Das Münchner Abkommen und der Krieg gegen Jugoslawien

Die wirklichen Lehren aus der Appeasement-Politik der dreißiger Jahre

In den vergangenen Wochen wurde viel über die gescheiterte "Appeasement"-Politik gesprochen, mit der es nicht gelungen sei, Nazi-Deutschland daran zu hindern, den Zweiten Weltkrieg vom Zaun zu brechen. Der britische Premier Blair erhob den Anspruch, die "68er Generation", zu der auch er gehöre, habe aus der Geschichte gelernt und sei gerade deshalb zu Militärschlägen gegen Serbien bereit. Zuvor hatte Claire Short, die Entwicklungsministerin der Labour Party, die Kriegsgegner innerhalb ihrer eigenen Partei mit "jenen Leuten" gleichgesetzt, "die damals Hitler durch ihr Entgegenkommen zu besänftigen suchten".

Vielleicht sollte Alistair Campbell, der neue Mann für die Öffentlichkeitsarbeit der NATO, der Regierung schnellstens empfehlen, solche Vergleiche zu unterlassen, da sie damit bei näherem Hinsehen nur sich selbst verurteilt.

Worin bestand die "Appeasement-Politik"? Historisch bezieht sich dieser Begriff auf das Münchner Abkommen, mit dem Großbritannien, Frankreich, Italien und Deutschland am 29. September 1938 die Teilung der Tschechoslowakei durch Nazi-Deutschland besiegelten.

In einer Rede vor dem Reichstag hatte sich Adolf Hitler am 20. Februar 1938 zum Beschützer der "unterdrückten Deutschen" außerhalb der Grenzen des Dritten Reichs erklärt. Unter dem Deckmantel des "Selbstbestimmungsrechts" für die deutsche Bevölkerung in den umliegenden Ländern begann Hitler seine Pläne zur Eroberung von "Lebensraum im Osten" umzusetzen. Drei Wochen später folgte die Annexion Österreichs.

Als nächstes faßte Hitler die Tschechoslowakei ins Auge, wo sich im Sudentenland eine große deutschsprachige Bevölkerungsgruppe befand. Unter Ausnutzung der Deutschen Sudetenpartei (SP), einer pro-faschistischen Organisation, schuf er einen Vorwand für die Besetzung der Tschechoslowakei. Hitlers Anweisungen folgend, forderte die SP von der tschechischen Regierung eine derart umfassende Autonomie, daß die Regierung auf keinen Fall zustimmen konnte.

Die britische Regierung stellte sich uneingeschränkt hinter Hitlers Forderungen, obwohl diese den Fortbestand der Tschechoslowakei akut gefährdeten und das Land zu teilen drohten. Unter dem starken Druck der Briten und Franzosen sicherte die tschechische Regierung dem Sudentenland volle Autonomie zu. Doch der SP-Vorsitzende Henlein wies dieses Angebot am 4. September zurück und brach alle Beziehungen zur Regierung ab.

Am 12. September, auf der letzten Massenkundgebung der Nazis in Nürnberg, verlangte Hitler erneut die Erfüllung der deutschen Forderungen. Drei Tage später traf der britische Premier Neville Chamberlain auf dem Berghof ein und versprach, "sich für die weitreichenden deutschen Vorschläge zu verwenden". Am 19. September legten Großbritannien und Frankreich der tschechischen Regierung Hitlers Ultimatum vor und erklärten ihre Übereinstimmung damit. Neun Tage später beriefen sie einen Viermächte-Gipfel in München ein - die Teilnehmer waren Chamberlain, der französische Premierminister Edouard Daladier, Hitler sowie der italienische Diktator Benito Mussolini. Die Vertreter der tschechischen Regierung wurden nicht zu der Konferenz zugelassen und mußten in getrennten Räumen den Ausgang der Verhandlungen abwarten.

Das Münchner Abkommen gab Hitler mehr, als er verlangt hatte. Ohne jede Rücksprache mit der tschechischen Regierung kam die Konferenz überein, daß Deutschland nicht nur das gesamte Sudentenland, sondern überdies noch alle Gebiete annektieren dürfe, in denen mindestens die Hälfte der Bevölkerung deutsch sprach. Dieses "Appeasement" bedeutete, daß die Tschechoslowakei ihre sämtlichen Grenzbefestigungen verlor und ihr Transport- und Kommunikationswesen verkrüppelt wurde. Die tschechische Regierung beugte sich schließlich zögernd dem Ultimatum.

Als Chamberlain nach Großbritannien zurückkehrte, schwenkte er das Münchner Abkommen als das "von Herrn Hitler unterzeichnete Papier", das "den Frieden in unserer Zeit" sichern werde. Am 15. März 1939 marschierte die deutsche Armee in Prag ein, um das "Protektorat Böhmen und Mähren" zu errichten. Im September folgte der Einmarsch Hitlers in Polen und die Besetzung Danzigs. Am 3. September begann der Zweite Weltkrieg.

Worin bestand der Inhalt des Rambouillet-Abkommens, das der Milosevic-Regierung im Februar gestellt wurde? Die NATO-Mächte rechtfertigen den Krieg gegen Jugoslawien mit der Weigerung der serbischen Regierung, dem Rambouillet-Abkommen zuzustimmen. Sie verletze damit das Selbstbestimmungsrecht der Kosovaren.

Der Inhalt des Abkommens war von den in der Kontaktgruppe vertretenen Westmächten (USA, Großbritannien, Deutschland, Frankreich und Italien) in Paris niedergelegt worden. Die jugoslawische Regierung nahm unter der Voraussetzung teil, daß die Konferenz zunächst den Status des Kosovo klären und dann über dessen Verwirklichung befinden werde. Doch im Verlaufe der Verhandlungen, die vom 6. bis 23. Februar dauerten, änderten die fünf westlichen Regierungen ihre Stoßrichtung.

Mittlerweile sind umfangreiche Beweise dafür zutage getreten, daß sie in der vorangegangenen Periode eng mit der Kosovo-Befreiungsarmee (UCK) zusammengearbeitet und deren Krieg gegen Serbien im wesentlichen unterstützt hatten. Dem Entwurf einer Autonomie für den Kosovo hatte die jugoslawische Regierung bereits weitgehend zugestimmt. Doch während der Konferenz verbanden die fünf Regierungen diese mit der Forderung nach der Stationierung von NATO-Truppen auf jugoslawischem Gebiet - eine Forderung der UCK.

Unter dem Rambouillet-Abkommen sollten NATO-Truppen nicht nur im Kosovo stationiert werden, sondern in ganz Jugoslawien volle Bewegungsfreiheit genießen, d.h. auch in Serbien und Montenegro. Artikel 8 des Annex B sah vor, daß sich das NATO-Personal innerhalb der gesamten Bundesrepublik Jugoslawien "inklusive ihres Luftraums und ihrer Territorialgewässer frei und ungehindert sowie ohne Zugangsbeschränkungen bewegen" könne. Artikel 6 garantierte dem NATO-Personal "unter allen Umständen und zu jeder Zeit Immunität... hinsichtlich sämtlicher zivil-, verwaltungs-, straf- oder disziplinarrechtlicher Vergehen, die sie möglicherweise in der Bundesrepublik Jugoslawien begehen."

Die Westmächte stellten der jugoslawischen Regierung das Ultimatum, diese Bedingungen entweder zu akzeptieren oder militärisch angegriffen zu werden. Das Abkommen hätte bedeutet, daß ganz Jugoslawien von der NATO besetzt worden wäre. Mit der Unterzeichnung dieser Forderungen hätte die jugoslawische Regierung auf die Souveränität über ihr eigenes Territorium verzichtet.

Als Jugoslawien im Unterschied zur Tschechoslowakei der dreißiger Jahre nicht klein beigab, begann die NATO am 24. März mit der Bombardierung des Landes.

Siehe auch:
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