Seit Anfang Juli dieses Jahres dürfen Ausländer, die in Deutschland nur geduldet werden, in Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Niedersachsen und Bremen nicht einmal mehr als Straßenreiniger, Gartenarbeiter, Koch- oder Gaststättengehilfen ihren Lebensunterhalt verdienen. Stattdessen müssen sie von Sozialhilfe leben.
Die Forderung der Kreissynode der evangelischen Kirche in Bonn, die Regelung in Nordrhein-Westfalen aufzuheben, wurde von der rot-grünen Landesregierung letzte Woche abgewiesen. Das nordrhein-westfälische Arbeitsamt listet seit Anfang diesen Jahres in vierteljährlichem Abstand Berufe auf, die von geduldeten Ausländern nicht ausgeübt werden dürfen - selbst wenn die jeweiligen Arbeitgeber dringend Mitarbeiter suchen. Die jüngste Liste umfasst 79 Berufe.
Diese Maßnahmen beruhen auf einer Neuregelung des Sozialgesetzbuches, mit der seit Jahresbeginn "deutsche Arbeitnehmer" vor "ausländischer Konkurrenz" geschützt werden sollen. Dieses Arbeits- und Berufsverbot für Flüchtlinge läuft gleichzeitig darauf hinaus, ihnen jegliche Hoffnung und Möglichkeit für das Erlangen einer sichereren Aufenthaltsbefugnis zu entziehen. Diese hängt nämlich davon ab, dass sie keine Sozialhilfe benötigen und unabhängig für ihren Lebensunterhalt sorgen können. Durch die Verbotsliste des Landesarbeitsamts in NRW wird den Flüchtlingen praktisch die Möglichkeit genommen, in Deutschland Fuß zu fassen.
