem Nebenjob über Wasser halten können, oder aber mangels Alternativen mehreren 630-Mark-Jobs nachgehen. Die Einkommen dieser Gruppe von Beschäftigten werden jetzt voll versteuert. Aber ein Brutto-Einkommen von 630,- DM versteuert entspricht je nach Steuerklasse um die 400,- DM netto. Dafür können viele nicht arbeiten und sind gezwungen, sich andere Nebentätigkeiten zu suchen. So befürchten die Zeitungen angeblich den Verlust von 180.000 Zeitungszustellern, das Hotel- und Gaststättengewerbe den Mangel an bis zu 200.000 Aushilfskräften zum Auftakt der Saison, der Einzelhandel den Verlust von 150.000 Verkäuferinnen, usw. usf. Selbst wenn man einen Großteil dieser Horrorzahlen der Unternehmer der Propaganda gegen das neue Gesetz zurechnet: Ein wahrer Kern ist enthalten.
Wenn also von Arbeitsminister Riester behauptet wurde, daß es ein Ziel der Neuregelung war, die Schwarzarbeit einzudämmen - die Folgen lassen eher einen Drang in die Schwarzarbeit vermuten. Und der Beweis, daß mit dem neuen Gesetz die Aufsplitterung von Vollzeitarbeitsplätzen in 630-Mark-Jobs verhindert wird, muß auch erst noch erbracht werden.
Dies ist für Arbeiter in 630-Mark-Jobs noch nicht das Ende der Veränderungen. Da die Arbeitgeber die 10-Prozent-Pauschale an die Krankenkasse nur zahlen müssen, wenn der Beschäftigte Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung ist, ist die Versuchung bei den Arbeitgebern groß, Arbeitnehmer, die privat oder gar nicht krankenversichert sind, einzustellen.
Was die Rentenansprüche betrifft, ist das neue Gesetz wirklich ein Husarenstück. Zunächst hatte die Bundesregierung vor, den Beiträgen zur Rentenkasse keinerlei Ansprüche folgen zu lassen. Es ging schließlich um die Füllung der Kasse und nicht um die soziale Lage der geringfügig Beschäftigten. Doch Verfassungsexperten pochten darauf, daß laut Grundgesetz dem Beitrag in die Rentenkasse auch ein Anspruch entgegenstehen müsse. Dem wurde Rechnung getragen. Aus dem nun vom Arbeitgeber gezahlten 12prozentigen Beitrag an die Rentenkasse ergibt sich bei einem Einkommen von 630 DM nach einem Jahr Berufstätigkeit ein monatlicher Rentenanspruch von 4,17 DM.
Die Süddeutsche Zeitung schreibt dazu: "Der Clou ergibt sich aber daraus: Als Versicherungszeit (rentenrechtlich: ,Wartezeit') werden nicht zwölf, sondern nur 1,4 Monate gutgeschrieben. Das bedeutet: Nach zehn Jahren einer solchen Tätigkeit sind 14 Monate auf dem Rentenkonto, um die 60 Monate Wartezeit zu erreichen, die mindestens für eine Rentenzahlung nachzuweisen sind, muß (theoretisch) 42 Jahre lang auf 630-DM-Basis gearbeitet werden." ( SZ, 27. März 1999) Nach 42 Jahren Arbeit ergibt sich somit ein monatlicher Rentenanspruch von 175,14 DM!
Darüber hinaus haben diese Beschäftigten keinerlei Ansprüche auf vorzeitige Altersrente, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente, unabhängig davon, ob sie 42 Jahre lang gearbeitet haben oder nicht. Dieses Recht haben sie nur, wenn sie selbst ihren Beitrag um 7,5 Prozent auf 19,5 Prozent, auf den derzeitigen Rentenbeitragssatz, aufstocken. Dann erhöht sich ihr Rentenanspruch nach einem Jahr Berufstätigkeit folgerichtig auch auf 6,79 DM, das entspricht nach 42 Jahren Arbeit einem monatlichen Rentenanspruch von 285,18 DM!
Wie man es also dreht und wendet, das neue 630-Mark-Gesetz ist für alle Beteiligten ein Flop. Dasselbe Schicksal droht nun auch dem Scheinselbständigengesetz.
Die Palette der Beschäftigten, die von ihren Betrieben in die Scheinselbständigkeit gedrängt werden und so Sozialversicherungsschutz, Lohn und eine geregelte Arbeitszeit verlieren, ist breit. Großkonzerne wie Siemens, Thyssen und Daimler-Benz haben in den letzten zehn bis fünfzehn Jahren ihren Stab an akademischen Fachkräften - Diplom-Ingenieure, Informatiker, Finanzberater, Werbeberater - nach und nach entlassen. Nur noch bei Bedarf vergeben sie Aufträge an die notwendigerweise entstandenen Ein-Mann-Firmen. Viele Akademiker (vor allem Geisteswissenschaftler wie Pädagogen, Soziologen, Lehrer, usw.) fristen ein Leben als Selbständige in "modernen Dienstleistungsberufen": Werbeagenturen, Fahrradkurierdiensten, Vegetarierkost-Taxis, Catering-Services usw.
Mit dem Scheinselbständigengesetz hat Arbeitsminister Riester den Versuch unternommen, diese Entwicklung einzudämmen. Wer als Selbständiger gelten will, muß rückwirkend ab dem 1. Januar nachweisen, daß er folgende von den Gerichten übernommene Kriterien nicht erfüllt: Er/Sie beschäftigt keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer, arbeitet regelmäßig nur für einen Arbeitgeber, erbringt für Beschäftigte typische Arbeitsleistungen und tritt nicht am Markt auf, zum Beispiel mit Anzeigen. Wer von diesen Kriterien mindestens zwei erfüllt wird als Arbeitnehmer behandelt, für den sein Arbeitgeber dementsprechend Sozialversicherungsbeiträge abführen muß.
Die Wirtschaft hat auf diese Gesetz sofort mit Gegenmaßnahmen reagiert. Einige Konzerne haben ihren Scheinselbständigen bereits eine saftige Lohnkürzung angekündigt. Andere drängen sie, selbst Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig einzustellen, etwa eine Haushaltshilfe oder Putzfrau für 700 DM monatlich. Gleichzeitig fordert sie von der Regierung, das Gesetz "nachzubessern", und ist damit - wie zuvor schon bei der Ökosteuer und dem Atomausstieg - bei Kanzler Schröder auf offene Ohren gestoßen. Einige führende Sozialdemokraten - wie der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Clement oder Kanzleramtsminister Hombach - betrachten diese neue Art der Sklavenarbeit ohnehin als die"Chance" für die deutsche Wirtschaft und bezeichnen die niedrigbezahlten Freiberufler als junge Existenzgründer, ja Innovateure und Vorreiter eines neuen deutschen Gründerbooms.
Kurz vor Ostern überredete Kanzler Schröder, der sich selbst nicht aus dem Fenster lehnen wollte, den Grünen Rezzo Schlauch bei einem Abendessen, brieflich gegen das Scheinselbständigengesetz zu protestieren und Nachbesserungen zu verlangen. Zwei Wochen später schickte Schlauch den Brief an Riester los, mit Kopie an die Bild -Zeitung. Der ehemalige IG-Metall-Funktionär, bisher stets auf dem rechten Flügel der SPD angesiedelt und in Unternehmerkreisen wegen seiner Bereitschaft, "gewerkschaftliche Tabus" zu brechen, hochgelobt, fand sich plötzlich als öffentlicher Buhmann wieder. Henkel, Hundt und Stihl - das notorische Trio aus der Spitze der Arbeitgeberverbände - marschierte in den Tagesthemen auf und tat seine "Enttäuschung" über den Minister kund, während die Süddeutsche Zeitung unter Berufung auf Regierungsmitglieder meldete, Riester stehe "kurz vor dem Rauswurf".
Hinter verschlossenen Türen wurde am 21. April zwischen den Spitzen der Regierungskoalition und Riester über das weitere Vorgehen bei den Sozialgesetzen debattiert. Riester setzte durch, daß sein Gesetz nicht "nachgebessert" wird. Statt dessen soll das Ganze in ein größeres Paket eingebunden werden. Niedriglöhne sollen Arbeitgebern und Arbeitnehmern durch staatliche Zuschüsse zu den Sozialversicherungsbeiträgen schmackhaft gemacht werden. Woher die Gelder dafür kommen sollen, steht angesichts der angespannten Haushaltslage allerdings in den Sternen.
Weitere Konflikte stehen also bevor. Die Süddeutsche Zeitung wertet die Differenzen zwischen Riester und Kanzleramtschef Hombach, der Schröder in dieser Frage maßgeblich beeinflußt, so: "Riester will den alten Sozialstaat durch Umbau modernisieren, Hombach will ihn verkleinern. Riester will zwar Leistungen streichen, aber auch die Einnahmebasis des Sozialstaats per 630-Mark-Gesetz oder Scheinselbständigengesetz ausweiten. Hombach dagegen will diese Opfer für den Sozialstaat nicht, für ihn ist er die Ursache der Beschäftigungsmisere. Jede Mark für den Sozialstaat ist für Hombach eine Mark gegen mehr Beschäftigung." ( SZ 28. April 1999)
