Immer weniger Menschen beantragen in Deutschland Asyl

UNHCR-Statistik über Asylanträge in Europa widerlegt Regierungspropaganda

Ein Beitrag zu der von Schily angestoßenen Asylrechtsdiskussion

Die in der letzten Woche vom Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR) im Internet veröffentlichte Vergleichsstatistik (http://www.unhcr.de/news) belegt: Deutschland nimmt im europäischen Vergleich so wenige Asylbewerber wie nie zuvor auf. 1999 sind nur noch 28 Prozent der Flüchtlinge (88.239 Menschen), die innerhalb der EU Asyl suchten, nach Deutschland gekommen. 1998 waren es noch 33 und 1997 sogar 42 Prozent gewesen.

Damit liegt Deutschland nur noch knapp vor Großbritannien, das 1999 mit 26 Prozent (88.226 Menschen) ebenfalls knapp mehr als ein Viertel aller in die EU geflüchteten Asylbewerber aufgenommen hat. Die Zahlen beruhen auf Angaben der Regierungen bis einschließlich November letzten Jahres.

Im Verhältnis zu seiner Einwohnerzahl dürfte Deutschland damit als Aufnahmeland nicht einmal mehr auf dem neunten Platz innerhalb der Europäischen Union liegen. Dies widerlegt anschaulich die immer wieder von Innenminister Schily, Bundeskanzler Schröder und vielen Unionspolitikern ins Feld geführten Behauptungen, Deutschland nehme die meisten Flüchtlinge in Europa auf, Asylrecht und Zuwanderung müssten daher europaweit harmonisiert und begrenzt werden, Deutschland könne nicht alle Probleme der Welt lösen und ähnliche Propaganda.

Insgesamt ist die Zahl der Asylbewerber in der EU in den ersten elf Monaten des vergangenen Jahres mit 316.000 Anträgen deutlich gestiegen. Deutschland, Schweden und die Niederlande verzeichneten angesichts dieser Situation bemerkenswerte Rückgänge.

Dies hängt ganz offensichtlich mit einer Vielzahl abschreckender Maßnahmen zusammen. Als erstes die zunehmende Abschottung der EU-Außengrenzen seit dem Schengener Abkommen und die schiere Unmöglichkeit, Deutschland auf dem Landweg zu erreichen, ohne dass man sogenannte "sichere Drittstaaten" betritt, in die man sofort wieder abgeschoben werden kann. Dann die restriktive Anerkennung von Asylsuchenden nach der Grundgesetzänderung, die 1993 von der Regierung Kohl mit Hilfe der damaligen SPD-Opposition verwirklicht wurde. Und schließlich die oftmals unmenschliche und willkürliche Behandlung von Menschen, die aus Kriegen, Bürgerkriegen und anderen Notsituationen geflohen sind, durch deutsche Ämter und Behörden.

Das Asylbewerberleistungsgesetz, das regelt, dass in Deutschland geduldete Menschen bei gleichzeitigem Arbeitsverbot in den ersten Jahren geringere Unterstützung als Sozialhilfeempfänger erhalten, und das medizinische Hilfe nur in akuten Notfällen gewährt, macht das Leben für Flüchtlinge zusätzlich schwer. Zu dem letzten Punkt schrieb die Flüchtlingshilfeorganisation Pro Asyl in einer Presseerklärung kurz vor Weihnachten: "Es wäre skandalös, wenn eine rot-grüne Bundesregierung ‘alle Jahre wieder' an die schikanöse Praxis der Vorgängerregierung anknüpft und Flüchtlingen im neuen Jahrhundert das Leistungsniveau des Jahres 1993 zumuten würde."

Aber nichts scheint der Regierung aus SPD und Bündnisgrünen ferner zu liegen, als die Lage von Flüchtlingen zu verbessern. Im Gegenteil: Die Politik des sozialdemokratischen Innenministers Otto Schily zielt auf eine weitere Abschottung Deutschlands und der EU vor Menschen, die Krieg, Terror und Armut zu entfliehen versuchen. In einem Interview mit der Wochenzeitung Die Zeit Ende Oktober letzten Jahres forderte Schily geradewegs die Abschaffung des Asylrechts als individuell einklagbares Recht. Er behauptete: "Das Asylrecht lässt sich nicht halten", und knüpfte damit an eine von ihm bereits im November 1998 angestoßene Diskussion an, als er in einem Interview mit dem Berliner Tagesspiegel erklärte, die Grenzen der Belastbarkeit durch Zuwanderung seien bereits überschritten. Das war quasi sein Einstand als Innenminister der rot-grünen Regierung.

In dem Zeit -Interview erklärte Schily: "Wir müssen uns aber mit Blick auf die europäische Asylrechtsdebatte dem Gedanken öffnen, dass nicht jede Wohltat, die wir einem Menschen zuwenden, einklagbar sein muss." Ganz klar spricht sich Schily hier für die restlose Abschaffung des Asylrechts als einem einklagbaren Recht und seine Umwandlung in einen Gnadenakt aus, womit der Staat rein willkürlich umgehen kann.

Schily selbst wies in dem Interview darauf hin, dass nach der alten Fassung des Grundrechts auf Asyl, wie es nach der schrecklichen Erfahrung mit Faschismus und Krieg eingeführt und mit dem Asylkompromiss von 1993 schon bis zur Unkenntlichkeit demontiert worden war, "den Menschen zwar das liberalste Zugangsrecht nach Deutschland verschafft" worden sei, es aber gleichzeitig die illiberalste Anerkennungspraxis in Europa zur Folge hatte. Wie wahr! Aber das lag nicht an der Fassung des Grundrechts, sondern an dessen ständiger Beschneidung durch einschränkende Gesetze und die Gerichte.

Würde die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK), die als Orientierungspunkt für die Harmonisierung des Asylrechts in Europa gelten soll, in Deutschland zugrunde gelegt, müssten viel mehr als Asylberechtigte anerkannt und vor Abschiebung geschützt werden. Deutschland ist in den vergangenen Jahren und Monaten immer wieder von Menschenrechtsorganisationen, Unicef und UNHCR kritisiert worden, weil es internationale Konventionen wie z.B. die UN-Kinderrechtskonvention missachtet oder unter nationale Vorbehalte stellt. So kritisierte Unicef vor kurzem, dass Flüchtlingskinder in Deutschland keinen ausreichenden Schutz erhalten.

Was die Genfer Flüchtlingskonvention angeht, erklärte der UNHCR-Vertreter in Deutschland, Jean-Noel Wetterwald am 29. November 1999 in Berlin bei einer Anhörung des Menschenrechtsausschusses des Deutschen Bundestags: "Die oberste deutsche Rechtssprechung interpretiert die Konvention nach dem Grundsatz: Wo keine staatliche Verfolgung, da keine Anerkennung als Flüchtling." Eine Beschränkung auf staatliche Verfolgung lasse sich aus der Entstehungsgeschichte der Konvention nicht begründen. "Verfolgung und Massenflucht infolge von Bürgerkriegen und Konflikten in sich auflösenden Staaten sind kein neues Phänomen am Ende dieses Jahrhunderts." Kernstück der GFK ist das Abschiebeverbot, um Flüchtlinge vor Menschenrechtsverletzungen und Folter zu schützen.

Von den 134 Staaten, in denen die Genfer Flüchtlingskonvention gilt, gibt es bei der Frage der nichtstaatlichen Verfolgung nur in einigen Staaten Westeuropas Probleme. "Alle westeuropäischen Staaten gehen ferner davon aus, dass Verfolgung auch durch De-facto-Autoritäten verübt werden kann. Allerdings gibt es unterschiedliche Auffassungen darüber, was damit gemeint ist. Die restriktivste Position vertritt hierbei das deutsche Bundesverwaltungsgericht, das von solchen Autoritäten erst dann ausgeht, wenn deren Herrschaft soweit gefestigt ist, dass sie ‘voraussichtlich von Dauer sein werden und Vorläufer neuer oder erneuerter staatlicher Strukturen sind.'" Dies führt dazu, dass z.B. die Taliban in Afghanistan in der deutschen Asylrechtssprechung anders als in anderen Staaten nicht als Urheber von quasi-staatlicher Verfolgung anerkannt werden.

Wetterwald weiter: "Alle Staaten halten Verfolgung im Sinne der Konvention auch im Kontext von innerstaatlichen Konflikten grundsätzlich für möglich. In der deutschen Asylpraxis jedoch bewirkt die Theorie von der Staatlichkeit der Verfolgung, verknüpft mit der restriktiven Interpretation von De-facto-Autoritäten, dass Verfolgte aus Bürgerkriegen und zerfallenen Staaten grundsätzlich vom Flüchtlingsschutz ausgeschlossen bleiben." Und er schlussfolgert: "Deutschland hat sich so zunehmend von der allgemeinen Staatenpraxis bei der Anwendung der Genfer Flüchtlingskonvention sowie der Europäischen Menschenrechtskonvention isoliert."

Schilys Tricks mit den Asylzahlen

Schily behauptete im Zusammenhang mit seinem Vorstoß gegen das Asylrecht: "Nur 3 Prozent von knapp 100.000 Asylbewerbern, die im letzten Jahr nach Deutschland kamen, wurden als asylwürdig anerkannt. Der Rest sind Wirtschaftsflüchtlinge." Die Zahlen aus dem Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge, das Schilys eigenem Ministerium untersteht, widerlegen seine Behauptungen deutlich. Danach betrug die Anerkennungsquote in den ersten zehn Monaten des letzten Jahres 3,48 Prozent, was vor allem ein Ergebnis der extrem restriktiven Auslegung des Flüchtlingsbegriffs durch die deutschen Behörden ist. Darüber hinaus zählt das Bundesamt aber weitere Gruppen auf, die schutzbedürftig sind und bleiben dürfen. Das so genannte "kleine Asyl" nach Paragraf 51 des Ausländergesetzes, der das Abschiebungsverbot nach der Genfer Flüchtlingskonvention umsetzt, erhielten 5,17 Prozent der Asylbewerber.

Weiteren 1,76 Prozent der Antragsteller billigten die Beamten ein Bleiberecht nach Paragraf 53 des Ausländergesetzes zu: dabei geht es um Menschen, denen Folter, Todesstrafe, unmenschliche Strafen oder konkrete Gefahren für Leib und Leben drohen. Das bedeutet, dass selbst das Bundesamt über zehn Prozent der Asylbewerber Schutz vor Verfolgung zugesteht. Dabei ist noch nicht erfasst, wie viele Flüchtlinge zu Unrecht durch das Behörden-Raster gefallen sind und sich ihr Bleiberecht vor Gericht erstritten haben.

Über die Frage des Asylrechts hinaus zog der Rat für Migration in einer Zwischenbilanz, die er nach einem Jahr Rot-Grün veröffentlichte, ein düsteres Resümee. Er nannte die Migrationpolitik der Regierung bedrückend. Das Staatsbürgerschaftsrecht wurde nicht ausreichend reformiert, die schroffe Ablehnung weiterer Zuwanderung durch Bundesinnenminister Otto Schily sei enttäuschend. Der Rat ist ein Zusammenschluss von rund 30 Wissenschaftlern, die sich in verschiedenen Fachgebieten mit Migration befassen.

Als Antwort auf Schilys Behauptung von der Überschreitung der Grenzen der Belastbarkeit Deutschlands durch Zuwanderung wies einer der Wissenschaftler darauf hin: "In Wirklichkeit war der Gesamtwanderungssaldo von Ausländern trotz eines hohen Migrationsvolumens seit 1995 stark rückläufig. Schließlich sind 1997 und 1998 sogar mehr Ausländer abgewandert. Zuletzt nahm die Bevölkerung der Bundesrepublik 1998 trotz des weiteren Zuzugs von 100.000 Aussiedlern erstmals wieder ab." Alles Zahlen, die dem Bundesinnenminister sicher nicht unbekannt sind.

Bleibt die Frage, warum Schily dann versucht, mit dem Schicksal des verwundbarsten Teils der Bevölkerung Stimmung zu machen? Und weshalb die sozialdemokratische Justizministerin Herta Däubler-Gmelin in die gleiche Kerbe haut, wenn sie zwischen Weihnachten und Neujahr damit droht, ausländische Straftäter, auch wenn sie in Deutschland aufgewachsen sind, abzuschieben, um die Gefängnisse zu entlasten - eine Forderung, die vor ihr schon vom hessischen Justizminister Wagner von der CDU in den Raum gestellt wurde - wohl wissend, dass die rechtlichen Voraussetzungen dafür gar nicht existieren?

Pitt von Bebenburg erinnerte in einem Kommentar der Frankfurter Rundschau vom 11. November 1999 unter der Überschrift "Abgründe der Asyldebatte" daran, dass bei der von Schily benutzten Argumentation gegen Asylsuchende böse Erinnerungen an die Hetzparolen und die aufgeheizte Stimmung der Jahre 1992/93 wach werden, als die öffentliche Debatte im Vorfeld der Verstümmelung des Asylrechts zu brennenden Asylbewerberunterkünften und Brandanschlägen auf von Ausländern bewohnte Häuser führte.

Siehe auch:
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