Mehr als eine Viertelmillion Häftlinge in den USA sind psychisch krank

Aus einem Bericht des amerikanischen Justizministeriums geht hervor, daß Mitte 1998 rund 283.800 geistig kranke Häftlinge in den Gefängnissen des Landes einsaßen; weitere 547.800 befanden sich zur Bewährung auf freiem Fuß.

Die von der Statistikabteilung des Ministeriums durchgeführte Untersuchung ergab, daß 16 Prozent der Insassen der bundesstaatlichen Haftanstalten, 7 Prozent der Insassen der nationalen Gefängnisse und 16 Prozent der Häftlinge in kommunalen Anstalten psychische Erkrankungen aufwiesen oder vorübergehend auf psychiatrische Krankenstationen eingewiesen werden mußten. Die tatsächlichen Zahlen liegen wahrscheinlich weitaus höher, da sich die Statistik ausschließlich auf Auskünfte der Häftlinge selbst stützt.

Der Bericht ergibt das Bild eines Gefängnissystems, das zum Teil de facto als Bewahranstalt für psychisch kranke Mitglieder der Gesellschaft fungiert. Im Jahr 1955 befanden sich rund 559.000 geistig kranke Patienten in staatlichen Kliniken. Im Jahr 1995 waren es noch 69.000. Aus Kostengründen weisen heute die privaten, profitorientierten Kliniken sämtliche Patienten ab, die über keine Krankenversicherung verfügen bzw. die Kosten ihrer Behandlung nicht aufbringen können. Doch auch die Versicherten sind mit einem ständigen Leistungsabbau im Bereich der Psychiatrie und Psychotherapie konfrontiert. Das Ergebnis ist, daß die Gefängnisse, die zumindest 24 Stunden am Tag geöffnet haben, zum letzten Auffangbecken für Tausende mental erkrankte Menschen geworden sind.

Während derselben Periode, in der die Kapazitäten der psychiatrischen Kliniken drastisch abgebaut wurden, erlebte die Gefängnisbranche einen wahren Boom. Mehr und mehr privat betriebene Haftanstalten wurden eröffnet. Die Zahl der Gefängnisbetten hat sich in den letzten 25 Jahren vervierfacht. Heute sitzen in den USA 1,8 Millionen Straftäter ein, das entspricht einer Rate von etwa 668 Gefangenen auf 100.000 US-Bürger.

"Geistig kranke Straftäter sind häufig von Obdachlosigkeit, Arbeitslosigkeit, Alkohol- und Drogenmißbrauch, sowie von körperlicher und sexueller Mißhandlung vor ihrer Infhaftierung betroffen", heißt es in dem Bericht. 20,1 Prozent der geistig gestörten Häftlinge gaben an, während des Jahres vor ihrer Verhaftung auf der Straße oder in einer Notunterkunft gelebt zu haben. Von der gesamten Gefängnisbevölkerung waren hiervon nur 8,8 Prozent betroffen. 78,4 Prozent der geistig kranken weiblichen Insassen staatlicher Gefängnisse berichteten von körperlichen und sexuellen Mißhandlungen, während es bei den übrigen weiblichen Häftlingen 50,9 Prozent waren. Die männlichen psychisch kranken Häftlinge berichteten zu 32,8 Prozent von solchen Mißhandlungen, die männliche Gefängnisbevölkerung insgesamt nur zu 13,1 Prozent.

Nach ihrer Inhaftierung erhalten die geistig Kranken nicht die Behandlung, derer sie eigentlich bedürfen. Nur 40 bis 60 Prozent der Betroffenen, je nach Gefängniskategorie, gaben an behandelt zu werden. Wie diese Behandlung beschaffen ist, geht allerdings aus dem Bericht nicht hervor.

Der neue Bericht gibt keinen Aufschluß über die Art der psychischen Erkrankungen bei Häftlingen. Eine Studie des National Institute of Mental Health aus dem Jahr 1991 kam allerdings zu dem Resultat, daß die Rate der Erkrankungen an Schizophrenie und schwerer Depression unter der Gefängnisbevölkerung doppelt so hoch ist, wie unter der übrigen Bevölkerung - 9,5 Prozent gegenüber 4,5 Prozent. Derartige schwere psychische Störungen bedürfen der Behandlung durch ausgebildete Spezialisten. Die Bedingungen für die notwendigen medikamentösen und anderen therapeutischen Maßnahmen sind in den Haftanstalten nicht gegeben.

Jene, die in dem Bericht als geistig krank klassifiziert werden, waren in höherem Maße an Gewaltverbrechen beteiligt gewesen, als die übrigen Häftlinge - zu 52,9 Prozent gegenüber 46,1 Prozent.

Insbesondere die kommunalen Gefängnisse sind nicht darauf eingestellt, geistige Erkrankungen zu erkennen oder die Betroffenen an geeignete Kliniken zu überweisen. Das Ergebnis ist, daß diese Menschen wegen geringfügiger Vergehen in der Haftanstalt landen und in einen Teufelskreis geraten.

Einmal inhaftiert, verbleiben die psychisch Kranken länger in den Gefängnissen, als andere. Im Durchschnitt sitzen sie 15 Monate länger ein. Aufgrund ihrer unbehandelten Störungen verstoßen sie häufiger gegen die Gefängnisordnung.

Zwar hat der Oberste Gerichtshof die Hinrichtung von geistig kranken Menschen als Verstoß gegen die Verfassung beurteilt; er hat jedoch den Bundesstaaten die Hinrichtung bereits verurteilter Todeskandidaten nicht untersagt. Das "Death Penalty Information Center" schreibt dazu: "Während die Bundesstaaten auf häufigere und raschere Hinrichtungen drängen, leisten die geistig am stärksten erkrankten Insassen zumeist den geringsten Widerstand."

Am 8. Juli entschied ein Appelationsgericht gegen die Hinrichtung von Pernell Ford - ein psychisch kranker Mann, der am nächsten Tag in Alabama auf dem elektrischen Stuhl sterben sollte. Ford war für schuldig befunden worden, im Alter von 18 Jahren 1983 während eines Raubüberfalls zwei Frauen erstochen zu haben. Sein früherer Anwalt, Lajuana Davis, hatte entgegen Fords Einwänden einen Aufschub der Hinrichtung erwirkt, obwohl er zuvor von dem Todeskandidaten selbst gefeuert worden war. Ford verweigerte während der Verhandlung jeden juristischen Beistand.

In der Todeszelle hatte Pernell Ford mehrmals versucht sich das Leben zu nehmen. Er leidet an Schizophrenie und Depression. Bereits im Alter von neun Jahren war er in einer psychiatrischen Klinik behandelt worden. Zur Urteilsverkündung erschien er eingehüllt in ein weißes Bettlaken und forderte, man möge seine Mordopfer hereinbringen, auf daß sie wieder zum Leben erweckt werden könnten.

Ford ist kein Einzelfall.

* Im Februar diesen Jahres ließ der Staat Oklahoma Sean Sellers hinrichten, der im Alter von 16 Jahren ein Schwerverbrechen begangen hatte und offenkundige Persönlichkeitsschädigungen aufwies.

* Ebenfalls im Februar wurde in Ohio Wilford Berry hingerichtet, dem eine schwere schizoide Störung attestiert worden war.

* Im März wurde im Bundesstaat North Carolina James Rich exekutiert. Er hatte ausgesagt, daß er nur deswegen gemordet habe, um selbst hingerichtet zu werden. Bei seinem Auftritt vor Gericht schwenkte er seine juristischen Papiere und feuerte seine Anwälte.

* In Californien richtete man im Mai Manual Babbitt hin, einen stark verwirrten Veteranen des Vietnamkrieges, der am post-traumatischen Streßsymptom litt.

* Stanley Faulder, ein kanadischer Staatsbürger, den man nicht über seinen Anspruch auf Rechtsbeistand des Konsulats informiert hatte, wurde vergangenen Monat in Texas hingerichtet. Aufgrund einer schweren Kopfverletzung im Kindesalter litt Faulder an verminderten geistigen Fähigkeiten.